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Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie (B.Sc. Biologie) und den Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie (M.Sc. ZMB) an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - FPOBio - Vom. Juli Geändert durch Satzung vom. August 6 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 3 Abs. Satz, Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen- Nürnberg folgende Prüfungsordnung: Inhalt I. Teil: Allgemeine Bestimmungen... 37 Geltungsbereich... 38 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit... 39 Masterstudiengang, Regelstudienzeit, Unterrichtssprache... Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.. II. Teil: Besondere Bestimmungen... 3. Bachelorprüfung... 3 Gliederung des Bachelorstudiums... 3 Grundlagen- und Orientierungsprüfung... 3 3 Bachelorprüfung... 3 Bachelorarbeit.... Masterprüfung... Zusammensetzung der Zugangskommission zum Masterstudium. 6 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen... 7 Studienrichtung des Masterstudiums, Umfang und Gliederung... 8 Prüfungen des Masterstudiums... 6 9 Masterarbeit... 6 III. Schlussbestimmungen 6 Inkrafttreten... 6

Anlage a 7 Anlage b 9 Anlage a. Anlage b......3 I. Teil: Allgemeine Bestimmungen 37 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie (B.Sc. Biologie) und den konsekutiven Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie (M.Sc. ZMB) ergänzt die Allgemeine Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie (B.Sc. Biologie) und Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie (M.Sc. ZMB) sowie für den Bachelorstudiengang Integrated Life Sciences Biologie, Biomathematik, Biophysik (B.Sc. ILS) und Masterstudiengang Integrated Life Sciences Biology, Biomathematics and Biophysics (M.Sc. ILS) an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (ABMPOBio/NatFak) in der jeweils geltenden Fassung. 38 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit Das Bachelorstudium der Biologie setzt sich aus Modulen im Umfang von 8 ECTS-Punkten verteilt auf sechs Semester zusammen. Darin ist die Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit enthalten. 39 Masterstudiengang, Regelstudienzeit, Unterrichtssprache () Das Masterstudium Zell- und Molekularbiologie baut konsekutiv auf dem Bachelorstudiengang Biologie auf. Es umfasst Module im Umfang von ECTS- Punkten einschließlich der Masterarbeit verteilt auf vier Semester. () Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist deutsch. Einzelne Module können in englischer Sprache abgehalten und abgeprüft werden. 3 Näheres regelt das Modulhandbuch. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Biologie und den Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie besteht aus fünf Mitgliedern. Die bzw. der Vorsitzende, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Professorinnen bzw. Professoren der Naturwissenschaftlichen Fakultät, die auf Vorschlag des Departments Biologie vom Fakultätsrat bestellt werden.

II. Teil: Besondere Bestimmungen. Bachelorprüfung Gliederung des Bachelorstudiums Die Verteilung über die Studiensemester, die Art und Dauer der Prüfungen in den Modulen sowie die Zahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte sind der Anlage zu entnehmen. Die Prüfungsmodalitäten für die Fachmodule nach 3 Abs. sind abhängig vom jeweils gewählten Modul und werden im Modulhandbuch öffentlich bekannt gemacht. Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen mindestens 7, ECTS-Punkte aus den Modulen Biologie I und Ökologische und Systematische Diversität der Organismen A gemäß Anlage erworben werden. 3 Bachelorprüfung () Die Bachelorprüfung umfasst die Prüfungen in den Pflicht-, Wahlpflicht- und Fachmodulen einschließlich des Moduls Bachelorarbeit gemäß Anlagen a und b. Die Fachmodule A und B bestehen aus zwei separaten Modulen (Teile und ) im Umfang von bzw. ECTS-Punkten, welche stets in Kombination miteinander belegt werden müssen. 3 In den Fachmodulen C und D ist jeweils nur Teil zu belegen. Auch die Wahlpflichtmodule sind stets in Kombination miteinander zu belegen. Das Modul Bachelorarbeit besteht aus einer Bachelorarbeit, die mit zwölf ECTS-Punkten veranschlagt ist, sowie einem Seminarvortrag über die Bachelorarbeit mit drei ECTS- Punkten. () Als Fachmodule im Sinne des Abs. sind entweder vier biologische Fachmodule oder drei biologische Fachmodule in Kombination mit einem nichtbiologischen Fachmodul wählbar. Als biologische Fachmodule sind wählbar:. Biochemie,. Strukturbiologie, 3. Entwicklungsbiologie,. Genetik,. Mikrobiologie, 6. Molekulare Pflanzenphysiologie, 7. Tierphysiologie 8. Pharmazeutische Biologie, 9. Zellbiologie. 3 Als nichtbiologische Fachmodule sind wählbar:. Geowissenschaften/Geographie,. Immunologie, 3. Organische Chemie,. Virologie. (3) Über Abweichungen und über die Zulassung anderer Fachmodule entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein Fachmodul kann nur dann zugelassen werden, wenn es eine mit dem Ziel der Ausbildung und der Prüfung zu vereinbarende sinnvolle Kombination ergibt, wenn das betroffene Fach von einer Professorin bzw. einem Pro- 3

fessor vertreten wird sowie die zuständige Fakultät mit der vorhandenen Ausstattung ein ordnungsgemäßes Studium sicherstellen kann. Bachelorarbeit () Voraussetzung für den Erhalt eines Themas für die Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens ECTS-Punkten. () Die Bachelorarbeit soll nachweisen, dass die Studierenden im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fachgebiet der Biologie selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit soll in ihren Anforderungen so gestaltet sein, dass sie innerhalb von Wochen abgeschlossen werden kann, wobei für die schriftliche Abfassung i.d.r. 6 Wochen vorgesehen sind. (3) In der Regel soll die Bachelorarbeit in einer Arbeitsgruppe im Department Biologie angefertigt werden. Auf Antrag bei der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Bachelorarbeit auch in anderen Arbeitsgruppen außerhalb des Departments Biologie angefertigt werden. () Zur Vergabe des Themas der Bachelorarbeit sind die am Department Biologie hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer sowie habilitierte Dozentinnen bzw. Dozenten (Betreuerinnen bzw. Betreuer) berechtigt. Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen gestatten und regeln. () Die Bachelorarbeit wird in der Regel von der Betreuerin bzw. dem Betreuer und einer bzw. einem weiteren, von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellten Prüfenden bewertet. Mindestens eine Prüfende bzw. ein Prüfender muss dem Department Biologie angehören. 3 Wenn nur eine Prüfende bzw. ein Prüfender dem Department Biologie angehört, so soll diese bzw. dieser immer Erstkorrektorin bzw. Erstkorrektor sein. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wirkt darauf hin, dass die Arbeit in der Regel innerhalb eines Monats begutachtet ist.. Masterprüfung Zusammensetzung der Zugangskommission zum Masterstudium Die Zugangskommission für den Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie besteht aus einer Professorin bzw. einem Professor als der bzw. dem Vorsitzenden und zwei weiteren Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Departments Biologie vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät bestellt. 6 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss im Sinne des 3 Abs. Nr. ABMPO Bio/NatFak ist der Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs in den Fächern Biologie oder Integrated Life Sciences. Als fachverwandte Abschlüsse im Sinne des 3 Abs. Nr. ABMPOBio/NatFak kommen insbesondere Bachelorabschlüsse in Biowissenschaften, Biochemie oder Molekularer Biologie in Betracht. 3 Bewerberinnen und Bewerber mit einem fachverwandten Abschluss können nur auf

Grundlage einer bestandenen Zugangsprüfung in das Masterstudium aufgenommen werden. () In der mündlichen Zugangsprüfung gemäß Abs. Satz 3 ff. der Anlage zur ABMPOBio/NatFak werden die Bewerberinnen bzw. Bewerber auf Basis folgender Kriterien beurteilt:. Bildungsgang der Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere der Leistung im bisherigen Studium (Gewichtung %),. fachliche und methodische Kenntnisse im Bereich Biologie (Gewichtung %), 3. Kenntnis der einschlägigen Literatur (Gewichtung %),. positive Prognose, insbesondere aufgrund steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf (Gewichtung %). 7 Studienrichtung des Masterstudiums, Umfang und Gliederung Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitend zu erbringenden Modulprüfungen einschließlich des Moduls Masterarbeit gemäß Anlage b. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn sämtliche der folgenden studienbegleitend zu erbringenden Modulprüfungen und Modulteilprüfungen sowie das Modul Masterarbeit im Umfang von insgesamt ECTS-Punkten bestanden sind:. Die Module Kernmodul I und Kernmodul II; diese beiden Prüfungen werden für die Masterprüfung doppelt gewichtet.. Wahlweise das Wahlmodul Englisch mit UniCERT III oder ein mindestens 6- wöchiges externes Praktikum mit einem entsprechenden Übungsanteil. Das externe Praktikum muss vor Antritt von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer am Department Biologie genehmigt werden; zum externen Praktikum ist nach Wahl der bzw. des Studierenden entweder ein Praktikumsbericht zu verfassen oder ein Seminarvortrag zu halten, der von derselben Hochschullehrerin bzw. demselben Hochschullehrer beurteilt wird; dieses Wahlmodul schließt mit einer unbenoteten Studienleistung (bestanden/nicht bestanden) ab. 3. Vier wählbare Mastermodule die jeweils als -wöchige Blöcke mit mindestens -wöchigem Übungs- oder Praktikumsanteil durchgeführt werden; als Mastermodule können entweder vier biologische Mastermodule oder drei biologische Mastermodule in Kombination mit einem nichtbiologischen Mastermodul gewählt werden.. Das Vertiefungsmodul mit 8 Wochen Laborkurs sowie SWS Seminar und Vorlesungen und einer mündlichen Prüfung; die mündliche Prüfung soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der Masterarbeit abgelegt werden; die wählbaren Fächer und Prüfende für das Vertiefungsmodul werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.. Ein nicht biologisches Wahlmodul aus dem Angebot an Schlüsselqualifikationen der Universität. 6. Wissenschaftliche Schlüsselqualifikationen als nicht benotete Studienleistung. 7. Die Masterarbeit. 8 Prüfungen des Masterstudiums Die Verteilung über die Studiensemester, die Art und Dauer der Prüfungen im Masterstudiengang sowie die Zahl der zu erwerbenden ECTS-Punkte sind der Anlage zu entnehmen.

9 Masterarbeit () Voraussetzung für die Vergabe des Themas der Masterarbeit ist der Erwerb von mindestens 6 ECTS-Punkten. () Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem bzw. seinem Fach selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. 3 Sie ist in ihren Anforderungen so zu stellen, dass sie innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden kann. (3) Die Masterarbeit muss einen internationalen Bezug aufweisen und kann forschungsbezogen entweder grundlagen- oder anwendungsorientiert ausgerichtet werden. Sie ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. () Die Masterarbeit wird mit ECTS-Punkten bewertet. () Abs. gilt entsprechend. (6) Die Masterarbeit wird in der Regel von der Betreuerin bzw. dem Betreuer und einer bzw. einem weiteren, von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellten Prüfenden bewertet. Mindestens eine Prüfende bzw. ein Prüfender muss dem Department Biologie angehören. 3 Wenn nur eine Prüfende bzw. ein Prüfender dem Department Biologie angehört, so soll diese bzw. dieser immer Erstkorrektorin bzw. Erstkorrektor sein. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wirkt darauf hin, dass die Arbeit in der Regel innerhalb eines Monats begutachtet ist. III. Teil: Schlussbestimmungen Inkrafttreten Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ab dem Wintersemester / 6 das Bachelorstudium Biologie bzw. das Masterstudium Zell- und Molekularbiologie aufnehmen. 3 Studierende, die bereits nach der bisher gültigen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium der Biologie und das Masterstudium der Zellund Molekularbiologie an der Universität Erlangen-Nürnberg vom. August 8 in der Fassung vom 6. Oktober studieren, legen ihre Prüfungen nach der bisher gültigen Prüfungsordnung ab. 6

Anlage : Bachelorstudiengang Biologie a: Curricular-Übersicht Sem. Biologie Chemie Wahlpflichtmodule 3 Bio I (, ECTS) Ökologie und Diversität A ( ECTS) Bio II (, ECTS) Ökologie und Diversität B ( ECTS) Bio III ( ECTS) Allgemeine und anorg. Chemie ( ECTS) Organ. Chemie I (7, ECTS) Organ. Chemie II (Seminar) (, ECTS) Phys. Chemie oder Physik ( ECTS) Phys. Chemie oder Physik ( ECTS) Phys. Chemie 3 oder Physik 3 ( ECTS) Mathe./ Englisch Mathem. Modellbildung und Statistik ( ECTS) ECTS 3, 7, 6 BioIV ( ECTS) Exp. u. theor. Ansätze der Biologie ( ECTS) Organ. Chemie II (Praktikum) ( ECTS) Fachmodul A: Teil und ( ECTS) Fachmodul B: Teil und ( ECTS) Fachmodul C + D: je Teil (jeweils ECTS) Digitale Werkzeuge für Biologen ( ECTS) Bachelorarbeit ( ECTS) Basismodul Englisch ( ECTS) Die genauen Regelungen zu den farblich hervorgehobenen Blöcken finden sich in der Anlage b. Zum Bestehen der GOP (die entsprechenden Module sind in Anlage a rot markiert) müssen mindestens 7, ECTS-Punkte aus den Modulen Biologie I und Ökologie und Diversität A erworben werden (vgl. ). Die Wahlpflichtmodule Physik bzw. Physikalische Chemie sind jeweils in Kombination zu belegen (z.b. Physik, Physik und Physik 3). Jedes der beiden zu wählenden Fachmodule A und B besteht aus zwei separaten Modulen (z.b. Biochemie und Biochemie ) von jeweils bzw. ECTS-Punkten, die stets zusammen belegt werden müssen. In den Fachmodulen C und D sind jeweils nur die Seminare (Teil ) zweier weiterer Fachmodule wählbar. 7

b: Modulliste Modulbezeichnung Biologie I: Zellbiologische Grundlagen Biologie II: Baupläne und Evolution Biologie III: Biochemie und Physiologie Biologie IV: Molekularbiologie der Zelle Lehrveranstaltung Grundlagen der Biochemie, Zellbiologie, Genetik und Entwicklungsbiologie SWS V Ü P S Gesamt ECTS, Übungen zur Zellbiologie Organisationsformen und Evolution von Tieren und Pflanzen Übungen zur Morphologie und Anatomie der Pflanzen und Tiere Biochemie und Physiologie der Organismen Übungen zur Biochemie und Physiologie der Organismen Mikrobiologie, Genetik und Molekularbiologie Molekularbiologische Übungen Molekularbiologie und Genomik, Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten. Sem.. Sem. 3. Sem. Sem. Sem 6. Sem Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung 7, SL: Klausur 9 Min. SL: Protokollheft ca. Seiten 7, PL: Klausur 9 Min. SL: Protokollheft ca. Seiten 7, PL: Klausur 9 Min. SL: Protokollheft ca. Seiten 7, 6 3 3 6 PL: Klausur 9 Min. SL: Protokollheft ca. Seiten Faktor Modulnote Ökologie und Diversität A Ökologie und Diversität B Einführung in die Zoologie Zoologische Bestimmungsübungen, 3, Botanische Bestimmungsübungen Zoologische Geländeübung PL: Klausur Min. PL: Klausur Min. Experimentelle und Theoretische Ansätze der Biologie Experimentelle und Theoretische Ansätze der Biologie PL: Klausur Min. 8

Modulbezeichnung Allgemeine und Anorganische Chemie mit Experimenten Organische Chemie Organische Chemie Mathematische Modellbildung und Statistik für Naturwissenschaftler Lehrveranstaltung Allg: und Anorganische Chemie mit Experimenten Übung Allgemeine und Anorganische Chemie Anorganisch-Chemisches Praktikum für Nebenfachstudierende Grundlagen der Organischen Chemie Organisch-chemisches Seminar Organisch-chemisches Seminar zum Praktikum Organisch-chemisches Praktikum SWS V Ü P S 3 Gesamt ECTS, 8, 7,, Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten. Sem.. Sem. 3. Sem. Sem. Sem 6. Sem Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung Portfolioprüfung: PL: Klausur 9 Min. SL: Anfertigung eines Laborjournals ca. Seiten und Führen eines Analysehefts Faktor Modulnote PL: Klausur 9 Min., PL: Klausur 6 Min. 7, SL: Protokollheft ca. Seiten 7 Mathematik für 3 3 Naturwissenschaftler PL: Klausur Min. SL: Praxisprüfung am Rechner Rechnerübung mit R Min. Basismodul Englisch Übung SL: Klausur 9 Min. Fachmodul A (Teil ) Fachmodul B (Teil ) Fachmodul A (Teil ) Fachmodul B (Teil ) Fachmodul C (nur Teil ) Fachmodul D (nur Teil ) Digitale Werkzeuge für Biologen Übung mit Hauptseminar 3 Übung mit Hauptseminar 3 gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) Vorlesung mit Seminar PL: Klausur Min. Vorlesung mit Seminar PL: Klausur Min. Vorlesung mit Seminar PL: Klausur Min. Vorlesung mit Seminar PL: Klausur Min. Übung SL: Absolvieren eines Lernprogramms 9

Modulbezeichnung Einführung in die Grundlagen der Physikalischen Chemie I Experimentalphysik Einführung in die Grundlagen der Physikalischen Chemie II Experimentalphysik Physikalisch-chemisches Praktikum für Studierende der Biologie Experimentalphysik 3 Bachelorarbeit Lehrveranstaltung Physikalische Chemie I: Thermodynamik Übung zu Physik. Chemie I: Thermodynamik Experimentalphysik für Naturwissenschaftler Übung zu Experimentalphysik für Naturwissenschaftler Physikalische Chemie II: Kinetik und Aufbau der Materie Übung zu Physikalische Chemie II: Kinetik und Aufbau der Materie Experimentalphysik für Naturwissenschaftler Übung zu Experimentalphysik für Naturwissenschaftler Physikalischchemisches Praktikum für Biologen Physikalisches Praktikum für Biologen Bachelor-Thesis mit Kurzvortrag SWS V Ü P S Gesamt ECTS Workload-Verteilung pro Semester in ECTS-Punkten. Sem.. Sem. 3. Sem. Sem. Sem 6. Sem 7 Summe SWS -9 6-8 Summe ECTS 8 3, 7, Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung Faktor Modulnote PL: Klausur Min. PL : Klausur 9 Min. PL: Klausur Min. PL : Klausur 9 Min. SL: Eingangskolloquium Min. (Sicherheitsaspekte); Kolloquium 8 Min. und Protokollheft ca. 8 Seiten SL: mündliche Testate ca. 6 Min. und Protokollheft ca. 6 Seiten PL: schriftliche Arbeit ca. 7 Worte SL: Kurzvortrag ca. Min. ) Art und Umfang der Fachmodulprüfung, die Einordnung der Leistungen als Prüfungs- und/oder Studienleistungen sowie deren Gewichtung zur Berechnung der Modulnote sind abhängig vom jeweils gewählten Modul und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Eine Prüfung der Fachmodule setzt sich in der Regel aus einer Klausur von Min., einem Seminarvortrag von Min. sowie einem Protokoll von ca. Seiten über die Versuche des Übungsteils zusammen.

Anlage : Masterstudiengang Zell- und Molekularbiologie Anlage a: Curricularübersicht Sem. Master of Science Zell- und Molekularbiologie ECTS 3 Kernmodulvorlesung (7, ECTS) Kernmodulvorlesung (7, ECTS) Mastermodul (7, ECTS) Mastermodul (7, ECTS) Vertiefungsmodul ( ECTS) Mastermodul (7, ECTS) Mastermodul (7, ECTS) Wahlmodul ( ECTS) UNIcert III oder Ext. Praktikum ( ECTS) Scientific Presentations ( ECTS) Masterarbeit ( ECTS)

Anlage b: Studienverlaufsplan Master Zell und Molekularbiologie (M. Sc.) Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester SWS Gesamt in ECTS-Punkten ECTS V Ü P S. Sem.. Sem. 3. Sem.. Sem. Art und Umfang der Prüfung/ Studienleistung Kernmodul I Zell- und Molekularbiologie I 3 7, 7, Klausur 9 Minuten Kernmodul II Zell- und Molekularbiologie II 3 7, 7, Klausur 9 Minuten Mastermodul 7 7, 7, gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) Mastermodul 7 7, 7, gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) Mastermodul 3 7 7, 7, gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) Mastermodul 7 7, 7, gemäß jeweiliger Modulbeschreibung ) Vertiefungsmodul 6 Mündliche Prüfung Minuten Praktikumsprotokoll ca. Seiten Wahlmodul Externes Praktikum ) oder ) Englisch UNIcert III ) 8 Seminarvortrag ca. Min. Nicht biologisches Wahlmodul ) SL: mündlich oder schriftlich nach Angebot Wissenschaftliche Schlüsselqualifikationen Masterarbeit ) ) 3) ) ) wissenschaftlicher Bericht Verteidigung 3) SL: schriftliches Referat ca. Seiten SL: mündliches Referat Min. PL: Schriftliche Arbeit ca. Seiten SL: Kurzvortrag ca. Min. Summe SWS 6 - Summe ECTS Art und Umfang der Fachmodulprüfung sowie die Einordnung der Leistungen als Prüfungs- und/oder Studienleistungen (PL bzw. SL) sowie deren Gewichtung zur Berechnung der Modulnote sind abhängig vom jeweils gewählten Modul und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Eine Prüfung der Mastermodule setzt sich in der Regel aus einer mündlichen Prüfung im Umfang von Min., einem Seminarvortrag von Min. sowie einem Protokoll von ca. Seiten über die Versuche des praktischen Teils zusammen. Ob Praktikumsprotokoll oder Seminarvortrag gefordert wird, entscheidet die bzw. der Studierende im Einvernehmen mit der bzw. dem betreuenden Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer am Department Biologie. Prüfung gemäß der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für die Allgemeine und die Fachbezogene Fremdsprachenprüfung (UNIcert Basis, UNIcert I-III) vom 8. Juni 3 in der jeweils geltenden Fassung. Veranstaltungen aus dem Angebot an Schlüsselqualifikationen der Universität Erlangen-Nürnberg. Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom jeweils gewählten Modul und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss auch eine mindestens zweijährige regelmäßige Tätigkeit in Gremien der Universität (einschließlich FSI) als äquivalente Schlüsselqualifikation anerkennen. Es ist wahlweise entweder das Modul "Wahlmodul Externes Praktikum" oder das Modul " Englisch UNIcert III" zu belegen. Faktor Modulnote