Polizeiliche Kriminalstatistik und Verkehrsunfallgeschehen 2010 in Gundelsheim - Bericht

Ähnliche Dokumente
Bildungspolitik und Schulentwicklung im Land Baden-Württemberg

Gemeinderat

Gutachterausschuss. bei der. Stadt Schwäbisch Hall

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Wolfschlugen

GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR IN WALZBACHTAL

UMSTELLUNG DER NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHR IN DER SAMTGEMEINDE HARSEFELD. Dr. Franziska Meinzinger & Yannik Pollmann

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Satzung. 1 Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Albstadt erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

STADT BALINGEN. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von. Gutachten durch den Gutachterausschuss. (Gutachterausschussgebührensatzung)

Verordnung über die Einrichtung eines Landespflegeausschusses nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

Stadt Ratingen Der Bürgermeister -Tiefbauamt- Einführung der getrennten Abwassergebühr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Information in allen Ortsteilen

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Az.: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27. Juni R. Pr. Nr. 73

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss

Niederschlagswassergebühr FAQ

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren

Stadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Gutachterausschussverordnung. Verordnung

Daubhausen, 19. März 2013 Kölschhausen, 21. März 2013 Ehringshausen, 27. März 2013

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland

Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

STADT MARBACH AM NECKAR

13. Wahlperiode

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

Gemeinde Cleebronn Fragestunde Es gab keine Fragen und Anregungen von Einwohnern.

Universität Bayern e.v. Bayerische Universitätenkonferenz

Satzung der Gemeinde Grabenstätt

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung für das Jugendamt der Stadt Langenhagen. in der Fassung vom

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 24 Gutachterausschussgebührensatzung

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Meißen

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Ortenberg und Ohlsbach

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen

Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Immobilienmarktbericht 2016

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn. S a t z u n g

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

3 Vereine und Orchester

SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch

Einführung der. Gesplitteten Abwassergebühr. Informationen

Die neue Abwassergebühr. Eine. saubere. Lösung. Informationen und Tipps zur neuen Gebührensatzung.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Satzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover

Verein der europäischen Bürgerwissenschaften e.v. (ECSA) (European Citizen Science Association) Satzung

Satzung für den Gemeinschaftsbeirat und den Familien, Senioren, Inklusions, Migrations und Jugendbeirat

Stadt Laufenburg (Baden) Einführung der gesplittete Abwassergebühren. Informationsveranstaltungen

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Gemeinnütziger Verein. zur Förderung der. Grundschule Klarenthal e. V.

Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschuss-Gebührenordnung - GAGebO)

Niederschlagswassergebühr

Ges e p s l p iltit t e t t e e t e Ab A w b a w s a s s e s r e g r e g b e ü b h ü r h e r n e n mit

SATZUNG DER HELMUT-ZEIBIG-STIFTUNG

Abwasserbeseitigung. Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

Bildung und Soziales 5.03/0

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Das Sponsoring-Konzept der Stadtwerke Bochum

GEMEINDE. Gutachterausschuss

Masterplan Konversion für den Abzug der britischen Streitkräfte - Einleitung des Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses -

Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Retzin

Statut der Ethikkommission der Universität Mannheim. vom 02. März 2011

Satzung Medinetz Halle/Saale e.v.

Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1

Satzung des,,auxilium Educatione e.v." (Verein zur Hilfe benachteiligter Jugendlicher) Präambel

3. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Arbeit und Soziales des Rates der Stadt Vreden

Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

Organisationsreferat Personalentwicklung POR P 5

Transkript:

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 16.11.2011 Polizeiliche Kriminalstatistik und Verkehrsunfallgeschehen 2010 in Gundelsheim - Bericht Der Leiter des Polizeipostens Gundelsheim, Polizeihauptkommissar Helmut Lock, hat im Gemeinderat die Polizeiliche Kriminalstatistik und das Verkehrsunfallgeschehen 2010 allgemein für das Polizeirevier Neckarsulm und speziell für Gundelsheim erläutert, sowie eine Einschätzung zur Sicherheitslage in Gundelsheim gegeben. Der Gemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Jugendhilfekonzept Gundelsheim - Bericht - Weiteres Vorgehen Seit 2007 werden im Rahmen des Projektes Platz da! Raum für Kinder und Jugendliche der Caritas Heilbronn-Hohenlohe Jugendhilfeleistungen für benachteiligte Gundelsheimer Kinder und Jugendliche angeboten. Angeschoben wurde das Projekt durch die SWR Aktion Herzenssache. Zwischenzeitlich sind diese aufgebauten Strukturen in das Jugendhilfekonzept Gundelsheim gemündet und wurden im Familienbüro in der Heilbronner Straße mit den Inhaltsschwerpunkten - Allgemeiner sozialer Dienst - Erziehungsberatung - Soziale Gruppenarbeit und - Schulsozialarbeit angeboten. Am 13.10.2010 wurde ja das Familienbüro offiziell eröffnet. Die Angebote des allgemeinen sozialen Dienstes, der Erziehungsberatung und der sozialen Gruppenarbeit werden durch den Landkreis Heilbronn sowie der Caritas Heilbronn-Hohenlohe finanziert. Dazu steht eine 100 Prozent-Stelle für die soziale Gruppenarbeit zur Verfügung. Die Angebote des allgemeinen sozialen Dienstes sowie der Erziehungsberatung werden im Rahmen der Sozialraumorientierung geleistet. Die Stadt Gundelsheim finanziert seit März 2010 eine Schulsozialarbeiterstelle mit 50 Prozent direkt an der Horneckschule. Dazu wurde ein entsprechender Dienstleistungsvertrag mit der Caritas Heilbronn-Hohenlohe abgeschlossen und Sozialpädagogin (FH) Kerstin Rook nahm bis zum Beginn ihres Mutterschutzes diese Aufgabe wahr. Ihre Nachfolgerin heißt nun Frau Belinda Buyer. Weiter übernimmt die Stadt Gundelsheim teilweise die Miete für die Räume der Jugendhilfe Gundelsheim in Höhe von 350, die zwischenzeitlich in der Schloßstraße beheimatet ist. Die Caritas Heilbronn-Hohenlohe trägt 300 an den Mietkosten.

-2- Die Räumlichkeiten in der Heilbronner Straße Tabakfabrik waren ja zum 31.07.2011 wegen Eigenbedarf gekündigt worden. Außerdem läuft an der Grundschule in Gundelsheim das Projekt Starthilfe Ein Modellprojekt zur Erweiterung der Bildungschancen benachteiligter Grundschulkinder im Rahmen einer 50 Prozent-Stelle, das leider über die Auerbachstiftung nur bis August 2011 finanziert wurde. Sozialpädagoge (FH) Kay Schuster, beschäftigt bei der Caritas Heilbronn- Hohenlohe, betreut dieses Projekt in einem Umfang von 50 Prozent direkt an der Grundschule und wird nun bis zum 31.12.2011, finanziert durch die Caritas Heilbronn-Hohenlohe, weiterbeschäftigt. Wie geht es nun sinnvoll mit dem Jugendhilfekonzept Gundelsheim weiter? Dazu fand mit dem Gemeinderat am 07.11.2011 direkt im Familienbüro Gundelsheim ein Informationstermin mit Vorstellung der weiteren Akteure und Aktivitäten statt mit dem Ausblick, wie könnte eine Weiterentwicklung dieses Konzeptes aussehen. Dabei wurde deutlich: Ein wichtiger Baustein des Jugendhilfekonzepts ist auch die Vernetzung der Angebote der beteiligten Institutionen und Einrichtungen insgesamt, was unbedingt auch Voraussetzung für eine gelingende Arbeit ist. Diese sogenannte Koordination der Angebote erfolgt bisher durch regelmäßige Gespräche zwischen den Beteiligten, neben den eigentlichen Aufgaben. Nun ist vorgesehen, die Koordination und Vernetzung dieser Angebote im Rahmen eines Stellenanteils in Höhe von 25 Prozent fest einzurichten. Herr Kay Schuster könnte diese Aufgabenstellung fachlich, aber natürlich auch persönlich sinnvollerweise übernehmen. Die Finanzierung würde mit 10 Prozent durch die Caritas Heilbronn-Hohenlohe und mit 15 Prozent durch die Stadt Gundelsheim erfolgen. Weiter ist geplant, durch Wegfall der Projektstelle Starthilfe (50 Prozent), im Grunde wurde hier Schulsozialarbeit an der Grundschule der Horneckschule geleistet, die bereits vorhandene 50 Prozentstelle Schulsozialarbeit auf 75 Prozent aufzustocken. Die Schulleitung hält dieses Angebot auch weiterhin für erforderlich, da sehr gute Erfahrungen mit dem Projekt Starthilfe gemacht wurden. Die Zahlen sprechen für sich. Auch der Jugendhilfeplaner des Landkreises Heilbronn, Herr Peter Englert, geht von einem Bedarf für Gundelsheim in Höhe von 75 Prozent aus. Frau Ingrid Abrell von der Caritas Heilbronn-Hohenlohe stellte das Jugendhilfekonzept Gundelsheim mit den geplanten Weiterentwicklungsmöglichkeiten vor. Herr Kay Schuster und Frau Belinda Buyer erläuterten insbesondere die Schulsozialarbeit an der Horneckschule. Der Gemeinderat nahm die Berichte zur Kenntnis. Weiter beschloss der Gemeinderat 1. Eine Koordinationsstelle Jugendhilfekonzept in Höhe von 25 Prozent wird eingerichtet. 2. Die Finanzierung dieser Stelle erfolgt mit 15 Prozent durch die Stadt Gundelsheim mit Sachkosten in Höhe von 10.000 pro Jahr.

-3-3. Die Schulsozialarbeiterstelle an der Horneckschule wird auf 75 Prozent erhöht mit Sachkosten netto 38.300 pro Jahr. 4. Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der Caritas Heilbronn- Hohenlohe wird ab 01.01.2012 angepasst. Neufassung der Abwassersatzung mit Gebührenfestsetzung - Änderung der Abwassergebühr aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und Einbeziehung des Anschlusses der Stadtteile an die Kläranlage Gundelsheim Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 16.11.11 mit der endgültigen Fassung der Gebührenkalkulation (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) befasst und eine neue Abwassersatzung beschlossen. Bereits in der Sitzung vom 27.07.2011 hat sich der Gemeinderat mit der neuen Gebührenkalkulation befasst. Diese Kalkulation wurde nun dahingehend ergänzt, dass die Summe der versiegelten Fläche nach Auswertung der Erhebungsbögen nun endgültig feststeht. Im Vergleich zur vorläufigen Gebührenkalkulation hat sich diese Summe verringert, da von den Bürgern mehr Zisternen zur Gartenbewässerung geltend gemacht wurden und mehr Fläche ohne Anschluss an die Kanalisation ermittelt wurde. Daher hat sich die Gebührenkalkulation wie folgt verändert: Jahr Stand Juli Stand Oktober Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser 2011 2,60 0,23 2,60 0,31 2012 3,20 0,27 3,20 0,35 2013 3,34 0,30 3,34 0,38 2014 3,53 0,34 3,53 0,42 Durchschnitt 3,17 0,29 3,17 0,38 Beschluss 3,15 0,40 Der Gemeinderat hat von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in der Gebührenkalkulation einen mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen. Hintergrund dieser Überlegung ist die anstehende Umsetzung des Abwasserkonzepts, das vorsieht, die Stadtteile an die Kläranlage Gundelsheim anzuschließen. Hierbei soll der erste Bauabschnitt mit einem Volumen von 3,2 Mio. berücksichtigt werden. Daher errechnete sich eine zulässige Gebührenobergrenze von 3,53 und 0,42. Der Gemeinderat hat mit seiner Beschlussfassung von 3,15 /m³ und 40 Ct/m² seine Ermessensentscheidung dahingehend getroffen, dass zum einen der Notwendigkeit der Einführung der Niederschlagswassergebühr Rechnung getragen wird, zum anderen die Investitionen für den Anschluss der Stadtteile an die Kläranlage Gundelsheim bereits mitberücksichtig wird. Gelöscht: nderen Dem Gemeinderat war klar, dass die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr somit nicht nur eine Umverteilung ist und die Gebührenerhöhung ist insofern auch nicht leicht gefallen. Allerdings floss in die Überlegungen ein, dass stetig ab 2012 die Gebühr steigen wird, da umfangreiche Investitionen anlaufen. Daher liegt der Entscheidung für eine Gebührenerhöhung der Gedanke zugrunde, im Jahr 2011 die Abwassergebühr nicht nur in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufzuteilen und ab 2012 die Gebühren kontinuierlich zu erhöhen, sondern eine gleichzeitige Erhöhung zu beschließen und zwar:

-4- Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und vorausschauende Einbeziehung der Abwasserinvestitionen der nahen Zukunft. Wir weisen auf die gesonderte Veröffentlichung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 16. November 2011 in diesem Amtsblatt hin. Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Gundelsheim für die Amtszeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2015 Der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter des selbständigen Gutachterausschusses der Stadt Gundelsheim für die Ermittlung von Grundstückswerten werden auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Sofern nicht eine weitere Berufung erfolgt, endet die Tätigkeit als Gutachter automatisch nach Ablauf dieser Zeit. Die Bestellung der derzeitigen Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Gundelsheim erfolgte im Jahr 2007 für den Zeitraum von 2008 bis 2011 - die Amtsperiode läuft somit zum 31.12.2011 ab. Nach der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der Erstattung von Gutachten in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten muss der Gutachterausschuss mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern besetzt sein. Hier muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein. Bisher war der Gutachterausschuss wie folgt besetzt: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Karl Haberbosch Roemheldstr. 28, 74831 Gundelsheim Bernd Ludescher Obergriesheimer Str. 10, 74831 Gundelsheim Eberhard Scheuerle Dornbacher Hof 5, 74831 Gundelsheim 74831 Gundelsheim Peter Schwall Hölderlinstr. 1, 74831 Gundelsheim Rudolf Schäfer Schöne Aussicht 23/1, 74831 Gundelsheim Hubert Knobel Im Grund 2, 74831 Gundelsheim-Tiefenbach Werner Reich Amtsrat beim Finanzamt Heilbronn

-5- Stellvertreter: Egon Schwarz Bausachverständiger beim Finanzamt Heilbronn Die seitherigen Mitglieder des Gutachterausschusses wären bereit, sich für die nächste Amtszeit nochmals zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat sich Herr Klaus Majer, Ortsvorsteher von Böttingen, bereit erklärt, sich als weiteres Mitglied im Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt Heilbronn hat vorgeschlagen, als ehrenamtlichen Gutachter der örtlich zuständigen Finanzbehörde Herrn Werner Reich - Amtsrat beim Finanzamt Heilbronn - und Herrn Egon Schwarz - Bausachverständiger beim Finanzamt Heilbronn - als dessen Vertreter wiederum zu bestellen. Der Gemeinrat beschloss folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses der Stadt Gundelsheim: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Stellvertreter: Karl Haberbosch Roemheldstr. 28, 74831 Gundelsheim Bernd Ludescher Obergriesheimer Str. 10, 74831 Gundelsheim Eberhard Scheuerle Dornbacher Hof 5, 74831 Gundelsheim Peter Schwall Hölderlinstr. 1, 74831 Gundelsheim Rudolf Schäfer Schöne Aussicht 23/1, 74831 Gundelsheim Klaus Majer Schöne Aussicht 10, 74831 Gundelsheim-Böttingen - Neubestellung - Hubert Knobel Im Grund 2, 74831 Gundelsheim-Tiefenbach Werner Reich Amtsrat beim Finanzamt Heilbronn Egon Schwarz Bausachverständiger beim Finanzamt Heilbronn