Bezirksgericht Winterthur
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- Felix Busch
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1 Bezirksgericht Winterthur Mitwirkende: Vizepräsident lic. iur. A. Oehler, Bezirksrichterin lic. iur. A. Sperandio Bernhauser, Bezirksrichterin lic. iur. J. Meier, Bezirksrichterin lic. iur. Ch. Jost, Bezirksrichter lic. iur. M. Stosberg, Bezirksrichterin lic. iur. C. Schibli Arn, Bezirksrichter lic. iur. P. Castrovilli, Bezirksrichter lic. iur. A. Huizinga, Bezirksrichter lic. iur. F. Brügger, Bezirksrichterin lic. iur. K. Findeisen sowie die Leitenden Gerichtsschreiber lic. iur. H. Winkler und Dr. St. Jaissle Beschluss vom 15. Januar 2015 betreffend Konstituierung für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 2015 I. Gesamtgericht 1. Wahl der Vizepräsidentin: Zur Vizepräsidentin des Bezirksgerichtes Winterthur wird gewählt: lic. iur. Corinne Schibli Arn. 2. Bezeichnung der Richterinnen und Richter: Es werden bezeichnet: a) Als 1. Richter im Vollamt b) Als 2. Richterin im Vollamt Vizepräsidentin lic. iur. Corinne Schibli Arn
2 - 2 - c) Als 3. Richterin im Vollamt d) Als 4. Richterin im Vollamt e) Als 5. Richterin im Vollamt Bezirksrichterin lic. iur. Christa Jost f) Als 6. Richter im Vollamt Bezirksrichter lic. iur. Martin Stosberg g) Als 7. Richter im Vollamt h) Als 8. Richter im Vollamt i) Als 9. Richterin im Vollamt Ersatzrichterin lic. iur. Regula Hürlimann j) Als 1. Richter im Teilamt (50 %) Bezirksrichter lic. iur. Felix Brügger k) Als 2. Richterin im Teilamt (50 %) II. Kammer Das Kollegialgericht konstituiert sich mit Wirkung ab 1. Mai 2015 wie folgt: Vorsitzende: Mitglieder: Vizepräsidentin lic. iur. Corinne Schibli Arn Bezirksrichterin lic. iur. Christa Jost
3 - 3 - Bezirksrichter lic. iur. Martin Stosberg Bezirksrichter lic. iur. Felix Brügger Ersatzrichterin lic. iur. Regula Hürlimann Als Stellvertreter verfügen alle Richterinnen und Richter über die Kompetenzen eines Vorsitzenden. Die Prozessleitung inkl. Beweisabnahme bei Zivilprozessen wird an die Referentinnen und Referenten der jeweiligen Prozesse delegiert, mit Ausnahme der Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, Sistierung, Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung bzw. unentgeltlichen Rechtsvertretung und Erlass von umfassenden Beweisverfügungen. III. Einzelgerichte 1. Wahl der Einzelrichterinnen und Einzelrichter Es werden gewählt: a) Bezirksrichter lic. iur. Martin Stosberg für das summarische Verfahren (exkl. Eheschutz), für Requisitoriale und für das Zwangsmassnahmengericht b) für alle übrigen Funktionen der Einzelgerichte: Vizepräsidentin lic. iur. Corinne Schibli Arn Bezirksrichterin lic. iur. Christa Jost
4 - 4 - Bezirksrichter lic. iur. Felix Brügger Ersatzrichterin lic. iur. Regula Hürlimann Als Stellvertreter verfügen alle Richterinnen und Richter und der Präsident sowie die Vizepräsidentin über die Kompetenzen eines Einzelrichters. 2. Zuweisung der Geschäfte Die Geschäfte der Einzelgerichte werden wie folgt zugewiesen: a) Geschäfte des summarischen Verfahrens (exkl. Eheschutz), Requisitoriale und des Zwangsmassnahmengerichtes: Bezirksrichter lic. iur. Martin Stosberg, Stellvertreter: der Präsident und die Vizepräsidentin sowie alle Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes Winterthur gemäss I./2. b) Geschäfte der Einzelgerichte in Strafsachen, Geschäfte im vereinfachten Verfahren und Klagen aus dem SchKG gemäss Art. 198 lit. e Ziff ZPO sowie besondere eherechtliche Verfahren, Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten, Verfahren bei eingetragener Partnerschaft und Klagen aus Verwandtenunterstützung: (1/8) (1/8) Bezirksrichterin lic. iur. Christa Jost (1/8) (1/8) (1/8) Ersatzrichterin lic. iur. Regula Hürlimann (1/8) (1/16) Vizepräsidentin lic. iur. Corinne Schibli Arn (1/16)
5 - 5 - Bezirksrichter lic. iur. Felix Brügger (1/16) (1/16) IV. Jugendgericht Als Präsident des Jugendgerichtes wird gewählt: und als dessen Stellvertreter die Vizepräsidentin und alle Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes Winterthur gemäss I./2. V. Arbeitsgericht Als Präsident des Arbeitsgerichtes wird gewählt: Bezirksrichter lic. iur. Martin Stosberg und als dessen Stellvertreter der Präsident, die Vizepräsidentin und alle Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes Winterthur gemäss I./2. VI. Mietgericht Als Präsidentin des Mietgerichtes Winterthur wird gewählt: Bezirksrichterin lic.iur. Christa Jost und als deren Stellvertreter
6 - 6 - und im Übrigen der Präsident, die Vizepräsidentin und alle Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes Winterthur gemäss I./2. VII. Paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen Als Vorsitzende der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietsachen amten die Leitenden Gerichtsschreiber und als deren Stellvertreter die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. VIII. Visitationen Die Abordnungen des Bezirksgerichtes Winterthur bestehen aus einer Richterin oder einem Richter, welche einen Kanzleibeamten oder einen Auditor beiziehen können. Die Visitationen werden den Mitgliedern des Gerichtes wie folgt zugeteilt: a) Friedensrichteramt Winterthur sowie die Betreibungsämter Winterthur-Stadt, Wülflingen und Oberwinterthur b) Betreibungsamt Seuzach sowie die Friedensrichterämter Dinhard, Seuzach, Hettlingen und Dägerlen Bezirksrichter lic. iur. Felix Brügger und c) Betreibungsamt Elgg sowie die Friedensrichterämter Elgg, Elsau, Hofstetten, Hagenbuch und Schlatt
7 - 7 - d) Betreibungsamt Zell sowie die Friedensrichterämter Zell, Turbenthal und Wiesendangen e) Friedensrichterämter Altikon, Ellikon an der Thur und Rickenbach f) Friedensrichterämter Brütten, Pfungen, Dättlikon und Neftenbach Bezirksrichterin lic.iur. Christa Jost IX. Mitteilung und Publikation Schriftliche Mitteilung an die Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich sowie an die Mitglieder des Bezirksgerichtes Winterthur, an die Winterthurer Anwaltschaft, an die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, an die Notariate des Bezirkes Winterthur, den "Landboten" sowie "Radio Top". Winterthur, 15. Januar 2015 BEZIRKSGERICHT WINTERTHUR Der Vizepräsident: Der Leitende Gerichtsschreiber: lic. iur. A. Oehler lic. iur. H. Winkler
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