Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen

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1.3 Zur Vertragserfüllung kann die GLOBONET GmbH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen ISO 9001/14001 Gültig ab 01. November 2008 / Ausgabe 23. Januar 2015 Steiner Energie AG Industriestrasse 1 Postfach 561 6102 Malters Telefon 041 499 90 90 Telefax 041 499 90 80 www.steiner-energie.ch Ein Unternehmen der CKW-Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiner Energie AG, Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anwendungsbereich... 3 2. Leistungen Steiner Energie AG... 3 3. Leistungen Kunde... 3 4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen... 3 5. Haftung... 4 6. Besondere Bestimmungen... 4 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand... 5 8. Inkrafttreten... 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiner Energie AG, Seite 3 von 5 1. Anwendungsbereich Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Steiner Energie AG. Sie gelten für die von der Steiner Energie AG ausgeführten Dienstleistungen und verkauften Produkte. 2. Leistungen Steiner Energie AG Die Steiner Energie AG bietet Dienstleistungen in den Bereichen Elektro- und Telematikinstallation an. Sie erbringt qualitativ hochstehende Leistungen, die dem aktuellen Stand der Technik sowie internationalen Standards entsprechen. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Vertragsdokumenten wie den Leistungsbeschrieben und den vorliegenden AGB. Sie bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und der Steiner Energie AG. 3. Leistungen Kunde Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit der Steiner Energie AG einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Schäden zu verhindern. Vom Kunden nachträglich gewünschte Zusätze oder Änderungen werden bei der Abrechnung entsprechend verrechnet. Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung und Montage ungehindert erfolgen kann. Andernfalls gehen die durch Verzögerung entstandenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten. Die Kosten von Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen für die Entsorgung von Altlasten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für die daraus entstehenden Mehrkosten der Steiner Energie AG, welche zur Zeit der Offertstellung, respektive des Abschlusses des Werkvertrages, nicht bekannt waren. 4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 4.1 Rechnungsstellung Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschrieben oder Preislisten. 4.2 Zahlungsbedingungen Wenn in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart, sind bis 90% als Akontorechnung und der Restbetrag bei Projektabschluss zu begleichen. Die Rechnung ist innert 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Der Kunde kann bis zu diesem Fälligkeitsdatum schriftlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Ohne Einwand gilt sie als genehmigt. Hat der Kunde bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt, noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann die Steiner Energie AG Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens einleiten. Der Kunde trägt zusätzlich die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. 4.3 Vorauszahlung und Sicherheit Die Steiner Energie AG kann ohne Angabe von Gründen vom Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiner Energie AG, Seite 4 von 5 4.4 Garantie Wenn in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wurde, wird für Installationsarbeiten eine Garantie von zwei Jahren ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von der Steiner Energie AG behoben. Für Geräte und Apparate gilt die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Arbeitsleistungen sind in der Geräte- und Apparategarantie nicht enthalten. Bei unsachgemässer Handhabung der gelieferten Ware oder bei unerlaubten technischen Eingriffen in die Ware oder Anlage entfällt der Garantieanspruch. Für indirekte oder durch Dritte verursachte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. 5. Haftung 5.1 Haftung Steiner Energie AG Die Steiner Energie AG steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Garantie ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschrieben. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschrieben bleiben vorbehalten. Die Steiner Energie AG haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Andere oder weitergehende Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere alle Forderungen aus indirekten oder Folgeschäden (wie z.b. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden) sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für Waren erfolgt die Haftung im Rahmen der Haftungsbestimmung der Hersteller bzw. Zwischenhändler. Die Steiner Energie AG kann zu keinem weiteren Schadenersatz als zur Nachbesserung der fehlerhaften Dienstleistung bzw. zum Ersatz der defekten, durch sie gelieferten Waren verpflichtet werden. 5.2 Haftungsbeschränkungen Bei Bohrarbeiten und Durchbrüchen lehnt die Steiner Energie AG jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen sie aufgrund der Informationen keine Kenntnis hatte oder haben konnte. Die Steiner Energie AG übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen der Waren und Anlagen, sofern die Verspätung durch einen Dritten oder höhere Gewalt verursacht wurde. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden aufgrund von unsachgemässer Anwendung der Waren von Kunden oder Drittpersonen wird durch die Steiner Energie AG vollumfänglich wegbedungen. Ebenso lehnt die Steiner Energie AG jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen ab, die in Folge der Arbeiten des Unternehmens notwendig wurden, wenn sie aufgrund des Informationsstandes vom Vorhandensein solcher Materialien keine Kenntnis hatte oder haben konnte. 6. Besondere Bestimmungen 6.1 Geistiges Eigentum Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch sowie zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschrieben. Alle Rechte an

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiner Energie AG, Seite 5 von 5 geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten verbleiben bei der Steiner Energie AG. 6.2 Kundendaten Beim Umgang mit Daten hält sich die Steiner Energie AG an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Die Steiner Energie AG speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. 6.3 Eigentumsvorbehalt Mit dem Auftrag erteilt der Kunde der Steiner Energie AG das Recht für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten den Eigentumsvorbehalt bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf seine Kosten anzumelden. Bei Gerätelieferungen bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung der Forderung bei der Steiner Energie AG. 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern-Land. 8. Inkrafttreten Diese AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen traten am 1. Januar 2013 in Kraft. Steiner Energie AG Malters, 23. Januar 2015