Preisliste. Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch. Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Tel Fax Gültig ab 1.

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Preisliste Gültig ab 1. März 2017 Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Tel. 09131 7979-0 Fax 09131 7979-20

Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Gültig ab 01.März 2017 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 1 Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 2

Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Hochbau Gültig ab 01.März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke C8/10 C1 22 X0 1113201 109,00 C8/10 C1 16 X0 1112201 112,00 C8/10 F3 16 X0 x 1132201 115,00 C12/15 C1 16 X0 1212201 116,00 C12/15 F3 22 X0 x 1233201 117,00 C12/15 F3 16 X0 x 1232201 120,00 C20/25 C1 22 X0 1413201 116,00 C20/25 C1 16 X0 1412201 119,00 C25/30 C1 22 X0 1513201 120,00 C25/30 C1 16 X0 1512201 123,00 Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Beton für unbewehrte Bauteile, kein Korrosionsoder Angriffsrisiko Ohne Frost C16/20 F3 22 XC1/2 x 1333211 118,00 C16/20 F3 16 XC1/2 x 1332211 121,00 C20/25 F3 22 XC1/2 x 1433211 120,00 1433411 123,00 C20/25 F3 16 XC1/2 x 1432211 123,00 1432411 126,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1 x 1533221 123,00 1533421 126,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1 x 1532221 126,00 1532421 129,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533231 126,00 1533431 129,00 1533631 129,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532231 129,00 1532431 132,00 1532631 132,00 Beton für Innenbauteile Gründungsbauteile, trocken oder ständig nass Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. Schwach angreifende Umgebung WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl2) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533241 129,00 1533441 132,00 1533641 132,00 WU-Bauteile nach C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532241 132,00 1532441 135,00 1532641 135,00 DAfStb-Rili (Bkl1) WZ < W 0,55 C30/37 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1633240 130,00 1633440 133,00 Beton für Außenbau- C30/37 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1632240 133,00 1632440 136,00 teile mit direkter Beregnung und Frost C30/37 F3 22 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1,XM1 x 1633241 132,00 1633441 135,00 1633641 135,00 XC4, XD1, XF1, XA1,XM1 x 1632241 135,00 1632441 138,00 1632641 138,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) C35/45 F3 22 XC4, XF3, XA2, XM2 x 1733251 134,00 1733451 137,00 1733651 137,00 C35/45 F3 16 XC4, XF3, XA2, XM2 x 1732251 137,00 1732451 140,00 1732651 140,00 Chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel C35/45 F3 22 XC4, XD3, XA3, XF3 x 1733471 142,00 1733671 142,00 C35/45 F3 16 XC4, XD3, XA3, XF3 x 1732471 145,00 1732671 145,00 C40/50 F3 22 XC4, XF3, XD3, XA3 x 1833471 145,00 C40/50 F3 16 XC4, XF3, XD3, XA3 x 1832471 148,00 Beton für Bauteile in C45/55 F3 22 XC4, XF3, XD3, XA3 x 1933471 152,00 chemisch stark angreifender C50/60 F3 32 XC4, XF3, XD3,XA3 x 1037371 158,00 Umgebung, XA3** Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. **Schutzmaßnahmen siehe DIN-FB100 Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 3

Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter Wasser XS2 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Tide-, Spritzwasserbereiche XS3 C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 1 Bei Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 4

Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Ingenieurbau, Straßenbau Gültig ab 01.März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533236 127,00 1533636 130,00 ZTV-Ing.Beton für Gründungskörper chemisch C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532236 130,00 1532636 133,00 schwach angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl2) C30/37 F3 22 XC4,XF3,XA2,XD2 x 1633256 134,00 1633656 137,00 C30/37 F3 16 XC4,XF3,XA2,XD2 x 1632256 137,00 1632656 140,00 C30/37 F3 32 XD3,XA3,XM2,XF4 x 1637364 152,00 C30/37 F3 16 XD3,XA3,XM2,XF4 x 1636364 155,00 ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) FD-Beton mit Frosttausalz Angriff LP- Beton C35/45 F3 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1737476 a) 153,00 1737676 a) 153,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1736476 a) 156,00 1736676 a) 156,00 C35/45 F3 32 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x 1737456 a) 150,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x 1736456 a) 153,00 C35/45 F3 22 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x 1733456 146,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XD2,XA2 x 1732456 149,00 **ZTV-Ing. Betone für Überbauten einschl. Spannbeton, chemisch stark angreifende Umgebung mit und ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) C25/30 F2 32 XC4, XF4, XD3, LP 1527366 149,00 ZTV-Ing. Betone für Kappen C25/30 F2 16 XC4, XF4, XD3, LP 1526366 152,00 a) = Kiesbeton Betonbohrpfähle C25/30 F5 32 XC4, XF1, XA1 x 1557232 a) 133,00 1557632 a) 136,00 C25/30 F5 16 XC4, XF1, XA1 x 1556232 a) 136,00 1556632 a) 139,00 C30/37 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1657252 a) 136,00 1657652 a) 139,00 C30/37 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1656252 a) 139,00 1656652 a) 142,00 Betone für Bohrpfähle u. Unterwasserbeton chemisch schwach angreifende Umgebung Betone für Bohrpfähle chemisch mäßig angreifende Umgebung C35/45 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1757452 143,00 C35/45 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1756452 146,00 a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Betone nach ZTV-StB auf Anfrage Eigenschaften von ZTV-Ing. Betonen weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ab. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 5

Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Gültig ab 01. März 2017 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- Expositions- Mindestdruck- Umgebung klasse festigkeitsklasse Umgebung klasse festigkeitsklasse Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Beton ohne Bewehrung XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel XF1 C 25/30 trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, C 35/45 2 nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel XF2 C 25/30 (LP) mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, C 35/45 2 wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel XF3 C 25/30 (LP) Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß XM1 C 30/37 1 unter 1 Bei Wasser Luftporenbeton (LP), z.b. wegen XF, eine XS2 Festigkeitsklasse C 35/45 1,2 C 35/45 1 niedriger. Tide-, 2 Bei Spritzwasserbereiche langsam und sehr langsam erhärtenden XS3 Betonen (r<0,30) C 35/45 eine Festigkeitsklasse niedriger. Bei Die Luftporenbeton Druckfestigkeit (LP), zur Einteilung z.b. wegen in die XF, geforderte eine Festigkeitsklasse Druckfestigkeitsklasse niedriger. nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Bei Probekörper langsam im und Alter sehr von langsam 28 Tagen erhärtenden zu bestimmen. Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 Oberflächenbehandlung C 35/45 1 Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. DIN 1100 XM2 (OF = zus. Oberflächenbehandlung, Vakuumieren und Flügelglätten bei C 30/37 XM3 (OF = zus. Oberflächenbehandlung und Hartstoffeinstreuung XA3 = nur durch zus. Schutzmaßnahmen erreichbar (z.b. Beschichtung) Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht a) Innenbauteile des Hochbaus längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwährend der Nutzung weitgehend trocken bleibt wirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder a) ungeschützte Außenbauteile, die z.b. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgelängere Zeit feucht ist. setzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.b. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.b. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.b. Spritz- Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. wasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.b. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.b. Betonfahrund direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. bahnen). Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 6

Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Industriebau / Hallenböden Gültig ab 01. März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ C25/30 F4 22 XC4,XF1,XA1 x 1543141 133,00 1543341 136,00 Hallenböden, kein Verschleißangriff C25/30 F4 16 XC4,XF1,XA1 x 1542141 136,00 1542341 139,00 C30/37 F4 22 XD1,XM1,XM2 (OF) x 1643141 137,00 1643341 140,00 C30/37 F4 16 XD1,XM1,XM2 (OF) x 1642141 140,00 1642341 143,00 Hallenböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung C35/45 F3 22 XM3,XC4,XD3,XF3,XA3 x 1733371 144,00 C35/45 F3 16 XM3,XC4,XD3,XF3,XA3 x 1732371 147,00 C30/37 F3 22 XD1, XA1,XM2 (OF) x 1633243 139,00 1633443 142,00 1633643 142,00 C30/37 F3 16 XD1, XA1,XM2 (OF) x 1632243 142,00 1632443 145,00 1632643 145,00 XM3 mit Hartstoffeinstreuung bauseits FD-Beton mit chemisch schwach angreifender Umgebung C35/45 F3 22 XD2, XA2, XM2 (OF) x 1733453 146,00 1733653 146,00 C35/45 F3 16 XD2, XA2, XM2 (OF) x 1732453 149,00 1732653 149,00 FD-Beton mit chemisch mäßig angreifender Umgebung Silobau (landwirtschaftliche Nutzung) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533231 126,00 1533431 129,00 1533631 129,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532231 129,00 1532431 132,00 1532631 132,00 Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach angreifende Umgebung WU- Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl2) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533241 129,00 1533441 132,00 1533641 132,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532241 132,00 1532441 135,00 1532641 135,00 C30/37 F3 22 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1633241 132,00 1633441 135,00 1633641 135,00 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1632241 135,00 1632441 138,00 1632641 138,00 WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) C30/37 F3 22 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x 1633651 141,00 Chemisch mäßig angreifende Umgebung, HS bis 1.500 mg/l C30/37 F3 16 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x 1632651 144,00 C35/45 F3 32 XC4, XF2/3, XA3 x 1737471 a) 145,00 1737671 a) 145,00 **Chemisch stark angreifende Umgebung mit Schutzmaßnahmen gemäß C35/45 F3 16 XC4, XF2/3, XA3 x 1736471 a) 148,00 1736671 a) 148,00 DIN 1045-2 C25/30 F2 32 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) 1527361 145,00 Betone für Betonflächen mit C25/30 F2 16 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) 1526361 148,00 Taumittelbeanspruchung C30/37 F2 32 XF4, XA3, XD3, LP (x) 1627361 148,00 C30/37 F2 16 XF4, XA3, XD3, LP (x) 1626361 151,00 **Landwirtschaftlicher Silobau Schutzmaßnahmen gem. DIN 1045-2 a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 7

Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Stahlfaserbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Gültig ab 01. März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Stahlfasergehalt** (Kg/m³) Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ C20/25 C20/25 F3 F3 22 16 XC3 XC3 x x 2433225 2432225 152,00 155,00 25 25 Beton für Innenbauteile, Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung trocken oder ständig nass C25/30 C25/30 F3 F3 22 16 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 x x 2533235 2532235 158,00 161,00 25 25 Beton für Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach DafStB-Richtlinie (BKL 2) C30/37 F3 22 XC4, XM2, (OF) x 2633245 162,00 2633445 165,00 25 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 2632245 165,00 2632445 168,00 25 Industrieböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung erforderlich Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß DAfStB-Richtlinie C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442110 auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442111 auf Anfrage C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442112 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 L 1,5 / 1,2 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542310 auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542311 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542312 auf Anfrage L 1,5 / 1,2 C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642411 auf Anfrage C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642412 auf Anfrage C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642413 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 L 1,5 / 1,2 L 1,8 / 1,5 Weitere Leistungsklassen lieferbar. Für den Aufpreis von verzinkten Stahlfasern erbitten wir Ihre gesonderte Anfrage. **Die Angaben in Kilogramm sind beispielhaft. Für alle Bauvorhaben muss eine statische Berechnung erstellt werden. Sortenbezogene Angaben zu den Leistungsklassen, bitte Anfrage beim Verkauf. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 8

Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Sonderprodukte Gültig ab 01. März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Rohdichteklasse Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Sorten-Nr. / m³ Sorten-Nr. / m³ Leichtbeton LC12/13 F4 8 XC0 3241204 auf Anfrage 3241604 auf Anfrage D1,6 LC16/18 F4 8 XC2 3341214 auf Anfrage 3341614 auf Anfrage D1,6 LC20/22 F4 8 XC3 3441224 auf Anfrage 3441624 auf Anfrage D1,6 unbewehrte Bauteile Innenbauteile trocken/ständig feucht Innenbauteile nass LC25/28 F4 8 XC4 3541234 auf Anfrage 3541634 auf Anfrage D1,6 Außenbauteile LC25/28 F4 8 XC4 3541235 auf Anfrage 3541635 auf Anfrage D1,8 Außenbauteile Porenleichtmörtel Leichtestrich Selbstverdichtender Beton (SVB) Tresorbeton auf Anfrage Leichtverdichtbare Betone (LVB) C20/25 F6 16 XC2/3 x 1466211 137,00 C20/25 F6 8 XC2/3 x 1465211 143,00 Innenbauteile C 25/30 F6 16 XC4, XF1 x 1566221 140,00 C 25/30 F6 8 XC4, XF1 x 1565221 146,00 Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost C25/30 F6 16 XC4, XF1, XA1 x 1566231 144,00 C25/30 F6 8 XC4, XF1, XA1 x 1565231 152,00 C30/37 F6 16 XD1, XF1, XA1 x 1666241 148,00 1666441 151,00 C30/37 F6 8 XD1, XF1, XA1 x 1665241 157,00 1665441 160,00 Beton für Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili BKL 2 Beton für Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili, BKL 1 Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 9

Art Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Sand- und Rieselmischung*, Estrich Gültig ab 01. März 2017 Artikel in /m 3 Beschreibung der Anwendungsbereiche Zementgehalt normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Sorten-Nr. /m³ SM C1 4 200 8010180 116,00 SM C1 4 250 8010280 120,00 SM C1 4 300 8010380 124,00 SM C1 4 350 8010480 129,00 SM C1 4 400 8010580 135,00 SM C1 4 500 8010680 142,00 SM C1 4 600 8010780 151,00 Sandmischung unbewehrt RM C1 8 200 8011180 116,00 RM C1 8 250 8011280 123,00 RM C1 8 300 8011380 127,00 RM C1 8 350 8011480 131,00 RM C1 8 400 8011580 135,00 RM C1 8 500 8011680 143,00 Rieselmischung unbewehrt CT-C20F4 C1 8 5311210 auf Anfrage Zementestrich CT-C20F4 F2 8 x 5321210 auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 C1 8 5411220 auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 F2 8 x 5421220 auf Anfrage Zementestrich Sand - Kies - Splitt Artikel-Nr. / m³ /to Sand 0/2 mm 8090400 41,00 27,50 Kies 4/8 mm 8090500 48,50 32,50 Kies 8/16 mm 8090600 48,50 32,50 Kies 16/32 mm 8090700 48,50 32,50 Splitt 2/8 mm 8090800 45,90 31,00 Splitt 8/16 mm 8090900 45,90 31,00 Splitt 16/22 mm 8091000 45,90 31,00 *nicht Güteüberwacht nach DIN-EN Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 10

Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 01. März 2017 SELBSTABHOLUNG Frachtvergütung (Mindestabgabe >0,50 m³) je m³ 5,00 KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG Bei Einzelabrufen unter 5 m 3 berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m³ als Fracht- je m³ 16,00 kostenausgleich mit einem Aufschlag von 16.00, ausgenommen Restmengen. WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT Eine Entladezeit von 5 Min/m 3 ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. ARBEITSZUSCHLÄGE/LIEFERBEREITSCHAFT Unseren regulären, zuschlagsfreien Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir: je min 1,50 Spätzuschlag: Für Lieferungen ab 17.00-22.00 Uhr je m³ 10,00 Für Lieferungen von 22.00-06.00 Uhr auf Anfrage Samstagszuschlag: Für Lieferungen bis 12.00 Uhr - Mindestabnahme 20m³ je m³ 10,00 Für Lieferungen ab 12.00 Uhr auf Anfrage Öffnen des Mischwerkes auf Kundenwunsch außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf Anfrage Unnötiges offen halten des Mischwerkes durch Verschulden der Baustelle je Std. 125,00 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen je m³ Werksstandort. Darüber hinaus werden pauschal berechnet 6,00 Warmbeton Aufpreis für Warmbeton vom 15.11. bis 15.03. des Folgejahres je m³ 8,50 Ab +27 C berechnen wir Saisonzuschlag für die Zugabe des erforderlichen Zusatzmittels je m³ 3,00 Bei extremen Temperaturen (ab +27 C und unter -5 C) behalten wir uns das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung, erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. LIEFERSCHEIN-AUSDRUCK für Betone gemäß ZTV-ING. je Lieferschein 2,50 RÜTTLER-MIETE pauschal pro Einsatz 65,00 ROHRENTLADUNG Schüttrohr 5 m lang, Entladehilfe ab Konsistenz größer F3 je Einsatz 40,00 ABNAHMEVERWEIGERUNG UND RESTBETONBESEITIGUNG Wird die Abnahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Für die Beseitigung von Restbeton je m³ 90,00 berechnen wir zusätzlich nach Aufwand, mindestens jedoch KIESBETON Zulage für Kiesbeton (alle Körnungen) je m³ 4,50 KÖRNUNGSWECHSEL 16 mm auf 8 mm je m³ 3,00 ZUSATZMITTEL / Son SONSTIGES Verzögerer je kg 4,00 Betonverflüssiger je kg 4,00 Fließmittel je Liter 4,00 Luftporenbildner je m³ 5,00 Stahlfasern je kg 1,50 Curing (Beton-Oberflächennachbehandlung) je kg 8,00 Zugabe von bauseits gestellten Betonzusatzmittel bzw. Stoffe (z.b. Fasern usw.) je m³ 3,00 Konsistenzänderung durch Fließmittel um einen Konsistenzbereich je m³ 5,00 Entsorgung von Verpackungsmaterialien usw. nach Aufwand Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 11

Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 01. März 2017 KONSISTENZKLASSEN Konsistenz Ausbreitmaß in mm Verdichtungsmaß sehr steif C0 1,46 steif F1 340 C1 1,45 bis 1,26 plastisch F2 350 bis 410 C2 1,25 bis 1,11 weich F3 420 bis 480 C3 1,10 bis 1,04 sehr weich F4 490 bis 550 fließfähig F5 560 bis 620 sehr fließfähig F6 630 1 ) 1) Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Z. eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. WASSER- UND ZUSATZMITTELZUGABE Betonzusatzmittel dürfen nur vom Transportbetonwerk beigegeben werden. Bei bauseitiger Zugabe von Betonzusatzmitteln wird laut unseren Geschäftsbedingungen keine Gewährleistung übernommen. Veränderungen der Konsistenz durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind nicht zulässig. Unsere Fahrer sind nicht befugt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers. In diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Eine Veränderung der Fließfähigkeit des Transportbetons ist nur unter Zugabe eines Fließmittels zulässig. SONDERBETONE Für abweichende Betoneigenschaften und Betonrezepturen (mit Hartgestein- oder Kieszuschlag) sowie für Schwerbeton(Baryt) erbitten wir die Preise beim Verkauf anzufragen. Für vom Kunden gewünschte Betone nach Zusammensetzung übernehmen wir die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Verwiegung der vorgegebenen Komponenten. ENERGIEZUSCHLAG Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns einen Energiezuschlag vor. BETONPUMPEN Bei Bedarf vermitteln wir moderne und leistungsfähige Betonpumpen unserer Geschäftspartner. Hier gelten die Preise und AGB der jeweils beauftragten Firma. AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Ihre Transportbeton-Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonieren aufzugeben. Bei größeren Bedarfsmengen sollte der Termin einige Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: Anschrift des Bestellers Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) Liefertag und -stunde und möglichst stündliche Abnahmemenge Genaue Betonmenge (in m³) Betonsortennummer Zuschlag - Größtkorn Beton für Innen-/Außenbauteile Festigkeitsklassen und Konsistenzbereiche des Betons Zementart und -festigkeitsklasse Expositionsklassen GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. Laborleistungen richten sich nach dem Gebührenkatalog unseres Partners SCHWENK Technologiezentrum GmbH & Co. KG, Altenburger Chaussee 3, 06406 Bernburg GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Transportbetonlieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere beiliegenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Betonabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. VERARBEITUNGSHINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verarbeiten von Beton, Mörtel und Estrich die allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 12

Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für Fließestrich Gültig ab 01. März 2017 Alle Preise gelten für einen m 3 verdichteten Frischmörtel oder Fließestrich, frei Baustelle, und haben Gültigkeit vorbehaltlich einer Zement- und Energiepreiserhöhung. FLIESSESTRICH Fließestrich nach DIN EN 13813 Art.Nr. Biegezugfestigkeit /m 3 CA-C20-F4 CA-C30-F5 CA-C40-F6 F6 8 F6 8 F6 8 Anhydritestrich 5361510 F4 190,00 Anhydritestrich 5461520 F5 203,00 Anhydritestrich 5565530 F6 222,00 Protecting (Oberflächenschutz für Estrich) auf Anfrage e KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG für Estrichlieferungen unter 5 m 3 pauschal 35,00 MIETPREISE FÜR ESTRICHPUMPEN auf Anfrage WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT Eine Entladezeit von 5 Min/m 3 ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. je min 1,50 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werkstandort. Darüber hinaus werden pauschal berechnet je m³ 6,00 WARMBETON Aufpreis für Warmbeton vom 15.11. bis 15.03. des Folgejahres. je m³ 8,50 AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Verarbeiten aufzugeben. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: Anschrift des Bestellers Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) Liefertag und -stunde Genaue Menge (in m³) Sortennummer ABNAHMEVERWEIGERUNG Es erfolgt keine Rücknahme bzw. Rücklieferung von Restmengen. Die Preise sind Nettopreise, verstehen sich frei Baustelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 13

Lieferhinweise für Fließestrich Gültig ab 01. März 2017 VERARBEITUNGSHINWEISE Frischen Mörtel ca. 1 cm mit Wasser abdecken! Verzögerung beachten: 30 Stunden ohne Qualitätsverlust! Mauersteine vorwässern gemäß DIN/EN! Die Verarbeitungsrichtlinien sind gemäß der jeweils gültigen Normen und Richtlinien zu beachten. Sollten durch unsachgemäßen Einbau Risse oder andere Schäden entstehen, wird durch unsere Firma keinerlei Gewährleistung übernommen. GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Lieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 14

Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Sonderprodukten Gültig ab 01. März 2017 Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen, z.b. Mörtel, Fließestrich, usw., nachfolgend kurz als Baustoff bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.Angebot Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. 2.Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/-Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.b. 30 C oder 25 C) zu kühlen und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Trans-portfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Überschreitung der Entladezeit wird in Rechnung gestellt. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter und sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die Ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegen-zunehmen. Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 3.Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4.Gewährleistung / Haftung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung/Werksleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensicht- lich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder menge sind von Kaufleuten i.s. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder menge sind von Kaufleuten i.s. des HBG nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 3,0 Mio. beträgt, begrenzt., sofern nicht die von uns zu vertretenden Vertragsverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i.s. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5.Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6.Sicherungsrechte Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unseres Baustoffs im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt. 7.Preise und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.s. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Gumbmann Preisliste abgerechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert und Zuschläge, nicht aber auf Dienstleistungen und auf den Frachtanteil. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.b. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für die geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i.s. des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann i.s. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. 8.Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen. 9.Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i.s. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10.Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Stand 01/2017 Tel. 09131 7979-0 www.gumbmann.de Bayern 15