Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Ähnliche Dokumente
Änderung der Funkrufnamen im Landkreis Kulmbach

Marcus Wienig - Ausbildung der Jugendfeuerwehr Luckau. Fahrzeugkunde

Wissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V.

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Fahrzeugkunde

Der BOS-Funk. Hier ein Beispiel dazu: Florian München : zuständig für die Stadt München Florian München-Land : zuständig für den Landkreis München

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Standardfunkausstattung je Fahrzeug/Funktion Typgruppe Typ Fahrzeug MRT HRT

Funkrufname Beschreibung OPTA ANZEIGE Display

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Maschinistenausbildung

Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen für die Feuerwehren im Saarland

Freiwillige Feuerwehr Lkr. Rhön-Grabfeld

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G

Rheinland-Pfalz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)

*) Folgende Aufgabenträger haben in rlpstat keine Daten erfasst:

Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab )

Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren

Funkrufnamen. F e u e r w e h r k r e i s a u s b i l d u n g

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

Mindestanforderungen für die kommunale Gefahrenabwehrbedarfsplanung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)

Funkrufnamen und Funkgeräte

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Grundsätze. 1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth

Satzung der Stadt Blieskastel

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt

S a t z u n g. 1 Kostenersatz

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

S a t z u n g über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. G e b ü h r e n s a t z u n g

Bericht des Kommandanten Berichtsjahr: 2016

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm

Fahrzeuge Feuerschutz

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Funkkonzept Feuerwehr Stadt Nideggen

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in 37 Abs. 1 und 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen.

Aktionstag der Freiwilligen Hofbieber:

Einsatzplanung für den

Satzung über die Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr der Schöfferstadt Gernsheim

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt

Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO)

über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt. 1 Grundsatz. 2 1 Gebührenpflicht

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach (Feuerwehrsatzung)

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS) 1 Geltungsbereich

Jahresbericht der Freiwilligen Feuerwehr Würselen 2013

Öffentliche Bekanntmachung

Präambel. Inhaltsübersicht. 1 Begriffsbestimmungen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Sprechfunkübung im TMO-Betrieb

Fachbereich 7 Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen

Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wunstorf (Feuerwehrgebührensatzung)

Amt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

JAHRESSTATISTIK DER FEUERWEHREN für das Berichtsjahr. Bogen A1. Erfassungsjahr:

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am. Satzung neu

Ministerium des Innern

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Bayerisches Staatsministerium des Innern

A N T W O R T. zu der Anfrage. der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) Vorbemerkung der Fragestellerin:

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillingen/Saar

Transkript:

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2104 17.11.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Brand in der Betriebsstätte Wolfen der Fehr Umwelt Ost GmbH am 8./9. August 2017 Kleine Anfrage - KA 7/1170 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Betriebsstätte Wolfen der Fehr Umwelt Ost GmbH kam es am 8./9. August 2017 zum Brand einer dortigen Lagerhalle. In der Lagerhalle sollen große Mengen Abfälle unterschiedlicher Art gelagert worden sein. Nach diversen Berichten traten bei Personen, die zur Brandbekämpfung eingesetzt waren, gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung vom 5. Oktober 2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Zoschke Feuer im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen (Drs. 7/1951). Ein wesentlicher Teil der Antwort ist vom beantwortenden Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie als vertraulich eingestuft worden, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gewahrt werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Mit welchen Kräften und Mitteln kamen welche Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren, Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sowie weitere Hilfsorganisationen bei der Brandbekämpfung zum Einsatz? Die erbetenen Angaben stammen aus dem Ereignisbericht der örtlich zuständigen Feuerwehr zu den Nummern 13 - Beteiligte Feuerwehren - und 14 - ausgerückte Kräfte und Fahrzeuge aller beteiligten Feuerwehren - im Zeitraum 8. August 2017 bis 10. August 2017. Dabei ist zu beachten, dass Einsatzkräfte innerhalb des Zeitraumes von mehr als zwei Tagen unter Einhaltung der Ruhezeiten mehrfach eingesetzt werden können: (Ausgegeben am 17.11.2017)

2 Freiwillige Feuerwehren: Gemeinde/Stadt Ortsfeuerwehr Anzahl der Einsatzkräfte Aken Aken 17 Bitterfeld-Wolfen Bitterfeld 36 LF 16/12 SW 2000 Tr DLK 23/12 ELW 1 Bitterfeld-Wolfen Bobbau 6 Bitterfeld-Wolfen Greppin 33 LF 16/12 Bitterfeld-Wolfen Holzweißig 6 Bitterfeld-Wolfen Thalheim 43 LF 16 TS Bitterfeld-Wolfen Wolfen 59 HLF 20/16 KdoW RW 1 TLF 16/24 GW-G ABC-Erk DLK 23/12 LF 8/6 SW 2000 Bitterfeld-Wolfen Zschepkau 3 TSF Köthen Köthen 1 KdoW Raguhn-Jeßnitz Jeßnitz 9 HLF 20/16 Raguhn-Jeßnitz Retzau 9 HLF 20/16 Raguhn-Jeßnitz 1 KdoW Lösch- und Sonderfahrzeuge GW-A KdoW Krad Sandersdorf 28 HLF 20/16 FuTrKw

3 Gemeinde/Stadt Lösch- und Sonderfahrzeuge Ortsfeuerwehr Anzahl der Einsatzkräfte Roitzsch 6 LF 16 TS Renneritz 14 LF 16 TS Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau 7 TLF 24/50 Zörbig Zörbig 9 LF 16 TS Abkürzungsverzeichnis der oben angeführten Lösch- und Sonderfahrzeuge der Feuerwehr: - Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser LF 16 TS - Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 - Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 - Hilfeleistungslöschfahrzeug GW-A - Gerätewagen Atemschutz KdoW - Kommandowagen (PKW) FuTrKw - Funktrupp Kraftwagen ST ABC-Erk - ABC Erkundungskraftwagen TLF 16/24 - Tanklöschfahrzeug Trupp - Tanklöschfahrzeug Staffel TLF 24/50 - Tanklöschfahrzeug Trupp DLK 23/12 - Drehleiter mit Korb GW-G - Gerätewagen Gefahrgut - Mannschaftstransportfahrzeug TSF - Tragkraftspritzenfahrzeug Werkfeuerwehr: Werkfeuerwehr SECURITAS: zehn Einsatzkräfte mit Universallöschfahrzeug ULF 6000 mit Löscharm und ULF 6000 mit CO 2 -Löschanlage (die Pumpenleistung eines Universallöschfahrzeuges beträgt 6000 Liter pro Minute). Technisches Hilfswerk (THW): THW Merseburg: neun Einsatzkräfte und Gerät zum Beräumen. Polizei: Polizeikommissariat Bitterfeld-Wolfen: neun Einsatzkräfte. Landkreis: Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst: drei Einsatzkräfte 2. Welche umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe sind infolge des Brandes in welchem Umfang ausgetreten? Welche Proben wurden an der Einsatzstelle während des Einsatzes von welcher Behörde/Einrichtung genommen und welche Messergebnisse liegen vor? Bitte Zeitpunkt und Messergebnisse der einzelnen Stoffe auflisten. Mit Nachtrag vom 19. Oktober 2017 zur Drucksache 7/1951 wurde seitens des Landtags von Sachsen-Anhalt die Liste der zum Zeitpunkt des Brandes gelagerten Stoffe zur Veröffentlichung freigegeben.

4 Zunächst geht das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie davon aus, dass ein nicht näher bestimmbarer Teil dieser Stoffe unverändert gegebenenfalls über den Luftpfad und gegebenenfalls über das Löschwasser aus dem Lagerbereich ausgetreten ist. Hinzu kommt ein ebenso nicht näher bestimmter Teil an Brandgasen, entstanden aus chemischen Reaktionen der Baumaterialien des Gebäudes und aus chemischen Reaktionen der gelagerten Stoffe. Während des Einsatzes erfolgten Messungen an der Einsatzstelle mit dem ABC-Erkundungsfahrzeug durch die Feuerwehr. Messungen wurden an den Messpunkten Thalheim, Glaswerk und Wolfen durchgeführt. Die Messungen ergaben Werte unterhalb sämtlicher Warnschwellen. 3. Ausweislich der Antwort auf Frage 4 der in den Vorbemerkungen genannten Kleinen Anfrage klagten bzw. klagen elf Einsatzkräfte über gesundheitliche Folgen wie Verletzungen, Hautveränderungen, Kopfschmerzen sowie persönliches Unwohlsein. Wie viele der Personen aus Frage 2 befanden bzw. befinden sich in ärztlicher Behandlung? Die genannten elf Personen befanden sich in ärztlicher Behandlung. Sämtliche Verletzungen sind seit dem 18. September 2017 austherapiert und bedürfen keiner weiteren Behandlungen. 4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beschwerden der Einsatzkräfte und den bei dem Brand freigesetzten Stoffen? Wenn ja, welchen? Gemäß Antwort der Landesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 7/1055 klagten mit Stand 4. September 2017 elf Personen über gesundheitliche Folgen. Selbige dürften zumindest teilweise im Zusammenhang mit den beim Brand freigesetzten Stoffen stehen, welcher aber insbesondere mangels genauer Kenntnis über die chemische Zusammensetzung der Brandgase nicht näher beschrieben werden kann. 5. Standen den behandelten Ärzten Informationen dazu zur Verfügung, welche Stoffe durch den Brand freigesetzt wurden? Wenn nein, warum wurden diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt? Wer hat diese Entscheidung getroffen? Ja, den behandelnden Ärzten standen Informationen zu den an der Brandstelle vorhandenen Stoffen zur Verfügung.

5 6. Ein wesentlicher Teil der Antwort auf die in den Vorbemerkungen genannten Kleinen Anfrage ist vom beantwortenden Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie als vertraulich eingestuft worden, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gewahrt werden sollen. Auf welcher Rechtsgrundlage kam das Ministerium zu dieser Entscheidung? Wie beurteilt die Landesregierung diese Entscheidung des Ministeriums vor dem Hintergrund, dass in anderen Bundesländern mit vergleichbarer Rechtsgrundlage solche Antworten öffentlich zugänglich sind (siehe beispielhaft die Antwort der Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage Großbrand Lagerhalle in Ludwigshafen des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 19. Juli 2013 (Drs. 16/2599))? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat mit Nachtrag vom 19. Oktober 2017 zur Drucksache 7/1951 die Liste der zum Zeitpunkt des Brandes gelagerten Stoffe zur Veröffentlichung freigegeben.