PLM: Privat Label Manufacturer (Kunde der OEM-PLM-Beziehung) OEM: Original Equipment Manufacturer (Lieferant der OEM-PLM-Beziehung)

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1 1 Anwendsbereich Prüf der Produktdokumentation im Falle von Privat Label Herstellern gemäß OEM Verfahren Zu verwenden bei neuen Anträgen zur Zertifizier und bei Stichprobenprüfen im Rahmen der regelmäßigen Überwach. (Zu Details, siehe schluss: EK-MED 3.9 B 16 Stand Oktober 2010) PLM: Privat Label Manufacturer (Kunde der OEM-PLM-zieh) OEM: Original Equipment Manufacturer (Lieferant der OEM-PLM-zieh) Anmerk: Verfahren bei denen das OEM Verfahren nicht zulässig ist (Hersteller nicht nach Richtlinie für das Produkt zertifiziert oder Lieferant selbst nur PLM) müssen gemäß schluss EK-MED 3.9 B 17 Stand April 2010 beet werden. 1.1 Unternehmen (PLM) / Produkt Unternehmen: Gutachter Produkt Generische Produktgruppe / Subkategorie Klassifizier 93/42/EWG, Anhang IX schreib, Zweckbestimm 1.2 OEM / Lieferant Unternehmen: Adresse: Name Produktname: Klasse: Straße, Hausnummer Produktname: Unterschrift ggf. Artikelnummer GMDN: UMDNS (alternativ): Nach Regel:: Produkt Fall I a: OEM verfügt über ein genehmigtes Qualitätssicherssystem nach Anhang II, V oder VI, eine Produktzertifizier nach Anhang II (4) oder Anhang III ist nicht erforderlich Fall I b: OEM verfügt über ein genehmigtes Qualitätssicherssystem nach Anhang II ohne (4) sowie eine EG-Auslegsprüfbescheinig nach Anhang II (4) Fall I c: OEM verfügt über ein genehmigtes Qualitätssicherssystem nach Anhang V oder VI sowie eine EG-Baumusterprüfbescheinig nach Anhang III Fall I d: OEM hat kein zertifiziertes Qualitätssicherssystem, d.h. gewähltes Konformitätsbesverfahren nach Anhang III mit IV oder VII mit IV. Fall II OEM ist nicht als Hersteller im Sinne der Richtlinie tätig und verfügt nicht über eine scheinig nach Richtlinie 93/42/EWG für das betreffende Produkt PLZ, Ort ggf. Artikelnummer Der Fall Id ist nicht im Geltsbereich der DQS Medizinprodukte und kann deshalb nicht angeboten werden. Im Fall II ist ein Audit bei der Fertigsstätte durchzuführen, siehe EK-MED schluss 3.9 B17 Stand April Es ist eine separate Auditplan seitens der DQS Medizinprodukte GmbH durchzuführen (Anm.: Kein OEM-Verfahren). Version: 2.0Version: / 5

2 2 Verantworten und fugnisse 2.1 Auditleiter Der Auditleiter ist verantwortlich für die Prüf und die urteil des QM-Systems bezüglich der Systemdokumentation des Kunden, der zugsnormen und der Regelen der Richtlinie 93/42/EWG. Er trägt die Verantwort für die Arbeit des Auditteams und die Einhalt der DQS-Prozesse. Ist der Auditleiter nicht selbst Experte, erkennt er die des Gutachters für die Produktdokumentation vorbehaltlos an. 2.2 Fachexperte Er ist verantwortlich für die fachliche und inhaltliche der produkt-, bzw. verfahrensspezifischen Aspekte des QM-Systems. Hierzu obliegt ihm die Prüf der Produktdokumentationen. Wenn die Produktaktenprüf im Rahmen der Stichprobenprüf separat von der gutacht des Managementsystems vor Ort erfolgt, so informiert der Gutachter den leitenden Auditor über das Ergebnis der Produktaktenprüf. 3 Prüf auf Erfüll der Anforderen an die Mindestdokumentation 3.1a Im Fall: Ia Ib, Ic Antrag des PLM auf Durchführ eines Konformitätsbesverfahrens an benannte Stelle Regel der Verantwortlichkeiten, z.b. in Form einer Liste der Verantwortlichkeiten Dokumentiertes QM-System des PLM Konformitätserklär des PLM Gültige scheinig(en) nach 93/42/EWG des OEM für das betreffende Produkt Ausgestellt durch die nannte Stelle: Nach RL 93/42/EWG Anhang?: Nr. der scheinig Gültig bis: Geltsbereich der EG-Genehmig deckt das betroffene Produkt ab? Konformitätserklär des OEM Produktes Version: 2.0Version: / 5

3 Übereinstimmserklär des OEM, dass OEM Produkt und Privat Label Produkt identisch/bis auf... identisch sind Kennzeichn und Gebrauchsanweis des Privat Label Produktes (inklusive Zweckbestimm und Anwendsbeschränk) zum Vergleich mit den Anforderen der Richtlinie Kennzeichn und Gebrauchsanweis des bereits genehmigten OEM-Produkts (inklusive Zweckbestimm und Anwendsbeschränk) - zum Vergleich mit den Angaben des OEM Name und Adresse des OEM identisch in Zertifikat, Konformitätserklär, OEM-Vertrag 3.1b Zusätzlich im Fall: Ib, Ic richt über die EG-Auslegsprüf der nannten Stelle des OEM (im Fall Ic muss der richt eine Prüf der technischen Dokumentation wiedergeben) Eine umfassende Dokumentation, aus der die nannte Stelle die Änderen seines Produktes gegenüber dem OEM-Produkt entnehmen kann Auf Nachfrage die gesamte technische Dokumentation des OEM einsehbar. 3.2 OEM Vertrag Vertrag vom: Geltsbereich der Vereinbar (betroffene Produkte/-gruppen) Geltsdauer der Vereinbar Detaillierte Spezifikationen für die jeweiligen Produkte Regelen, wer für welche Dokumentation (technischen Dokumentation, DHR (Device History Record) etc.) verantwortlich ist, inkl. Aufbewahrsfristen, auch nach Ende der Vereinbar Version: 2.0Version: / 5

4 Rückverfolgbarkeit von Rohmaterial/Komponenten Einfluss des PLM auf das Produktdesign Regelen über das Verfahren, wie Änderen am Produkt und im Herstellsprozess veranlasst, freigegeben, durchgeführt, dokumentiert und kommuniziert werden Recht zur Einsicht in die bzw. Vorlage der Technischen Dokumentationen für die nannte Stelle und die zuständige hörde des PLM Regelen zur Zusammenarbeit bei Vorkommnissen/Meldepflichten/Rückruf, auch nach Ende der Vereinbar Zugangsrecht der nannten Stellen und hörden zu den triebstätten des OEM und dessen Zulieferer/Unterauftragnehmer Informationspflicht bei Änderen am Status der scheinigen des OEM und/oder PLM Umgang mit Kundenreklamationen, sowie Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen Gegebenenfalls Verantwortlichkeitsmatrix 3.2 Technische Dokumentation des PLM Name und Adresse des Herstellers im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG. Siehe 1.1 Identifikation des Medizinproduktes, für die Dokumentation gilt Siehe 1.1 Name und Adresse der betroffenen Standorte (Entwickl, Produktion) Name und Adresse der Notified Bodies, die in irgendeiner Form betroffen sind Eine schreib des angewandten Konformitätsbesverfahrens Version: 2.0Version: / 5

5 Konformitätserklär Kurzbeschreib des Medizinproduktes Einhalt der Grundlegenden Anforderen (Anhang I) Risikomanagementdokumentation Produktkennzeichn Gebrauchsanweis Darleg der relevanten gesetzlichen Vorschriften, die angewandt werden Identifikation der technischen Normen, die zur Darleg der Konformität mit den Anforderen angewandt werden Kurzbeschreib der Prüfen und Tests, die vor dem Inverkehrbringen durchgeführt wurden Darleg klinischer Daten / Klinische Die der Dokumentation gegen die Richtlinienforder ist wie folgt zu dokumentieren: 1 = erfüllt 2 = erfüllt, Verbesserspotenzial erkennbar keine Auswirk auf Verkehrsfähigkeit 3 = teilweise erfüllt, nicht akzeptabel (S , Abschnitt 1.2.4) 4 = nicht erfüllt (S , Abschnitt 1.2.4) nz = nicht zutreffend Version: 2.0Version: / 5

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