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Transkript:

E I N W O H N E R G E M E I N D E Dorfstrasse 1 Postfach 158 6391 Engelberg Telefon 041 639 52 52 Fax 041 639 52 99 Gemeinde-Info vom 2. April 2009 Nr. 14 Neuer Leiter Bauamt gewählt Peter Schubiger, derzeitiger Leiter Bauamt, geht per 1. Februar 2010 auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand. Er wird sich bis zu seinem Austritt den Gemeindeliegenschaften widmen, die ihm sehr am Herzen liegen. Amtsantritt am 1. Juni 2009 Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass ab 1. Juni 2009 Christof Tofaute, wohnhaft in Ennetbürgen, gelernter Tiefbauzeichner und dipl. Bauingenieur HTL, die Leitung des Bauamtes übernehmen wird. Er bringt Erfahrung in der Bauleitung, statischen Berechnungen, Devisierungen und Submissionen mit. Christof Tofaute ist zudem als Gemeinderat in Ennetbürgen verantwortlicher Bauchef. Das Amt als Gemeinderat in der Gemeinde Ennetbürgen legt er per Ende der Amtsperiode im Jahr 2010 nieder. Wir heissen Christof Tofaute im Team herzlich Willkommen und wünschen ihm bei der Ausübung seiner vielfältigen Aufgabe viel Freude und Erfolg. Christof Tofaute Hinweis an die Stimmberechtigten Die grosse Anzahl der ungültigen Stimmen ergibt sich jeweils aus der Tatsache, dass viele Stimmrechtsausweise bei brieflicher Stimmabgabe nicht unterzeichnet sind. Briefliche Stimmen sind nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. Bitte beachten Sie die Anweisungen auf dem grauen Rücksende-Umschlag.

Kreisschreiben des Regierungsrates zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 1 Abstimmungsvorlagen Am 17. Mai 2009 findet eine eidgenössische Volksabstimmung statt über: a. den Verfassungsartikel vom 3. Oktober 2008 Zukunft mit Komplementärmedizin (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative Ja zur Komplementärmedizin ); b. den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstands). 2 Vorbereitungen 21 Den Gemeindekanzleien werden die zur Durchführung der Abstimmung erforderlichen Drucksachen, wie Abstimmungsvorlagen und -erläuterungen für alle Stimmberechtigten sowie die Stimmzettel, rechtzeitig von der Staatskanzlei zugestellt. 22 Die Gemeinderäte werden ersucht, für die nach Massgabe der Gesetzgebung erforderlichen Vorkehren für die Durchführung der Volksabstimmung zu sorgen, insbesondere dass: die Gemeindekanzleien rechtzeitig für die Adressierung der Stimmrechtsausweise besorgt sind; die Zustell- und Rücksendekuverts mit den Stimmrechtsausweisen, den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen sowie den Stimmzetteln in der Woche vom 20. bis 24. April 2009 im Besitz der Stimmberechtigten sind; die für die Teilnahme von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an eidgenössischen Abstimmungen erforderlichen Vorkehren getroffen und ihnen insbesondere das Stimmmaterial für die briefliche Stimmabgabe so frühzeitig wie möglich an die Wohnadresse im Ausland zugestellt wird; der Staatskanzlei allfällige Änderungen der Urnenöffnungszeiten gegenüber der letzten Veröffentlichung im Amtsblatt bis spätestens 1. Mai 2009 sowie die Gemeindeergebnisse am Abstimmungssonntag umgehend bekannt gegeben werden. 3 Stimmabgabe Die Urnenstandorte und Urnenöffnungszeiten in den Gemeinden werden im Amtsblatt vom 7. Mai 2009 durch die Staatskanzlei veröffentlicht. Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Anweisungen auf dem Stimmrechtsausweis bzw. dem Zustell- und Rücksendekuvert verwiesen. Urnenstandort und -öffnungszeiten Gemeindehaus, Sonntag, 17. Mai 2009 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baugesuche und Sonderbewilligungen Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 27. April 2009 (Fristenstillstand, Gerichtsferien) schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37). - Bauherrschaft: Carmen Zurfluh und Markus Felder, Vorderstockli 20, 6390 Engelberg Neubau Zweifamilienhaus Ort: Vorderstockli Parzelle Nr. 2471 W2A, Gewässerschutzbereich Au - Bauherrschaft: Silvia und Sandro Bernini, Dorfstrasse 50, 6390 Engelberg Ausbau Vordach, Balkonverglasung Ort: Dorfstrasse 50 Parzelle Nr. 2372 Dorfzone, Gewässerschutzbereich Au, überlagert mit geringer Gefährdung - Bauherrschaft: Hildegard und Arthur Flück, Vogelsangstrasse 18, 8006 Zürich Ausbau Vordach, Balkonverglasung Ort: Dorfstrasse 50 Parzelle Nr. 2372 Dorfzone, Gewässerschutzbereich Au, überlagert mit geringer Gefährdung - Bauherrschaft: Hans und Christine Burch-Barmettler, Margritenweg 3, 6390 Engelberg Fassadensanierung mit Dämmung und Ersatz der Balkone im 2. und 3. Stock, Südseite Ort: Margritenweg 3 Parzelle Nr. 1496 W3, Grundwasserschutzbereich Au, überlagert mit geringer Gefährdung - Bauherrschaft: Josef Waser, Mattli, 6390 Engelberg Ersatzbau Einfamilienhaus Ort: Mattli, Oertigen Parzelle Nr. 2385 Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich Au Sonderbewilligung: raumplanerische Ausnahmebewilligung Gewässerschutzbereich (Wärmepumpe Wärmequelle Boden)

Baugesuche und Sonderbewilligungen (Fortsetzung) - Bauherrschaft: Michael Paraskevas, Bahnhofstrasse 7, 6390 Engelberg Reklameanlage Dukes Ort: Bahnhofstrasse 7 Parzelle Nr. 159 W3, Gewässerschutzbereich Au, überlagert mit geringer Gefährdung Rechtsberatung vom 16. April 2009 Unentgeltliche Rechtsberatung der Einwohnergemeinde Engelberg: Beratung durch Termin Ort Anmeldung lic. iur. Cornelia Kaufmann-Hurschler, Rechtsanwältin, Engelberg Donnerstag, 16. April 2009, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gemeindehaus, Sitzungszimmer unmittelbar nach Haupteingang links Kummer Bolzern & Partner, Advokatur Notariat Mediation, Klosterhof, 6390 Engelberg, Telefon 041 637 40 81, Fax 041 637 40 82, E-Mail cornelia.kaufmann@kbup.ch Die Terminabsprache ist notwendig. Umfang Die Konsultation kann für eine halbe Stunde ohne Schriftverkehr in Anspruch genommen werden. Schalteröffnungszeiten Gemeindekanzlei Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr 17.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr 16.30 Uhr Samstag 09.00 Uhr 11.30 Uhr Bauamt, Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr 11.30 Uhr Finanzverwaltung und 14.00 Uhr 17.00 Uhr Sozialdienst Freitag 09.00 Uhr 11.30 Uhr 14.00 Uhr 16.30 Uhr Samstag geschlossen