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Transkript:

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg P e r s o n a l a m t Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Dienst- und Tarifrecht P 112 Steckelhörn 12 D - 20457 Hamburg Telefon 040-4 28 31-15 65 Zentrale - 0 Telefax 040-42 79 31-0 79 E-Mail norbert.griem@personalamt.hamburg.de Az.: 102.00-1.27,3 8. März 2005 Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.v. Sonstige Empfänger lt. Verteilerliste Durchführung der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) Betroffener Personenkreis: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, beihilfeberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wesentlicher Inhalt: Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete en von Angehörigen der sog. Medizinfachberufe Dieses Rundschreiben wird auch im Intranet bekannt gegeben werden. Nachstehend ist eine Zusammenstellung von beihilfefähigen Höchstbeträgen abgedruckt für en von Masseuren, Krankengymnasten sowie sonstigen Angehörigen der sog. Medizinfachberufe. Die Übersicht ersetzt ab 1. Mai 2005 (serbringung) die Übersicht über beihilfefähige Höchstbeträge für en von Angehörigen der sog. Heilhilfsberufe in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2002 (MittVw 2002 Seite11 ff). Ebenso wie in der Vergangenheit gilt die Zusammenstellung auch bei Sanatoriumsbehandlungen und Heilkuren ( 7 und 8 HmbBeihVO). Neu aufgenommen wurden die Nrn. 15 (Gerätegestützte Krankengymnastik) und 55 bis 62 (Aufwendungen der medizinischen Fußpflege). Die Höchstbeträge entsprechen den vergleichbaren Regelungen des Bundes. Verbindliche staatliche Gebührenordnungen gibt es für diesen Bereich bisher nicht. Aufwendungen für Doppelbehandlungen (= zwei unmittelbar aufeinander folgende Behandlungen) können nur bei einer auf den speziellen Einzelfall bezogenen ärztlichen Begründung als beihilfefähig anerkannt werden. Griem

I. Inhalationen 1) 1 Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Einzelinhalation 6,70 Euro 2 a) Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmer b) Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung - als Rauminhalation in einer Gruppe - jedoch bei Anwendung ortsgebundener Heilwässer, je Teilnehmer 3,60 Euro 5,70 Euro 3 a) Radon-Inhalation im Stollen 11,30 Euro b) Radon-Inhalation mittels Hauben 13,80 Euro II. Krankengymnastik, Bewegungsübungen 4 Krankengymnastische Behandlung 2) (auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie) als Einzelbehandlung - einschl. der erforderlichen Massage - 19,50 Euro 5 Krankengymnastische Behandlung 2)3) auf neurophysiologischer Grundlage bei nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 6 Krankengymnastische Behandlung 2)5) auf neurophysiologischer Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 23,10 Euro 34,30 Euro 7 Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 8 Personen) - auch orthopädisches Turnen -, je Teilnehmer 6,20 Euro 8 Krankengymnastik in einer Gruppe 4) bei zerebralen Dysfunktionen (2 bis 4 Personen), Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 9 a) Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Behandlung von Mukoviszidose als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten b) Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer Gruppe (2 bis 5 Personen) bei Behandlung schwerer Bronchialerkrankungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 10,80 Euro 34,30 Euro 10,80 Euro 10 Bewegungsübungen 2) 7,70 Euro 11 a) Krankengymnastische Behandlung/Bewegungsübungen im Bewegungsbad als Einzelbehandlung - einschl. der erforderlichen Nachruhe - b) Krankengymnastik/Bewegungsübungen in der Gruppe (bis 5 Personen) im Bewegungsbad, je Teilnehmer - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 12 Manuelle Therapie zur Behandlung von Gelenkblockierungen 6), Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 23,60 Euro 11,80 Euro 22,50 Euro 13 Chirogymnastik 7) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 14,40 Euro 14 Erweiterte ambulante Physiotherapie 10)11), Mindestbehandlungsdauer 120 Minuten, je Behandlungstag 81,90 Euro 15 Gerätegestützte Krankengymnastik 12) Je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 35,00 Euro 16 Extensionsbehandlung (z.b. Glissonschlinge) 5,20 Euro 17 Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (z.b. Schrägbrett, Extensionstisch, Perl'sches Gerät, Schlingentisch) 6,70 Euro

III. Massagen 18 Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten- und Colonmassage) 2) 13,80 Euro 19 Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder 7 ) a) Großbehandlung, mind. 30 Minuten 19,50 Euro b) Ganzbehandlung, mind. 45 Minuten 29,20 Euro c) Kompressionsbandagierung einer Extremität 8) 8,70 Euro 20 Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem Wanneninhalt von mind. 600 Litern und einer Aggregatleistung von mind. 200 l/min sowie mit Druck- und Temperaturmesseinrichtung - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 23,10 Euro IV. Packungen, Hydrotherapie, Bäder 21 Heiße Rolle - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 10,30 Euro 22 a) Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschl. der erforderlichen Nachruhe - - bei Anwendung wieder verwendbarer Packungsmaterialien (z.b. Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm) - bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid Teilpackung Großpackung b) Schwitzpackung (z.b. spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertelpackung 11,80 Euro 20,50 Euro 28,20 Euro nach Kneipp) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 14,90 Euro c) Kaltpackung (Teilpackung) - Anwendung von Lehm, Quark o.ä. 7,70 Euro - Anwendung einmal verwendbarer Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid 15,40 Euro d) Heublumensack, Peloidkompresse 9,20 Euro e) Wickel, Auflagen, Kompressen u. a., auch mit Zusatz 4,60 Euro f) Trockenpackung 3,10 Euro 23 a) Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss 3,10 Euro b) Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss 4,60 Euro c) Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 4,10 Euro 24 a) An- oder absteigendes Teilbad (z.b. Hauffe) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 12,30 Euro b) An- oder absteigendes Vollbad (Überwärmungsbad) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 20,00 Euro 25 a) Wechsel-Teilbad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 9,20 Euro b) Wechsel-Vollbad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 13,30 Euro 26 Bürstenmassagebad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 19,00 Euro 27 a) Naturmoor-Halbbad - einschl. der erforderlichen Nachruhe- 32,80 Euro b) Naturmoor-Vollbad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 39,90 Euro 28 Sandbäder - einschl. der erforderlichen Nachruhe - a) Teilbad 28,70 Euro b) Vollbad 32,80 Euro 29 Sole-Photo-Therapie Behandlung großflächiger Hauterkrankungen mit Balneo-Phototherapie (Einzelbad in Sole kombiniert mit UV-A/UV-B-Bestrahlung, einschl. Nachfetten) und Licht-Öl-Bad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 32,80 Euro

30 Medizinische Bäder mit Zusätzen a) Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz, z.b. vegetabilische Extrakte, ätherische Öle, spezielle Emulsionen, mineralische huminsäurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze 6,70 Euro b) Sitzbad mit Zusatz - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 13,30 Euro c) Vollbad, Halbbad mit Zusatz - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 18,50 Euro d) Weitere Zusätze, je Zusatz 3,10 Euro 31 Gashaltige Bäder a) Gashaltiges Bad (z.b. Kohlensäurebad, Sauerstoffbad) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 19,50 Euro b) Gashaltiges Bad mit Zusatz - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 22,50 Euro c) Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad) - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 21,00 Euro d) Radon-Bad - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 18,50 Euro e) Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat 3,10 Euro Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt sowie in 6 3 HmbBeihVO bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig. Bei Teil-, Sitz- und Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen Heilwässern erhöhen sich die jeweiligen unter Nummern 30a bis c und 31b angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge um bis zu 3,10. Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Nummer 30 d beihilfefähig. V. Kälte- und Wärmebehandlung 32 Eisanwendung, Kältebehandlung (z.b. Kompresse, Eisbeutel, direkte Abreibung, Kaltgas, Kaltluft) 9,80 Euro 33 Eisteilbad 9,80 Euro 34 Heißluftbehandlung 9) oder Wärmeanwendung (Glühlicht, Strahler - auch Infrarot -) eines oder mehrerer Körperteile 5,70 Euro VI. Elektrotherapie 35 Ultraschallbehandlung - auch Phonophorese - 6,20 Euro 36 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen) 37 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z.b. Reizstrom, diadynamischer Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) 38 Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik; bei spastischen oder schlaffen Lähmungen 6,20 Euro 6,20 Euro 11,80 Euro 39 Iontophorese 6,20 Euro 40 Zwei- oder Vierzellenbad 11,30 Euro 41 Hydroelektrisches Vollbad (z.b. Stangerbad), auch mit Zusatz - einschl. der erforderlichen Nachruhe - 22,00 Euro VII. Lichttherapie 42 Behandlung mit Ultraviolettlicht 9) a) als Einzelbehandlung 3,10 Euro b) in einer Gruppe, je Teilnehmer 2,60 Euro 43 a) Reizbehandlung 9) eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht 3,10 Euro b) Reizbehandlung 9) mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht 5,20 Euro 44 Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 6,20 Euro 45 Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder 8,70 Euro

VIII. Logopädie 46 a) Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen, einmal je Behandlungsfall 31,70 Euro b) Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschl. Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 49,60 Euro c) Ausführlicher Bericht 11,80 Euro 47 Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen a) Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Euro b) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 41,50 Euro c) Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 52,20 Euro 48 Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung des Patienten und ggf. der Eltern, je Teilnehmer a) Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten b) Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 14,90 Euro 17,40 Euro IX. Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) 49 Funktionsanalyse und Erstgespräch, einschl. Beratung und Behandlungsplanung, einmal je Behandlungsfall 31,70 Euro 50 Einzelbehandlung a) bei motorischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Euro b) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten 41,50 Euro c) bei psychischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 60 Minuten 54,80 Euro 51 Hirnleistungstraining als Einzelbehandlung, Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten 31,70 Euro 52 Gruppenbehandlung a) Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 14,40 Euro b) bei psychischen Störungen, Mindestbehandlungsdauer 90 Minuten, je Teilnehmer 28,70 Euro X. Sonstiges 53 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20 Euro 54 Fahrkosten (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 je Kilometer oder ansonsten die niedrigsten Kosten des regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels Bei Besuchen mehrerer Patienten auf demselben Weg sind die Nummern 53 und 54 nur anteilig je Patient beihilfefähig. XI. Podologische Therapie 13) 55 Hornhautabtragung an beiden Füßen 14,50 Euro 56 Hornhautabtragung an einem Fuß 8,70 Euro 57 Nagelbearbeitung an beiden Füßen 13,05 Euro 58 Nagelbearbeitung an einem Fuß 7,25 Euro 59 Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) 60 Podologische Komplexbehandlung an einem Fuß (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) 26,10 Euro 14,50 Euro

61 Zuschlag bei ärztlich verordnetem Hausbesuch 7,00 Euro 62 Besuch mehrerer Patienten derselben sozialen Gemeinschaft (z.b. Altenheim) in unmittelbarem Zusammenhang (nicht zusammen mit der lfd. 61 abrechenbar); je Person 3,50 Euro 1) Die für Inhalationen erforderlichen Stoffe (Arzneimittel) sind daneben gesondert beihilfefähig. 2) Neben den en nach den Nummern 4 bis 6 sind en nach den Nummern 10 und 18 nur dann beihilfefähig, wenn sie auf Grund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden. 3) Darf nur nach besonderer Weiterbildung (z.b. Bobath, Vojta, PNF) von mind. 120 Stunden anerkannt werden. 4) Darf nur nach einem abgeschlossenen Weiterbildungslehrgang (Psychomotorik) oder bei Nachweis gleichartiger Fortbildungskurse, Arbeitskreise u. ä. sowie Erfahrungen in der Kinderbehandlung und Gruppentherapie anerkannt werden. 5) Darf nur nach abgeschlossener besonderer Weiterbildung (Bobath, Vojta) von mind. 300 Stunden anerkannt werden. 6) Darf nur nach besonderer Weiterbildung für Manuelle Therapie von mind. 260 Stunden anerkannt werden. 7) Darf nur nach einer anerkannten speziellen Weiterbildung von mind. 160 Stunden mit Abschlussprüfung anerkannt werden. 8) Das notwendige Bindenmaterial (z.b. Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) ist daneben, wenn es besonders in Rechnung gestellt wird, beihilfefähig. 9) Die en der Nummern 34, 42, 43 sind nicht nebeneinander beihilfefähig. 10) Darf nur bei Durchführung von durch die gesetzlichen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur ambulanten Rehabilitation/Erweiterten Ambulanten Physiotherapie zugelassenen Therapieeinrichtungen als beihilfefähig anerkannt werden. 11) Die en der Nummern 4 bis 45 sind daneben nicht beihilfefähig. 12) Die en nach den Nummern 4 bis 6, 10, 12 und 18 sind daneben nur dann beihilfefähig, wenn sie auf Grund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht werden. 13) Aufwendungen der medizinischen Fußpflege durch Podologen sind nur bei der Diagnose Diabetisches Fußsyndrom beihilfefähig. 10.2.2005 Personalamt - P 112 / 102.00-1.27,3 - MittVw 2005, Seite 22