ANHANG A SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-BACHELOR OF ARTS REGIONALSTUDIEN CHINA STUDIENBEREICH (PFLICHTFACH) CHINASTUDIEN

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Transkript:

ANHANG A SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (PFLICHTFACH) CHINASTUDIEN Erläuterung: Es müssen die Module BM bis BM7, AM7, EM, EM und vier der Module AMbis AM6 erfolgreich abgeschlossen werden. Je nach gewähltem Studienprofil sind weitere Module in den Wahlpflichtfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaft zu belegen (siehe nachfolgende Tabellen). Die kann im Pflichtfach oder im Wahlpflichtfach geschrieben werden, mit Ausnahme Wahlpflichtfachs Rechtswissenschaft. Zusätzlich zu Pflicht- und Wahlpflichtfach sind insgesamt LP im Studium Integrale zu erbringen. Titel Begin n BM I BM II BM BM3 III BM BM4 IV BM 3 BM5 BM6 BM7 AM Geschichte modernen Chinas: Kontinuitäten und Brüche Wirklichkeiten und Wissensphilosophien Chinas und der Chinastudien Grundlagen chinesischen Rechts Moderne chinesische Geschichte, Gesellschaft und Wirtschaft GeR GeR GeR AM Politik Chinas..... Teilnahmeverpflichtungen K: 90, MP: 0 K: 90, MP: 0 K: 90, MP: 0 K: 90, MP: 0 Leistungspunkte Summe der Leistungspunkte in Gewichtung der Modulnote für die P 9 - - P 9 - - P 9-9/60 P 9-9/60 Vorlesung a Vorlesung b schriftlich Klausur 90 P 6 - - Vorlesung a Seminar b schriftlich P 6 - - Vorlesung a Seminar b mündlich Referat P 6 - - Vorlesung a Seminar b Seminar a Seminar b WP 9 36 9/60 WP 9 9/60

Titel Begin n Teilnahmeverpflichtungen Leistungspunkte Gewichtung der Modulnote für die AM3 Grundlagen klassischen AM4 Recht und Zivilgesellschaft in China Teilnahme an Vorlesung a Seminar b Klausur 90 WP 9 9/60 WP 9 9/60 AM5 AM 6 Einführung in das chinesische Zivil- und Wirtschaftsrecht Abschlussmodul Chinawissenschaftliches Arbeiten BM 4, BM 5, BM 6 und EM EM Mobilität und Praxis BM 4. Seminar a Seminar b Kolloquium b Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem Ausland oder Praktikum a Teilnahme am Sprachkurs, oder Teilnahme am Praktikum gemäß Prüfung im Ausland oder schriftlich gemäß Prüfung im Ausland oder Bericht K: 90, MP: 0 z.t. WP 9 9/60 P 6-6/60 P - - EM Selbstlernanteil Übung a - P 6 - - studienbegleitend - - schriftlich Wochen WP - Die Note der geht mit einer Gewichtung von 0% in die Gesamtnote ein.

SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (WAHLPFLICHTFACH) VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Erläuterung: Im Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre sind die Module BM bis BM3 sowie eines der Module AM bis AM4 zu absolvieren. Kennnumm er Modul s Titel Teilnahmeverpflichtungen Leistungspunkte BM Betriebswirtschaftslehre Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 3 P - /4 BM Volkswirtschaftslehre Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 0 3 P - /4 BM3 Quantitative Methoden. Vorlesung schriftlich Klausur 60 3 P 9-9/4 AM Mikroökonomik. Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 3 WP 9 9/4 AM Internationale und monetäre Ökonomik AM3 Wirtschaftspolitik AM4 Finanzwissenschaft Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 3 WP 9 9/4 9 Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 Min 3 WP 9 9/4 Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 3 WP 9 9/4 studienbegleitend - - schriftlich Wochen WP - Die Note der geht mit einer Gewichtung von 0% in die Gesamtnote ein.

SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN00 FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (WAHLPFLICHTFACH) BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Erläuterung: Im Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre sind die Module BM bis BM3 sowie eines der Module BM4 bis BM7 zu absolvieren. Titel Teilnahmeverpflichtungen Leistungspunkte BM Betriebswirtschaftslehre Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 90 3 P - /4 BM Volkswirtschaftslehre Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 0 3 P - /4 BM3 Quantitative Methoden. Vorlesung schriftlich Klausur 60 3 P 9-9/4 BM4 Corporate Development Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 60 3 9 9/4 BM5 Finance BM6 Marketing BM7 Supply Chain Management Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 60 3 9 9/4 WP 9 Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 60 Min 3 9 9/4 Vorlesung, Übung schriftlich Klausur 60 3 9 9/4 studienbegleitend - - schriftlich Wochen WP - 3 3 Die Note der geht mit einer Gewichtung von 0% in die Gesamtnote ein.

SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (WAHLPFLICHTFACH) SOZIALWISSENSCHAFTEN Erläuterung: Alle Studierenden absolvieren die Module BM und BM. Zusätzlich wählen die Studierenden weitere Module im Gesamtumfang von 4 LP. Titel Teilnahmeverpflichtungen Leistungspunkte BM Sozialwissenschaften. Vorlesung/Übung schriftlich Klausur 60 3 P 9-9/4 BM Quantitative Methoden BM3 BM4 BM5 EM Politikwissenschaft I (Bachelor) Politikwissenschaft II (Bachelor) Politikwissenschaft III (Bachelor) Seminar Politikwissenschaft BM6 Soziologie I (Bachelor) BM7 Soziologie II (Bachelor) BM8 Einführung in die Psychologie (Bachelor) EM Wirtschaftsgeographie....... Vorlesung schriftlich Klausur 60 3 P 9-9/4 Vorlesung schriftlich Klausur 60 Min 3 WP 6 Vorlesung schriftlich Klausur 0 Min 3 WP /4 Vorlesung schriftlich Klausur 0 Min 3 WP /4 Seminar Tutorium, Vorlesung schriftlich Klausur 60 3 WP 9 4 9/4 6/4 3 WP 6 6/4 Vorlesung schriftlich Klausur 60 3 WP 9 9/4 Vorlesung schriftlich Klausur 60 Min 3 WP 6 6/4 Seminar deutsch/ englisch 3 WP 6 6/4

Titel SM Wirtschaftsgeographie SM Bachelorseminar Wirtschaftsgeographie EM3 BWL der Kooperative EM4 Solidarisches Wirtschaften. Teilnahmeverpflichtungen Vorlesung/Übung, Seminar Leistungspunkte schriftlich Klausur 4 deutsch/ 60, englisch 3 WP /4 4 deutsch/ Seminar englisch 3 WP 6 6/4. Vorlesung schriftlich Klausur 60 Min 3 WP 6 6/4. Vorlesung schriftlich Klausur 60 Min 3 WP 6 6/4 studienbegleitend - - schriftlich Wochen WP - 5 4 Die Modulnote setzt sich zu gleichen Teilen aus den Leistungen in den Prüfungselementen zusammen. Es gilt 0 Abs. 5 Variante a. 5 Die Note der geht mit einer Gewichtung von 0% in die Gesamtnote ein.

Erläuterung: Alle Module Wahlpflichtfachs sind zu absolvieren. SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (WAHLPFLICHTFACH) RECHTSWISSENSCHAFT Titel Teilnahmeverpflichtungen Leistungspunkte BM Grundlagen Bürgerlichen Rechts Keine BM Besonderes Schuldrecht Keine BM3 BM4 Staatsrecht - Grundrechte Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht und Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht Keine Keine Vorlesung a Vorlesung b - schriftlich Klausur 90-80 P - - Vorlesung a Vorlesung b - schriftlich Klausuren Je 90-80 Gesonderte Bestimmung en im P - 50% Vorlesung a - schriftlich Klausur 90-80 Bereich Rechtswisse nschaft (s.u.) P 6 - - Vorlesung a Vorlesung b - schriftlich Klausuren Je 90-80 P - 50% Gesonderte Bestimmungen im Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft: Für die Durchführung der Klausuren einschließlich einer möglichen Remonstration gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft in ihrer jeweiligen Fassung. Die Anzahl der Prüfungsversuche einschließlich möglicher Wiederholungsprüfungen innerhalb eines darf die doppelte Anzahl der im betreffenden Modul vorgesehenen Prüfungen nicht um mehr als einen Versuch überschreiten (Anzahl der regulären Versuche). Wiederholungsprüfungen werden nicht in demselben angeboten und finden nicht zum Zwecke der Notenverbesserung statt. Die Meldung zu einer Prüfung kann innerhalb einer durch das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät festgesetzten Frist zurückgenommen werden. In begründeten Härtefällen kann das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät im Benehmen mit dem Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf Antrag der oder Studierenden, der unverzüglich nach Bekanntgabe Ergebnisses letzten regulären Prüfungsversuchs zu stellen ist, einen weiteren Prüfungsversuch pro Modul gestatten. Die Geltendmachung eines Härtefalls ist jedoch ausgeschlossen, wenn die diesbezügliche Prüfung bereits dreimal versucht wurde oder das Modul hinsichtlich der zu bestehenden Prüfungen eine Wahlmöglichkeit vorsieht. Die Anmeldung zu der aufgrund eines Härtefalls gestatteten Prüfung erfolgt von Amts wegen zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Wird im Rahmen der Wiederholungsversuche die Modulprüfung nicht bestanden, ist das Verbundstudium endgültig nicht bestanden. Bezüglich der in den Klausuren erlaubten Hilfsmittel gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen Prüfungsamts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.