Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellentagung 23., 24. und 26. Januar 2018
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Vernetzung / Naturschutz Sylvia Urbscheit und Jessica Käser, Fachstelle Naturschutz Pflegeplan Naturschutzflächen Übersicht Vernetzungsprojekte Vernetzungsvereinbarungen, neues Vorgehen Kontrollhandbuch Vernetzungsmassnahmen
Pflegeplan Naturschutz im GIS- Browser Naturschutzflächen werden im Pflegeplan Naturschutz- Teilflächen geografisch erfasst und dargestellt (analog zu AgriGIS). Die Erfassung der Gebiete (Aussengrenze) ist grösstenteils abgeschlossen. Der Pflegeplan ist im GIS-Browser abrufbar (www.maps.zh.ch, Karte «Pflegeplan Naturschutz- Teilflächen) Die dargestellten Daten (Geometrien, Flächengrössen und Pflegemassnahmen) sind verbindlich
«Karteninhalt» / «Ebenen»: Haken Teilflächen mit Agricolainformationen setzen Bei blau umrandeten Flächen sind unter «Info» Daten aus dem Agricola einsehbar Amt für Landschaft und Natur
Pflegeplan Naturschutz-Teilflächen
Stand Vernetzungsprojekte Amt für Landschaft und Natur Start nächste Projektphase 2018 Projektabschluss 2018 Zwischenbericht 2018 Bauma Aesch Birmensdorf Bonstetten Elgg - Hagenbuch Dägerlen-Hettlingen-Neftenbach Brütten Hofstetten Dietlikon Bülach Hütten Gossau Dübendorf Langnau am Albis Niederhasli Fällanden Mettmenstetten Rüschlikon Flaach Mönchaltorf Rüti Nürensdorf Oberglatt Schlieren Turbenthal Obfelden Unterengstringen Urdorf Richterswil Wallisellen Weiningen Rifferswil Zürich (Üetliberg) Wiesendangen Zürich (Hönggerberg/Affoltern) Zürich (Witikon) Wila Zürich (Süd) Winterthur West Winterthur Nord Zürich Adlisberg-Schwamendingen
Vernetzungsvereinbarungen bisher gelten weiterhin für laufende Projekte! Amt für Landschaft und Natur
neu: muss bei Projekten angewendet werden, die ab 2018 eine neue Projektphase starten Vereinbarung beinhaltet nur die allgemeinen Bedingungen
Die neue Vereinbarung bezieht sich auf die aktuelle Übersicht zu den Vernetzungsflächen und Vernetzungs-massnahmen im Agriportal
Merkblatt Vernetzungsvereinbarungen Beschreibt das Vorgehen und die Abläufe bei Start einer neuen Projektphase Beinhaltet eine Mustervereinbarung www.naturschutz.zh.ch Vernetzungsprojekte Erarbeitung Vernetzungsvereinbarungen Vorgehen und Abläufe
Termine Anmeldung Vernetzung Amt für Landschaft und Natur Das Agriportal Vernetzung ist offen von Mitte Mai bis am Mittwoch, 4. Juli 2018
Umsetzungskontrolle in VP Neues Handbuch für Ackerbaustellenleitende Publikation folgt noch! Hilfestellung Keine neue Aufgabe oder Zusatzaufgabe
Grundsätze Die Ackerbaustelle (ABS) kann selber entscheiden, wann sie welche Flächen kontrollieren möchte. Jede Fläche einmal während der Projektdauer (8 Jahre) ABS organisiert die Kontrolle selbständig. (Möglichkeit: zu kontrollierenden Flächen durch die FNS bestimmen lassen.) ABS entscheidet, ob der Bewirtschafter anwesend ist oder nicht. ABS entscheidet, ob alle LW oder nur jene mit Verstössen über die Kontrollresultate informiert werden. Positive Rückmeldungen sind motivierend.
Vor- und Nachbereitung der Kontrolle Optimaler Zeitpunkt abhängig von Massnahme Feldprotokolle Stehen im Agriportal Vernetzung zur Verfügung (pro Betrieb) Für ausserkantonale Bewirtschafter können die Daten von der FNS bezogen werden Resultate: Im Agriportal eintragen z.b. «Juni 2018: i.o.» Bei Verstössen FNS informieren (vergl. «Konsequenzen»)
Bewirtschaftungseinheiten Massnahme innerhalb Bewirtschaftungseinheit Bsp: Eine Extensive Wiese liegt auf den Parzellen a und b. Massnahmen laut Agriportal: Parzelle a: 30a Ext. Wiese, Mahd mit Messerbalken, 10% Rückzugsstreifen Parzelle b: 10a Ext. Wiese, Mahd mit Messerbalken, 10% Rückzugsstreifen Insgesamt 40a Ext. Wiese, 4a als Rückzugsstreifen
Handbuch mit Kontrollfragen Unterscheidung von 3 Fällen Erfüllt Verbesserungspflichtig Nicht umgesetzt
Beispiel 1 Verbesserungspflichtig Beispiel nicht mehr funktionaler (= verbesserungspflichtiger) Asthaufen
Beispiele Beispiel Verbesserungspflichtiger Rückzugsstreifen:
Konsequenzen Fall «Erfüllt»: Keine Folgen Bewirtschafter kann zur Motivation informiert werden. Ist ABS üerlassen Fall «Verbesserungspflichtig»: Bewirtschafter informieren Bewirtschafter informieren und wenn nötig beraten Nachkontrolle einplanen Fall «Nicht umgesetzt»: Verstoss dokumentieren (Foto) Feldprotokoll durch Bewirtschafter unterzeichnen lassen FNS informieren Wo nötig Kürzung gemäss DZV (vorgängige Info mit Rechtsmittelbelehrung an Bewirtschafter)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Wir schätzen Ihr Engagement im Rahmen der Vernetzungsprojekte sehr