Generalversammlung, 1. April Q & A für Aktionäre

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1 Generalversammlung, 1. April 2015 Q & A für Aktionäre 1. Welche Publikationen werden den Aktionären zur Verfügung gestellt? Wie kann ich Publikationen bestellen / abbestellen Wann und wo findet die Generalversammlung 2015 statt? Wann wird die Einladung zur Generalversammlung 2015 zugestellt? Wer ist zur Teilnahme an der Generalversammlung 2015 berechtigt? Wie kann ich mich im Aktienregister eintragen lassen Wie kann ich mich an der Generalversammlung vertreten lassen? Wie kann ich meine Stimminstruktionen erteilen? Wenn ich meine Stimminstruktionen mit der Antwortkarte per Post erteile Wenn ich meine Stimminstruktionen über die Web-Plattform Sherpany erteile 4 9. Ich möchte persönlich an der Generalversammlung teilnehmen Wie kann ich die Zutrittskarte mit der Antwortkarte per Post bestellen Wie kann ich die Zutrittskarte über die Web-Plattform Sherpany bestellen Wann werden die Zutrittskarten für die Generalversammlung zugestellt? Was muss ich machen, wenn ich die Zutrittskarte nicht erhalten habe? Kann ich als Gast oder Begleitperson an der Generalversammlung teilnehmen? Anreise zur Generalversammlung Wem muss ich Adressänderungen melden? Wird dieses Jahr eine Dividende ausbezahlt? Wie wird den Aktionären eine mögliche Dividende ausbezahlt? Wie erhalte ich den Effektenkontoauszug per Ende Jahr und die Divdendenabrechnung, welche ich der Steuererklärung beilegen muss? Ich habe ein neues Bankkonto. Wie erhalte ich eine mögliche Dividende? Wie hoch waren die Dividendenzahlungen/ Kapitalrückzahlungen in den letzten 5 Jahren

2 Fragen und Antworten 1. Welche Publikationen werden den Aktionären zur Verfügung gestellt? Brief an die Aktionäre (deutsch und englisch, 6 Seiten), jeweils ca. ca. Mitte Februar und Mitte August Half Year Report (nur in englisch, ca. 70 Seiten) ca. Anfang September Geschäftsentwicklung (deutsch und englisch, ca. 36 Seiten) ca. Mitte März Geschäftsbericht (deutsch und englisch, ca. 370 Seiten) ca. Mitte März 2. Wie kann ich Publikationen bestellen / abbestellen Alle Publikationen senden wir unseren Aktionären per Post oder per ausschliesslich auf Bestellung zu. Der Aktionär hat jederzeit die Möglichkeit, die Bestellung seiner Publikationen mittels schriftlicher Mitteilung oder an shareholder.services@zurich.com zu ändern. Die Einladung an die ordentliche Generalversammlung wird allen eingetragenen Aktionären per Post zugestellt oder bei gültigem Konto für die Web-Plattform Sherpany (siehe 8.2) per E- Mail angekündigt. 3. Wann und wo findet die Generalversammlung 2015 statt? Am Mittwoch, den 1. April 2015 im Hallenstadion, Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich. Türöffnung Uhr, Beginn Uhr. 4. Wann wird die Einladung zur Generalversammlung 2015 zugestellt? 5. März 2015: Hauptversand Für alle bis und mit 23. Februar 2015 im Aktienregister eingetragenen Aktionären werden die Einladungen am 5. März 2015 verschickt. Aktionäre welche bereits für die Generalversammlung 2014 ein Aktionärskonto bei der Web- Plattform Sherpany eröffnet haben, erhalten die Information betreffend Einladung per Mail von Sherpany zugestellt. Es wird in diesem Fall keine Einladung per Post zugestellt. 2

3 19. März 2015 und 26. März 2015: Nachversand für Neuaktionäre Für Aktionäre, deren Zurich Insurance Group AG Aktien zwischen dem 23. Februar 2015 und dem 18. März 2015 im Aktienbuch eingetragen werden, erfolgt der Versand der Einladung am 19. März Für Aktionäre, deren Zurich Insurance Group AG Aktien erst zwischen dem 19. März 2015 und dem 25. März 2015 im Aktienbuch eingetragen werden, erfolgt der Versand der Einladung am 26. März Diese Aktionäre erhalten die Zutrittskarte mit Stimmmaterial am Tag der Generalversammlung am Informationsschalter im Hallenstadion. Dies unter Vorweisung der Antwortkarte oder eines gültigen amtlichen Ausweises. 26. März 2015: Nachversand für Aktionäre mit verändertem Aktienbestand Aktionäre, die in der Zeit zwischen dem 23. Februar 2015 und dem 25. März 2015 ihren Aktienbestand verändert haben, erhalten mit dem Nachversand vom 26. März 2015 eine neu ausgestellte Zutrittskarte mit angepasstem Stimmmaterial (aktuellem Aktienbestand) oder eine Mitteilung, dass sie keine Aktien mehr besitzen und deshalb nicht mehr an der Generalversammlung teilnehmen dürfen. Die früher ausgestellte Zutrittskarte verliert ihre Gültigkeit. 5. Wer ist zur Teilnahme an der Generalversammlung 2015 berechtigt? An der Generalversammlung teilnahmeberechtigt sind alle bis und mit 25. März 2015, Uhr im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre. Aktionär ist, wer Eigentümer von Aktien der Zurich Insurance Group AG ist. Stimmberechtigter Aktionär ist, wer im Aktienregister mit Namen und Adresse eingetragen ist. Aktionäre, die ihre Zurich Insurance Group AG Aktien vor der Schliessung des Aktienbuches am 25. März 2015 verkaufen, verlieren das Recht, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. 6. Wie kann ich mich im Aktienregister eintragen lassen Wenden Sie sich an Ihre Depotbank und verlangen Sie die permanente Eintragung Ihrer Aktien im Aktienregister der Zurich Insurance Group AG. 3

4 7. Wie kann ich mich an der Generalversammlung vertreten lassen? Bezeichnen Sie Ihren Vertreter auf der Antwortkarte und unterschreiben Sie diese rechtsgültig. Möglich sind die folgenden Vertretungen: ein anderer stimmberechtigter Aktionär der Ehepartner der gesetzliche Vertreter (für Unmündige und Personen unter Beistandschaft) die Unterschriftsberechtigten einer Firma (Personengesellschaften, jur. Personen) der unabhängige Stimmrechtsvertreter, Herr lic. iur. Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Postfach 1728, CH-8031 Zürich Eine Vertretung von Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder umgekehrt ist nur möglich wenn der vertretende Elternteil bzw. das vertretende Kind ebenfalls eingetragener Aktionär bei der Zurich Insurance Group AG ist. Wenn Sie Ihren Vertreter auf der Zutrittskarte bezeichnen, bitten wir Sie, für die Zustellung der Zutrittskarte an Ihren Vertreter besorgt zu sein. Über die Web-Plattform Sherpany (siehe 8.2) sind dieselben Vertretungen möglich. 8. Wie kann ich meine Stimminstruktionen erteilen? 8.1 Wenn ich meine Stimminstruktionen mit der Antwortkarte per Post erteile Erteilen Sie Ihre Stimminstruktionen auf der Antwortkarte. Wichtig ist, dass Sie Ihre Instruktion rechtsgültig unterzeichnen. Durch blanko Unterzeichnung der Antwortkarte erteilen Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter die Vollmacht mit der allgemeinen Weisung, den Anträgen des Verwaltungsrates zuzustimmen. 8.2 Wenn ich meine Stimminstruktionen über die Web-Plattform Sherpany erteile Alle Aktionäre, welche bei Sherpany bis zur Generalversammlung 2014 ein Aktionärskonto eröffnet haben, erhalten die Information betreffend Einladung per Mail direkt von Sherpany und können ihre Instruktionen über den angegebenen Link über die Web-Plattform abgeben. Alle übrigen Aktionäre erhalten zusammen mit der Einladung und der Antwortkarte für die Generalversammlung 2015 einen persönlichen Code für die Eröffnung eines Aktionärskontos auf der Web-Plattform Sherpany. Dieser Code kann solange verwendet werden, bis das Aktionärskonto eröffnet und ein individuelles Passwort für das Konto erfasst wurde. 4

5 Die elektronische Stimmabgabe über Sherpany ist bis zum 29. März 2015 um 23 Uhr 59 möglich. Wir werden Ihnen die Möglichkeit der Abgabe der Stimminstruktionen über Sherpany vor jeder zukünftigen Generalversammlung anbieten, damit neue Aktionärinnen und Aktionäre, welche die Möglichkeit im Vorjahr nicht nutzen wollten, ebenfalls die Gelegenheit erhalten sich bei Sherpany registrieren zu lassen. Alle Aktionäre welche sich nicht bei Sherpany registrieren lassen möchten, erhalten die Unterlagen für die Generalversammlung weiterhin automatisch per Post zugestellt. In diesem Fall können Sie die Beilagen für die Eröffnung des Aktionärskonto bei Sherpany ignorieren. 9. Ich möchte persönlich an der Generalversammlung teilnehmen 9.1 Wie kann ich die Zutrittskarte mit der Antwortkarte per Post bestellen Kreuzen Sie auf der Antwortkarte persönliche Teilnahme an und senden Sie diese im beigelegten Antwortcouvert an die SIX SAG AG in Olten zurück. Die Zutrittskarte wird Ihnen, zusammen mit dem Stimmmaterial und dem ZVV-Spezialticket für die Zone 110, Stadt Zürich, innerhalb von 7 bis 10 Tagen per Post zugestellt. 9.2 Wie kann ich die Zutrittskarte über die Web-Plattform Sherpany bestellen. Wenn Sie ein gültiges Aktionärskonto bei Sherpany eröffnet haben, können Sie mit dem Auswählen der Option Ich nehme persönlich teil, eine Zutrittskarte bestellen. Diese wird Ihnen, zusammen mit den Stimmmaterial und dem ZVV-Spezialticket für die Zone 110, Stadt Zürich, innerhalb von 7 bis 10 Tagen per Post zusammen zugestellt. 10. Wann werden die Zutrittskarten für die Generalversammlung zugestellt? Die Zutrittskarten werden zusammen mit dem Stimmmaterial und dem ZVV-Spezialticket für die Zone 110, Stadt Zürich nach dem Eingang Ihrer Antwortkarte oder Ihrer Anmeldung über die Web-Plattform Sherpany (siehe 8.2) ab dem 9. März 2015 zugestellt. Bitte senden Sie Ihre Antwortkarte möglichst frühzeitig zurück, damit Sie die Zutrittskarte und das Stimmmaterial für die Generalversammlung rechtzeitig erhalten. Für Antwortkarten welche nach dem 27. März 2015 zurückgesendet werden, kann die Zustellung der Zutrittskarte und des Stimmmaterials nicht mehr garantiert werden. 5

6 Wenn Sie das Stimmmaterial nicht rechtzeitig bekommen haben, melden Sie sich am 1. April 2015 am Generalversammlungs-Info-Schalter im Hallenstadion. Sie erhalten die Zutrittskarte und das Stimmmaterial dann direkt vor Ort. Damit Sie sich eindeutig als Aktionär identifizieren können, bringen Sie bitte einen amtlichen Ausweis mit. 11. Was muss ich machen, wenn ich die Zutrittskarte nicht erhalten habe? Bitte melden Sie sich bei uns (Kontaktadresse siehe Generalversammlungs-Einladung oder Übersichtsseite für die Generalversammlung: und nennen Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum oder Ihre Aktionärsnummer (falls Sie diese zur Hand haben) sowie Ihre Telefonnummer/ unter der wir Sie erreichen können. 12. Kann ich als Gast oder Begleitperson an der Generalversammlung teilnehmen? Wenn Sie nicht ein mit Stimmrecht eingetragener Aktionär der Zurich Insurance Group AG sind, können Sie nicht an der Generalversammlung teilnehmen, auch nicht als Gast oder Begleitperson. Auch Ehepartner können nicht als Begleitperson bzw. Gast an der Generalversammlung teilnehmen. Wollen beide Ehepartner an der Generalversammlung teilnehmen, muss jeder separat in eigenem Namen (mit Vornamen, Nachnamen) als Aktionär im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sein. Betagte und behinderte Personen, welche eine Begleitperson benötigen, können für maximal 1 Person eine Gästekarte bestellen (Kontaktadresse siehe Generalversammlungs-Einladung oder Übersichtsseite für die Generalversammlung: Anreise zur Generalversammlung Wir empfehlen ausdrücklich, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die teilnahmeberechtigten Aktionäre erhalten mit der Einladung eine Beschreibung für die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und zusammen mit der Zutrittskarte ein ZVV- Spezialticket für die Zone 110, Stadt Zürich, gültig am Generalversammlungs-Tag (1. April 2015). 6

7 Aktionäre, welche sich über die Web-Plattform Sherpany für die persönliche Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet haben, erhalten von uns, zusammen mit der Zutrittskarte ein ZVV-Spezialticket für die Zone 110, Stadt Zürich, gültig am Generalversammlungs- Tag (1. April 2015) zugestellt. 14. Wem muss ich Adressänderungen melden? Bitte melden Sie Adressänderungen schriftlich Ihrer Depotstelle (Bank). Die Depotstelle finden Sie auf Ihrem Wertschriften-Auszug, den Sie per Ende Jahr von der Depotstelle für Steuerzwecke erhalten haben. Auch allfällige Änderungen des Bankkontos (z.b. für die Auszahlung der Dividende) müssen der Depotstelle (Bank) mitgeteilt werden. Alle Aktionäre, welche Ihr Effektenkonto bei einer Bank haben, müssen die Adressänderung/Kontoänderung dieser Bank melden. Die Bank übermittelt die neuen Adressdaten/Kontodaten auf elektronischem Weg an das Aktienregister der Zurich Insurance Group AG. 15. Wird dieses Jahr eine Dividende ausbezahlt? Der Verwaltungsrat entscheidet jeweils Mitte Februar, ob er an der nächsten ordentlichen Generalversammlung im März oder April eine Dividendenzahlung beantragen wird und wie diese finanziert werden soll. Falls eine Dividende beantragt wird und diese voraussichtlich wie in den vergangenen Jahren aus den Reserven aus Kapitaleinlagen geleistet werden soll, ist sie in der Schweiz nicht verrechnungssteuerpflichtig (für private und juristische Personen). Falls der Aktionär eine natürliche Person ist, in der Schweiz wohnhaft ist und die Aktien im eigenen Namen (Privatvermögen) hält wird keine Einkommensteuer fällig (analog Dividenden in Form von Nennwertrückzahlungen, Unternehmenssteurerreformgesetz II, in Kraft seit ). Die Aktien müssen nur für die Vermögensteuer deklariert werden. Bei allen anderen Personen, d.h. juristische Personen, Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland sowie Personen, welche die Aktien in ihrem Geschäftsvermögen halten, muss die Frage der Steuerbarkeit im Einzelfall mit den zuständigen Steuerbehörden geklärt werden. 7

8 16. Wie wird den Aktionären eine mögliche Dividende ausbezahlt? Aktionäre mit Aktien in einem Effektenkonto bei einer Bank erhalten eine mögliche Dividende oder Nennwertrückzahlung auf das bei Ihrer Depotbank hinterlegte Bankkonto direkt von der Depotbank ausbezahlt. 17. Wie erhalte ich den Effektenkontoauszug per Ende Jahr und die Divdendenabrechnung, welche ich der Steuererklärung beilegen muss? Anfang Jahr (bis Mitte Februar) wird Ihnen jeweils von Ihrer Depotstelle (Bank) der Effektenkontoauszug und Anfang April die Dividendenabrechnung zugestellt. Fehlt Ihnen diese, so können Sie eine Kopie bei Ihrer Depotstelle (Bank) bestellen. Wie hoch war der Steuerwert der Aktie der Zurich Insurance Group AG während der letzten 5 Jahre 2014 CHF CHF CHF CHF CHF Seit 2002 ist der Schlusskurs der Aktie am letzten Handelstag des Jahres massgebend. 18. Ich habe ein neues Bankkonto. Wie erhalte ich eine mögliche Dividende? Falls Sie die neuen Kontoangaben rechtzeitig Ihrer Depotstelle (Bank) gemeldet haben (spätestens bis Ende März 2015) wird die Überweisung ordnungsgemäss auf das neue Konto vorgenommen. Wenn die Depotbank keine Kenntnis der neuen Kontoangaben hat, wird die Überweisung an die alten Kontoangaben vorgenommen. Die Bank, welche den Betrag erhalten hat und ihn aufgrund der veralteten Kontoangaben nicht einbuchen kann, wird den Betrag wieder an die Depotbank zurücküberweisen. Sobald der Betrag wieder bei der Depotbank eingegangen ist, werden Sie durch diese kontaktiert, um die neuen Kontoangaben bei Ihnen in Erfahrung zu bringen und den Betrag auf das aktuelle Konto zu überweisen. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen. 8

9 19. Wie hoch waren die Dividendenzahlungen/ Kapitalrückzahlungen in den letzten 5 Jahren Geschäftsjahr Art der Ausschüttung Ausschüttung pro Aktie Auszahlungs- Datum Geschäftsjahr 2013 Dividende aus CHF 17.- * 9. April 2014 Kapitaleinlagereserven Geschäftsjahr 2012 Dividende aus CHF 17.- * 11. April 2013 Kapitaleinlagereserven Geschäftsjahr 2011 Dividende aus CHF 17.- * 5. April 2012 Kapitaleinlagereserven Geschäftsjahr 2010 Dividende aus CHF 17.- * 7. April 2011 Kapitaleinlagereserven Geschäftsjahr 2009 Dividende CHF 16.- (netto 10.40) 8. April 2010 * kein Abzug von schweizerischer Verrechnungssteuer 9

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