Regler-Zähler-Verbindung

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Transkript:

Regler-Zähler-Verbindung Inhaltsverzeichnis: Regler-Zähler-Verbindung 1 0 Einführung 2 1 Inhaltliche Schwerpunkte 2 2 Inhalte 2 2.1 Geltungsbereich 2 2.2 Gaszähler 3 2.2.1 Auswahl 3 2.2.2 Anwendung 3 2.2.3 Dimensionierung 3 2.3 Gasdruckregelgeräte 5 2.3.1 Allgemeines 5 2.3.2 Stadtwerke Bad Brückenau GmbH-interne Festlegungen 5 2.3.3 Ausführungsarten 6 2.3.4 Einstelldaten 6 2.3.5 Dimensionierung und Auswahl 6 2.4 Regler-Zähler-Verbindungen 7 Stand: 01.01.2010 Seite 1 von 7

0 Einführung Ziel des Dokumentes Diese technische Richtlinie der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH dient der Vereinheitlichung auf dem Sektor der Gasverwendung und eine Anpassung an die örtlichen Versorgungsbedingungen. Unberührt bleiben einschlägige gesetzliche und behördliche Bestimmungen, sowie die anerkennten Regeln der Technik. 1 Inhaltliche Schwerpunkte Diese Richtlinie zeigt auf, wie die von der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH gestellten Zähler und Regelgeräte richtig ausgewählt werden und die Kundenanlage so erstellt wird, dass diese Geräte richtig eingebaut und betrieben werden können. 2 Inhalte 2.1 Geltungsbereich Gas-Druckregelungen Diese technische Richtlinie bezieht sich auf Gas- Druckregelungen mit Eingangsdrücken bis einschließlich 4 bar Gemäß DVGW G 459, Teil 2 für Gas-Installationen, gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 459 Teil 2 und Gasmengenmessung Anlagen für die Gasmengenmessung mit Betriebsdrücken bis 4 bar HuK-Anwendung Gas-Druckregelanlagen Gemäß DVGW G 491 Bis zu einer maximalen Zählergröße G 100, gemäß den DVGW- Arbeitsblättern G 492 und G 600, die innerhalb von Gebäuden (ab Hauptabsperreinrichtung) installiert und mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260/I, mit Ausnahme von Flüssiggas, bis zu einem maximalen Betriebsdruck 1 bar betrieben werden. Unter den Geltungsbereich dieser technischen Richtlinie fällt somit die gesamte HuK-Anwendung, nämlich Wohn-Büround Sozialgebäude oder Gebäude öffentlicher, kultureller und gewerblicher Einrichtungen, soweit sie mit der häuslichen Nutzung vergleichbar sind. Gas-Druckregelanlagen mit Eingangsdrücken bis 4 bar -(Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme -), gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 491 werden in dieser technischen Richtlinie nicht behandelt, da es sich hierbei um Gas-Druckregelanlagen handelt, die zur Versorgung von Gewerbe und der Industrie mit Prozessgas und der öffentlichen Versorgung dienen. Hierbei ist immer eine vorherige Abstimmung mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH erforderlich. Stand: 01.01.2010 Seite 2 von 7

2.2 Gaszähler 2.2.1 Auswahl Neuanlagen bis G 40 Balgengaszähler mit Zweirohranschluss Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH werden seit Beginn der Erdgasversorgung bei Neuanlagen bis G 40 grundsätzlich nur Balgengaszähler mit Zweirohranschluss installiert. Die Wahl des Fabrikats wird ausschließlich von der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH vorgenommen. Balgengaszähler werden im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH in den Größen G 4 bis einschließlich G 40, d. h. für Belastungswerte bis einschließlich 65m³/h eingesetzt. Der Anschluss erfolgt mittels Gaszähleranschlussplatte, eingangsseitig mit Eckkugelhahn, ausgangsseitig mit i. a. Winkel, werden vom Fachbetrieb geliefert und dauerhaft eingebaut. Drehkolbengaszähler Zählerpassstück In Gasanlagen mit Belastungswerten >65 m³/h werden Drehkolbengaszähler eingebaut. Diese Drehkolbengaszähler werden als Zweirohrgaszähler eingebaut, d. h. sie benötigen kein Zähleranschlussstück. Ein entsprechendes Zählerpassstück erhält der Fachbetrieb (kostenfrei) bei der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH. Bei Neuanlagen werden nur Gaszähler in HTB-Ausführung eingesetzt. 2.2.2 Anwendung Gaszähler Jeder Haushalt (entspricht in der Regel einer Wohnungs- oder Nutzungseinheit) mit eigenen Gasverbraucheinrichtungen, erhält einen Gaszähler, über den die Abrechnung erfolgt. 2.2.3 Dimensionierung Maximaler Belastungswert Entscheidend für die Dimensionierung ist hierbei der zu erwartende maximale Belastungswert (Qmax). QNB Berechnung: Qmax = [ m³ / h ] Hi,B QNB = Summe aller Nennwärmebelastungen der Gasgeräte, die über einen Gaszähler abzurechnen sind. Stand: 01.01.2010 Seite 3 von 7

Belastungsgrenzen Die Belastungsgrenzen Qmin und Qmax geben an, innerhalb welcher die laut Eichordnung zulässigen Sollwertabweichungen eingehalten werden. Dies kann von entscheidender Bedeutung sein, wenn z. B. bei großen Anlagen noch zusätzlich Gasgeräte angeschlossen werden, deren Volumenströme unter Qmin des Gaszählers liegen. Der maximal mögliche Spitzenvolumenstrom ist anhand von Qmax zu kontrollieren. 2.2.3.1 Balgengaszähler Erforderliche Größe des Gaszählers Die erforderliche Größe des Gaszählers (G 4 bis einschließlich G 40) kann aus nachfolgender Tabelle entnommen werden. Zähler Anschluss Belastung m³/h Größe DN Zoll Qmin Qmax G 4 25 1 0,04 6,0 G 6 25 1 0,06 10,0 G 10 40 1 ½ 0,10 16,0 G 16 40 1 ½ 0,16 25,0 G 25 50 2 0,25 40,0 G 40 80 3 0,40 65,0 2.2.3.2 Drehkolben-Gaszähler Drehko -Gaszähler Flansch-Passstücke Die erforderliche Größe des Drehko -Gaszählers ( G 65 und G 100) kann aus nachfolgender Tabelle entnommen werden. Entscheidend ist hierbei der zu erwartende maximale Belastungswert (Qmax). Berechnung (siehe Punkt 2.3). Die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH stellt dem ausführenden Fachbetrieb kostenfrei geeignete Flansch-Passstücke zur Verfügung. Zähler Anschluß Belastung m³/h Größe DN Qmin *) Qmax G 65 50 1,6 100,0 G 100 80 2,5 160,0 *) z. Zt. gültige nationale Grenzwerte, bei Qmin - Unterschreitung Rücksprache mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH erforderlich! Stand: 01.01.2010 Seite 4 von 7

2.3 Gasdruckregelgeräte 2.3.1 Allgemeines Orts-Gasverteilungsleitungen Haus-Druckregelgeräte Industrie- und Gewerbeanlagen Die Orts-Gasverteilungsleitungen der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH wird mit Mitteldruck bis max. 1 bar, zur Zeit mit ca. 500 mbar betrieben. Die Haus-Druckregelgeräte dienen zur Reduzierung der höheren Eingangsdrücke aus der Ortsnetzleitung, um den Anwendungsdruck beim Kunden zu gewährleisten. Sie werden unmittelbar nach der Hauptabsperreinrichtung (HAE) angeordnet. Bei Industrie- und Gewerbeanlagen kann in Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Unter Umständen müssen spezielle, werksseitig geprüfte bzw. beglaubigte Gasdruckregelgeräte zum Einsatz kommen. Eine Rücksprache und Abstimmung mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH ist dann immer erforderlich. In diesen Fällen sind u. a. die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 459/II zu beachten. Es werden bei Neuanlagen nur Regler in HTB- Ausführung eingesetzt. 2.3.2 Festlegung der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH Haus-Druckregelgeräte Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 459/II müssen Haus- Druckregelgeräte ab einem Eingangsdruck von 100 mbar Sicherheitseinrichtungen aufweisen, welche ein unzulässiges Ansteigen und Unterschreiten des Ausgangsdruckes verhindern. Gegen Drucküberschreitungen werden im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH Gasdruckregelgeräte mit Sicherheitsabsperrventil (SAV) verwendet, die bereits im Druckregelgerät eingebaut sind. Vor Druckunterschreitung und damit der Gefahr von verbrennungstechnischen Schwierigkeiten schützt eine so genannte Gasmangelsicherung. Der werksseitig eingestellt Regelgerät-Ausgangsdruck bei diesen Zwei-Stufen-Regelgeräten beträgt einheitlich 23 mbar. Regelfunktion bei Druckmangel Regelfunktion bei unterbrochener Gaszufuhr infolge von Druckmangel im Versorgungsnetz: Gasanlagen mit Gasmangelsicherung Bei Gasanlagen mit Gasmangelsicherung baut sich der Gasdruck eigenständig von selbst wieder auf. Voraussetzung hiefür ist, dass die nachgeschaltete Anlage dicht ist. Stand: 01.01.2010 Seite 5 von 7

Gasanlagen ohne Gasmangelsicherung Regelfunktion bei Drucküberschreitung Bei Gasanlagen ohne Gasmangelsicherung muss die Entriegelung bzw. Inbetriebnahme durch die Stadtwerke Bad Brückenau vorgenommen werden. Regelfunktion bei unterbrochener Gaszufuhr infolge von Drucküberschreitung im Versorgungsnetz oder in der Gasinstallation. Bei unterbrochener Gaszufuhr infolge von Drucküberschreitung wird die Gaszufuhr durch die Auslösung des SAV unterbrochen. Die Entriegelung bzw. Wiederinbetriebnahme muss durch die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH vorgenommen werden. Dabei muss immer vorher die Ursache der Störung festgestellt werden. 2.3.3 Ausführungsart Neuanlagen Haus-Druckregelgeräte in Zweirohrausführung Es werden in Neuanlagen ausschließlich Haus-Druckregelgeräte in Zweirohrausführung eingebaut. Ein entsprechendes Regler-Passstück erhält das VIU kostenfrei bei der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH. 2.3.4 Einstelldaten 2.3.4.1 Haus-Druckregelgerät Haus-Druckregelgerät (HDR) mit integrierter Gasmangelsicherung (GMS) (entsprechend Genauigkeitsklasse AC 10, Schließdruckgruppe SG 20) Ausgangsdruck pas = 23 mbar SAV, oberer Abschaltdruck pos = ca. 90 mbar Genauigkeitsklasse AC 10) Gasmangelsicherung = ca. 12 mbar (50 % pas + 20 %) 2.3.5 Dimensionierung und Auswahl Die Dimensionierung von Regelgeräten erfolgt allein durch die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH. Stand: 01.01.2010 Seite 6 von 7

2.4 Regler-Zähler-Verbindungen Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH sind die Regler-Zähler-Verbindungen vereinheitlicht. Abweichungen von Drücken und/oder Gasmengen Vor der Erstellung von Gasanlagen ist mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH, besonders wegen der versorgungstechnischen Bedingungen Kontakt aufzunehmen. Dies gilt besonders bei Abweichungen von den angegebenen Drücken und/oder Gasmengen. Grundsätzlich müssen die Befestigungen für Haus- Druckregelgeräte und Gaszähler dauerhaft stabil und ausreichend gewählt werden. Gaszähler in Sichthöhe Die Gaszähler sollten in Sichthöhe leicht zugänglich montiert werden. Werden Haus-Druckregelgeräte und Gaszähler räumlich getrennt montiert, so ist ggf. in Absprache mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH eine zusätzliche Prüfmöglichkeit nach dem Regelgerät vorzusehen. Die Vorschriften zur Vermeidung unerlaubten Eingriffen in die Gasinstallation bleiben hiervon unberührt. Stand: 01.01.2010 Seite 7 von 7