Leistungskonzept für das Fach Französisch

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Transkript:

Leistungskonzept für das Fach Französisch (verabschiedet von der Fachkonferenz Französisch am 29.11.2016) Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung 37 2. Grundsätze zur schriftlichen Leistungsüberprüfung 40 3. Schriftliche Arbeiten Sek. I 40 3.1 Bewertung von Tests / schriftlichen Arbeiten Sek. I 42 3.2 Alternativen zur schriftlichen Leistungsüberprüfung 44 4. Grundsätze zur Leistungsmessung im Bereich Sonstige Mitarbeit 44 5. Leistungsbewertung von zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern 44 1. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung 20 Die Bereiche Kommunikative Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel und sprachliche Korrektheit und methodische Kompetenzen sind bei der Leistungsfeststellung angemessen zu berücksichtigen. Die Bereiche Sprechen: an Gesprächen teilnehmen und Sprechen: zusammenhängendes Sprechen sollen ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden. In der Qualifikationsphase wird zu diesem Zweck eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt. 20 Auf der Grundlage von 48 SchulG, 13 APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Französisch (Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Frechen 2013) hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen 37

Im Jahrgang 6 gibt es keine Ziffernnoten, sondern Kurzbeschreibungen der Kompetenzerreichung in einzelnen Leistungsbereichen. Diese lauten i.d.r. wie folgt: Du verstehst kleine situative Texte. Du sprichst und liest flüssig und betont. Du äußerst dich mündlich angemessen und regelmäßig. Du wendest grammatische Strukturen richtig an. Du schreibst kleine geübte Texte korrekt. Du lernst regelmäßig und sorgfältig Vokabeln. Die Zeugnisnoten im Fach Französisch (Klasse 7-13) setzen sich wie folgt zusammen: 50% Sonstige Mitarbeit + 50% Schriftliche Arbeiten / bzw. mündliche Klassenarbeiten/Klausuren. Zur schriftlichen Note können in der Sek. II auch schriftliche Übungen gehören (begrenzt auf 30 Minuten, maximal 2 pro Schulhalbjahr). Weitere übergeordnete Kriterien in der Sek. II: Bei den Leistungseinschätzungen haben kommunikativer Erfolg und Verständlichkeit Vorrang vor der sprachlichen Korrektheit. Bei der Beurteilung schriftlicher Leistungen kommt dem Bereich Sprache ein höherer Stellenwert zu als dem Bereich Inhalt. Die Leistungsbewertung bezieht alle Kompetenzbereiche ein und berücksichtigt bezogen auf die jeweilige Niveaustufe alle Anforderungsbereiche gleichermaßen. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung: Sprachlernkompetenz Reflexion über das eigene Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, Anwendung von Sprech- und Verständigungsstrategien die Leistung des Einzelnen in der Gruppe sowie kooperative Lernbeiträge Sachbezogenes Engagement und Konzentriertheit Selbständige Evaluation / Teilnahme an Fremdevaluation Aufgabenerfüllung/Inhalt Gedankenvielfalt Sorgfalt und Vollständigkeit Sachliche Richtigkeit Nuancierung der Aussagen Selbstständigkeit und Schlüssigkeit/Stringenz Umfang und Relevanz (Textbezug) des eingebrachten Wissens Nuancierung der Aussagen Präzision Sprache/Darstellungsleistung Kohärenz und Klarheit Kommunikationsbezogenheit 38

Ökonomie und Prägnanz durch Anwendung themenbezogenen Wortschatzes und der für die Realisierung der Mitteilungsabsichten Strukturen Treffsicherheit, Differenziertheit Korrekte Anwendung von: Idiomatik, Sprachregister, Sprachniveau Abwechslungsreichtum und Flexibilität Konsequenz und Kompetenz in der Anwendung der Zielsprache Kompetenzorientierte Kriterien: Für die Überprüfung einzelner funktional kommunikativer Teilkompetenzen in den Beurteilungsbereichen Klausuren und Sonstige Mitarbeit werden folgende Kriterien angewendet: Schreiben Themenbezogenheit und Mitteilungswert logischer Aufbau Ausdrucksvermögen Verständlichkeit Formale Sorgfalt An Gesprächen teilnehmen Sprachproduktion Sprechen Zusammenhängendes Sprechen Initiative bei der Themenbezogenheit und Gesprächsführung Mitteilungswert Ideenreichtum, Spontaneität, logischer Aufbau Risikobereitschaft in den phonetische und Beiträgen intonatorische Frequenz, Kontinuität und Angemessenheit Qualität der Ausdrucksvermögen Unterrichtsbeiträge Verständlichkeit und Körpersprache, d. h. Mimik, sprachliche Korrektheit Gestik, Blickkontakt Art der Präsentation, z. B. Situationsangemessenheit Anschaulichkeit, Sprechtempo, Themenbezogenheit und Körpersprache Mitteilungswert phonetische und intonatorische Angemessenheit 39

Mündliche Form der Sprachmittlung Sprachmittlung Schriftliche Form der Sprachmittlung Kommunikationsfähigkeit inhaltliche Angemessenheit Situations- und Vollständige Wiedergabe der relevanten Adressatengerechtheit Informationen inhaltliche Angemessenheit sprachliche Angemessenheit bezogen auf die Vollständige Wiedergabe der Ausgangs- und Zielsprache relevanten Informationen Adressaten- und Textsortengerechtheit Körpersprache, d. h. Mimik, Gestik, eine der Aufgabenstellung entsprechende Form der Blickkontakt Darstellung sprachliche Angemessenheit ggf. Formulierung kulturspezifischer Erläuterungen bezogen auf die Ausgangs und Hörverstehen und Hör- Sehverstehen inhaltliche Richtigkeit Vollständigkeit entsprechend der Aufgabenstellung Art der Darstellung des Gehörten/ des Gesehenen entsprechend der Aufgabe (Bewertungsschwerpunkt: Leseverstehen inhaltliche Richtigkeit Vollständigkeit entsprechend der Aufgabe Art der Darstellung des Gelesenen entsprechend der Aufgabe Sprachrezeption (Bewertungsschwerpunkt: Rezeptionsleistung) 2. Grundsätze zur schriftlichen Leistungsüberprüfung Schriftliche Arbeiten sollen in der Regel aus mehreren Teilaufgaben bestehen, die inhaltlich-thematisch miteinander zu verbinden sind, so dass die rezeptiven und produktiven Leistungen integrativ in Form von komplexen Aufgaben überprüft werden. Auch methodische Kompetenzen, die Gegenstand des Unterrichts waren, sollen in den Klassenarbeiten berücksichtigt werden (z.b filet à mot, formation de mot, structurer, compréhension globale/détaillée etc). Sek. II Siehe Punkt 1. 3. Schriftliche Arbeiten Sek. I Aufgabentypen: geschlossen: möglichst in Kombination mit offenen Aufgaben, vor allem zur Überprüfung von Lese- und Hörverstehen halboffen: möglichst in Kombination mit offenen Aufgaben offen Der Komplexitätsgrad der Aufgaben nimmt mit den Lernjahren zu. Klassenarbeiten sollten in den höheren Lernjahren zunehmend nach dem Muster "vom Ausgangstext zum Zieltext" konzipiert werden. Der Ausgangstext in Tests soll den SchülerInnen unbekannt sein. 40

Anzahl und Dauer der Tests: Jahrgangsstufe Anzahl Dauer in Unterrichtsstunden (à 60 Min.) 6 6 bis zu 1 7 4-6 bis zu 1 8 4-5 1 9 4-5 1 10 4-5 1-2 Sek. II Für die unterschiedlichen Überprüfungsformen im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten/Klausur in der Sek. II legt die Fachkonferenz Französisch folgende zu berücksichtigende Teilkompetenzen fest: Zeitpunkt Schreiben Lesen Hör-/ Hörsehverstehen Sprechen Sprachmittlung Zusätzliche Bemerkungen EF 1. Quartal X X 2. Quartal X X X 3. Quartal X X X Die Kompetenz Sprechen (30%) wird im Rahmen des Unterrichts abgeprüft 4. Quartal X X X Q1 1. Quartal X X X 2. Quartal X mündliche Prüfung anstelle einer Klausur 3. Quartal X X Ggf. Facharbeit 4. Quartal X X X Q2 1. Quartal X X X 41

2. Quartal X X X 3. Quartal X X X Klausur unter Abitur- bedingungen Zeitpunkt Schreiben Lesen Hör-/ Hörsehverstehen EFneu Sprechen Sprachmittlung Verfügen über sprachliche Mittel 1. Quartal X X oder oder X X 2. Quartal X (X) X X 3. Quartal X X oder oder X X 4. Quartal X X X X Q1neu 1. Quartal X X X X 2. Quartal X mündliche Prüfung anstelle einer Klausur 3. Quartal X X X 4. Quartal X X X Q2neu 1. Quartal X X X Ausnahme gemäß KLP 2. Quartal X X X 3. Quartal Laut neuestem Erlass wird im 3. Quartal der Q2 keine Klausur mehr geschrieben. 3.1 Bewertung von Tests / schriftlichen Arbeiten Sek. I Zur Herstellung von Transparenz und zur Verbesserung der Selbsteinschätzung der SchülerInnen werden für jeden Test die abgefragten Kompetenzen und der Grad ihrer Erreichung durch die SchülerInnen ausgewiesen. Textproduktion: 42

Jg. 6: Textproduktion sollte Bestandteil jeder Klassenarbeit sein und in der Bewertung angemessen Berücksichtigung finden. Jg. 6-10: Jg. 6+7 Textproduktion: ca. 30% Jg. 8 Textproduktion: ca. 40% Jg. 9 Textproduktion: Jg.10 Textproduktion: ca. 50% ca 60% Verhältnis Inhalt Sprache: Für das Verhältnis Inhalt Sprache bei der Textproduktion gilt als grobe Richtschnur: Für 6+7+8: Inhalt : Sprache = 50 : 50, wobei sich die Bewertung der Sprache hälftig aus Ausdruck und Sprachrichtigkeit zusammensetzt. Für 9+10: Inhalt : Sprache = 40 : 60, wobei sich die Bewertung der Sprache zu jeweils einem Drittel aus Kommunikativer Textgestaltung, Ausdrucksvermögen und Sprachrichtigkeit zusammensetzt. Sprachliche Richtigkeit: Bei der Überprüfung von Lese- und Hörverstehen darf die sprachliche Richtigkeit nur geringfügig berücksichtigt werden. Die Zuordnung von Punkten und Noten (ab Klasse 7): Für richtige Lösungen werden Punkte vergeben. Die Notenstufen entsprechen der Erreichung in etwa dieser Prozentanteile an der Gesamtpunktzahl: Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 4-5+ 5 5- ab % 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 38 32 26 20 43

Sek. II Für die unterschiedlichen zu überprüfenden Teilkompetenzen im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten/Klausur werden ab der Qualifikationsphase jeweils differenzierte Bewertungsraster verwendet. Bei der Gesamtbewertung kommt dem Beurteilungsbereich Sprache im Vergleich zum Inhalt ein höheres Gewicht zu. Spätestens für die schriftliche Arbeit vor der zentralen Abiturklausur werden für die Bewertung der sprachlichen Leistung die Vorgaben des MSW Kriterielle Bewertung des Bereichs Sprachliche Leistung / Darstellungsleistung im Zentralabitur (Fachspezifische) Konkretisierungen der Bewertungskriterien angewandt. 3.2 Alternativen zur schriftlichen Leistungsüberprüfung In der Sekundarstufe I kann pro Schuljahr eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung, evtl. auch durch eine nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden (z.b. Portfolioarbeit, langfristig vorzubereitende schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen, usw.). In der Sekundarstufe I können Klassenarbeiten vollständig durch mündliche Kommunikationsprüfungen ersetzt werden, sofern die Anzahl von vier Klassenarbeiten im Laufe des Schuljahres nicht unterschritten wird. Elemente einer mündlichen Prüfung werden ab Klasse 6 sukzessive eingeführt (z.b. «Je me présente»). In der Jahrgangsstufe EF hat eine Klausur mündliche Anteile. In der Qualifikationsphase wird eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Die Jahrgangs-/ und Schulleitungen sind aufgefordert, die Organisation der mündlichen Prüfungen zu unterstützen. 4. Grundsätze zur Leistungsmessung im Bereich Sonstige Mitarbeit Zur Sonstigen Mitarbeit im Fach Französisch zählen individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch und an Diskussionen kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit und deren Präsentation im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.b. vorgetragene Hausaufgaben o- der Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, die angemessene Führung eines Heftes oder eines Lerntagebuches sowie kurze schriftliche Übungen alternative Formen: Erstellen von themenbezogenen Dokumentationen (z.b. Lesetagebücher, Portfolios, Plakate, Protokolle), langfristig vorzubereitende schriftliche Projektarbeiten (Durchführung und Beurteilungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden) Präsentationen (z.b. Referate, Lesungen, szenische Darstellungen) mündliche Überprüfungen regelmäßige Vokabeltests 5. Leistungsbewertung von zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern Die Leistungseinschätzung und -bewertung von zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern (z.b. Förderschwerpunkt LE oder GE) kann sowohl im Anforderungsbereich als auch 44

curricular individualisiert werden. Eine curriculare Individualisierung bedeutet, dass sich die Leistungsbewertung ggf. an den Kompetenzerwartungen der vorhergehenden Jahrgänge bzw. Sprachniveaus orientieren kann. Die Leistungsrückmeldung erfolgt in Form einer Kombination aus einer Note und/oder einer Verbaleinschätzung, welche die Qualität der Tätigkeiten im Lernprozess und die Qualität des Lernproduktes näher beschreibt. 45

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