Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten

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1 Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten

2 AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert. Dies gibt ihnen die Sicherheit, ein anerkanntes Zertifikat von uns zu erhalten. Wir sind seit 2008 durch die Anerkennungsstelle der BA zugelassen, um AZWV-Träger und AZWV-Maßnahmen zu zertifizieren. Wir haben aufgrund der Nähe zu Firmen und Beschäftigten weitreichende Einblicke in die Branche. Wir sind der fachlich kompetente Spezialist mit jahrelanger Erfahrung in den Anforderungen und Themen der Beruflichen Bildung. 2

3 AgenturQZert Unser Alleinstellungsmerkmal: Wir zertifizieren ausschließlich Weiterbildungsmaßnahmen sowie betriebliche und überbetriebliche Weiterbildungsträger. Wir beschäftigen ausschließlich erfahrene Zertifizierungsauditoren aus diesen Bereichen. Unsere Standards: ISO 9001 AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) Kombi-Zertifizierung ISO 9001 und AZWV 3

4 Die Schritte der Zertifizierung Die Dauer der Zertifizierung hängt von den Zertifizerungsvorschriften und Ihrer Vorbereitung ab 4

5 Informationsgespräche Vor Beauftragung und Vertrag finden Informationsgespräche mit dem Bildungsträger statt. Alle für die Zulassung benötigten Informationen werden besprochen. Ziel: das Verfahren und die Entscheidungsfindung transparent zu machen. Keine Tätigkeiten zum Aufbau des QM-Systems und zur Erfüllung der AZWV-Anforderungen. 5

6 Anfragebearbeitung Daten zur Angebotserstellung: Adress- und Kontaktdaten Mitarbeiterzahlen Vollzeit, Teilzeit, Honorarkräfte ISO9001/AZWV/KombiZert Vorhandene Zertifikate Geltungsbereich Regional/Teilbereiche Tätigkeiten am Standort Bildungsmaßnahmen Standort/Schulungsstätten 6

7 Angebot Das Angebot beinhaltet: Voraudit Über einen Zulassungszyklus von drei Jahren Erstzulassungsaudit/Rezertifizierungsaudit Erstes und zweites Überwachungsaudit Datenerhebung zur Träger-und Maßnahmenzulassung Vertrag und Vertragsgrundlagen 7

8 Vertragsschließung und Vorbereitung der Zulassungsprüfung Vertragsschließung mit dem Bildungsträger durch Annahme des Angebots und Auftragserteilung. Bildungsträger erhält folgende Unterlagen von uns: Auditorenvorschlag Checkliste der Auditoren Rechtliche/wirtschaftliche Grundlagen Organisation und Ausstattung des Trägers Vertragsqualität und Werbung Vermittlungsbemühungen des Träger Aus- und Fortbildung der Leitung und Fachkräfte QM-System Liste der einzureichenden Unterlagen 8

9 Liste einzureichender Unterlagen Leistungsfähigkeit des Trägers 84 (1) Fähigkeit des Trägers, die Eingliederung von Teilnehmern/-innen zu unterstützen 84 (2) Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte 84 (3) System zur Sicherung der Qualität 84 (4) 9

10 Erstzertifizierung in 2 Stufen Audit Stufe 1 Zwingend bei Erstzulassungen seit 7/2008 i.d.r vor ORT (Ausnahme: z.b. bei Voraudit ) Dauer: mindestens ½ Tag Ansprechpartner: Managementbeauftragte und zuständige Personen Kennen lernen und Beurteilen des Unternehmens zur Zertifizierung Prüfung der eingereichten Dokumente 10

11 Erstzertifizierung in 2 Stufen Audit Stufe 2 Schwerpunkt des Zulassungsaudit. Frühestens 10 Tage, höchstens 6 Monate nach Stufe I. Bildungsträger erhält einen mit ihm abgestimmten Audittermin und Auditplan. Auditor bespricht mit den Zuständigen die Umsetzung der AZWV und des QM-Systems. Auditor nimmt Einsicht in die Unterlagen und begutachtet die Räume des Bildungsträgers. Nicht erfüllte Anforderungen werden notiert und klassifiziert Abschlussgespräch über das Auditergebnis. 11

12 Auditbericht Das Auditergebnis wird in einem Auditbericht dokumentiert. Der Auditbericht muss spätestens 10 Tage nach dem Abschlussgespräch in der AgenturQZert sein. Der Auditleiter dokumentiert darin seine Empfehlung zur Erteilung oder Nichterteilung der Zulassung. Der Auditor nennt Abweichungen Korrekturmaßnahmen nennt Beanstandungen und spricht Empfehlungen aus. Achtung: Die endgültige Entscheidung über die Zulassung des Bildungsträger trifft der Leiter der AgenturQZert - nicht der Auditor. 12

13 Zertifizierungsentscheidung und Ausstellung von Zertifikaten AgenturQZert überprüft anhand des Auditberichtes und weiterer Unterlagen die Zulassung des Bildungsträger. AgenturQZert fällt die Zulassungsentscheidung. Mit der Ausstellung des Zertifikates erfolgt die Zulassung. Meldung an die Bundesagentur für Arbeit. 13

14 Das Zertifikat 14

15 Überwachungsaudits und Re- Zertifizierung Überwachungsaudits Findet vor Ort statt (z.b. 1/2 PT/ÜA) Keine Dokumentenprüfung Beanstandungen Empfehlungen Neue Schulungsräume und stätten werden begutachtet Re-Zertifizierung Für Träger und Maßnahmen nach 3 Jahren fällig Kein Stufe 1 Audit mehr erforderlich 15

16 Zulassung von Bildungsmaßnahmen Nur förderfähige Maßnahmen können zertifiziert werden (BA Dokument SP III 22). Die Maßnahmenzulassungsprüfung erfolgt analog zur Trägerzulassungsprüfung (Dokumentenprüfung, Vor-Ort- Begehung). Maßnahmenzulassungen gelten 3 Jahre. Bei der Trägerzulassung werden die Bildungsmaßnahmen gleichzeitig mit zertifiziert. Zulassung von Maßnahmen kann jede fachkundige Stelle vornehmen. Maßnahmen können jederzeit neu beantragt werden. 16

17 Dauer des Zertifizierungsprozesses Die Dauer der Zertifizierung hängt von den Zertifizierungsvorschriften und der Vorbereitung des Bildungsträgers ab. Kürzester Zeitraum nach Vertragsschluss beträgt: bei Trägerzertifizerung ca. 4 Wochen bei Maßnahmenzertifizierung ca. 1 Woche 17

18 Kosten der Zertifizierung Beispiel: Trägererstzulassung (incl. 5 Maßnahmen) mit weniger als 10 Mitarbeitern (Einzelstandort): Erstzulassung Euro ca. 3000,- 1. Überwachungsaudit Euro ca. 1000,- 2. Überwachungsaudit Euro ca. 1000,- Darin enthalten sind Antragspauschale, Auditberichte, Zertifikatsgebühren sowie Reisekostenpauschalen der Auditoren. 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Anfragen: Erhard Pusch Lindenspürstraße Stuttgart Tel:

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