Vereinbarungen zur Leistungsbewertung im Fach Französisch
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- Eleonora Rosenberg
- vor 7 Jahren
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1 . Grundsätze Es gelten die allgemeinen rechtliche Grundsätze der Leistungsbewertung (Sek. II):. das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (hier 8 Grundsätze der Leistungsbewertung), 2. die APO-GOSt bzw. die Richtlinien SII, Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (vgl. SchulG 8). Die Kriterien für die Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht werden. Im Fach Französisch sind bei der Leistungsbewertung grundsätzliche alle im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche (s. Kap. 3) angemessen zu berücksichtigen: Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Französisch einen besonderen Stellenwert (KLP, S. ): Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen, Hör-Sehverstehen, zusammenhängendes Sprechen, an Gesprächen teilnehmen, Leseverständnis, Schreiben, Sprachmittlung), Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachlicher Korrektheit (Grammatik, Wortschatz, Aussprache/Intonation/Phonetik, Orthographie), Interkulturelle Kompetenzen, Methodische Kompetenzen. Bei der Leistungsbeurteilung sind von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen mit gleichem Stellenwert zu berücksichtigen. (KLP S. ) Die Leistungsbewertung stellt auch eine Grundlage für die weitere Förderung dar (vgl. auch SchulG 8). Daher ist es wichtig, dass neben der Bewertung möglichst auch eine Diagnose des erreichten Lernstandes erfolgt und individuelle Hinweise für das Weiterlernen gegeben werden, um somit zum Weiterlernen zu ermutigen. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. (KLP S. ) Für die Zusammensetzung der Note zur Sonstigen Mitarbeit wird grundsätzlich Folgendes vereinbart: Vokabelkenntnisse praktische Leistungen Mitarbeit schriftliche Vokabeltests mündliche Vokabelüberprüfungen Rollenspiele Leseübungen Grammatische Übungen Kurzvorträge Lernplakate Vor- und Nachbereitung von Unterricht (Materialien, Hausaufgaben) Beteiligung am Unterricht (qualitativ) Heftführung 20 % 30 % 0 %
2 2. Beurteilungsbereich Klassenarbeiten ( Klausuren ) in der Sek. II Für alle Beurteilungsgrundlagen gilt die Ausrichtung an den für die Abiturprüfung relevanten drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus (vgl. Lehrplan Französisch (999), S. 2): Wiedergabe von Kenntnissen (I), Anwendung von Kenntnissen (II), Problemlösen und Werten (III). HALBJAHR ANZAHL KURSART DAUER / 2 GK 2 Unterrichtsstunden /2 2 GK 2 Unterrichtsstunden 2/ 2 GK 2/3 Unterrichtsstunden 2 LK 3/ Unterrichtsstunden 2/2 2 GK 2/3 Unterrichtsstunden 2 LK 3/ Unterrichtsstunden 3/ 2 GK 3 Unterrichtsstunden 2 LK / Unterrichtsstunden GK 3/2 (nur 3. Abiturfach) 3 Zeitstunden LK,2 Zeitstunden In Analogie zu den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW finden für Klausuren im Fach Französisch aktuell folgende Aufgabenarten (s. Lehrplan S. f) Verwendung: Aufgabenart A: Textaufgabe Aufgabenart B: Textaufgabe mit Aufgabe zur freien Textproduktion Aufgabenart D (nur GK): Textaufgabe mit Aufgabe zur Textproduktion anhand visueller Vorgaben. Die erste Klausur in 2/2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Französisch in NRW. Die Korrekturen der Klausuren in der Oberstufe werden mit Hilfe der aus den zentralen Abschlussprüfungen bekannten Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen. Hinsichtlich der Beurteilung der inhaltlichen Leistung (0% der Endnote) wird unterschieden in compréhension, analyse und commentaire. Die Darstellungs und sprachliche Leistung fließt in Höhe von 60% in die Gesamtnote mit ein. Hierbei wird unterschieden in kommunikative Textgestaltung (30 Punkte), Ausdrucksvermögen (30 Punkte) und Sprachrichtigkeit (30 Punkte). Dabei werden folgende Bewertungskriterien angelegt:. Kommunikative Textgestaltung Der Prüfling erstellt einen kohärenten und flüssig lesbaren Text, berücksichtigt dabei den Adressaten und bedient sich adäquater sprachlicher Mittel der Leserleitung. maximal erreichbare Punktzahl 2...beachtet die Normen der jeweils geforderten Textsorte. 2
3 3...belegt seine Aussagen zum Text durch konkrete Verweise und Zitate. 6...strukturiert seinen Text in erkennbare und thematisch kohärente Abschnitte, die die Darstellungsabsicht sachgerecht unterstützen....stellt die einzelnen Gedanken in logischer, folgerichtiger Weise dar und verknüpft diese so, dass der Leser der Argumentation leicht folgen kann....gestaltet den Text ökonomisch (ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten). 2. Ausdrucksvermögen 7...formuliert verständlich, präzise und klar. 8...bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen Wortschatzes sowie passender idiomatischer Wendungen. 9...bedient sich eines treffenden und differenzierten thematischen Wortschatzes. 0...bedient sich in sachlich angemessener Weise der fachmethodischen Terminologie (z. B. Interpretationswortschatz)....bildet komplexe Satzgefüge und variiert den Satzbau (z. B. Wechsel zwischen Para und Hypotaxe, Partizipial, Gerundial und Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv). 2...löst sich von Formulierungen des Ausgangstextes und formuliert eigenständig. 3. Sprachrichtigkeit 3...ist in der Lage, einen Text weitgehend nach den Normen der sprachlichen Korrektheit zu verfassen (Lexik, Grammatik, Orthographie) Die Bewertung der Klausuren folgt nach Möglichkeit dem nachstehenden Notenschema: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 0 3 sehr gut 2 3 sehr gut minus gut plus gut 9 3 gut minus befriedigend plus befriedigend befriedigend minus ausreichend plus
4 ausreichend 7 68 ausreichend minus 67 8 mangelhaft plus mangelhaft mangelhaft minus ungenügend In der Einführungsphase kann lediglich eine Annäherung an dieses Bewertungssystem erfolgen. 3. Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ( Sonstige Leistungen im Unterricht ) in der Sek. II Der Bereich Sonstige Mitarbeit hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich. Für Schülerinnen und Schüler, die Französisch nicht als Klausurfach gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen. Hierbei werden sowohl inhaltliche Korrektheit, Sprachrichtigkeit und Methodenkompetenz bewertet, insbesondere bei mündlichen Beiträgen auch die kommunikativen Kompetenzen der Schüler (Präsentation, Meinungsaustausch). Zudem wird die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler bewertet, die Fremdsprache als Arbeitssprache im Unterricht (in lehrer und schülerzentrierten Arbeitsformen) anzuwenden. Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit können folgende Leistungen zum Tragen kommen: Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Hausaufgaben (vorbereitend und nachbereitend), Referate und sonstige Präsentationsleistungen, Protokolle, Lesetagebücher, thematische Dossiers, ggf. Mitarbeit in Projekten.. Konkrete Kriterien für die Notenfestsetzung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit in der Sek. II Für die konkrete Ermittlung der Note im Bereich der Sonstigen Mitarbeit gelten als Bezugspunkt die Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR; vgl. KLP S. 6-70). Das jeweils zu erreichende Niveau ist im schulinternen Curriculum Französisch festgelegt. Grundsätzlich gilt für die Erteilung der Note Ausreichend, dass 0% der beschriebenen
5 Kompetenzen erreicht werden müssen. Bei Erreichen von 73% der genannten Kompetenzen wird die Note Gut vergeben.. Kooperation in der Fachschaft zur Gewährleistung einheitlicher Standards Zur Gewährleistung der entsprechenden Leistungsanforderungen und Standards innerhalb der Schule finden Absprachen zwischen den das Fach unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen statt. In diesem Rahmen erfolgt zudem regelmäßig ein Austausch und Abgleich von Klausuraufgaben sowie eine Besprechung der zugrunde liegenden Bewertungskriterien, um ein einheitliches Anforderungsprofil zu garantieren.
Rollenspiele Leseübungen Grammatische Übungen Kurzvorträge Lernplakate
1. Grundsätze Es gelten die allgemeinen rechtliche Grundsätze der Leistungsbewertung (Sek. I/II): 1. das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (hier 48 Grundsätze der Leistungsbewertung), 2. die APO-SI, 3. die
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