Bericht des Vorstands der S&T AG. gemäß 171 Abs 1 ivm 170 Abs 2 ivm 153 Abs 4 AktG

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Transkript:

Bericht des Vorstands der S&T AG gemäß 171 Abs 1 ivm 170 Abs 2 ivm 153 Abs 4 AktG Der Vorstand der S&T AG ("S&T" oder die "Gesellschaft") erstattet diesen Bericht zur Erfüllung der österreichischen aktienrechtlichen Vorschriften hinsichtlich einer durch die Hauptversammlung ermächtigten Kapitalmaßnahme. Der Vorstand der Gesellschaft schafft dadurch die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Bar-Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre der S&T. Die tatsächliche Durchführung der Kapitalerhöhung, deren Zeitpunkt, das endgültige Emissionsvolumen sowie den endgültigen Ausgabepreis der neuen Aktien wird der Vorstand der Gesellschaft in weiteren Beschlüssen festlegen. Das Grundkapital der Gesellschaft zum Datum dieses Berichts beträgt EUR 57.617.435,00 (Euro siebenundfünfzig Millionen sechshundertsiebzehntausend vierhundertfünfunddreißig) und ist zerlegt in 57.617.435 (siebenundfünfzig Millionen sechshundertsiebzehntausend vierhundertfünfunddreißig) Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Satzung der Gesellschaft ("Satzung") sieht zwei Ermächtigungen des Vorstands, Aktien aus dem genehmigten Kapital auszugeben, vor: - Nach 5 (Grundkapital) Absatz (6) der Satzung ist der Vorstand gemäß 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital allenfalls in mehreren Tranchen um bis zu EUR 18.115.600,00 (Euro achtzehn Millionen einhundertfünfzehntausend sechshundert) durch Ausgabe von bis zu 18.115.600 (achtzehn Millionen einhundertfünfzehntausend sechshundert) Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen, allenfalls auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, unter anderem wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und wenn die neuen Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% (zehn Prozent) des im Zeitpunkt der Satzungsänderung im Firmenbuch eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss) (das "Genehmigte Kapital I"). Im Zeitpunkt der Wirksamkeit der entsprechenden Satzungsänderung zur Schaffung des Genehmigten Kapitals I betrug das im Firmenbuch eingetragene Grundkapital der Gesellschaft EUR 43.791.204,00 (Euro dreiundvierzig Millionen siebenhunderteinundneunzigtausend zweihundertvier), sodass unter dem Genehmigten Kapital I bis zu 4.379.120 (vier Millionen dreihundertneunundsiebzigtausend einhundertzwanzig) neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts an einen oder mehrere institutionelle Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung ausgegeben werden dürfen.

- Weiters ist der Vorstand nach 5 (Grundkapital) Absatz (5) der Satzung i gemäß 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital allenfalls in mehreren Tranchen um bis zu EUR 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 (zehn Millionen) Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, allenfalls auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, unter anderem wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und wenn die neuen Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% (zehn Prozent) des im Zeitpunkt der Satzungsänderung im Firmenbuch eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss) (das "Genehmigte Kapital 2017"). Im Zeitpunkt der Wirksamkeit der entsprechenden Satzungsänderung zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2017 betrug das im Firmenbuch eingetragene Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.806.864,00 (Euro fünfzig Millionen achthundertsechstausend achthundertvierundsechzig), sodass unter dem Genehmigten Kapital 2017 bis zu 5.080.686 (fünf Millionen achtzigtausend sechshundertsechsundachtzig) neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts an einen oder mehrere institutionelle Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung ausgegeben werden dürfen. Der Vorstand beabsichtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats von den Ermächtigungen nach 5 Abs (5) und 5 Abs (6) der Satzung kombiniert Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.761.743,00 (Euro fünf Millionen siebenhunderteinundsechzigtausend siebenhundertdreiundvierzig) durch Ausgabe von insgesamt bis zu 5.761.743 (fünf Millionen siebenhunderteinundsechzigtausend siebenhundertdreiundvierzig) Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien, welche einem oder mehreren institutionellen Investoren gegen Bareinlage im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden, zu erhöhen und für die geplante Ausgabe der neuen Aktien die Bezugsrechte der Aktionäre der S&T auszuschließen. Hierfür stehen bis zu 4.379.120 (vier Millionen dreihundertneunundsiebzigtausend einhundertzwanzig) neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital I und bis zu 5.080.686 (fünf Millionen achtzigtausend sechshundertsechsundachtzig) neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017 zur Verfügung. In welchem Verhältnis Aktien aus dem Genehmigten Kapital I und dem Genehmigten Kapital 2017 ausgegeben werden, wird der Vorstand in weiteren Vorstandsbeschlüssen festlegen. Die neuen Aktien werden im Fall der Durchführung der Kapitalerhöhung für das Geschäftsjahr beginnend mit 1. Januar 2017 gewinnberechtigt sein. Die Ausgabe von neuen Aktien der S&T an einen oder mehrere institutionelle Investoren soll nach Auslotung der Lage auf den internationalen Kapitalmärkten und je nach Interesse von internationalen Investoren an der Gesellschaft frühestens 2 Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts und spätestens bis 31. Dezember 2017 sowie nach Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgen. Der Angebotspreis je neuer Aktie wird in einem marktüblichen Bookbuilding-Verfahren ermittelt werden, hat sich am volumensgewichteten Durchschnitt der Börsekurse (XETRA) der Aktien der Gesellschaft in

einem angemessen festzulegenden Zeitraum zu orientieren und darf diesen um nicht mehr als 5% (fünf Prozent) unterschreiten. Im Hinblick auf den Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre erstattet der Vorstand der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Aktengesetzes diesen schriftlichen Bericht über den Bezugsrechtsausschluss: 1. Der Ausschluss der Bezugsrechte zur Ausgabe von Aktien, die einen Anteil von insgesamt 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der S&T AG nicht überschreiten, ist im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre und demnach sachlich gerechtfertigt. Er dient dazu, den weiteren Finanzierungsbedarf der Gesellschaft in Umsetzung ihrer Strategie durch die vermehrte Entwicklung von Eigentechnologien im Hard- und Softwarebereich zur Erhöhung der Wertschöpfung im Produkt- und Serviceportfolio, zum Abschluss der Übernahme der verbliebenen Minderheitenanteile in der Kontron Gruppe sowie zum weiteren organischen und anorganischen Wachstum nach Integration der früheren Kontron AG durch direkte und zügige Ansprache von strategischen, institutionellen Investoren oder einem gänzlich neuen Anlegerkreis von institutionellen Investoren vergleichsweise rasch und kosteneffizient abzudecken. 2. Der Ausschluss des Bezugsrechts bei einer Barkapitalerhöhung, wenn die neuen Aktien einem oder mehreren institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden und der Angebotspreis für die neuen Aktien nicht mehr als 5% (fünf Prozent) unter dem volumensgewichteten Durchschnitt der Börsekurse (XETRA) der Aktien der Gesellschaft in einem angemessen festzulegenden Zeitraum liegt, dient dazu, strategische Investoren oder einen gänzlich neuen Anlegerkreis von institutionellen Investoren direkt und zügig anzusprechen und erforderliche Finanzmittel, die einen Anteil von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals nicht überschreiten, vergleichsweise rasch und kosteneffizient aufzubringen. Aufgrund der deutlich gestiegenen Marktkapitalisierung der Gesellschaft (XETRA-Börsekurs), welche sich von EUR 8,70 (Euro acht Komma siebzig) per 30.12.2016 (letzter Börsehandelstag des Geschäftsjahres 2016) auf EUR 16,13 (Euro sechzehn Komma dreizehn) per 26.10.2017 erhöhte, ist es auch aus Gründen der Verbreiterung des Aktionariats der S&T essentiell für die Gesellschaft und im Interesse ihrer bestehenden Aktionäre, neue institutionelle Investoren anzusprechen, um die gestiegene Marktkapitalisierung auf eine breitere, nachhaltige Investorenbasis zu stellen. 3. Bei Eigenkapitalmaßnahmen und/oder der Ausgabe eigenkapitalähnlicher Finanzierungsinstrumente und Einbeziehung nationaler oder internationaler institutioneller Investoren ist es erforderlich, dass die Gesellschaft schnell und flexibel handeln kann. Institutionelle Investoren stellen spezielle Anforderungen, insbesondere an die Transaktionsstruktur und die zeitliche Flexibilität bei der Emission von Aktien oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten, denen in der Regel nur mit einer Emission unter Bezugsrechtsausschluss Rechnung getragen werden kann. Eine Bezugsrechtsemission

kann folglich dazu führen, dass institutionelle Investoren aufgrund marktunüblicher Ausgestaltung und Zuteilungsmechanismen und/oder der sich innerhalb der mindestens zweiwöchigen Bezugsfrist für diese Investoren ergebenden Marktrisiken nicht oder nur mit einem geringen Emissionsvolumen angesprochen werden können. 4. Weiters können bei einer Privatplatzierung mit Bezugsrechtsausschluss ausschließlich an institutionelle Investoren unter bestimmten Voraussetzungen die ansonsten mit einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw der Zulassung neuer Aktien an einem geregelten Markt verbundene Prospektpflicht und die daraus resultierenden erheblichen Kosten vermieden werden, was die Kosten der Kapitalaufbringung für die Gesellschaft deutlich reduziert. 5. Demgegenüber wird sich der Angebotspreis der neuen Aktien möglichst nahe am XETRA- Börsekurs der Aktien der Gesellschaft orientieren, sodass eine Verwässerung der bestehenden Aktionäre von S&T soweit wie möglich vermieden werden kann. Der Preis pro Aktie bei der geplanten Ausgabe wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt werden. Er wird sich am volumensgewichteten Durchschnitt der Börsekurse (XETRA) der Aktien der Gesellschaft während eines Marktstandards entsprechenden Zeitraums orientieren und diesen um nicht mehr als 5% (fünf Prozent) unterschreiten. Ferner hat dadurch jeder Aktionär aufgrund des börsekursnahen Angebotspreises der neuen Aktien die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. 6. Angesichts des ausgesprochen liquiden Marktes für Aktien der S&T und der Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses auf einen Anteil von maximal 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals kann eine Verwässerung der Aktionäre in Hinblick auf ihre Beteiligung am Unternehmenswert und ihre Stimmrechte in angemessenen Grenzen gehalten werden. Die in der Erhaltung ihrer Beteiligungsquote interessierten Aktionäre der Gesellschaft sind aufgrund des liquiden Handels der S&T AG-Aktie, insbesondere im XETRA-Handel, in der Lage, die entsprechende Anzahl der Aktien der Gesellschaft über die Börse hinzuerwerben. Aus diesem Grund wird auch im deutschen Aktienrecht ( 186 Abs 3 Satz 4 deutsches Aktiengesetz) ein Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung im Ausmaß von bis zu 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals generell als zulässig angesehen. 7. Durch den Verzicht auf die zeit- und somit auch kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechtes kann der Finanzierungsbedarf der Gesellschaft auf das Volumen von bis zu 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals beschränkt sehr zeitnah und effektiv gedeckt werden kann, was nicht nur im Interesse der Gesellschaft liegt, sondern aus den oben angeführten Gründen auch im Interesse aller Aktionäre der Gesellschaft ist. 8. Der Bezugsrechtsausschluss für eine Privatplatzierung von Aktien der Gesellschaft an institutionelle Investoren liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, weil nur dadurch sichergestellt werden kann, dass institutionelle Investoren in ausreichendem Maß Aktien der Gesellschaft zeichnen und somit die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft gestärkt werden kann. Der Bezugsrechtsausschluss ist weiters dazu geeignet, die Kosten der Kapitalmaßnahme erheblich zu senken. Der Bezugsrechtsausschluss stellt ein geeignetes Mittel zur

Zweckerreichung, nämlich der Beteiligung weiterer institutioneller Investoren an der Gesellschaft dar und ist nicht unverhältnismäßig, sodass der Ausschluss des Bezugsrechts sachlich gerechtfertigt ist. 9. Zusammenfassend kommt der Vorstand der Gesellschaft zu dem Ergebnis, dass bei Abwägung aller angeführten Umstände der Bezugsrechtsausschluss für die Erhöhung des Grundkapitals der S&T um bis zu EUR 5.761.743,00 (Euro fünf Millionen siebenhunderteinundsechzigtausend siebenhundertdreiundvierzig) durch Ausgabe von insgesamt bis zu 5.761.743 (fünf Millionen siebenhunderteinundsechzigtausend siebenhundertdreiundvierzig) Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien, welche einem oder mehreren institutionellen Investoren gegen Bareinlage im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden sollen, in den beschriebenen Grenzen zur Zweckerreichung, nämlich der Beteiligung weiterer institutioneller Investoren an der Gesellschaft zur künftigen Finanzierung der Umsetzung der Strategie der Gesellschaft, erforderlich, geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Linz, am 28.10.2017 Der Vorstand der S&T AG