Veranstaltung: F-AbStuSi-Sem. Ausbildungseinheit: Thema: Ausgabe: 12.06.2014 Zuständig: Bearbeitet von: Literaturhinweis: Abteilung F Steffen Willmann FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -, Stand September 2006 Empfehlung der AGBF Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
Inhalt 1 Unterschiede zwischen der Absturzsicherung und der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)... 3 2 Rechtliche Grundlagen... 3 2.1 Definition Halten... 3 2.2 Definition Auffangen... 4 3 Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17... 4 4 Seilsicherung mit Geräten zum Auffangen... 5 5 Sicherungskette... 5 5.1 Anschlagpunkte... 5 6 Grundvarianten der Seilsicherung... 6 6.1 Endlosbandschlinge und Halbmastwurfsicherung (HMS)... 6 6.2 Mastwurf-Achterknoten mit Schlaufe-HMS... 6 7 Sicherungstechnik... 6 8 Anlegen des Auffanggurtes... 6 9 Zwischensicherungen... 7 10 Retten mit dem Gerätesatz Absturzsicherung... 7 11 Allgemeine Überprüfung der Schutzausrüstung aus dem Gerätesatz Absturzsicherung... 8 11.1 Pflege und Reinigung der Schutzausrüstung aus dem Gerätesatz Absturzsicherung... 8 11.2 Aussonderungskriterien von Gurten und Seilen aus dem Gerätesatz Absturzsicherung... 8 11.3 Kontrolle und Aussonderungskriterien bei Karabinern... 8 12 Bedeutung eines Absturzes für den zu Sichernden... 9 12.1 Hinweise zur Sicherheit... 9 12.2 Hilfe in Notsituationen... 9 12.3 Vermeidung von Notsituationen... 10 13 Quellenverzeichnis... 10 20.03.2013 2
1 Unterschiede zwischen der Absturzsicherung und der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) Für die Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung ist in Hessen eine Unterweisung im Umfang von mindestens 17 Stunden vorgeschrieben. Die Ausbildung zum Höhenretter erfordert dagegen einen speziellen Lehrgang mit einem Zeitumfang von 80 Stunden. Ein freies Hängen im Seil ist in der Absturzsicherung nicht zulässig. Die einzige Ausnahme ist ein Sturz in das Seil. Bei der SRHT wird frei hängend im Seil gearbeitet. Für die Absturzsicherung gibt es, im Gegensatz zur SRHT, keine persönliche Ausrüstung. Die erforderliche Ausrüstung ist fahrzeugbezogen im Gerätesatz Absturzsicherung verlastet. In der Absturzsicherung werden einfache Techniken angewandt, in der Höhenrettung gibt es viele verschiedene Vorgehensweisen und Techniken. 2 Rechtliche Grundlagen Als wichtigste Rechtsgrundlage für die Absturzsicherung gilt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -. Im Kapitel 16 Leinen und Seile, wird die richtige Handhabung von Leinen und Seilen sowie die Knoten und Stiche im Feuerwehrdienst beschrieben. Das Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, sowie das Halten und Rückhalten und das Auffangen wird in Kapitel 17 beschrieben. Das Retten und Selbstretten ist im Kapitel 18 erläutert. Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (ehemals GUV-VA1), die DGUV Vorschrift 49 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (ehemals GUV-V C53) und der DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (ehemals GUV-G 9102). 2.1 Definition Halten Halten ist das Sichern von gefährdeten Personen und Einsatzkräften mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Der Begriff des Haltens beschreibt nur solche Situationen, bei denen ein Kernmantel-Dynamikseil bzw. eine Feuerwehrleine zur Sicherung oberhalb des zu Haltenden geführt wird. Das heißt, die gesicherte Person wird beim Abrutschen von der Standfläche sofort von Auffanggurt und Kernmantel-Dynamikseil bzw. Feuerwehr- Haltegurt und Feuerwehrleine so von oben gehalten, dass sie nicht abstürzen oder weiterrutschen kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Feuerwehrleine bzw. das Kernmantel- Dynamikseil immer straff auf Zug gehalten wird. Der Haltende darf sich nicht im absturzgefährdeten Bereich befinden. Eine weitere Form des Haltens ist das Rückhalten von Personen. Abb. 1: Halten nach FwDV 1 Es dient der Einschränkung des Bewegungsraumes der zu sichernden Einsatzkraft. Ein Absturz wird ausgeschlossen, wenn verhindert wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreichen kann. Einsatzbeispiele sind Tätigkeiten auf Böschungen, Leitern und Flachdächern. 20.03.2013 3
Abb. 2: Rückhalten nach FwDV 1 Ein freies Hängen in der Feuerwehrleine ist nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht beim Selbstretten. 2.2 Definition Auffangen Auffangen ist die Sicherung von Einsatzkräften, die Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen, bei denen ein freier Fall nicht auszuschließen ist. Hierzu ist der Gerätesatz Absturzsicherung notwendig. Dieser Gerätesatz wird in Bereichen eingesetzt, in denen es aus strukturellen und räumlichen Bedingungen zu einem Unfall durch Absturz kommen kann, obwohl diese, abgesehen vom Risiko, ohne Hilfsmittel erreichbar wäre. Eine Absturzgefahr besteht immer dann, wenn sich der Anschlagpunkt des Kernmantel- Dynamikseils auf gleicher Höhe oder unterhalb des Feuerwehrangehörigen befindet oder wenn das Kernmantel-Dynamikseil nicht ständig straff geführt werden kann. Ein freies Hängen im Kernmantel-Dynamikseil ist nicht zulässig. 3 Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17 - 1 Auffang- und Sitzgurt nach DIN EN 361 und DIN EN 813-1 Kernmantel-Dynamikseil nach DIN EN 892-15 Bandschlingen, endlos vernäht nach DIN EN 354 und 795, L= 0,8 m - 2 Bandschlingen, endlos vernäht nach DIN EN 354 und 795, L= 1,5 m - 15 Karabinerhaken mit Verschlusssicherung nach DIN EN 362-1 HMS-Karabinerhaken mit Dreiwegeverschlusssicherung nach DIN EN 362-2 Paar Schutzhandschuhe der Leistungsstufe 1 nach DIN EN 388-1 Sicherung im Nahbereich nach DIN EN 354 und DIN EN 355-1 Transportbehältnis Optional kann der Gerätesatz durch eine Rettungsschlaufe der Klasse B nach DIN EN 1498 und einen Kantenschutz für Seil und Bandschlingen ergänzt werden. 20.03.2013 4
4 Seilsicherung mit Geräten zum Auffangen Zur Halbmastwurfsicherung (HMS) mit Kernmantel-Dynamikseil darf nur ein HMS-Dreiwegeverschlusskarabiner verwendet werden. Die Sicherung mit Kernmantel- Dynamikseil am Karabinerhaken des Feuerwehr-Haltegurtes ist nicht zulässig. Um die Bremskraft optimal auszunutzen, sind die zwei Seilstränge möglichst parallel zu führen. Abb. 3: Achterknoten mit HMS-Dreiwegeverschlusskarabiner und Halbmastwurfsicherung 5 Sicherungskette Folgende Komponenten sind Bestandteil einer Sicherungskette: - geeigneter Anschlagpunkt (muss mit mindestens 10 kn belastbar sein) - Befestigungselement (z.b. Endlosschlinge) - dynamische Sicherung (z.b. Karabiner mit HMS) - Sicherungsseil - Achterknoten als Einbindeknoten am Gurt - Gurtzeug - Mensch 5.1 Anschlagpunkte Die Anschlagpunkte werden grundsätzlich vom Einheitsführer festgelegt. Sie müssen ausreichend tragfähig sein ( 10 kn). Ein unbeabsichtigtes Lösen des Auffangsystems darf nicht möglich sein. Beispiele für geeignete Anschlagpunkte: - geschweißte Treppengeländer und Balkonbrüstungen, - Sekuranten (gewerbliche Festpunkte auf Flachdächern), - massive Fensterleibungen oder Stürze und - Schäkel an Fahrzeugen. Abb. 4: Beispiel für einen Anschlagpunkt 20.03.2013 5
6 Grundvarianten der Seilsicherung 6.1 Endlosbandschlinge und Halbmastwurfsicherung (HMS) Die Endlosbandschlinge wird an einem geeigneten Anschlagpunkt befestigt, der HMS-Karabinerhaken mit Dreiwegeverschlusssicherung in diese Schlinge eingelegt und anschließend die HMS in den Karabiner eingelegt. Bei dieser Methode ist ca. 1-2 m vor Seilende ein Achterknoten zu binden. Abb. 5: Bandschlinge mit Karabiner und HMS 6.2 Mastwurf-Achterknoten mit Schlaufe-HMS Wenn der Anschlagpunkt zu groß für eine Endlosbandschlinge ist oder verlegt werden muss, ist eine andere Methode erforderlich. Hier wird das Kernmantel-Dynamikseil an einem geeigneten Anschlagpunkt mittels Mastwurf angeschlagen und zusätzlich mit einem Spierenstich gesichert. In das angeschlagene Kernmantel-Dynamikseil wird mit einem Achterknoten eine Schlaufe gebunden. In diese Schlaufe wird ein HMS-Dreiwegeverschluss-Karabiner eingeklinkt, in dem der Halbmastwurf eingelegt wird. 7 Sicherungstechnik Es wird grundsätzlich zwischen der direkten und der indirekten Sicherung unterschieden. Diese teilen sich dann noch einmal in eine statische oder dynamische Sicherung auf. In der Absturzsicherung wird grundsätzlich die indirekte dynamische Sicherung verwendet. Das bedeutet, die Sicherungskette muss mindestens eine dynamische Komponente beinhalten und der Sichernde darf nicht direkt in der Sicherungskette eingebunden sein. 8 Anlegen des Auffanggurtes Der Feuerwehrangehörige legt den Auffanggurt selbst an. Alle Verschlüsse sind straff zu ziehen und die Gurtenden mit den dazugehörigen Sicherungsschnallen zu sichern. Das Kernmantel-Dynamikseil muss am Auffanggurt mit einem gesteckten Achterknoten in die dafür vorgesehene Auffangöse oder Auffangschlaufe eingebunden werden. Entweder ist die Auffangöse bzw. die Auffangschlaufe mit einem A am Auffanggurt gekennzeichnet oder es ist in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers beschrieben, welche Ösen bzw. Schlaufen zum Auffangen geeignet sind. Das korrekte Anlegen der Ausrüstung sollte durch einen zweiten Feuerwehrangehörigen geprüft werden. Abb. 6: gesicherter Auffanggurt 20.03.2013 6
9 Zwischensicherungen Als Zwischensicherungen werden Bandschlingen in Verbindung mit je einem Karabinerhaken mit Verschlusssicherung verwendet. Eine optimale Fixierung der Bandschlinge ist anzustreben. Durch mehrmaliges Umschlingen können die Bandschlingen entsprechend gekürzt werden. Das Kernmantel-Dynamikseil wird in den Karabiner eingelegt und der Verschluss gesichert. Zwischensicherungen ohne Karabinerhaken mit Verschlusssicherung und nur mit Bandschlingen sind in keinem Fall zulässig! Beim vertikalen Vorstieg sind Zwischensicherungen grundsätzlich in den Höhen von 2 m, 3 m, 4 m, 5 m, 7 m,... erforderlich. Beim horizontalen Vorstieg sind anfänglich Abstände kleiner als 2 m erforderlich. Abb. 7: Zwischensicherung Abb. 8: vertikaler Vorstieg Abb. 9: horizontaler Vorstieg 10 Retten mit dem Gerätesatz Absturzsicherung Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschränken sich auf: - Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten, - gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn die zu rettende Person dazu in der Lage ist. Dabei ist der zu rettenden Person ein Auffanggurt anzulegen, - Ablassen einer Person nach einem Sturz ins Sicherungsseil, - Selbstrettung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind von Einheiten der speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen durchzuführen. 20.03.2013 7
11 Allgemeine Überprüfung der Schutzausrüstung aus dem Gerätesatz Absturzsicherung Die Schutzausrüstung muss mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden. Vor und nach der Nutzung ist eine Sichtprüfung durch den Anwender vorzunehmen. Dabei sind die Herstellerangaben zu beachten. Die Lagerung der Schutzausrüstung soll in einer kühlen, trockenen, sauberen und lichtgeschützten Umgebung ohne thermische und chemische Einflüsse erfolgen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass dies ohne mechanische Zug- oder Druckbelastung erfolgt. Bei Seilen ist auf eine möglichst lose und lockere Aufwicklung zu achten. 11.1 Pflege und Reinigung der Schutzausrüstung aus dem Gerätesatz Absturzsicherung Sind Auffang- oder Haltegurte mit Schlamm oder Lehm verschmutzt, werden diese zum Trocknen gelagert und anschließend ausgebürstet. Bei sehr starken Verschmutzungen können die Gurte auch mit einer neutralen Seife und handwarmen Wasser gewaschen werden, anschließend ist auf eine richtige Trocknung der Gurte zu achten. Sollte es aus Gründen der Verschmutzung notwendig sein, die Gurte in der Waschmaschine zu waschen, muss darauf geachtet werden, dass dies nur im Schonwaschgang bei maximal 35 C unter Beachtung der Herstellerangaben geschieht. Auch danach ist auf eine richtige Trocknung der Gurte zu achten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Gurte nicht im feuchten Zustand eingelagert werden. Die Gurte sollen an einem luftigen, schattigen Ort getrocknet werden. 11.2 Aussonderungskriterien von Gurten und Seilen aus dem Gerätesatz Absturzsicherung Haben Auffanggurte eine extreme Sturzbelastung erfahren, sind diese sofort auszusondern. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass der Gurt weiterhin für Tätigkeiten im absturzgefährdeten Bereich genutzt wird. Verschmutzungen durch Fette, Öle oder Bitumen sind ebenfalls Aussonderungskriterien. Der Kontakt mit Chemikalien oder eine thermische Belastung machen eine Aussonderung erforderlich. Durch extreme Reibung kann es bei Kernmantel-Seilen zur sogenannten Pelzbildung kommen, oder es werden allgemein Beschädigungen, wie zum Beispiel Versteifungen oder axiale Verformungen am Seil festgestellt. Auch in diesem Fall muss das Material ausgesondert werden. 11.3 Kontrolle und Aussonderungskriterien bei Karabinern Karabiner müssen regelmäßig, insbesondere nach Gebrauch auf einen einwandfreien Zustand überprüft werden. Grundsätzlich müssen beschädigte Karabiner sofort ausgesondert werden. Zur Aussonderung führen zum Beispiel eine Fehlfunktion des Verschlussschnappers, der Verschlusssicherung, besonders bei automatischen Sicherungen oder extremer Verschleiß. Ein Herabfallen eines Karabiners aus Aluminium auf einen harten Untergrund führt ab einem Meter ebenfalls zur Aussonderungspflicht. 20.03.2013 8
12 Bedeutung eines Absturzes für den zu Sichernden Die Kräfte, die bei einem Sturz in das Seil auf den gesamten menschlichen Organismus wirken, sind abhängig von der Fallhöhe, der Körpermasse, der Wirkungsweise des Seiles (statisch oder dynamisch) und der Art der Einbindetechnik. Als theoretische Größe kann man den Sturzfaktor (beschreibt die Härte eines Sturzes) berechnen. Dies hilft die Gefahr bei einem Absturz besser einschätzen zu können. Der Sturzfaktor berechnet sich wie folgt: Sturzfaktor = Fallhöhe (m) ausgegebene Seillänge (m) Mit steigendem Sturzfaktor nimmt das Gefahrenpotential zu. Beim Aufbau einer Sicherungskette muss der Sturzfaktor stets kleiner als 1 sein. 12.1 Hinweise zur Sicherheit Die Feuerwehrleine bzw. das Kernmantel-Dynamikseil muss immer straff geführt werden. Der Karabiner muss immer gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein, eine Klinkenbelastung des Karabiners ist zu vermeiden. Der Feuerwehr-Haltegurt ist nur bei den Methoden Halten und Rückhalten in Verbindung mit der HMS zulässig. Beim Halten und Rückhalten ist die Halteöse des Feuerwehr- Haltegurtes zu verwenden. Der Karabinerhaken des Feuerwehr-Haltegurtes darf nicht zur HMS verwendet werden. Die Schutzausrüstung aus dem Gerätesatz Absturzsicherung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie darf im Einsatz nur von Personen benutzt werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Auf der Bremsseite der HMS wird immer eine zweite Einsatzkraft als Sicherungsmann eingesetzt. Vor Einsätzen und Übungen muss ein Partnercheck (Vier-Augen-Prinzip) erfolgen! Dabei sind insbesondere Anschlagpunkte, Karabinerverschlüsse, Knoten und Halbmastwurfsicherung zu überprüfen. 12.2 Hilfe in Notsituationen Besonders in Notsituationen, wie z.b. nach einem Sturz in das Sicherungssystem, ist ein ruhiges und besonnenes Handeln erforderlich! Die Sicherungsperson soll sofort nach einem Sturz Kontakt mit der gestürzten Person aufnehmen und dauerhaft den Kontakt halten. Wenn es möglich ist, wird die gestürzte Person so weit wie möglich abgelassen, dabei ist der Blickkontakt zu der abgestürzten Person wichtig. Sofern es notwendig ist, soll sofort Hilfe angefordert werden. Dazu ist es wichtig, das Sicherungsseil fachgerecht festzulegen. Bei Bedarf sind klare Verhaltensanweisungen an die abgestürzte Person zu geben. Die abgestürzte Person soll Ruhe bewahren und sich erst einmal orientieren. Das heißt eine Kontrolle der Ausrüstung durchführen und dann den Kontakt zum Sichernden herstellen. Sofern es möglich ist, soll eine Entlastung im Seil geschaffen werden. Um die Gefahr eines Hängetraumas zu minimieren, soll versucht werden, die Muskelpumpen zu aktivieren. 20.03.2013 9
12.3 Vermeidung von Notsituationen Selbstüberschätzung oder Unkenntnis über die Einsatzgrenzen der zur Verfügung stehenden Ausrüstung können zu extrem gefährlichen Situationen führen. Bei unklaren Einsatzlagen ist es immer richtig Spezialkräfte, in dem Fall die Höhenrettungsgruppe, nachzufordern. 13 Quellenverzeichnis 1. Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz - Abb. 1, 3 und 4, Abb. 6 und 7 2. Hessische Landesfeuerwehrschule Abb. 2, 5, 8 und 9 20.03.2013 10