Dalumer Straße 7 49626 Bippen 05435-12 71 05435-95 48 11 @ gs.bippen@t-online.de Konzept zur Sicherheit der Schüler/innen
Gesetzliche Grundlagen Die Notwenigkeit für Schulen ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten wird im folgenden Erlass festgelegt: Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen RdErl. d. MK v. 15.2.2005 23.3 51 650 VORIS 22410 Bezug: Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ vom 30.9.2003-201-51 661 (SVBl. S. 380) - VORIS 22410-1. Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuchs sowie für alle in Schule Tätigen. Diese umfasst auch den Schutz vor Gewalt und die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit. 2. In allen Schulen ist daher Gewaltprävention - Umgang mit Gewaltvorfällen mindestens einmal im Jahr zum Gegenstand einer Dienstbesprechung zu machen bzw. im Rahmen einer Gesamtkonferenz zu behandeln. 3. An jeder Schule ist in Zusammenarbeit mit Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, Schulträger und außerschulischen Fachkräften ein auf die Verhältnisse der Schule bezogenes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das durch gewaltpräventive Maßnahmen gestützt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer Gewalt unterschiedlich ausüben, erleben und verarbeiten. Das Sicherheitskonzept ist mit Schulelternrat und Schülerrat abzustimmen. Es ist von der Gesamtkonferenz zu beschließen, in die Schulprogrammentwicklung aufzunehmen und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. 4. Nähere Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen. 1 5. Auf den Bezugserlass wird hingewiesen. 6. Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das in diesem Erlass genannte Gewaltpräventionskonzept ist als einzelnes Konzept erstellt worden. Daher wird hier nur auf den Aspekt Sicherheit eingegangen. Ziele die sicherheitsrelevanten Bereiche aufzeigen Präventive Maßnahmen aufzeigen und verbindlich machen Zuständigkeiten für die Sicherheit verbindlich machen 1 s. Handbuch f. d. Umgang mit Krisensituationen
Maßnahmen im Krisenfall verbindlich mache (Notfallplan, Handbuch für den Umgang mit Krisensituationen) Abstimmungen aller zur Sicherheit betragenden Personenkreise (Lehrer, Eltern, Schüler, Mitarbeiter, Schulträger, Feuerwehr, Polizei, Landesschulbehörde) Maßnahmen zur Sicherheit Grundlegende Maßnahmen Erstellen eines Notfallplans (Handbuch für Krisenmanagement) o Unfall auf dem Weg zur Schule o Schulbusunfall Festlegen eines Krisenteams: o s. Alarmplan Festlegen einer Erste-Hilfe-Beauftragten: o s. Alarmplan Das Thema Gewalt und Sicherheit ist mindestens einmal im Schuljahr Thema einer Dienstbesprechung oder Gesamtkonferenz (letzter Termin: 27.6.2012) Mobilitätserziehung in den Klassen 1-4 Regelmäßige Begehung des Gebäudes mit dem Beauftragten für Arbeitsschutz und Sicherheit An folgenden Stellen wird eine Liste mit Telefonnummern der Schüler hinterlegt: o Klassenleitung o Mit allen Schülern im Lehrerzimmer und Büro der Schulleitung Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Schulhof Verhaltensregeln für den Schulhof den Schülern regelmäßig vermitteln o Kennen der Schulhofgrenzen o Festlegen des Fußballbereichs o Allgemeine Schulregeln o Verhaltensregeln Sportanlagen / Freibad In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Fürstenau und der Freiwilligen Feuerwehr Bippen wurden folgende Dinge erstellt: o Alarmplan mit veränderten Fluchtwegen o Fluchtwege kennzeichnen o Fluchtpläne für alle Klassen o Fluchtwege fertig stellen Jährliches Training der Fluchtwege aus den Klassen Alle Klassenräume sind mit einem Sicherheitsordner versorgt, der einen Musteralarmplan und Verhaltensregeln für den Alarmfall enthält Das Personal der Schule ist gehalten, wachsam zu sein und alle fremden Personen im Haus anzusprechen. Regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte durch den Bauhof Fürstenau
Regelmäßige Kontrolle der Feuerlöscher und Brandschutztüren durch den Schulträger Sicherheit auf dem Schulweg Jährliches Markieren der Gefahrenstellen für Fußgänger durch farbige Füße auf dem Gehweg Verhaltensregeln für die Bushaltestelle und die Busfahrt zu Beginn eines Schuljahres besprechen Teilnahme an der Busschule Abnahme der Radfahrprüfung für alle Viertklässler Fahrradkontrollen (Beleuchtung) vor Beginn der dunklen Jahreszeit Die Schüler dazu anhalten einen Fahrradhelm zu tragen. Mit dem Busunternehmen eine schriftliche Busordnung erstellen und diese mit den Kindern und Eltern besprechen Unterweisung und Schulung des Personals Alle drei Jahre Teilnahme des Kollegiums an einer Fortbildung zur Ersten Hilfe (nächster Termin 2012/13) Geplante weitere Maßnahmen In Zusammenarbeit mit dem Schulträger o Installation von weiteren funkverbundenen Rauchmeldern o Weitere Möglichkeiten zum Auslösen eines Alarms installieren (Absprache mit Schulträger) o Telefonische Erreichbarkeit in der Turnhalle sicherstellen Unterweisung des Personals am Feuerlöscher Dokumentation und Evaluation Dokumentation Teilnahmebescheinigungen / Berichte von Sicherheitsschulungen Klassenbücher Einladungen und Protokolle Dienstbesprechung oder Gesamtkonferenz Anhang Alarmplan der Klassen
ALARMPLAN z. B. bei Feuer in der Schule Objekt: Maiburg Grundschule Dalumer Straße 7 49626 Bippen Tel: 05435/1271 Fax: 05435/954811 E-Mail: gs.bippen@t-online.de Schulleitung : Frank Kemper Alarmierung: Polizei 110 Feuerwehr 112 Alarmauslösung: Hausintern über Rundsprechanlage im Lehrerzimmer Gleichzeitige telefonische Notfallmeldung (Lehrerzimmer, Büro, Handy) Notfallmeldung: Wer ruft an? Wo ist der Notfall? Was ist geschehen? Wie viele Personen sind in Gefahr? Evakuierung: Die Evakuierung erfolgt über die Fluchtwege. Der Aushang befindet sich in jedem Raum. Sammelplatz: Sammelplatz ist der Sportplatz.
Verhalten im Alarmfall Fall A) Amoklauf oder Überfall Alarmieren der Kollegen per Handy. (kein Schulalarm auslösen) Dafür Sorge tragen, dass sich alle Schüler in der Klasse befinden. Tür von innen versperren. RUHE BEWAHREN! Sammlung der Schüler in einer geschützten Ecke. Auf den Boden legen und Durchsagen abwarten. Möglichst ein Handy aktiv halten und Notruf absenden: 110. Nach der Entwarnung Haus wie unter B) verlassen. Fall B) Brand oder anderer Notfall Alarmdurchsage / Alarmsignal RUHE BEWAHREN! Dafür Sorge tragen, dass sich alle Schüler in der Klasse befinden. Türen und möglichst Fenster schließen (Ausnahme Fluchtweg). Licht ausschalten. Schüler geordnet aufstellen lassen! Den Raum zügig, aber geordnet über den gekennzeichneten Fluchtweg verlassen. Schüler, die sich außerhalb der Klasse befinden (Toilette) schließen sich der nächsten Klasse an und gehen mit ihr zur Sammelstelle. Sie gehen dort sofort zu ihrer eigenen Klasse. Am Sammelplatz stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Klasse fest und melden dies der Schulleitung oder dem Sicherheitsbeauftragten. Sollte eine Klasse nicht vollzählig sein, Entscheidung einer verantwortlichen Person abwarten.