GOETHESCHULE ESSEN-BREDENEY



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Sehr geehrte Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10! Im 2. Schulhalbjahr steht für alle Schüler der EF der Goetheschule das zweiwöchige Schülerbetriebspraktikum auf dem Programm! Der Kontakt der Schüler/innen des Gymnasiums mit der Wirtschafts- und Arbeitswelt ist eine wichtige Lebenserfahrung. Da unsere Schüler/innen das Abitur anstreben, lassen sich die wesentlichen Aufgaben und Zielsetzungen des Praktikums wie folgt umschreiben: 1. Die Schüler tauschen während der zwei Wochen den Schulalltag gegen die Berufs- und Arbeitswelt ein, und erhalten einen ersten Einblick in einzelne Berufsbilder. 2. Die Schüler erfahren sich in einer neuen Situation und übernehmen eine für sie neue Rolle mit neuen Herausforderungen. 3. Durch das Praktikum konkretisieren sich Zukunftsperspektiven, was häufig einen positiven Effekt auf die schulische Leistungsbereitschaft und die Bewertung des unterrichtlichen Angebots hat. Das Praktikum wird im Juni/ Juli 2016 stattfinden, und zwar vom 27.06. 08.07.2016 Die Zeugnisse werden durch die Stufenkoordinatoren am letzten Schultag (innerhalb eines bestimmten Zeitfensters -> Info folgt vor Praktikumsbeginn) gegen eine entsprechende Vollmacht an Eltern oder Geschwisterkinder ausgeteilt. Es besteht ferner die Möglichkeit, vor Praktikumsbeginn einen adressierten und frankierten Rückumschlag abzugeben und sich somit das Zeugnis zusenden zu lassen. Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist verpflichtend. Ein Praktikumsplatz muss deshalb rechtzeitig organisiert werden. Jeder Schüler/jede Schülerin sucht sich seinen/ihren Praktikumsplatz in Eigenverantwortung selbst (ggf. mit Unterstützung durch die Schule)! Das Praktikum muss ein Ganztagespraktikum sein, womit beispielsweise Schulen und Kindergärten, die nicht als Ganztagsbetriebe organisiert sind, ausscheiden. Nicht akzeptiert werden kann ferner eine Praktikantentätigkeit im familiären Umfeld. Während der Zeit des Praktikums werden die Schüler/innen in den Betrieben von ihren Kurslehrern betreut. Details dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben. Seite 1 / 5

Folgende weitere Punkte sind wichtig: 1. Das Praktikum gilt als Schulveranstaltung: Die Unfall- und Haftpflichtversicherung übernimmt die Unfallkasse NRW, solange sich der Ort des Praktikumsplatzes in Deutschland befindet. Im Falle eines Auslands-Praktikums muss die Unfall- und Haftpflichtversicherung privat erfolgen und der Schule bescheinigt werden (Formular außerregionales Praktikum ausfüllen, erhältlich bei der Praktikumsleitung und auf der Homepage der Schule) 2. Die Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme des Betriebspraktikums als Schulveranstaltung schriftlich zu bestätigen und an die Praktikumsleitung zurückzugeben. Dies gilt auch für die Familien, deren Kind/er einen Teil oder die gesamte Jahrgangsstufe 10 im Ausland verbringt. Die Schüler müssen bis spätestens nach den Weihnachtsferien, am 18.01.2016, ihre Praktikumsplätze bestätigt haben und die Bescheinigung bei mir abgeben. Deshalb erhalten Sie als Anlage zu diesem Schreiben die folgenden Unterlagen, die auch als Download auf der Homepage erhältlich sind: die Bereitschaftserklärung für Betriebe, einen Praktikanten oder eine Praktikantin vom 27.06. 08.07.2016 anzunehmen, das Merkblatt für die Betriebe die Erklärung eines Erziehungsberechtigten Mit freundlichem Gruß B. Mesterheide, StR', Praktikumsleitung Seite 2 / 5

Erklärung eines Erziehungsberechtigten Rückgabe bis Freitag, den 23.10.2015 an die Deutschlehrer der EF oder die Praktikumsleitung, Frau Mesterheide. Von der Durchführung des Betriebspraktikums im Rahmen einer Schulveranstaltung und der verpflichtenden Teilnahme aller Schüler/innen der Goetheschule der Jahrgangsstufe 10 vom 27.06. 08.07.2016 habe ich durch das Anschreiben vom 24. September 2014 Kenntnis genommen. Name des Schülers / der Schülerin Essen, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: Seite 3 / 5

Essen, im September 2015 Schülerbetriebspraktikum der Jahrgangsstufe 10 Sehr geehrte Damen und Herren, die Goetheschule führt in der Zeit vom 27.06. 08.07.2016 ein Schülerbetriebspraktikum gem. RdErl. des Kultusministers vom 23.09.1999 durch. Entsprechend unserer Planung sollen die Schüler sich selbständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Im unteren Teil dieses Schreibens finden Sie eine Erklärung, die Sie den Schülern bei einer Zusage bitte ausgefüllt mitgeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Schülern bei ihrem Bemühen wohlwollend entgegenkommen würden. Mit freundlichem Gruß und Dank für Ihr Verständnis B. Mesterheide, StR, Praktikumsleitung Hiermit erklären wir uns bereit, den/die Schüler/in: Anschrift: Fon: E-Mail in der Zeit vom 27.06. 08.07.2016 in unserem Betrieb Name des Unternehmens: Anschrift: Fon: E-Mail: Kontaktperson im Praktikum: In folgenden Abteilungen als Schülerpraktikant/in (vgl. Merkblatt für die Betriebe) einzusetzen: 1. 2. (Stempel) Datum Unterschrift Seite 4 / 5

SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKUM Jgst. 10 Merkblatt für die Betriebe Praktikumsleitung: Frau Mesterheide Berufs-u. Studienkoordinatorin: Frau Memedoski Goetheschule Essen Ruschenstr. 1 45133 Essen 0201/841170 8411726 goetheschule.info @schule.essen.de 29.09.2015 1. Betreuungslehrer/in: Wird zu Beginn des Praktikums mitgeteilt. Der/die Betreuungslehrer/in wird sich zu Beginn des Praktikums mit der Praktikumsstelle in Verbindung setzen und den Praktikanten /den Betrieb - nach Rücksprache - ein- bis zweimal kontaktieren/ besuchen. 2. Rechtsgrundlage: Die Durchführung des Praktikums ist durch den Kultusminister auch für unsere Schulform genehmigt worden. Das Gewerbeaufsichtsamt und evtl. das Gesundheitsamt erhalten eine Liste der beteiligten Firmen und Schüler. Das Praktikum ist weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis, eine finanzielle Vergütung ist daher unzulässig. 3. Jugendarbeitsschutz: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 (Stand: 24. April 1986, zuletzt geändert 31.05.1994) sind Schülerbetriebspraktika im Rahmen dieses Gesetzes erlaubt. Im wesentlichen ist folgendes zu beachten: a) Art der Tätigkeit: Die Schüler dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Dieses Kriterium schließt aus, dass bei der Beschäftigung von Schülern innerhalb des Praktikums von Ausnahmen, die das Gesetz für bestimmte Wirtschaftszweige hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, z.b. Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Gebrauch gemacht wird. b) Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden. c) Höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden. d) Ruhepausen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4½ bis zu 6 Stunden. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Länger als 4½ Stunden hintereinander darf der Schüler nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. e) Zulässige Schichtzeit (tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung aller Ruhepausen): 10 Stunden. f) Tägliche Freizeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit mindestens 12 Stunden. g) Nachtruhe: 20.00-06.00 Uhr. h) 5-Tage-Woche: Montag bis Freitag. i) Samstagsruhe: Samstagsarbeit ist verboten. j) Sonntagsruhe: Sonntags ist die Arbeit ebenfalls verboten. k) Feiertagsruhe: An gesetzlichen Feiertagen dürfen die Schüler nicht beschäftigt werden. l) Verbotene Arbeiten (Ausnahmen 22, Abs. 2, betrifft Jugendliche über 16 Jahre): Unter anderem sind verboten die Beschäftigung mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass die Schüler sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder abwenden können, mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder von giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen ausgesetzt sind. Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung ist nicht gestattet. m) Den Schülern ist das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Praktikums verboten. n) Unterweisung über Gefahren: Unterweisung über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Praktikanten bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren ist vor Beginn der Beschäftigung durchzuführen (nach Unterlagen des Gesundheitsamtes). 6. Einsatz der Schüler: Die Schüler sollen nach Möglichkeit wie Auszubildende eingesetzt werden. Bitte unterrichten Sie die Schüler zu Beginn und während des Praktikums über die Unfallschutzbestimmungen Ihres Betriebes. Die Schüler unterliegen der Betriebsordnung Ihres Betriebes. Bei Verstößen setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. 7. Versicherungsschutz: Die gesetzliche Unfallversicherung über die Schule besteht weiter. Bei Sach- und Vermögensschäden, die durch Praktikanten entstehen, besteht Haftpflicht- Versicherungsschutz durch den Schulträger. 8. Im akuten Krankheitsfall sind die Schüler gehalten, sich umgehend beim Betrieb krank zu melden und die Schule zu informieren. Seite 5 / 5