Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm

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Transkript:

Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm Ausgabe 2013

Ziele und Umsetzung des Leitfadens Dieser Leitfaden will dazu beitragen, negative Erscheinungen am Rande von Vereinsfesten, Abendunterhaltungen und anderen Veranstaltungen auf ein Minimum zu reduzieren. nicht mit Verboten, sondern mit Information und Hinweisen sowie durch das Festlegen von in allen drei Gemeinden geltenden Standards die Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen. Der Unterkulmer Schulhausabwart ist dafür besorgt, dass das benötigte Informationsmaterial den Veranstalter/innen durch die bewilligende Behörde zur Verfügung gestellt wird. Die Arbeitsgruppe Öffentlicher Raum / Freizeit koordiniert und fördert den Erfahrungsaustausch mit und unter den Vereinen und ergänzt oder revidiert bei Bedarf den Leitfaden. Umsetzung des Leitfadens (Kontrollen): Die Einhaltung dieses Leitfadens unterliegt der Verantwortung der einzelnen Vereine oder Organisator/innen. Spezielle Kontrollen durch die Präventionskommission sind nicht vorgesehen. Es liegt auf der Hand, dass es im ureigensten Interesse jedes einzelnen Vereins liegt, den Leitfaden umzusetzen. Ausserdem o wird Nichteinhalten dieses Leitfadens schnell ersichtlich (z. B.: Abnahme Hauswart eventueller Schäden im und ums Areal, Polizeieinsätze, Augenzeugen usw.). o würde als Folge von mehreren negativen Vorfällen die Erteilung der Bewilligung zur Durchführung einer künftigen Veranstaltung erschwert. o behalten sich die Gemeinden und Schulbehörden der drei Gemeinden vor, in Rücksprache mit der Präventionskommission, Anträge und Bewilligungen zur Durchführung von Veranstaltungen abzulehnen. 2

Alkohol-Prävention (insbesondere für Jugendliche): Beachten der Jugendschutzbestimmungen Eingangsbereich: Alterseinteilung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder (Bezug beim zuständigen Hauswart) Plakate, die auf Altersbeschränkungen / Ausweispflicht hinweisen (Bezug beim zuständigen Hauswart) Genügend Personal (mind. 18 Jahre alt) für Eingangskontrolle, Betreuung der Kasse und für die Sicherheit aufbieten (bei kleineren Vereinen: genug früh andere Vereine um Unterstützung anfragen; Vereine helfen einander gegenseitig). Briefing Personal für Eingang / Kasse / Sicherheit vorbereiten und durchführen: o Konsequente Ausweiskontrolle durchführen (ID, Pass) o Angeheiterte Personen auf Fahrtüchtigkeit ansprechen Service- und Barpersonal: Genügend Personal für Bar aufbieten (mind. 18 Jahre alt, Barerfahrung von Vorteil). Barverantwortlichen bestimmen. Dieser ist verantwortlich für o Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen o Briefing des Personals Unerfahrenen oder jugendlichen Barhilfen eine versierte erwachsene Person zur Seite stellen. Briefing Personal für Bar und Service vorbereiten und durchführen: o Gesetzliche Jugendschutzbestimmungen / Kontrollband o Ziele Suchtprävention o Umgang mit Jugendlichen klären, die keinen Alkohol trinken dürfen o Jugendliche bei der Wahl von nichtalkoholischen Getränken unterstützen o Keinen Alkoholausschank an Angetrunkene Personal frühzeitig zum Briefing aufbieten. Wer arbeitet, trinkt keinen Alkohol! 3

Angebot im Barbereich: Attraktives Angebot von alkoholfreien Getränken: o geschmacklich, visuell und preislich o Gläser, nicht Becher o Informationen zu alkoholfreien Bars: www.bluecocktailbar.ch; aargau-luzern@bluecocktailbar.ch Keine Werbung für alkoholische Getränke oder Sponsoring durch Anbieter alkoholischer Getränke Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt anbieten Sitzgelegenheiten anbieten (im Sitzen wird in der Regel weniger schnell getrunken) Essen anbieten (wer auf leeren Magen trinkt, wird schneller betrunken): Salzstangen, Nüssli, Chips usw. Flyer und Alkoholmessscheiben auflegen Unfallprävention: Auf öffentliche Verkehrsmittel hinweisen (Star-Liner), Fahrplan beim Ausgang gut sichtbar aufhängen Shuttleservice / Taxi-Service vor Ort anbieten Nez Rouge (nur im Dezember): www.aaraueusigsundstadt.ch Sicherheit allgemein: Umgang mit angetrunkenen und gewaltbereiten Personen in geschlossenen Gebäuden Eingangs- und Barbereich: Genügend Personal (mind. 18 Jahre alt) für Sicherheit aufbieten (bei kleineren Vereinen: genug früh andere Vereine um Unterstützung anfragen; Vereine helfen einander gegenseitig) Bis zum Schluss der Veranstaltung eine Eingangskontrolle aufrechterhalten, die o eine Alterskontrolle durchführt (Personalausweis kontrollieren); o ein eventuelles Areal- bzw. Hausverbot überwacht und durchsetzt; 4

o eine Deponiestelle für Glas einrichtet: Glas wird von Gästen beim Hinausgehen im Eingangsbereich deponiert (kein Glas darf aus den Räumlichkeiten hinausgenommen werden). Einlass nicht kategorisch verweigern Sicherheits- und Kassenpersonal über Areal- und Hausverbote informieren. Die Verbote werden vom Areal- bzw. Hallenvermieter dem Hauswart weitergeleitet. Der Hauswart informiert den Veranstalter. Vorfälle mit auffälligen Personen oder Gruppen sind auch ohne erfolgten Polizeieinsatz vom Veranstalter dem Vermieter zu melden (Gemeindekanzlei oder Schulsekretariat). Wichtig ist auch ein gemeindeübergreifender Austausch über Erfahrungen bei Veranstaltungen. Aufmerksamkeit im Anlass- und Barbereich. Schlichtend einwirken bei vorgerückter Stunde und erhöhtem Alkoholpegel, bei verbalen Auseinandersetzungen von Einzelnen und vor allem bei Gruppierungen. Ruhige und dennoch aufmerksame Präsenz markieren. Umgebung: Genügend Personal (mind. 18 Jahre alt) für Sicherheit aufbieten Umgebung der Veranstaltung in unregelmässigen Abständen durch Patrouillen beobachten. Ruhig das Gespräch mit Suchtmittelkonsumenten, Randalierern oder Abfallverursachern suchen. Grenzen aufzeigen, in Ruhe stehen bleiben, bis sich die Situation klärt und sich dabei nicht auf Diskussionen einlassen. Aufmerksamkeit und Präsenz bei der Entstehung grösserer Gruppierungen Massnahmen: Ausweiskontrolle / Wegweisung nur über Sicherheitsdienst oder Polizei möglich Bei Unsicherheiten frühzeitig (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) die Veranstaltung bei der Regionalpolizei anmelden. 5

Gewaltbereite Personen: Nicht provozieren und sich nicht provozieren lassen Personen ruhig ansprechen und auf die geltenden Spielregeln hinweisen. Unauffällig verhalten, beobachten, Präsenz markieren. Wenn sich Aggressionen aufbauen, die sich nicht beruhigen lassen (besonders wenn Gruppen ab ca. 10 Personen involviert sind), Sicherheitsdienst oder Polizei alarmieren (Rufnummer 117). Betrunkene Personen: An angetrunkene Personen keinen weiteren Alkohol ausschenken. Versuchen, etwas Alkoholfreies anzubieten o- der humorvoll auf eine (Alkohol)-Pause aufmerksam machen wie z. B.: Wie wär s mit etwas essen? Angetrunkene Personen mit ruhiger Stimme ansprechen, auffordern sich hinzusetzen und Taxi oder andere Person organisieren, die die betrunkene Person nach Hause fährt. Falls nötig (z.b. wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist), Sanität benachrichtigen (Rufnummer 144). Person zudecken, um sie gegen Unterkühlung zu schützen. Präventionskommission der Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm Beilage Checkliste Planung von Veranstaltungen 6