11346/16 lh/cat 1 DG E 1A

Ähnliche Dokumente
9452/16 KAR/sm 1 DG G 2B

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A

Die Delegationen erhalten beigefügt den vom Vorsitz erstellten Fahrplan.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Dezember 2014 (OR. en)

Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

DE 2 DE BEGRÜNDUNG. 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS 1.1. Allgemeiner Kontext

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE

Geschätzte Kosten von Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Die Delegationen erhalten anbei die vom Europäischen Rat auf der obengenannten Tagung angenommenen Schlussfolgerungen.

Flussgebietsforum Oldenburg

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Mai 2016 (OR. en)

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

17. Dresdner Abwassertagung2015

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

RICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

Chemische Munition in der Ostsee

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum

RESTREINT UE. Straßburg, den COM(2014) 447 final 2014/208 (NLE) This document was downgraded/declassified Date Vorschlag für eine

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. April 2012 (26.04) (OR. en) 8832/12 AUDIO 39 CULT 61 TELECOM 73 PI 43

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Koordinierung Förderung/Haushalt

(Text von Bedeutung für den EWR)

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Die Förderung integrierter Stadtentwicklung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr)

Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft

105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 STELLUNGNAHME. Europäische langfristige Investmentfonds

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Ältere Menschen in Deutschland - online oder offline?

Einleitung. 1. Untersuchungsgegenstand und Relevanz. Gegenstand der hier vorliegenden Arbeit ist die Mediation als Instrument der Konfliktlösung

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren -

Ziele und Schwerpunkte des EFRE in Brandenburg

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

A8-0068/1/Rev. ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission

ENTWURF EINES BERICHTS

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

Europa. Internationaler Standard und Vergleich H. Vöhringer

ETF-Frauenkonferenz Ponta Delgada, 26. Mai 2009

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012

Kältemittel: Neue Studie zur Ökoeffizienz von Supermarktkälteanlagen

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Merkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Entscheidungsinstitutionen der EU

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I

Nährstoffbelastung der westlichen Ostsee

zu Punkt der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016

Ethische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Neufassung 2000

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

ANHANG EIN KONZEPT FÜR PLÄNE FÜR EINE NACHHALTIGE URBANE MOBILITÄT. zur

EU-Initiativen zur Verbesserung der Patientensicherheit unter Einschluss der Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Die Bedeutung des Ökosystemansatzes für die WRRL-Ökonomie. Eduard Interwies

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

Die Entwicklung der europäischen Agrarpolitik

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006

Information der FATF vom

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

RAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149. VERMERK Vorsitzes

Transkript:

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. Juli 2016 (OR. en) 11346/16 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 18. Juli 2016 Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen ENV 506 FIN 484 MAR 201 AGRI 422 FSTR 47 FC 38 REGIO 59 Nr. Vordok.: 10642/16 ENV 454 FIN 403 MAR 182 AGRI 371 COEST 176 FSTR 34 FC 28 REGIO 41 Betr.: Sonderbericht Nr. 3/2016 des Europäischen Rechnungshofs "Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee: Es sind noch weitere und wirksamere Maßnahmen notwendig" Schlussfolgerungen des Rates (18. Juli 2016) Die Delegationen erhalten in der Anlage die Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 3/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel "Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee: Es sind noch weitere und wirksamere Maßnahmen notwendig", wie sie der Rat auf seiner 3481. Tagung am 18. Juli 2016 angenommen hat. 11346/16 lh/cat 1 DG E 1A DE

ANLAGE Sonderbericht Nr. 3/2016 des Europäischen Rechnungshofs "Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee: Es sind noch weitere und wirksamere Maßnahmen notwendig" Schlussfolgerungen des Rates DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UNTER HINWEIS AUF die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) 1, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2, die Nitratrichtlinie 3, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser 4, die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR) und das Helsinki- Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM), die sämtlich Bestimmungen zur Erreichung eines guten Umweltzustands, zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Reduzierung des Nährstoffeintrags enthalten 1. BEGRÜSST den Sonderbericht Nr. 3/2016 des Europäischen Rechnungshofs; 2. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass der Bericht acht Mitgliedstaaten erfasst, die Ostsee-Anrainer sind, von denen vier der EU erst 2004 beigetreten sind (Polen, Estland, Lettland und Litauen); 3. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass das wirtschaftliche Potenzial einer gesunden Ostsee mit funktionierenden Ökosystemleistungen in einem unlängst veröffentlichten Bericht 5 auf 550 000 Arbeitsplätze und einen Mehrwert von bis zu 32 Mrd. EUR bis 2030 geschätzt wird; 1 2 3 4 5 Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19). Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1). Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1). Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40). "Turning adversity into opportunity A business plan for the Baltic Sea", August 2013, im Auftrag des WWF. 11346/16 lh/cat 2

4. BEKRÄFTIGT, dass Eutrophierung das größte ökologische Problem für alle Ostsee- Anrainerstaaten ist, und UNTERSTREICHT, wie wichtig die Bemühungen und umfassenden Maßnahmen aller Länder, die zur Eutrophierung der Ostsee beitragen, zur Bekämpfung dieses Phänomens und zur Verbesserung der Wasserqualität in der Ostsee sind; 5. WEIST DARAUF HIN, dass zwar seit Ende der 1980er Jahre Maßnahmen zur Reduzierung des Nährstoffeintrags ergriffen worden sind und der Nährstoffeintrag allgemein rückläufig ist, aber trotzdem weitere Maßnahmen notwendig sind, die in den kommenden Jahren auch auf regionaler Ebene zur Bekämpfung der Eutrophierung der Ostsee ergriffen werden sollten; 6. BEGRÜSST in diesem Zusammenhang den 2007 im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens vereinbarten Aktionsplan für den Ostseeraum, der vorläufige länderspezifische Zielwerte für die Reduzierung des Nährstoffeintrags enthält und 2013 überarbeitet wurde; WEIST DARAUF HIN, dass diesem Aktionsplan in der EU-Strategie für den Ostseeraum von 2009 Rechnung getragen wird; 7. UNTERSTREICHT, dass die Umsetzung der Maßnahmen, die in den im Rahmen der WRRL erstellten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegt sind, von entscheidender Bedeutung ist, um eine bessere Wasserqualität zu erreichen; IST DER ANSICHT, dass die Bestimmung der Belastungen und Auswirkungen und der größten Wasserbewirtschaftungsprobleme in den ersten Bewirtschaftungsplänen von Ostsee- Anrainermitgliedstaaten ein Schritt in die richtige Richtung ist; 8. IST SICH BEWUSST, dass Eutrophierung ein sehr komplexes Problem ist, das durch übermäßigen Nährstoffeintrag aus vielen verschiedenen Quellen verursacht wird. Um die Eutrophierung der Ostsee wirksam zu bekämpfen, muss das gesamte Spektrum der Nährstoffquellen und der Zustrom aus diesen Quellen angegangen werden, wobei auch die natürlichen Bedingungen der Ostsee zu berücksichtigen sind; 11346/16 lh/cat 3

Umsetzung der Reduzierung des Nährstoffeintrags in die Ostsee durch die Mitgliedstaaten 9. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass in dem Bericht festgestellt wird, dass es den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete an Ehrgeiz und an Indikatoren in Bezug auf die erwartete Reduzierung der Nährstoffbelastung fehlt, da sie sich auf "grundlegende Maßnahmen" zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Bezug auf die spezifischen Aktivitäten konzentrieren, die eine Nährstoffbelastung verursachen, hauptsächlich kommunale Abwässer und die Landwirtschaft; IST SICH BEWUSST, dass die Maßnahmen im Rahmen der ersten Bewirtschaftungspläne überwiegend darauf ausgerichtet waren, die Defizite zwischen den vier Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind, und den anderen EU-Mitgliedstaaten zu verringern, und deshalb in erster Linie "grundlegende Maßnahmen" zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften im Vordergrund standen; 10. STIMMT der Empfehlung des Rechnungshofs ZU, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen und Zielvorgaben für die Reduzierung der Nährstoffbelastung festlegen sollten, damit die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, und dass sie die Überwachung der Nährstoffbelastung in den Einzugsgebieten und der Einträge in die Ostsee verbessern sollten, damit sie künftig kosteneffiziente Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung ergreifen können; Wirksamkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung durch kommunales Abwasser 11. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass in dem Bericht eine mangelhafte Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser festgestellt wird; FORDERT die Kommission NACHDRÜCKLICH auf, die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Umsetzung zu unterstützen; 12. RUFT die Mitgliedstaaten AUF, Abwasserinfrastrukturen so effizient wie möglich aufzubauen und zu betreiben, unter anderem indem sie Privathaushalten beim Anschluss an die Kanalisation helfen, wo dies möglich ist, und für die Einzugsgebiete von Gewässern, die keinen mit den Nährstoffbedingungen der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie übereinstimmenden guten Zustand erreichen, strengere Nährstoffstandards für Abwasser festzulegen als in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgesehen, wie z.b. jene in der HELCOM-Empfehlung 28E/5 zur kommunalen Abwasserbehandlung; 11346/16 lh/cat 4

13. ERKENNT AN, dass es trotz der wesentlichen Fortschritte durch die Umsetzung sowohl der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser als auch der HELCOM- Empfehlungen noch Raum für Verbesserungen gibt, beispielsweise durch die Anwendung innovativer und kosteneffizienter Technologien für die Entfernung von Phosphor aus dem Abwasser und durch die Berücksichtigung der Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 6 ; 14. RUFT die Kommission AUF, weiterhin Projekte zu fördern, die auf eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Ostsee durch Russland und Belarus ausgerichtet sind, und dabei der durch die EU-Mittel erzielten Hebelwirkung Rechnung zu tragen; Wirksamkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung von Gewässern durch die Landwirtschaft 15. TEILT die Bedenken des Rechnungshofs bezüglich der Eutrophierung durch die Landwirtschaft; ERMUTIGT die Mitgliedstaaten, geeignete nitratgefährdete Gebiete im Einklang mit den Informationen in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete auszuweisen; 16. IST SICH BEWUSST, dass gute Wasserqualität und Produktivitätsmaximierung in der Landwirtschaft einander bedingen, aber auch schwer miteinander zu vereinbaren sind, und deshalb eine engere Zusammenarbeit zwischen Vertretern des Umwelt- und des Landwirtschaftssektors auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU erforderlich ist; 17. STELLT FEST, dass die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ein nützliches Instrument für die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Maßnahmen zur Reduzierung des Durchsickerns von Nährstoffen aus der Landwirtschaft darstellen; 6 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft", COM(2015) 614 final, Dok. 14972/15 + ADD 1. 11346/16 lh/cat 5

18. STIMMT der Empfehlung des Rechnungshofs bezüglich der Notwendigkeit ZU, dass die Mitgliedstaaten geeignete Obergrenzen für den Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft festlegen, wo dieser eine Gefährdung darstellt, dass sie ihre Nitrataktionsprogramme auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse festlegen und dass sie die am besten geeigneten Agrarumweltregelungen in Bezug auf die Nährstoffbelastung anwenden und diese Maßnahmen auf Gebiete ausrichten, in denen sie hinsichtlich der Reduzierung der Nährstoffbelastung die größte Wirkung erzielen können; Mehrwert der EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR) 19. WÜRDIGT, dass die EUSBSR das Potenzial birgt, die internationale und sektorübergreifende Zusammenarbeit und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Eutrophierung weiter zu verstärken; 20. RUFT die Kommission AUF, dafür Sorge zu tragen, dass gezielte Projekte im Rahmen der EUSBSR den Schwerpunkt auf nachhaltiges Wachstum in der Region legen, auch durch verstärkte Bemühungen zur Reduzierung der Eutrophierung und mehr Unterstützung für die Komponente "Rettung der Ostsee". 11346/16 lh/cat 6