Inhalte des Leistungskonzepts Philosophie
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- Hennie Günther
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1 Inhalte des Leistungskonzepts Philosophie 1. /2. 2 Grundsätze der Leistungsbewertung SI und SII 2.2 Formen der Leistungsbewertung Klausuren Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen Bewertung der schriftlichen Arbeiten Punktezuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Beurteilungsbereich Unterrichtsgespräch Kurzübersicht über die Bewertung und Benotung der Sonstigen Mitarbeit Bewertungsbogen für Referate im Fach Philosophie Sekundarstufe II Selbsteinschätzung zum persönlichen Leistungsprofil im Fach Philosophie
2 Stand: Grundsätze der Leistungsbewertung SI (siehe Curriculum Sek. I) 2. Grundsätze der Leistungsbewertung SII 2.1 Grundsätze der Leistungsbewertung ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( 48)1 und den 13 bis 17 der APO- GOSt, der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe2. Weitere Vorgaben für Lernerfolgsüberprüfungen sind im Lehrplan Philosophie zu finden. Die Leistungsbewertung im Fach Philosophie ist ein kontinuierlicher Prozess und erfasst die Qualität und die Kontinuität der Beiträge, die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen umfassen, die sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen beziehen. Dem Lehrplan Philosophie gemäß werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung bewertet. Für alle Beurteilungen gilt in je spezifischer Konkretisierung die Ausrichtung an den für die Abiturprüfung relevanten drei Anforderungsbereichen (AFB) und Leistungsniveaus: Begreifen (I), Erörtern (II), Urteilen (III). Die Anforderungen und die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern transparent sein. Aus diesem Grund sollten ihnen diese sowie Möglichkeiten der Leistungserbringung zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und erläutert werden. 2.2 Formen der Leistungsbewertung Das Fach Philosophie kann schriftlich und mündlich gewählt werden. Als schriftliches Fach kann es bei entsprechender Kursgröße Abiturfach werden Klausuren In Klausuren sollen Aufgaben gestellt werden, bei denen die Unterrichtsinhalte gemäß dem für das Abitur geltenden Operatoren nicht nur reproduziert, sondern ebenso selbstständig angewendet werden. Die Aufgabenstellungen sind daher so zu formulieren, dass bei ihrer Bearbeitung die notwendige Balance zwischen reproduktiven Gedächtnisleistungen und selbstständigen Denkleistungen eingehalten werden kann. Die Aufgabenstellungen sollen sich im Laufe der Oberstufe zunehmend an denen des Abiturs anlehnen und die SuS gezielt darauf vorbereiten. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Aufgabenstellungen an die Unterrichtsinhalte anschließen und nicht vollständig neue Sachverhalte bearbeitet werden sollen. In Analogie zu den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW finden für Klausuren in Philosophie aktuell die Aufgabenarten 1 und 3, der im Lehrplan Philosophie angeführten möglichen Aufgabenarten Verwendung: Textgebundene Aufgabe: Aufgabe auf der Basis eines philosophischen Textes (1) Problemgebundene Aufgabe: Aufgabe auf der Basis einer oder mehrere philosophischer Aussagen. (3) 2
3 2.2.2 Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen: EF 1 EF 2 Q1 1 Q1 2 Q2 1 Q2 2 Anzahl 1 Anzahl 1 Anzahl 2 Anzahl 2 Anzahl 2 Anzahl 2 Dauer 2 Dauer 2 Dauer 2 Dauer 2 Dauer 3 ** 180 Minuten * Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten ** gilt für Schüler, die Philosophie als 4. Abiturfach haben Bewertung der schriftlichen Arbeiten Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Philosophie in NRW. Die Korrekturen der Klausuren werden auch mit Hilfe der aus den zentralen Abiturprüfungen bekannten Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen. Hinsichtlich der inhaltlichen Leistung ist dementsprechend bei der Beurteilung der Analyse eines vorliegenden philosophischen Textes neben der Erfassung von zentraler These, zugrundeliegender Fragestellung sowie Argumentationsgang zu berücksichtigen, ob der Aufbau der Argumentation mit Hilfe sachgerecht verwendeter logischer Konjunktionen und sog. performativer Verben beschrieben wird. Die Darstellungsleistung fließt in Höhe von 20% in die Gesamtnote mit ein. Hierbei werden folgende Bewertungskriterien in Anschlag gebracht: schlüssiges, stringentes sowie gedanklich klares Strukturieren des Textes unter genauer und konsequenter Bezugnahme auf die Aufgabenstellung, schlüssiges Beziehen von beschreibenden, deutenden und wertenden Aussagen auf-einander, Belegen der Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.), präzises und begrifflich differenziertes Formulieren unter Beachtung der Fachsprache, sprachlich richtiges (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicheres Schreiben. Klausuren sollen eine selbstständige Anwendung der im Unterricht eingeübten Verfahrensweisen ermöglichen. Die bloße Rekonstruktion bzw. Wiedergabe der im Unterricht erworbenen Kenntnisse hat nur Bedeutung für Lösungen, die den Anforderungsbereich Erörtern (AFB II) betreffen. Im Anforderungsbereich Begreifen (AFB I)stellt eine Paraphrasierung des Textes keine ausreichende Leistung dar. Im Anforderungsbereich Urteilen (AFB III) sollten die Anforderungen einer begründeten Stellungnahme erfüllt sein. Die Gesamtbeurteilung der Klausur erfolgt mit einer für den Schüler nachvollziehbaren Begründung, die Schwächen und Stärken der Klausur aufzeigt Punktezuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen Die Benotung der Leistungen im Bereich der Klausuren erfolgt entsprechend den Vorgaben des Zentralabiturs. 1 (+) 1 1(-) 2(+) 2 2(-) 3(+) 3 3(-) 4(+) 4 4(-) 5(+) 5 5(-) 6(+)
4 2.2.5 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Die Leistungsbewertung im Fach Philosophie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Leistungsbewertung (Auszug aus dem schulinternen Lehrplan SII). Fachspezifische Kriterien Der Bereich Sonstige Mitarbeit hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich (d.h. 50%). Für Schülerinnen und Schüler, die Philosophie nicht als Klausurfach gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie ihre Fähigkeit zum Diskurs. Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommen folgende Leistungen zum Tragen: Beurteilungsbereich Unterrichtsgespräch Beiträge zum Unterrichtsgespräch (Interpretation philosophischer Texte und freie Problem- und Sacherörterung, Anwendung von erworbenem Wissen, Reflexionsniveau) Regelmäßigkeit der Beteiligung, Kritikfähigkeit) Hausaufgaben (vorbereitend und nachbereitend), Kurzreferate und sonstige Präsentationsleistungen Protokolle, Führen einer Fachmappe Kurze schriftliche Übungen/ kreatives Erarbeiten von Schaubildern, Übersichten, Tabellen etc. ggf. Mitarbeit in Projekten. 4
5 2.2.7 Kurzübersicht über die Bewertung und Benotung der Sonstigen Mitarbeit Die folgende Tabelle gibt zusammenfassend einen Überblick über die Bewertung und Benotung der Sonstigen Mitarbeit Der Schüler Note 1 Note 2 a) löst auf der Grundlage fundierter und differenzierter Fachkenntnisse komplexe Probleme b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache souverän und fehlerfrei an c) überträgt sicher Gelerntes auf neue bzw. unbekannte Problemstellungen und erläutert diese d) arbeitet zügig, sorgfältig, aktiv, kontinuierlich und strukturiert im Unterricht mit e) bewertet differenziert und eigenständig f) entwickelt neue und weiterführende Fragestellungen vollständig a) liefert Ansätze und Ideen bei komplexen Problemstellungen und unterstützt die Entwicklung einer Lösung mit fundierten Fachkenntnissen b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache weitgehend souverän und fehlerfrei an c) versteht schwierige Sachverhalte und kann sie richtig erklären; stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem her d) arbeitet zügig, aktiv, kontinuierlich und strukturiert im Unterricht mit e) bewertet weitgehend differenziert f) unterscheidet wesentliche von unwesentlichen Inhalten Note 3 a) arbeitet regelmäßig mit und bringt zu grundlegenden Fragestellungen Lösungsansätze bei b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache weitgehend korrekt an c) versteht grundlegende Sachverhalte und kann sie erklären; stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem mit Hilfestellung her d) arbeitet konzentriert und weitgehend strukturiert e) liefert Ansätze von Bewertungen f) Note 4 Note 5 Note 6 a) beteiligt sich unregelmäßig am Unterricht b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache gelegentlich korrekt an c) versteht einfache Sachverhalte; gibt Gelerntes wieder d) arbeitet teilweise konzentriert mit Hilfestellung e) f) a) beteiligt sich selten bzw. nur nach Aufforderung am Unterricht b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache unzureichend an c) kann grundlegende Inhalte nicht oder nur falsch wiedergeben d) arbeitet auch mit Hilfestellung nicht oder weitgehend unkonzentriert e) f) a) verweigert jegliche Mitarbeit und folgt dem Unterricht nicht b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache nicht an c) liefert keine unterrichtlich verwertbare Beiträge d) e) f) 5
6 2.2.8 Bewertungsbogen für Referate im Fach Philosophie Sekundarstufe II - Referentin: Thema: Ungefähre Gewichtung Aspekte Wertung Bemerkungen 50% Inhalt Themenerschließung fachwissenschaftlicher Anspruch Herstellen von Bezügen Fachwissen 30 % Gliederung Logik des Aufbaus Transparenz für die Zuhörer Überleitungen, roter Faden erkennbarer Anfang und Schluss 10% Vortrag frei vorgetragen Lautstärke/Artikulation/Tempo sprachliche Genauigkeit Kontakt zum Publikum 10% Veranschaulichung Thesenpapier Quellenangaben Medieneinsatz Visualisierung, Textauszüge, Zitate...etc. Note: 6
7 2.2.9 Selbsteinschätzung zum persönlichen Leistungsprofil im Fach Philosophie Beurteilungskriterien Selbsteinschätzung / Lehrperson + o - Quantität der Beiträge Qualität der Beiträge Ich erfasse philosophische Probleme und kann diese angemessen wiedergeben. (AFB I) Ich kann philosophische Texte eigenständig verstehen und ihren Inhalt strukturiert darstellen. (AFB I) Ich kann philosophische Positionen ohne Textgrundlage darstellen und in neuen Kontexten anwenden. (AFB II) Ich kann philosophische Positionen miteinander vergleichen (AFB II) und auf ihre Plausibilität hin beurteilen. (AFB III) Ich kann zu philosophischen Positionen eine eigene und begründete Position entwickeln. (AFB III) Ich gehe im Unterrichtsgespräch sachlich und differenziert auf die Beiträge anderer ein. Meine Beiträge bringen den Unterricht weiter. Ich argumentiere strukturiert, differenziert und nachvollziehbar und äußere nicht bloß meine Meinung. Ich verwende Fachvokabular. Arbeitshaltung Ich lasse mich auf philosophische Fragestellungen ein und setze mich mit diesen kritisch auseinander. Ich gebe auch bei schwierigen Aufgaben / Texten nicht auf. Ich bereite Unterrichtsinhalte nach und vor Ich habe meine Materialien vollständig vorliegen. Verhalten im Unterricht Ich folge dem Unterricht aufmerksam. 7
8 Ich kann mit Kritik umgehen. Ich gehe respektvoll mit meinen Mitschüler/innen und deren Beiträgen um. Ich bin pünktlich. Verhalten in Erarbeitungsphasen Ich arbeite selbstständig und konzentriert. Ich kann selbstständig geeignete Methoden auswählen und fachgerecht anwenden. Ich übernehme Verantwortung für Planung, Durchführung und Präsentation von Arbeitsergebnissen. In Gruppenarbeiten unterstütze ich meine Gruppenmitglieder. Sonstige Leistungen wie Referate, Essays, schriftliche Übungen... etc. 8
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