Nach dem Entwurf für die Verbändebeteiligung vom
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- Friedrich Wolfgang Boer
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1 Grundsätze zur Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern ( Biologie, Chemie, Physik) der Sekundarstufe I der Sophie-Scholl-Gesamtschule Hamm Nach dem Entwurf für die Verbändebeteiligung vom Die folgenden Grundsätze gelten für die Fächer Biologie (Jahrgangsstufen 7 und 9) Physik ( Jahrgangsstufe 8 und 10) Chemie (Jahrgangsstufen 8, 9 und 10) Die Leistungsbewertung in diesen Fächern beruht auf den Vorgaben des Schulgesetzes ( 48), der Ausbildungsund Prüfungsordnung Sekundarstufe I ( 6) und den Richtlinien und Lehrplänen für die Sekundarstufe I Gesamtschule in NRW Naturwissenschaften - Physik, Chemie, Biologie. Danach soll die Leistungsbewertung über den Stand des Lernprozesses der Schülerin bzw. des Schülers Aufschluss geben und auch Grundlage für die weitere Förderung sein. Die im Unterricht zu stellenden Anforderungen in Bezug auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus den schulinternen Lehrplänen. Der Unterricht berücksichtigt aber auch die unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler, ihre Lernanstrengungen und ihre individuelle Lernentwicklung. Bewertungen sollten eng verknüpft sein mit Beratung, Lob und dem Aufzeigen subjektiver Leistungszuwächse aber auch -grenzen. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die vorgesehenen Formen der Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung vorbereitet. Die Leistungsbewertung in den Naturwissenschaften bezieht Leistungen ein, die in kooperativen Arbeitsformen erbracht wurden. Grundsätze Es wird nur bewertet, was im Rahmen des Unterrichtsgeschehens gelernt werden konnte. Festgelegte Beurteilungskriterien müssen zu Beginn des Schulhalbjahres den Schülerinnen und Schülern deutlich gemacht werden. In die Bewertung geht der Erwerb der unten genannten 4 Kompetenzbereiche gleichermaßen ein. Beiträge können in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form erbracht werden. 1) Die Leistungsbewertung beruht in den Fächern Biologie, Chemie und Physik auf folgenden Unterrichtsbeiträgen der Schülerinnen und Schüler: Beschreiben, Erklären und Beurteilen naturwissenschaftlicher Probleme, Sachverhalte und Zusammenhänge im Unterrichtsgespräch mündliche Beiträge zur Problemfindung, Hypothesenbildung, Modellbildung und Versuchsplanung mündliche Beiträge, die vorhergehende Unterrichtsinhalte wiederholen oder zusammenfassen Herstellen bzw. Beschaffen von Geräten zur Durchführung naturwissenschaftlicher Beobachtungen und Versuche
2 Nutzung von Texten, Grafiken, Modellen und Filmen zur Lösung eines Problems oder zur Beschaffung von Informationen Planung, Durchführung und Auswertung naturwissenschaftlicher Beobachtungen und Experimente umsichtiges, sorgfältiges und zielgerichtetes Experimentieren, sachgerechtes Umsetzen von Arbeitsanweisungen, Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Vorschriften, ordentliches Hinterlassen des Arbeitsplatzes Kooperationsbereitschaft und fähigkeit beim Arbeiten in der Gruppe Sachgerechte Arbeit am PC mit dem Ziel der Informationsbeschaffung, der mathematischen Auswertung von Ergebnissen, der grafischen Darstellung von Ergebnissen und dem Verfassen von Texten Präsentation von Arbeitsergebnissen in Vorträgen, auf Podiumsdiskussionen, Rollenspielen, o.ä. Mitgestaltung und Auswertung von Exkursionen vollständiges, richtiges und übersichtliches Bearbeiten von Aufgaben Führen eines vollständigen, richtigen und übersichtlichen Arbeitsheftes, das auch eigene Texte, Skizzen, Zeichnungen und Versuchsprotokolle enthält. Die vier Kompetenzbereiche Umgang mit Fachwissen, Kommunikation, Bewertung und Erkenntnisgewinnung sollen dabei in hinreichender Form berücksichtigt werden. Umfang und Schwerpunktbildung sollen jeweils den Jahrgangsstufen angemessen berücksichtigt werden. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sollen zunehmend komplexere Fertigkeiten wie Beschreiben und Erklären, Herstellen von Zusammenhängen, Bewertung von Daten und Versuchsergebnissen sowie Darstellung quantitativer Zusammenhänge in die Bewertung einbezogen werden. In einem Quartal wird es für die Schülerinnen und Schüler nicht möglich sein, in allen angeführten Bereichen Unterrichtsbeiträge zu leisten. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen aber sicher, dass die Bewertung der Leistung der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtsbeiträgen aus mehreren verschiedenen Bereichen beruht. Alle geleisteten Unterrichtsbeiträge gehen gleichberechtigt in die Gesamtnote ein. Notenfindung Die Notenfindung orientiert sich an folgenden Grundsätzen: Note ausreichend Die Note ausreichend soll erteilt werden, wenn die Leistungen nicht über die reine Reproduktion von im Unterricht erworbenen Inhalten hinausgehen und Konzepte und Kompetenzen nur ansatzweise verstanden bzw. erworben wurden. Note befriedigend Die Note befriedigend soll erteilt werden, wenn erworbene Kompetenzen auf vergleichbare Sachverhalte angewendet werden können. Noten gut und sehr gut Die Noten gut und sehr gut sollen erteilt werden, wenn neue Aspekte und Probleme mit Hilfe der erworbenen Kompetenzen angesprochen oder gelöst werden können. Bei den Bewertungen ist besonders auf den richtigen Gebrauch der Fachsprache zu achten. Pro Halbjahr sollten mindestens 1-2 schriftliche Übungen benotet werden. Eine schriftliche Übung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Noten schriftlicher Übungen gehen höchstens zu 30 % in die Note des jeweiligen Halbjahres ein. Ermittlung der Gesamtnote
3 Leistungen im schriftlichen Bereich ( schriftliche Übungen) Leistungen im mündlichen Bereich ( Mündliche Mitarbeit, Durchführung von Experimenten, Mitarbeit in Experimentiergruppen, Protokolle, Referate) Heftführung 30,00% 60,00% 10,00% Benotung bei Lernstandskontrollen 0 19% 20-39% 40-54% 55-69% 70-84% % ungenügend mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Wichtig: Die Kriterien der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Schul(-halb)jahres bekannt gemacht werden. (Vermerk im Klassenbuch/Kursheft)!
4 Grundsätze zur Leistungsbewertung in den naturwissenschaftlichen Fächern ( Biologie, Chemie, Physik) der Sekundarstufe II der Sophie-Scholl-Gesamtschule Hamm Grundsätze zur Leistungsbewertung sind festgelegt in: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II-Gymnasium/Gesamtschule, Biologie, Chemie, Physik Schriftenreihe Schule in NRW, MSWWF des Landes NRW, Düsseldorf, Wichtig: Die Kriterien der Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Schul(-halb)jahres bekannt gemacht werden (Vermerk im Kursheft)! Schriftlicher Bereich: Klausuren: Die Klausuren müssen die 3 bekannten Anforderungsbereiche abdecken. Der Anforderungsbereich II geht mit ca. 50% in die Bewertung ein. Der Anforderungsbereich I muss deutlich stärker gewertet werden (ca.30-40%) als der Anforderungsbereich III (ca.10-20%). Die Lösungen werden mit Lösungspunkten versehen und die erreichte Punktzahl wird mit der max. erreichbaren Punktzahl ins Verhältnis gesetzt. Die Darstellungsleistung wird bei der Bepunktung mit beachtet (ca. 10% der Gesamtpunktzahl). Bei der Bewertung von Klausuren orientiern sich die Fachschaften an der Benotung in den zentralen Abiturprüfungen, so dass für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen folgende Tabelleverwendet werden kann: Bewertungstabelle: Erreichte Note Prozente Folgender Klausurplan ist für die Sek II gültig:
5 Halbjahr Anzahl Klausuren G-Kurs 2 Std. 2 Std. 3 Std. 3 Std. 3 Std. 3 ZStd. L-Kurs Std. 4 Std. 4-5 Std. 4,25 ZStd. Zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung soll spätestens in der Qualifikationsphase die Operatoren-Schreibweise bei den Klausuraufgaben benutzt werden. Facharbeit In der Jahrgangsstufe 12.2 kann die erste Klausur durch die Anfertigung einer Facharbeit ersetzt werden. Die Beurteilungskriterien für Facharbeiten regelt eine für alle Fächer verbindliche Festlegung im Schulprogramm der SSG. Mündlicher Bereich Sonstige Mitarbeit Die Leistungsbewertung beruht auf 1. - der mündlichen Mitarbeit (einschl. mündlicher Stundenzusammenfassungen), wobei besonders auf die Kontinuität Wert gelegt wird 2. - den praktischen, experimentellen Fähigkeiten, einschl. der Auswertung von Experimenten 3. - Anfertigung und Präsentation von Referaten und Kurzvorträgen 4. - Unterrichtsbeiträgen auf der Basis von Hausaufgaben 5. - gelegentlichen schriftlichen Übungen 6. - den Teamfähigkeiten bei Gruppenarbeitsphasen Bildung der Kursabschlussnote Bei Schülerinnen und Schülern, die die Fächer Biologie, Chemie, Physik mit Klausur gewählt haben: Die Kursabschlussnote setzt sich zu 50% aus der zusammengesetzten Note des schriftlichen Bereichs und zu 50% aus den beiden zusammengefassten Quartalsnoten des sonstigen Mitarbeitsbereichs zusammen. (Ausnahme: Stufe 11: Klausur 33,3%; Sonst. Mitarbeit 66,6%). Bei Schülerinnen und Schülern, die die Fächer Biologie, Chemie, Physik mündlich gewählt haben: Die Kursabschlussnote setzt sich aus den beiden Quartalsnoten des sonstigen Mitarbeitsbereichs zusammen.
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