ZKB Kapitalschutz-Zertifikat mit Asian Partizipation auf den ZKB Dynamic Asset Class Index 90.00 % Kapitalschutz



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Transkript:

NEUEMISSION / INDIKATIVES TERMSHEET ZKB Kapitalschutz-Zertifiat mit Asian Partizipation auf den ZKB Dynamic Asset Class Index 90.00 % Kapitalschutz 07.03.2012 07.03.2017 Valor 14 858 091 ** Dies ist lediglich eine indiative Angabe. Der rechtsverbindliche Wert wird von der Emittentin / Berechnungsstelle am Initial Fixing Tag festgelegt. Der Zeichner / Anleger nimmt zur Kenntnis, dass die endgültigen Konditionen des Struturierten Produtes erst am Initial Fixing Tag rechtsverbindlich festgelegt werden und erlärt mit seiner Zeichnung, die festgelegten endgültigen Konditionen anzuerennen. 1. Produtebeschreibung Derivateategorie / Bezeichnung KAG Hinweis Emittentin Keep-Well Agreement Lead Manager, Zahl-, Ausübungs- und Berechnungsstelle Symbol / Valorennummer / ISIN Emissionsbetrag / Nennbetrag / Handelseinheiten Ausgabepreis pro Struturiertes Produt Währung Basiswert Angaben zum Basiswert Zeichnungsfrist Minimaler Rüczahlungswert Kapitalschutz-Produte / Kapitalschutz-Produt mit Partizipation mit Partial Capital Protection Feature (1100*, gemäss Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbands für Struturierte Produte) Hierbei handelt es sich in der Schweiz um Struturierte Produte. Sie sind eine olletiven Kapitalanlagen im Sinne des Kolletivanlagegesetzes (KAG). Sie unterstehen weder der Genehmigungspflicht noch der Aufsicht der FINMA und Anleger geniessen nicht den spezifischen Anlegerschutz des KAG. Zürcher Kantonalban Finance (Guernsey) Limited, Guernsey Mit der Zürcher Kantonalban (vollständiger Wortlaut in Anhang 3 des Emissionsprogramms); die Zürcher Kantonalban verfügt über folgende Ratings: Standard & Poors AAA, Moodys Aaa, Fitch AAA Zürcher Kantonalban, Zürich ZKB2AX / 14 858 091 / CH0148580910 Bis zu CHF 50 000 000, mit der Möglicheit der Aufstocung / CHF 100 Nennbetrag pro Struturiertes Produt / CHF 100 oder ein Mehrfaches davon 102.00 % vom Nennbetrag (88.05 % ** festverzinsliche Anlage, IRR 0.44 % p.a. **) einschliesslich 2% Ausgabeaufschlag CHF ZKB Dynamic Asset Class Index / CH0147178021 Der ZKB Dynamic Asset Class Index [DACI] wird von der Rodex Ris Advisers LLC ( Indexberechnungsstelle ) berechnet. Der Index ist ein sog. Excess Return-Index. Der Index wird regelmäßig (in der Regel monatlich) angepasst. Die Auswahl der Anlage- und der Absicherungsinstrumente folgt einem modellgetriebenen Ansatz. Ziel der Indizes ist es eine Risioontrolle in Form einer Begrenzung der Volatilität sowie die Renditerzielungsabsicht mit Hilfe eines Trendfolgemodells umzusetzen. Zeichnungsanträge für die Struturierten Produte önnen bis zum 29. Februar 2012, 16:00 Uhr MEZ gestellt werden. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der Struturierten Produte, gleich aus welchem Grund, zu verringern oder von der Emission Abstand zu nehmen. Weiter behält sie sich vor, das Angebot vorzeitig zu beenden. 90.00 % vom Nennbetrag per Verfall Partizipationsrate 134.00 % ** an der Basiswertperformance (bezogen auf das arithmetische Mittel der Schlussurse an sämtlichen monatlichen Beobachtungstagen, asian style option) 1

Beobachtungstage Ausübungspreis Es gibt pro Monat einen Beobachtungstag (total 60 für die ganze Laufzeit), jeweils am 29. jedes Monats (modified following), erstmals am 29. März 2012 und letztmalig am 28. Februar 2017. 100.00 % des Basiswertes am Initial Fixing Tag Initial Fixing Tag 29. Februar 2012 Liberierungstag 7. März 2012 Letzter Handelstag 28. Februar 2017 Final Fixing Tag 28. Februar 2017 Rüczahlungstag / Titellieferungstag Initial Fixing Wert Final Fixing Wert Rüczahlungsmodalitäten 7. März 2017 Schlussurs des Basiswertes am Initial Fixing Tag Schlussurs des Basiswertes am Final Fixing Tag Avg - A N * KS + P * max, 0 SIF wobei N = Nennbetrag KS = Kapitalschutz = 90.00 % P = Partizipationsrate = 134.00 % ** A = Ausübungspreis S IF = Initial Fixing Wert Avg = Arithmetisches Mittel der Schlussurse des Basiswertes an den jeweiligen Beobachtungstagen Kotierung Clearingstelle Wird an der SIX Swiss Exchange beantragt, erster provisorischer Handelstag am 7. März 2012 SIX SIS AG / Euroclear / Clearstream Sales: Tel +41 44 293 66 65 SIX Teleurs: 85,ZKB Reuters: ZKBSTRUCT Internet: www.zb.ch/struturierteprodute Bloomberg: ZKBY <go> Wesentliche Produtemermale Das ZKB Kapitalschutz-Zertifiat mit Asian Partizipation ist ein Anlageinstrument, das eine festverzinsliche Anlage mit dem Kauf einer at-the-money Asian Call-Option ombiniert. Damit profitiert der Anleger per Verfall von Kurssteigerungen des Basiswertes (ab Ausübungspreis) im Ausmass der angezeigten Partizipationsrate. Das Asian style -Attribut bedeutet, dass nicht die Performance des Basiswertes per Verfall, sondern das arithmetische Mittel aller Beobachtungstage erfolgswirsam ist. Zusätzlich garantiert der angegebene Kapitalschutz eine Mindestrüczahlung per Verfall, welche unabhängig vom Kursverlauf der Basiswertomponenten ausbezahlt wird. 2

Steuerliche Aspete Doumentation Index Disclaimer Zusätzliche Angaben zum Basiswert Mitteilungen Das Produt gilt als transparent und ist überwiegend einmalverzinslich (IUP). Für Privatanleger mit Steuerdomizil Schweiz unterliegt der implizite Zinsertrag bei Verauf oder Verfall der Einommenssteuer (IRR 0.44 % p.a. **, Barwert der festverzinslichen Anlage bei Emission 88.05 % **) und wird anhand der modifizierten Differenzbesteuerung gemäss ESTV Bondfloor Pricing Methode ermittelt. Der auf die Option zurüczuführende Wertzuwachs gilt als Kapitalgewinn und unterliegt für Privatanleger mit Steuerdomizil Schweiz nicht der Einommenssteuer. Es wird eine Eidg. Verrechnungssteuer erhoben. Das Produt unterliegt im Seundärmart der Eidg. Umsatzabgabe. Das Produt ist bei einer schweizerischen Zahlstelle nicht dem System des EU-Steuerrücbehalts unterstellt (SIX Teleurs EU-Tax Klassifizierungscode: 2, out of scope ). Die vorstehenden Hinweise zur Besteuerung sind lediglich eine Zusammenfassung dessen, wie die Emittentin unter dem derzeit geltenden Recht und der gängigen Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz die Besteuerung dieser Struturierten Produte im Zeitpunt der Emission versteht. Die Steuergesetzgebung und die Praxis önnen sich ändern. Die Emittentin schliesst jegliche Haftung für die vorstehenden Hinweise aus. Diese allgemeinen Hinweise önnen die steuerliche Beratung des einzelnen Anlegers nicht ersetzen. Dieses Doument stellt die Endgültigen Bedingungen (Final Terms) gemäss Artiel 21 des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange dar. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) ergänzen das in deutscher Sprache veröffentlichte Emissionsprogramm der Emittentin vom 12. April 2011 in der zum Zeitpunt der Emission geltenden Fassung. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den Emissions- und Kotierungsprospet für die vorliegende Emission (der Kotierungsprospet). In diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten Widersprüche zwischen den Informationen oder Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) Vorrang. Struturierte Produte werden als Wertrechte begeben und bei der SIX SIS AG als Bucheffeten geführt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder Beweisurunden ist ausgeschlossen. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) sowie das Emissionsprogramm önnen ostenlos bei der Zürcher Kantonalban, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Abteilung IFDS sowie über die E-Mailadresse documentation@zb.ch bezogen werden. Dieses Doument stellt einen Emissionsprospet im Sinne von Art. 652a bzw. 1156 OR dar. Dieses Finanzinstrument wird von der Rodex Ris Advisers weder gesponsert, gefördert, verauft oder auf eine andere Art und Weise unterstützt und Rodex Ris Advisers bietet einerlei ausdrücliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der Ergebnisse aus einer Nutzung des Index noch hinsichtlich des Index-Stands zu irgendeinem bestimmten Zeitpunt noch in sonstiger Hinsicht. Der Index wird durch Rodex Ris Advisers berechnet. Dennoch haftet Rodex Ris Advisers, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler in dem Index. Darüber hinaus besteht für Rodex Ris Advisers eine Verpflichtung gegenüber Dritten, insbesondere Investoren und/ oder Finanzintermediären des Finanzinstruments, auf etwaige Fehler in dem Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch Rodex Ris Advisers, noch die Lizenzierung des Index für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder Finanzproduten, die von dem Index abgeleitet werden, stellen eine Empfehlung von Rodex Ris Advisers zur Kapitalanlage dar oder beinhalten in irgendeiner Weise eine Zusicherung oder Meinung des Lizenzgebers hinsichtlich der Attrativität einer Investition in dieses Finanzinstrument. Informationen über die Wertentwiclung der Basiswerte / Basiswertomponenten önnen öffentlich unter www.zb.com eingesehen werden. Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieses Struturierten Produtes, insbesondere Mitteilungen bezüglich der Anpassung der Bedingungen, werden rechtsgültig über die Internetadresse http://zb.is-teledata.ch/html/boersenmaerte/martuebersicht/schweiz/ index.html zum entsprechenden Struturierten Produt publiziert. Über die Valorensuchfuntion ann diret auf das gewünschte Struturierte Produt zugegriffen werden. Falls das in diesen Endgültigen Bedingungen erlärte Struturierte Produt an der SIX Swiss Exchange otiert wird, werden die Mitteilungen gemäss den von der SIX Swiss Exchange erlassenen, für das IBL (Internet Based Listing) gültigen Vorschriften, zusätzlich unter http://www.six-exchangeregulation.com/publications/communiques/official_notices_de.html veröffentlicht. 3

Rechtswahl / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1 2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall ZKB Kapitalschutz-Zertifiat mit Asian Partizipation Asian style Performance Rüczahlung Prozent Kapitalschutz ohne Cap Performance % -60 % CHF 90.00-11.76 % -40 % CHF 90.00-11.76 % -20 % CHF 90.00-11.76 % 0 % CHF 90.00-11.76 % +20 % CHF 116.80 14.50 % +40 % CHF 143.60 40.78 % +60 % CHF 170.40 67.05 % Quelle: Zürcher Kantonalban Liegt das arithmetische Mittel aller beobachteten Kurse des Basiswertes höher als der Ausübungspreis, ist die prozentuale Abweichung der Differenz zwischen dem arithmetischen Mittel und dem Ausübungspreis gegenüber dem Initial Fixing Wert zusätzlich zum Kapitalschutz erfolgswirsam. Liegt das arithmetische Mittel tiefer als der Ausübungspreis, ommt der Kapitalschutz zur Anwendung, welcher eine Rüczahlung von 90.00 % des Nennbetrages garantiert. Allfällige Ausgabeaufschläge sind in der obenstehenden Tabelle eingerechnet. Die obenstehende Tabelle gilt per Verfall und ann nicht als Preisindiation des Emittenten für das vorliegende Struturierte Produt während der Laufzeit verwendet werden. Während der Laufzeit des Struturierten Produts ommen zusätzliche Risiofatoren hinzu, welche den Wert des Struturierten Produts entscheidend beeinflussen. Der im Seundärmart gestellte Preis ann daher deutlich von der obenstehenden Tabelle abweichen. 3. Bedeutende Risien für die Anlegerinnen und Anleger Emittentenrisio Spezifische Produterisien Verpflichtungen aus diesem Struturierten Produt stellen direte, unbedingte und ungesicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direten, unbedingten und ungesicherten Verpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigeit des Struturierten Produtes ist nicht allein von der Entwiclung des Basiswertes und anderen Entwiclungen auf den Finanzmärten abhängig, sondern auch von der Bonität der Emittentin. Diese ann sich während der Laufzeit dieses Struturierten Produts verändern. Die Zürcher Kantonalban Finance (Guernsey) Limited verfügt über ein Rating. Struturierte Produte sind omplexe Anlageinstrumente, welche hohe Risien enthalten önnen und entsprechend nur für erfahrene Anleger gedacht sind, welche die damit verbundenen Risien verstehen und zu tragen fähig sind. Das Risio einer Anlage in einen ZKB Kapitalschutz-Zertifiat mit Asian Partizipation ist per Verfall beschränt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und der Mindestrüczahlung. Während der Laufzeit ann der Preis eines ZKB Kapitalschutz-Zertifiat mit Asian Partizipation unter der per Verfall garantierten Mindestrüczahlung liegen. Das Produt ist in CHF denominiert. Der Anleger trägt alle im Zusammenhang mit dem Struturierten Produt anfallenden Wechselursrisien zwischen der Produtwährung, der Währung der Basiswertomponenten, sowie gegenüber seiner Referenzwährung. 4

4. Weitere Bestimmungen Anpassungen Schuldnertausch Martstörungen Veraufsbeschränungen Prudentielle Aufsicht Aufzeichnung von Telefongesprächen Tritt bezüglich des Basiswertes / einer Basiswertomponente ein in Abschnitt IV des Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgendein anderes ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmöglicht oder übermässig erschwert, die Rechte aus den Struturierten Produten zu erfüllen oder den Wert der Struturierten Produte zu bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls notwendig die Bedingungen der Struturierten Produte nach freiem Ermessen derart anzupassen, dass der wirtschaftliche Wert des Struturierten Produtes nach dem Eintritt des Ereignisses so weit möglich dem wirtschaftlichen Wert des Struturierten Produtes vor Eintritt des Ereignisses entspricht. Spezifische Anpassungsregeln für einzelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IV des Emissionsprogramms gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, ist die Emittentin berechtigt, die Struturierten Produte vorzeitig zu ündigen. Die Emittentin ist jederzeit und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus allen oder einzelnen Struturierten Produten ganz (aber nicht teilweise) auf eine schweizerische oder ausländische Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Holdinggesellschaft der Zürcher Kantonalban, (die "Neue Emittentin") zu übertragen, sofern (i) die Neue Emittentin alle Verbindlicheiten aus den übertragenen Struturierten Produten vollumfänglich übernimmt, welche die bisherige Emittentin den Anlegern mit Bezug auf diese Struturierten Produte schuldet und, (ii) die Zürcher Kantonalban ein Keep-Well Agreement mit der Neuen Emittentin abschliesst, welches inhaltlich jenem zwischen der Zürcher Kantonalban und der Zürcher Kantonalban Finance (Guernsey) Limited entspricht, (iii) die Neue Emittentin alle notwendigen Genehmigungen zur Emission von Struturierten Produten und zur Übernahme der Verpflichtungen aus den übertragenen Struturierten Produten der Behörden des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, erhalten hat. Vergleiche die Ausführungen im Emissionsprogramm. Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Veraufsbeschränungen - EWR, U.S.A. / U.S. persons, Guernsey. Die Emittentin hat einerlei Massnahmen ergriffen und wird einerlei Massnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Struturierten Produte oder ihren Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in Bezug auf Struturierte Produte in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb der Schweiz zulässig zu machen. Die Aushändigung dieser Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder anderer Emissionsunterlagen und das Angebot der Struturierten Produte in bestimmten Ländern ann durch Rechtsvorschriften eingeschränt sein. Personen, denen diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm, Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Veraufsunterlagen ausgehändigt wurden, werden von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschränungen zu überprüfen und einzuhalten. Die Zürcher Kantonalban untersteht als Ban im Sinne des Bundesgesetzes über die Banen und Sparassen (BanG; SR 952.0) und als Effetenhändlerin im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effetenhandel (BEHG; SR 954.1) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Einsteinstrasse 2, CH-3003 Bern, http://www.finma.ch. Die Zürcher Kantonalban Finance (Guernsey) Limited untersteht diret weder in Guernsey noch in der Schweiz einer prudentiellen Aufsicht, ist aber eine 100-prozentige und vollonsolidierte Gruppengesellschaft der Zürcher Kantonalban. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit Handels- und Veraufseinheiten der Zürcher Kantonalban aufgezeichnet werden. Anleger, die Telefongespräche mit diesen Einheiten führen, stimmen der Aufzeichnung stillschweigend zu. Zürich, 20. Januar 2012 5

Indexleitfaden V1.0-1. Januar 2012 ZKB Dynamic Asset Class Index [DACI] (Stand: 1. Januar 2012) Allgemeine Informationen Der ZKB Dynamic Asset Class Index [DACI] wird von der Rodex Ris Advisers LLC, Chaltenbodenstrasse 4, 8834 Schindellegi, Schweiz (die Indexberechnungsstelle ) berechnet. Er besteht aus einer Anzahl von modellgesteuert eingesetzten Finanzinstrumenten, Gebühren und sonstigen Indexonstituenten. Der Index ist ein sog. Excess Return Index. Der Index wird regelmässig (in der Regel monatlich) angepasst. Die Auswahl der Anlage- und der Absicherungsinstrumente wird im alleinigen Ermessen der Indexberechnungsstelle getroffen. Sie basiert auf einem modellgetriebenen Ansatz. Ziel der Indizes ist es eine Risioontrolle in Form einer Begrenzung der Volatilität sowie die Renditerzielungsabsicht mit Hilfe eines Trendfolgemodells umzusetzen. Der Index wird auf täglicher Basis durch die Indexberechnungsstelle berechnet und auf Reuters veröffentlicht. Die Indexberechnungsstelle ann diese Tätigeit an eine dritte Partei delegieren. Indexbestandteile ZKB Dynamic Asset Class Index [DACI] Name Indexmitglied Bloomberg Bloomberg Ticer Max. weight Equities SMI Index SMI Index 20% SX5E Index SX5E Index 30% SPX Index SPX Index 30% NKY Index NKY Index 20% HSI Index HSI Index 10% CAC40 Index CF Index 20% DAX Index DAX Index 20% UKX Index UKX Index 20% Commodities Crude Oil CL Comdty 20% Gold GC Comdty 20% Unleaded Gasoline XB Comdty 10% Silver SI Comdty 10% Copper LP Comdty 20% Corn C Comdty 10% Palladium PA Comdty 10% Platinum PL Comdty 10% Aluminum LA Comdty 10% Cocoa CC Comdty 10% Coffee KC Comdty 10% Cotton CT Comdty 10% Sugar SB Comdty 10% Heating Oil HO Comdty 10% Lean Hogs LH Comdty 10% Nicel LN Comdty 10% Wheat W Comdty 10% Zinc LX Comdty 10% Soybeans S Comdty 10% Live Cattle LC Comdty 10% Natural Gas NG Comdty 10% 6

Indexbestandteile ZKB Dynamic Asset Class Index [DACI] (Fortsetzung) Name Indexmitglied Bloomberg Bloomberg Max. weight Ticer Bonds US Treasury Future 2Y TU Comdty 500% US Treasury Future 5Y FV Comdty 200% US Treasury Future 10Y TY Comdty 100% Schatz Future 2Y DU Comdty 500% Bobl Future 5Y OE Comdty 200% Bund Future 10Y RX Comdty 100% Short Gilt Future 2Y WB Comdty 100% Long Gilt Future 10Y R Comdty 100% Canada 10Y CN Comdty 100% JGB Future 10Y JB Comdty 100% Indexberechnungsstelle Auswahlriterien Beginn der Indexberechnung Rodex Ris Advisers LLC, Chaltenbodenstrasse 4, 8834 Schindellegi Die Indexberechnungsstelle wird den Index ausschliesslich aus Finanzinstrumenten zusammenstellen, welche unter Indexbestandteile genannt sind. Die Auswahl der Anlageinstrumente und der Absicherungsinstrumente wird im alleinigen Ermessen der Indexberechnungsstelle getroffen. 1. Januar 2012 Startwert des Index 100; entspricht dem Indexwert t=0 Indexberechnung Veröffentlichungszeitpunt Ort der Veröffentlichung des Indexstands Berechnungsweise Berechnungsweise (Fortsetzung) Publizität der Daten Eine Indexberechnung findet börsentäglich statt. Die Indexberechnungsstelle veröffentlicht den offiziellen Indexstand von t jeweils am nachfolgenden Bewertungstag (t+1) unter Verwendung der Schlussurse des Vortages, bzw. des letzten verfügbaren Schlussurses. Reuters [ ] siehe auch Publizität der Daten Die Berechnung des Indexwerts erfolgt, jeden Banarbeitstag t, durch die Berechnung der Summe der Werte der einzelnen Bestandteile des Index. I t = It + bt * FX t *( Ft Ft ) * Gt Wobei: t : Letzter Indexanpassungstag b t : Die Anzahl Futures im Index zum Zeitpunt t. Die Anzahl Futures wird anhand der folgenden Formel berechnet It bt = wt * FX * F t t w t : Das Gewicht des Futures zum Zeitpunt t. FX s : Der Währungsurs der Währung des Futures gegenüber dem Schweizer Franen zum Zeitpunt s, für s = t oder t (1 Währungseinheit entspricht FX t Anzahl Schweizer Franen) F s : Der Futures-Kontratwert des Indexbestandteils, berechnet als der Kurs des Futures zum Zeitpunt s in loaler Währung multipliziert mit der Kontrateinheit des Futures. Z.B.: Kurs CL1 = USD 108.00, Kontrateinheit = 1,000 Barrels => F s = USD 108.00 * 1 000 = USD 108 000.00 (Futures-Kontratwert), G t : für s = t oder t Ein Gebühren-Fator der eine Gebühr von 20 Basispunten per annum (act/360) repräsentiert Die Indexberechnungsstelle ermittelt den Wert der Indexbestandteile nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei verwendet die Indexberechnungsstelle neben eigenen Bewertungsmodellen auch Bewertungen externer Datenlieferanten, die der Indexberechnungsstelle geliefert werden. Zur Berechnung des Indexwertes und des offiziellen Tagesschlussurses des Index legt die Indexberechnungsstelle ein hypothetisches Portfolio zugrunde, dessen Wert zum ersten Berechnungstag des Index auf 100 normiert wird. An allen weiteren Berechnungstagen entwicelt sich der Index entsprechend der Performance des zugrunde liegenden Portfolios wobei Handelsosten durch Portfolio-Umschichtungen berücsichtigt werden. Die Indexbestandteile werden ausschliesslich zum Zwece der Indexberechnung zusammengestellt. Der Index unterstellt eine hypothetische Investition in die Indexbestandteile, jedoch beabsichtigt oder verlangt die Indexberechnungsstelle eine Anlage in die Indexbestandteile. Der Indexwert wird täglich veröffentlicht. Die Indexzusammenstellung ann bei der Indexberechnungsstelle angefragt werden und wird auf der Webseite der Rodex Ris Advisers mit 6 Monate Zeitverschiebung publiziert (http://www.rodexris.com). Änderung der Indexregeln Die Indexberechnungsstelle ann in eigenem Ermessen die Methodi der Indexberechnung anpassen. 7