Wohnzentrum Primavera

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Transkript:

Herzlich Willkommen Wohnzentrum Primavera Allgemeines Dienstleistungen Hausordnung Genehmigt GR-Sitzung 09.07.2009

Herzlich Willkommen Liebe Mieterin, lieber Mieter Die Gemeinde Buttisholz vermietet im Rahmen des "Wohnens mit Dienstleistungen" Zweieinhalb- und Dreieinhalb-Zimmer-Wohnungen. Als Mieterin und Mieter wohnen Sie in dieser Alterswohnung selbständig. Sie haben jedoch die Gelegenheit, dank einem umfassenden Pflege- und Betreuungskonzept, individuelle Dienstleistungen und Hilfestellungen innerhalb des Wohnzentrums Primavera in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen über Dienstleistungen, Reglemente und Hausordnung. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit im Wohnzentrum Primavera. 2 08.07.2009

Allgemeines Wohnungen Es stehen 7 Dreieinhalb-Zimmer und 10 Zweieinhalb-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Jede Wohnung verfügt nebst Wohn- und Schlafraum über eine Küche sowie Dusche/WC und ein eigenes Kellerabteil. Die Wohnungen sind unmöbliert und können nach eigenen Wünschen eingerichtet werden. Aufnahmekriterien Grundsätzlich stehen die Wohnungen des Wohnens mit Dienstleistungen für ältere und/oder betreuungsbedürftige Menschen zur Verfügung. Bei einer allfälligen Warteliste haben Leute Vorrang, die bereits Einwohner von Buttisholz sind. Mietvertrag Das Mietverhältnis wird unter der Verwendung des Luzerner Mietvertrages abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, kündbar auf jedes Monatsende (ausser Ende Dezember). Die Höhe der Mietkosten untersteht dem Entscheid der zuständigen Stelle. Zusätzlich zum Mietzins und den allgemeinen Nebenkosten wird eine Pauschale für zusätzliche Angebote der Pflegewohngruppe in Rechnung gestellt. Alle Mieterinnen und Mieter haben im Sinne des Solidaritätsprinzips die gleiche Pauschale zu entrichten, egal wie viel Zusatzangebote sie beanspruchen. Finanzen Die Wohnungsmiete ist mittels Dauerauftrag im Voraus zu begleichen. Für die Nebenkosten wird anfangs Jahr eine Abrechnung zugestellt. Für zusätzliche Dienstleistungen (Mahlzeitenbezug, Pflegedienstleistungen, Haushaltsleistungen, Pflegematerial, Krankenmobilausleihe usw.) wird von der entsprechenden Bezugsquelle eine detaillierte Rechnung zugestellt. Bei Fragen betreffend Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung kann man sich an die AHV-Zweigstelle wenden. Ebenso stehen die Mitarbeitenden der Pro Senectute bei Bedarf für die administrative Erledigung der finanziellen Angelegenheiten unterstützend zur Seite (siehe auch www.pro-senectute.ch). Notruf-Systeme Ein Notruf ist jederzeit über das Telefon auslösbar. Bei der Swisscom kann man sich über den TeleAlarm informieren. 3 08.07.2009

Radio und Fernsehen Die Gebühren für den Kabelanschluss sind nicht Bestandteil der Nebenkosten. Diese werden Ihnen direkt vom Anbieter in Rechnung gestellt. Dazu stehen die Dienste der GAB zur Verfügung. Die Konzessionsgebühren werden Ihnen wie bisher von der Billag AG in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin werden Personen, welche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, die Radio- und Fernsehkonzession erlassen. Befreiungsgesuche können mit einer Verfügungskopie der Ergänzungsleistung an Billag AG, Postfach, 1701 Fribourg, gerichtet werden. Dienstleistungen Pflege und Betreuung Beim Wohnen mit Dienstleistungen profitiert die Mieterschaft von professionellen Pflegeleistungen. Die Pflege wird während des Tages (07.00 Uhr bis 12.00/14.00 bis 17.30 Uhr) vom Personal der Spitex-Organisation und während der Abend- und Nachtstunden (17.30 Uhr bis 07.00 Uhr) vom Personal der Pflegewohngruppen geleistet. Die Verrechnung aller Leistungen erfolgt über die Spitex-Organisation. Ein ganzheitliches Pflegekonzept bietet den Rahmen, die zu Betreuenden optimal zu begleiten und zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen die Eigenverantwortung und eine hohe Lebensqualität der Menschen. Es wird grossen Wert auf ein würdevolles Leben und Sterben in einer geschützten Umgebung gelegt. Das flexibel aufgebaute Betreuungsangebot ermöglicht ein hohes Mass an Pflege und/oder Betreuung in der eigenen Wohnung. Der Eintritt in eine Pflegeinstitution kann damit hinausgezögert oder ganz ausgelassen werden. Als spezielle Dienstleistungen kommen gegen Verrechnung hinzu: Krankenkassenpflichtige Spitex-Pflegeleistungen Spitex Haushalt-Leistungen Vermietung von Gehilfen und anderem Krankenmobiliar Mahlzeitendienst in die Wohnung Mittagessen Cafeteria Wäschebesorgung durch Pflegewohngruppe weitere Pflegeleistungen Folgende Dienstleistungen sind in der Pauschale für zusätzliche Angebote inbegriffen: Monatlicher Gottesdienst Darbietungen von Vereinen usw. Rückerstattungen der Krankenkasse Um bei den Krankenkassen die Kosten für die pflegerischen Leistungen (Spitex) zurück fordern zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird halbjährlich von der Spitex-Organisation bei Ihrem Hausarzt angefordert und an Sie weitergeleitet. Die ärztliche Verordnung setzt eine Bedarfsabklärung voraus, mit deren Hilfe sich der Pflegeaufwand bei den Krankenkassen nachvollziehen lässt. Nach Einsendung der Originalrechnung, unter Bei- 4 08.07.2009

lage der ärztlichen Verordnung, erhalten Sie aus der Grundversicherung der Krankenkasse einen gewissen Anteil der Spitex-Pflegekosten zurück vergütet. Geselligkeit, Anlässe Über das ganze Jahr verteilt werden grössere und kleinere Veranstaltungen wie Diavorträge, Konzerte von Vereinen usw. organisiert und angeboten. Die Anlässe werden frühzeitig bei den Eingängen bekannt gegeben. Religiöse Betreuung Die religiöse Betreuung erfolgt mit Ihrer Zustimmung durch die zuständigen Seelsorgerinnen und Seelsorger. Zu den katholischen Gottesdiensten sind alle herzlich eingeladen: Mehrzweckraum, Freitag, 15.00 Uhr, monatlich Pfarrkirche, Samstag-Abend 19.00 Uhr, Sonntag 10.30 Uhr. Weitere Anlässe wie Rosenkranz-Gebet usw. werden bei den Eingängen angeschlagen. Mahlzeiten Sie haben die Möglichkeit um 12:00 Uhr das Mittagessen, auf Voranmeldung bei der Pflegewohngruppe, in der Cafeteria einzunehmen. Bestellungen für das Mittagessen sind grundsätzlich 3 Tage im Voraus anzumelden. In besonderen Fällen ist eine Anmeldung bis 09:00 Uhr desselben Tages möglich. Cafeteria "Primavera" Die Cafeteria des Wohnzentrums Primavera wird durch den Verein Pflegewohngruppe betrieben. Sie ist täglich von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Angehörigen und den übrigen Besuchern von aussen. Fitnessraum Den Bewohnern des Wohnzentrums Primavera steht ein Fitnessraum zur Verfügung. Mehrzweckraum Der Mehrzweckraum des Wohnzentrums Primavera kann von Bewohnern des Wohnens mit Dienstleistungen für Anlässe (Geburtstagsfeste, Zusammenkünfte usw.) gemietet werden. Mietanfragen sind an die bei der Gemeinde zuständige Stelle zu richten. Kehrichtentsorgung Es stehen Container für die Lagerung der Kehrichtsäcke zur Verfügung. Die Kehrichtsäcke müssen mit der entsprechenden Gebührenmarke versehen sein. Für die Entsorgung von Pet- Flaschen, Kompost, Glas, Konserven und Altpapier ist die Mieterschaft selber verantwortlich. 5 08.07.2009

Hausordnung Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert bestimmte Richtlinien und gegenseitige Rücksichtnahme aller Mietparteien. Die Mieter und die sich in ihren Räumen aufhaltenden Personen haben alles zu unterlassen, was sich auf Mietbewohner störend auswirken könnte. Diese Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Allgemeine Ordnung In der Wohnung, im Keller sowie in allen übrigen Räumen des Hauses und seiner Umgebung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Teppiche, Türvorlagen, Flaumer und dergleichen sollen nicht aus den Fenstern, auf dem Balkon oder im Treppenhaus ausgeschüttelt, gebürstet oder geklopft werden. Ferner ist zu unterlassen: - Das Deponieren irgendwelcher Gegenstände im Treppenhaus, in den Kellergängen oder allgemeinen Räumen, im Laubengang und vor dem Haus. - Das Waschen und Wäschetrocknen in der Wohnung, ausgenommen Kleinwäsche. - Das Grillieren auf dem Innenhof des Wohnzentrums. Davon ausgenommen sind gemeinschaftliche Anlässe welche durch die Pflegewohngruppe organisiert werden. Hausruhe Ab 22.00 Uhr bis morgens 07.00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besondere Rücksicht zu nehmen. Waschküche, Trockenräume Die Reihenfolge und die Zeitdauer der Benützung der Wasch- und Trockenautomaten ist in Absprache unter der Mieterschaft zu regeln. Die Bedienungsvorschriften für die Apparate sind genau zu befolgen. Die Waschküche, die Trockenräume und die dazugehörigen Apparate und Einrichtungen sind einwandfrei dem nachfolgenden Mieter zu übergeben. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen darf keine Wäsche im Freien aufgehängt werden. Haustüre Die Haustüre ist ab 20.00 Uhr von jedem Benützer abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen ins Freie führenden Türen. Lift Die Lift-Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Nicht schulpflichtige Kinder dürfen den Lift nur in Begleitung Erwachsener benutzen. 6 08.07.2009

Haustiere Das Halten von Haustieren ist nach Rücksprache mit der Verwaltung erlaubt. Das Dulden von Haustieren kann nach freiem Ermessen der Verwaltung jederzeit widerrufen werden. Rauchen Das Rauchen ist in der Wohnung zu unterlassen. In den öffentlichen Räumen des Wohnzentrums Primavera gilt ein generelles Rauchverbot. Autoeinstellhalle, Besucherparkplatz Auf den Parkplätzen der Autoeinstellhalle dürfen keine Abfälle deponiert werden (Altpapier, Karton, Glas etc.). Kindern ist das Spielen in der Autoeinstellhalle aus Sicherheitsgründen untersagt. Die für die Besucher reservierten Parkplätze sind ausschliesslich für Besucher, d.h. für kurzfristige, über einige Stunden bleibende Gäste und nicht für die Autos der Mieter bestimmt. Fahrverbot Jegliches Befahren der Verbindungswege innerhalb der Anlage des Wohnzentrums Primavera mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern ist untersagt. Ausgenommen ist die Zufahrt zur Arztpraxis in Notfällen. Nach Rücksprache mit der Verwaltung sind Ausnahmen gestattet. Unterhalt und Reinigung Aussergewöhnliche Verunreinigungen jeglicher Art sind vom dafür verantwortlichen Mieter sofort zu beseitigen. Sonnenstoren dürfen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben und auf keinen Fall nass aufgerollt werden. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Weisung entstehen, haftet der Mieter. In das Waschbecken und in das WC dürfen keine Abfälle irgendwelcher Art geworfen werden. Abfall-Speiseöl darf nicht in den Ablauf geschüttet werden (Gewässerschutz), sondern ist bei der Altölsammelstelle der Gemeinde zu entsorgen. 7 08.07.2009