Haus- und Schulordnung Langfassung

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Langfassung

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Rupert-Neudeck-Gesamtschule Vollständige Fassung Inhaltsverzeichnis Zweck und Geltungsbereich Seite 3 Allgemeine Verhaltensweisen... Seite 3 Besondere Verhaltensweisen für Schülerinnen und Schüler... Seite 4 Regeln für das Zusammenleben... Seite 4 Regelungen für ein reibungsloses Miteinander... Seite 5 Verhalten während des Unterrichts und der Pausen... Seite 5 Aufenthalt auf dem Schulgelände... Seite 6 Öffnung und Schließung des Gebäudes und von Räumen... Seite 7 Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude... Seite 8 Benutzung von Schuleinrichtungen durch die Schule... Seite 9 Außerschulische Nutzung... Seite 9 Aufsicht... Seite 11 Hausrecht... Seite 10 Warenvertrieb in der Schule... Seite 10 Unfallvorsorge... Seite 10 Verwahrung von Sachen... Seite 11 Versicherungsschutz und Haftung... Seite 11 Schulgesundheitswesen... Seite 12 Ordnungsmaßnahmen... Seite 12 Inkrafttreten... Seite 12 Seite - 2/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Seite - 3/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Zweck und Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für jedermann auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Die Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Verhaltens in der Schule, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und die sonstige Nutzung zu ermöglichen. Die Schulleitung stellt sicher, dass insbesondere den Schülerinnen und Schülern die Hausordnung regelmäßig und in geeigneter Weise verständlich gemacht wird. Die Schulleitung ist dem Schulträger gegenüber für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Allgemeine Verhaltensweisen In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Ausstellungsgegenstände aus den Fachbereichen Kunst, Naturwissenschaft oder Technik. Für die Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Benutzer der Schule gleichermaßen verantwortlich. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz. Eine Verunreinigung der Schulgebäude, insbesondere der Unterrichtsräume, Flure und Treppenhäuser sowie der Außenanlagen ist unzulässig. Dazu gehört auch die Beschmutzung durch Kaugummi an Mobiliar und auf Fußböden. Abfälle sind in die Papierkörbe und Abfallbehälter zu werfen. Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten sind die Stühle nach Unterrichtsende vor Verlassen der Unterrichtsräume entsprechend den besonderen Hinweisen des Hausmeisters hoch zu stellen. Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit gemäß Ziffer 2.3 kann von der Schulleitung ein Ordnungsdienst eingerichtet werden. Dieses Recht kann die Schulleitung auf den Hausmeister der Schule übertragen. Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Mithilfe verpflichtet. Tiere und gefährliche Gegenstände, feststehende Messer, Springmesser, Schutzgas etc. dürfen - ausgenommen zu Unterrichtszwecken - nicht mit in die Schule gebracht werden. In Einzelfällen kann die Schulleitung, im Einvernehmen mit dem Schulträger, Ausnahmen zulassen. Seite - 4/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Das Verlassen des Schulgebäudes während der Schulzeit ohne ausdrückliche Erlaubnis durch eine(n) Lehrer(in) ist verboten. Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Ebenso wird im Gebäude weder getobt noch gerannt. Das Kauen von Kaugummi ist auf dem Schulgelände verboten. Auf dem Schulgelände müssen Mobiltelefone und elektronische Geräte (z.b.: MP3- Player) grundsätzlich ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut sein. Bei schriftlichen Arbeiten dürfen Geräte, die der Kommunikation dienen, gar nicht mitgeführt werden. Bei Verstößen werden diese von den Lehrkräften eingesammelt und für mindestens einen Tag in der Schule deponiert. Die Erziehungsberechtigten holen die Geräte ab. Bei schwereren Verstößen (Bild- und Tonaufnahmen) können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. Bauliche oder gestalterische Veränderungen von Schulgebäuden, Gebäudeteilen und Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Gestaltung des Schulgrundstückes bedürfen der Zustimmung des Schulträgers. Besondere Verhaltensweisen für Schülerinnen und Schüler Regeln für das Zusammenleben 3.0.1 Schule ist ein Ort umfassenden Lernens. 3.0.2 Sie ist eine gesellschaftliche Institution. In ihr werden Qualifikationen erworben, mit denen Schülerinnen und Schüler den vielfachen Anforderungen der heutigen Welt nachkommen und gerecht werden können. Diese Qualifikationen und Kompetenzen betreffen allgemeine und berufliche Bildung, die über den Unterricht wie auch über die Einübung von Werthaltungen und Einstellungen im Umgang miteinander vermittelt werden. Schule ist damit ein gesellschaftlicher Raum gegenseitiger Erwartungen und Verpflichtungen. Schulisches Leben erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Eigenverantwortung, ernsthaftem Bemühen, Selbstdisziplin, gegenseitiger Rücksichtnahme, Solidarität und Toleranz. Schule als angenehmer Ort und als Ort umfassenden Lernens lässt sich besser verwirklichen, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sich an folgende Regeln halten: sich gegenseitig respektieren höflich im Umgang miteinander sein sich engagiert am Unterricht und am Schulleben beteiligen nicht zu kritisieren, ohne den Sachverhalt genau zu kennen Seite - 5/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule im Falle eines Konfliktes das Gespräch suchen, in der Auseinandersetzung ehrlich, offen und fair bleiben pünktlich sein die Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig behandeln das Eigentum anderer respektieren im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf Sauberkeit achten und durch umweltverträgliches Verhalten den für alle notwendigen Lebensraum langfristig sichern 3.0.3 Die Schülervertretung (SV) ist ein wesentlicher Bestandteil der Schule. Sie bereichert das Zusammenleben durch vielfältige Aktionen und steht für Anregungen, Fragen und bei Problemen jederzeit zur Verfügung. 3.0.4 Die Rupert-Neudeck-Gesamtschule ist eine Schule, in der Probleme, Missverständnisse und Konflikte in Gesprächen bewältigt werden. Regelungen für ein reibungsloses Miteinander 3.1.1 Unterrichtsversäumnisse melden die Eltern der Schülerinnen und Schüler am selben Tag der Schule. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag nachzureichen, danach werden die Fehlstunden als unentschuldigt eingetragen. Anträge auf Befreiung vom Unterricht werden rechtzeitig beim Klassenlehrer gestellt. 3.1.2 Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, sucht er nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft das Sekretariat auf, wo über das weitere Vorgehen entschieden wird. 3.1.3 Erscheint eine Lehrperson nicht zum Unterricht, so erkundigt sich der Klassensprecher/in nach 10 Minuten im Sekretariat. 3.1.4 Wege- und Schulunfälle müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. 3.1.5 Auf dem Schulgelände müssen Mobiltelefone und elektronische Geräte grundsätzlich ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut sein. Bei schriftlichen Arbeiten dürfen Geräte, die der Kommunikation dienen, gar nicht mitgeführt werden. Bei Verstößen werden diese von den Lehrkräften eingesammelt und für mindestens einen Tag in der Schule deponiert. Die Erziehungsberechtigten holen die Geräte ab. Bei schwereren Verstößen (Bild- und Tonaufnahmen) können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. 3.1.6 Die Umgangssprache im nicht fremdsprachlichen Unterricht ist Deutsch. 3.1.7 Bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts halten sich die Teilnehmer an die Anweisungen der jeweils Aufsicht führenden Personen (Lehrkraft, Eltern etc.). Seite - 6/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Verhalten während des Unterrichts und der Pausen Ab 7:45 Uhr ist eine Aufsicht auf dem Schulhof zu finden. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich vor Unterrichtsbeginn vor den Unterrichtsräumen. Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden. Die Unterrichtsmaterialien sind vollständig mitzubringen. Die Schülerinnen und Schüler haben den Unterricht vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler haben sich am Unterricht zu beteiligen und sich so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird. Durch Störungen versäumter Unterricht kann am Nachmittag nachgearbeitet werden. Kappen und Mützen sind im Unterricht abzulegen. Jede Klasse oder Kursgruppe ist für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Darüber hinaus tragen alle Schülerinnen und Schüler durch ihr Verhalten zur Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände bei: Müll gehört getrennt in die dafür vorgesehenen Abfalleimer; das Essen von Kaugummis und Kernen ist untersagt; Pflanzen werden weder abgerissen, noch geknickt; die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum und sauber zu hinterlassen. Die Zuwiderhandlung wird mit Reinigungsdienst beim Hausmeister geahndet. Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen (Türen, Toiletten, Tischen, Stühlen, Tafeln, Spielgeräten usw.) sind verboten und auf jeden Fall sofort zu melden. Für die Beseitigung solcher haftet der Verursacher, ggf. werden Ordnungsmaßnahmen verhängt. Für Garderobe, Geld und persönliche Wertgegenstände haftet der Eigentümer. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Während der großen Pausen, der Mittagspause und der Wartezeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtsräume auf; dabei sind Treppen und Notausgänge freizuhalten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der regulären Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Verhalten auf dem Schulgelände Es ist verboten, Drogen jeglicher Art (Zigaretten, E-Zigaretten u.ä., Alkohol, Haschisch und sonstiges), Waffen oder auf die Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern abzielende Gegenstände auf dem Schulgelände mitzuführen. Zuwiderhandeln wird polizeilich verfolgt und kann zum sofortigen Schulausschluss führen. Spaßkämpfe führen oft zu ernstem Streit und sind daher verboten. Seite - 7/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Körperverletzungen können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet und zur Anzeige gebracht werden. Das Wegwerfen von Gegenständen aller Art (Kaugummis, Tetrapacks, Flaschen, Papier und anderem Müll) sowie das Ausspucken gelten als Belästigung der Allgemeinheit und sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine sofortige Behebung des Schadens durch den Verursacher. Während der Hofpausen darf das Spielmaterial nur so eingesetzt werden, dass niemand gefährdet wird. Für die Nutzung des Schulnetzes, der fachpraktischen Räume und der Sportstätten gelten zusätzliche Regelungen. Im Katastrophenfall gilt die Brandschutzordnung. Öffnung und Schließung des Gebäudes und von Räumen Das Schulgebäude ist eine halbe Stunde vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn geöffnet. Schüler betreten das Gebäude jedoch erst nach dem ersten Gongzeichen. Besucher der Rupert-Neudeck-Gesamtschule und schulfremde Nutzer haben sich bei der Schulleitung oder im Sekretariat anzumelden. Besucher der Schule und schulfremde Nutzer haben das Schulgelände nach Erledigung ihrer Angelegenheiten unverzüglich zu verlassen. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Stellvertretend für ihn können dies die Lehrkräfte und das nicht-pädagogische Personal, insbesondere Hausmeister und Sekretärin. Für das Auf- und Abschließen der Unterrichtsräume sind die Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Dementsprechend übernehmen die Lehrkräfte die Aufsichtspflicht. Fachräume dürfen für Schülerinnen und Schüler nur zu den planmäßigen Unterrichtszeiten geöffnet werden. Schülerinnen und Schüler dürfen die Fachräume nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten. Ohne Lehrkraft dürfen sich Schülerinnen und Schüler nicht in den Fachräumen, insbesondere die naturwissenschaftlichen Räume sowie Schulküche, Technik- und Maschinenraum, Musikraum und Informatikräume, aufhalten. Nach Beendigung des Unterrichtes sind die Räume vom Fachlehrer wieder zu verschließen. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sind die vorhandenen Energiequellen abzuschalten und die Fenster und Türen zu schließen bzw. zu verschließen. Das Schulgebäude wird grundsätzlich um 21.00 Uhr geschlossen. Das Öffnen und Schließen des Schulgebäudes, einzelner Räume sowie der Freiflächen im Zusammenhang mit Sonderveranstaltungen oder außerschulischen Nutzungen regelt der Schulträger im Benehmen mit der Schulleitung. Seite - 8/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Der Schulträger legt Grundsätze für die Verwaltung, insbesondere die Ausgabe der Schlüssel für das Schulgebäude und die schulischen Einrichtungen, durch besondere Anweisung fest. Seite - 9/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude Die Schülerinnen und Schüler sollen das Schulgrundstück im Regelfall nicht früher als eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn betreten und es nach Unterrichtsschluss ohne unnötige Verzögerung verlassen. Auch an Regentagen (bei normaler Temperatur) bleiben die Schülerinnen und Schüler bis 07:55 Uhr auf dem Schulhof. Zu diesem Zweck steht genügend überdachter Hofraum zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, verhalten sich entsprechend. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof auf. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung den Aufenthalt im Schulgebäude erlauben. Bei starkem Regen kann der untere Flur in Knolle E als Pausenraum genutzt werden. In diesem Falle wird die Aufsicht von den im Plan stehenden Lehrkräften übernommen (Haus- und Hofaufsicht). In der 5-Minuten-Pause verbleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel in den Unterrichtsräumen. Zur Vermeidung von Unfallgefahren kann die Schulleitung den Aufenthalt auf den Pausenhofflächen einschränken. Wegen der beträchtlichen Verletzungsgefahr müssen alle gefährdenden Betätigungen (Klettern, Schießen von Bällen auf Mitschüler etc.) verboten werden. Schneeball werfen ist grundsätzlich untersagt. Schülerinnen und Schüler, die zum Sportunterricht in die Sporthallen im Schulzentrum Corneliusfeld gehen, warten auf dem Schulhof auf das Gongzeichen und versammeln sich dann am Eingang der Turnhalle. Hier werden sie von dem betreffenden Sportlehrer abgeholt und in Turnhalle gelassen. Nach dem Umkleiden warten alle in den Umkleideräumen auf ihren Sportlehrer. Nur in seiner Gegenwart ist es gestattet, Turnoder Gymnastikhalle zu betreten. Vor dem Unterricht bei Raumwechsel warten die Schülerinnen und Schüler vor den Fachräumen. Dort werden sie von der Lehrperson abgeholt und in die Unterrichtsräume geführt. Wenn eine Lehrkraft nach 10 Minuten nicht zum Unterricht erschienen ist, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher oder ein Vertreter das Sekretariat. Im Falle drohender Gefahr muss das Gebäude unverzüglich und auf dem kürzesten Wege verlassen werden (Fenster schließen!). Benachbarte Klassen sind zu warnen. Die Schulleitung muss benachrichtigt werden, damit ggf. Gefahrenalarm gegeben werden kann. Bei Gefahrenalarm verlassen alle Schülerinnen, Schüler und die Lehrperson über den nächstgelegenen, bezeichneten Ausgang das Schulgebäude. Dabei ist unbedingt der ausgeschilderte und vorgeschriebene Fluchtweg zu beachten. Seite - 10/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Benutzung von Schuleinrichtungen durch die Schule Schulgebäude, Schuleinrichtungen und Lehrmittel sowie die den Schülerinnen und Schülern überlassenen Bücher und anderen Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt werden. Haustechnische Räume dürfen nur von dem dafür vom Schulträger beauftragten Personal betreten werden. Besondere Schuleinrichtungen (z.b. Fachräume, Werkstätten, Sportstätten, Bücherei, Informatikräume, Lehrküche, Mehrzweckraum), Geräte und Einrichtungen dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung benutzt bzw. bedient werden. Schulgebäude, Schuleinrichtungen und Lehrmittel dürfen ohne Genehmigung des Schulträgers nicht zu außerschulischen Zwecken benutzt werden. Eine Ausleihe von Mobiliar, Geräten und Lehrmittel ist ohne Erlaubnis durch die Schulleitung untersagt! Bei von der Schulleitung erlaubter Ausleihe ist ein unterschriebener, schriftlicher Vermerk im Sekretariat zu hinterlegen. Die Toiletten sind ausschließlich entsprechend ihrem zugedachten Zweck zu benutzen und anschließend unverzüglich wieder zu verlassen. Bei ihrer Benutzung ist auf äußerste Sauberkeit zu achten. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Zweiräder sind auf dem Schulgelände zu schieben. Ausnahmen können von der Schulleitung im Einzelfall zugelassen werden. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schulgrundstück ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen für besondere Veranstaltungen der Schule trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulträger, für außerschulische Veranstaltungen der Schulträger. Fahrräder sind auf die dafür vorgesehenen Abstellplätze zu bringen und gegen Diebstahl zu sichern Außerschulische Nutzung Über die Nutzung der Schulgebäude, -einrichtungen und -anlagen für außerschulische Zwecke entscheidet der Schulträger nach Maßgabe der Schulbenutzungsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Nutzung der Schulhöfe als Spielfläche ist nur während der allgemeinen Unterrichtszeit erlaubt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bestimmt der Schulträger nach den Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Seite - 11/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Aufsicht Die Schulleitung sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler im Bereich der Schule nicht ohne eine altersgemäße Aufsicht sind ( 87 Schulgesetz NRW). Die Aufsicht ist aktiv zu führen, d.h. die aufsichtführenden Lehrkräfte gehen alle Bereiche der Schulhöfe ab. Hierzu sprechen sich mehrere Aufsichten untereinander ab. Keinesfalls ist es gestattet, dass mehrere Lehrkräfte statisch an einem Ort verbleiben und sich unterhalten. Hausrecht Inhaber des Hausrechtes ist die Stadt als Schulträger. Die Schulleitung nimmt das Hausrecht im Auftrag und nach Weisung des Schulträgers wahr. Ist die Schulleitung verhindert, üben die Lehrkräfte und / oder der Hausmeister oder die Sekretärin oder ein anderer Beauftragter des Schulträgers das Hausrecht aus. Strafanträge werden vom Schulträger gestellt. Strafanzeigen werden von der Schulleitung erstattet. Den Anweisungen der Hausrechtsinhaber ist Folge zu leisten. Warenvertrieb in der Schule Soweit auf dem Schulgrundstück Speisen und Getränke zum Verzehr in Pausen und Freistunden verkauft werden, sind die gesetzlichen Auflagen gem. 55 Abs. 1 Schulgesetz NRW zu beachten. Unfallvorsorge Innerhalb der Gebäude sind die Flure und sonstigen Verkehrswege (z.b. Treppen) frei zu halten. Gleiches gilt für die Zufahrten zum Grundstück und insbesondere für Feuerwehrzufahrten und Sicherheitsflächen. Schadensfälle, insbesondere Personenschäden und erhebliche Sachschäden, sind dem Schulträger unverzüglich mitzuteilen. Verwahrung von Sachen Seite - 12/12 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Die Garderobe der Schülerinnen und Schüler ist vor den Klassen an den dafür vorgesehenen Stellen unterzubringen. Wertsachen und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen. Soweit dies unvermeidlich ist, dürfen sie nicht in der Garderobe verbleiben. Während des Sportunterrichtes sind von den Schülern Wertgegenstände mit in die Turnhalle zu nehmen. Für nicht ordnungsgemäß untergebrachte Garderobe und bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen und Geldbeträgen besteht keine Haftung des Schulträgers bzw. der Schule. Fahrzeuge (Fahrräder) sind auf die dafür vorgesehenen Abstellplätze zu bringen und gegen Diebstahl zu sichern. Eine Haftung des Schulträgers bzw. der Schule für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen. Roller sind außerhalb des Schulgeländes abzustellen. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Zur Aufbewahrung ihrer Utensilien können sich die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Schließfach der Firma Astra anmieten. Formulare zur Bestellung eines Schließfaches sind im Sekretariat erhältlich. Versicherungsschutz und Haftung Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften. Jede Schülerin, jeder Schüler, Besucher, Benutzer oder jede sonstige an der Schule tätige Person, welche einen Schaden an den Baulichkeiten oder an einer Einrichtung der Schule verursacht, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und pünktlichen Rückgabe des anvertrauten Schuleigentums, z.b. Schulbücher. Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die nicht zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt sind. Für Schäden an Fahrrädern von Schülerinnen und Schülern, deren Benutzung für den Schulweg von der Schulleitung nicht genehmigt ist und die nicht ordnungsgemäß auf einem vom Schulträger zugelassenen Abstellplatz abgestellt und gesichert sind, wird keine Haftung übernommen. Seite - 13/13 -

Rupert-Neudeck-Gesamtschule Schulgesundheitswesen Sofern in der Schule meldepflichtige, übertragbare Krankheiten auftreten oder ein entsprechender Verdacht besteht, ist, unbeschadet sonstiger Benachrichtigungspflichten, der Schulträger unverzüglich zu unterrichten. Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Dies gilt für Schüler auch außerhalb des Schulgeländes, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, unbeachtet dessen ist das Rauchen für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit, auch außerhalb des Schulgeländes, grundsätzlich verboten. Das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Substanzen sind grundsätzlich verboten. Der Gebrauch und Konsum von E-Zigaretten o.ä. ist dem Rauchen gleichgestellt. Ordnungsmaßnahmen Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen aufgrund 53 Schulgesetz NRW eingeleitet werden. Inkrafttreten Die Hausordnung tritt am 01. Februar 2016 in Kraft. Seite - 14/14 -