Schülerpraktikum in Ihrem Unternehmen vom

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1 Schülerpraktikum in Ihrem Unternehmen vom Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schülerinnen und Schülern unserer Jahrgangsstufe 12 haben die Möglichkeit, mit einem vierzehntägigen Praktikum eine Tätigkeit in dem von ihnen angestrebten Berufsfeld noch während ihrer Schulzeit besser kennen zu lernen. Durch diesen Einblick in die Praxis sollen sie ihre anstehende Studien- und Berufswahl überprüfen, konkretisieren und gezielter treffen können. Das Praktikum wird in der Schule im Fach Politik & Wirtschaft vorbereitet und ausgewertet. Die Schüler verfassen nach Abschluss des Praktikums einen Bericht, in dem sie ihr Praktikum auswerten und dabei auch ihren Berufsfindungsprozess überdenken sollen. Im Unterricht dieses Halbjahres beschäftigen wir uns dann außerdem mit globalen betriebs- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen. Über eine Zusammenarbeit mit Ihnen würden wir uns sehr freuen. Haben Sie vielen Dank für Ihr Engagement! Mit freundlichen Grüßen (Paulsen StD; Fachbereichsleiter) (Winter-Stein, StR; Fachvorsteherin)

2 Frankfurt am Main, den... Informationen zum Berufspraktikum 2015 für die Eltern der 11. Klassen Sehr geehrte Eltern! Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 11. Klassen werden Ende im Januar nächsten Jahres ein zweiwöchiges Berufspraktikum absolvieren. Sie erhalten mit diesem Praktikum die Möglichkeit, eine berufliche Tätigkeit in dem von ihnen angestrebten Berufsfeld noch während der Schulzeit besser kennen zu lernen. Durch diesen Einblick in die Praxis sollen sie ihre anstehende Studien- und Berufswahl überprüfen, konkretisieren und gezielter treffen können. Der Praktikumsplatz kann auch außerhalb Frankfurts in Deutschland oder im Ausland liegen. Das Praktikum wird vom 19. Januar 2015 bis 30. Januar stattfinden. Vorbereitet und ausgewertet wird es in dem Fach Politik & Wirtschaft. Die Schüler schreiben im Anschluss an das Praktikum einen Bericht, in dem sie ihre Erfahrungen auswerten können. Über Anregungen von Ihnen zur Gestaltung des Praktikums freuen wir uns ebenso wie über Ihre Mithilfe bei der Vermittlung geeigneter Praktikumsplätze. Mit freundlichen Grüßen (Paulsen StD; Fachbereichsleiter II) (Winter-Stein, StR; Fachvorsteherin)

3 Sehr geehrte Eltern, Ihr Sohn / Ihre Tochter... wird sein / ihr Berufspraktikum vom 19. Januar bis 30. Januar 2015 in folgendem Unternehmen absolvieren:... (Name des Unternehmens) Ansprechpartner in dem Unternehmen ist: Herr / Frau... Tel.... E-m@il... Mit freundlichen Grüßen

4 Frankfurt am Main, den... Schüler- Merkblatt Berufspraktikum 2015 Der Praktikumsbericht Der Praktikumsbericht wird als erste Klausur für das Halbjahr 12,II gewertet; für Leistungskurs-Schüler als eine besondere zusätzliche Leistung. Allgemeine Hinweise 1. Vereinbaren Sie in der letzten Woche vor dem Praktikum mit dem Unternehmen, wann und wo Sie sich am ersten Praktikumstag melden sollen. 2. Bitten Sie Ihr Unternehmen um eine Praktikumsbescheinigung mit möglichst konkreten Angaben über die Art Ihrer Tätigkeit während des Praktikums. Je ausführlicher die Bescheinigung ist, desto mehr können Sie später damit anfangen (z. B. bei Bewerbungen). 3. Die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes ist ein Entgegenkommen des Betriebes, Sie sind in Ihrem Praktikumsbetrieb Gast: Seien Sie also pünktlich, zuverlässig und freundlich. Und denken Sie daran, dass Sie im Betrieb auch Ihre Schule repräsentieren! 4. Warten Sie nicht nur darauf, bis sich jemand um Sie kümmert, sondern seien Sie bei aller gebotenen Zurückhaltung selbst aktiv. 5. Beachten Sie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften gewissenhaft. Wenn Sie einmal unsicher sind, haben Sie keine Hemmungen zu fragen. Nehmen Sie nichts aus dem Betrieb mit, ohne zu fragen, beachten Sie insbesondere auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 6. Sollten Sie einmal krank werden oder aus einem wichtigen Grund nicht in Ihrem Betrieb erscheinen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend sowohl den Betrieb als auch die Schule! 7. Recherchieren Sie rechtzeitig für Ihren Praktikumsbericht und machen Sie sich regelmäßig Notizen. 8. Ein Fahrtkostenzuschuss kann in der Oberstufe nicht gezahlt werden. Versicherungsrechtliche Hinweise 9. Grundsätzliches: Das Praktikum wird nach den geltenden Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums durchgeführt (ABl. 12/96, S. 624 ff.) und ist eine Veranstaltung der Schule. Das Praktikum begründet weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes. Ihnen darf kein Entgelt gezahlt werden. Die Arbeitszeit sollte in der Regel sechs Stunden betragen. In keinem Fall jedoch mehr als acht Stunden pro Tag und zwischen 7 und 18 Uhr liegen. Nach einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Die Wochenarbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. 10. Versicherungsschutz: Sie sind gegen Arbeitsunfall versichert (gemäß 539 Abs.1, Nr. 14b RVO). Schadensfälle melden Sie bitte umgehend über die Schule dem Staatlichen Schulamt. Sie sind gegen b. w. Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert, falls Erziehungsberechtigte eine private

5 Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere auch Ansprüche wegen der Beschädigung von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes sowie gegenseitige Ansprüche unter Ihnen Schülern, auch wenn es sich um Geschwister handelt. Für den Ersatz von Schäden, die Sie nicht im Zusammenhang mit ihm übertragenen Tätigkeiten verursachen, sondern nur bei Gelegenheit des Praktikums (z. B. mutwillige Beschädigung), gelten die allgemeinen haftrechtlichen Grundsätze, insbesondere 808, Abs. 2 BGB. Danach haften Minderjährige für Schäden, die sie anderen zufügen, wenn sie zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht zur Erkenntnis Ihrer Verantwortlichkeit hatten. Die Haftpflicht denkt nicht Schäden, die an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen, die von Ihnen in Betrieb genommen werden. Bei auswärts oder im Ausland durchgeführten Praktika besteht kein Versicherungsschutz seitens der Schule und des Schulträgers,. b. w.

6 8. Beachten Sie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften gewissenhaft. Wenn Sie einmal unsicher sind, haben Sie keine Hemmungen zu fragen. Nehmen Sie nichts aus dem Betrieb mit, ohne zu fragen, beachten Sie insbesondere auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 9. Sollten Sie einmal krank werden oder aus einem wichtigen Grund nicht in Ihrem Betrieb erscheinen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend sowohl den Betrieb als auch die Schule! 10. Recherchieren Sie rechtzeitig für Ihren Praktikumsbericht und machen Sie sich regelmäßig Notizen. 11. Ein Fahrtkostenzuschuss kann in der Oberstufe nicht gezahlt werden. Versicherungsrechtliche Hinweise 12. Grundsätzliches: Das Praktikum wird nach den geltenden Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums durchgeführt (Abl. 12/96, S. 624ff.) und ist eine Veranstaltung der Schule. Das Praktikum begründet weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis; gleichwohl gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes. Ihnen darf kein Entgelt gezahlt werden. Die Arbeitszeit sollte in der Regel 6 Stunden betragen, in keinem Fall jedoch mehr als acht Stunden pro Tag und zwischen 7 und 18 Uhr liegen. Nach einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Die Wochenarbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. 13. Versicherungsschutz : Sie sind gegen Arbeitsunfall versichert (gemäß 539 Abs. 1, Nr. 14b RVO). Schadensfälle melden Sie bitte umgehend über die Schule dem Staatlichen Schulamt. Sie sind gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert; falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere auch Ansprüche wegen der Beschädigung von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes sowie gegenseitige Ansprüche unter Ihnen Schülern, auch wenn es sich um Geschwister handelt. Für den Ersatz von Schäden, die Sie nicht im Zusammenhang mit ihm übertragenen Tätigkeiten verursachen, sondern nur bei Gelegenheit des Praktikums (z. B. mutwillige Beschädigung), gelten die allgemeinen haftrechtlichen Grundsätze, insbesondere 808, Abs. 2 BGB. Danach haften Minderjährige für Schäden, die sie anderen zufügen, wenn sie zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht zur Erkenntnis ihrer Verantwortlichkeit hatten. Die Haftpflicht deckt nicht Schäden, die an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen, die von Ihnen in Betrieb genommen werden. Bei auswärts oder im Ausland durchgeführten Praktika ist der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz in gleichem Maße gewährleistet, wie bei einem in Hessen durchgeführten Praktikum.

7 Richtlinien für ein Praktikum im Ausland in der Jahrgangsstufe 12 Gemäß Erlass des HKM vom , H 2/IV A / Bezug: ABl. 1996, S. 624ff. 1. Das Berufspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler das Praktikum im Ausland absolvieren möchte, muss sie oder er der Schule dafür ausreichend zuverlässig erscheinen, sowohl im Sinne der Zielsetzung des Praktikums als auch für einen eigenverantwortlichen Aufenthalt im Ausland. Ein Genehmigungszwang der Schule besteht nicht. 2. Damit die Schule sich von der Eignung der Praktikumsstelle überzeugen kann, präsentiert die Schülerin oder der Schüler sie rechtzeitig vorher anhand von Unterlagen, persönlichen Eindrücken oder Berichten von Gewährsleuten. 3. Die Schülerin oder der Schüler, im Falle der Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten, und die Kostenträger müssen sich vorab verpflichten, das Praktikum bei auftretenden Problemen nach Entscheidung der Schule abzubrechen mit der Folge, dass die Schülerin oder der Schüler umgehend die Heimreise antritt. 4. Der Schule müssen ein Ansprechpartner im Betrieb und ggf. eine Kontaktperson im außerbetrieblichen familiären Bereich genannt werden, mit denen die betreuende Lehrkraft sich vor und während des Praktikums in Verbindung setzen kann; es muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende sprachliche Verständigung möglich ist. 5. Die Schülerin oder der Schüler selbst müssen während des Praktikums der Schule mindestens einmal in der Woche über den Verlauf des Praktikums berichten Bitte hier abtrennen und an die Schule zurück geben Erklärung der / des... (Vorname und Name) Wir akzeptieren die Richtlinien für ein Praktikum im Ausland und übernehmen die darin geforderten Verpflichtungen (Ort, Datum) (Unterschrift: Schülerin oder Schüler) (Ort, Datum) (Unterschrift: Eltern)

8 Absender: An das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium z. H. Herrn Paulsen Bernhard-Grzimek-Allee Frankfurt am Main Zusage für einen Praktikumsplatz Wir sind bereit, der Schülerin / dem Schüler... Ihres Gymnasiums in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis zum 30. Januar 2015 in unserem Betrieb einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen. Frau / Herr..., Tel wird Ihre Schülerin / Ihren Schüler während des Praktikums betreuen. Wir sind unter folgender Adresse zu erreichen : Unsere Telefonnummer/ Faxnummer/ -Adresse lautet: (Ort, Datum) (Unterschrift)

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