Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
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- Ilse Schwarz
- vor 8 Jahren
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1 Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Oranienburgerstr Berlin Tel Internet: 1
2 Inhalt Hintergrund Information, Schulung und Beratung Abschätzung der Kosten für die Träger Mögliches Vorgehen bei der Einführung von QM-System Weiterführende Informationen 2
3 SGB III - Gesetz Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt verabschiedet am , tritt am 01. April 2012 in Kraft QM-Anforderungen an die Träger und Maßnahmen: fünftes Kap. ( 176) 176 Grundsatz Hintergrund: das neue SGB III (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. [ ]. (2) Maßnahmen nach 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bedürfen der Zulassung nach 179 [Maßnahmezulassung] durch eine fachkundige Stelle. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den 81 und 82 bedürfen der Zulassung nach den 179 und
4 Übergangsfristen geregelt u.a. in 443 (3) Hintergrund: das neue SGB III zum : Verpflichtung zur Träger- und Maßnahmezulassung gem. 176 für alle Träger, die sog. Gutscheinmaßnahmen anbieten Gutscheinmaßnahmen sind: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach 81 und 82 ( Weiterbildungsgutschein ) (analog der alten 84 und 85 SGB III bzw. der AZWV) und Maßnahmen nach 45 Absatz 4 Satz 3 Nr. 1 zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ) 4
5 Übergangsfristen geregelt u.a. in 443 (3) Hintergrund: das neue SGB III Zum : Verpflichtung zu Trägerzulassung gem. 176 für alle Träger, die andere Arbeitsförderungsmaßnahmen selbst anbieten oder durchführen lassen. Für Träger, die bereits eine AZWV-Zulassung als Träger und ggf. für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung besitzen, behalten die Zulassungen ihre Gültigkeit bis zum Zeitpunkt des Auslaufen der Zulassung. Danach müssen sie eine Zulassung nach dem neuen SGB III und der AZAV-Verordnung erhalten. 5
6 Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung- AZAV trat am 1. April 2012 in Kraft Hintergrund: AZAV Nachfolgeverordnung der AZWV (sie galt nur noch bis zum 31. März 2012) Weitergehende Regelungen zur Umsetzung des SGB III, u.a.: Anforderungen an die Trägerzulassung Anforderungen an die Maßnahmezulassung Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Empfehlungen des Anerkennungsbeirates nach 182 des SGB III (in der Übergangsphase sind die Empfehlungen des Beirates der AZWV bindend) 6
7 Unterstützung für die Träger Der Paritätische und die PQ GmbH unterstützen die Träger bei der Erfüllung der neuen Rechtsvorschriften u.a. durch die Information, Schulung und Beratung. Die Information erfolgt durch die Landesverbände und den Gesamtverband des Paritätischen sowie durch die PQ GmbH und kooperierende Fachkundige Stellen. Zusätzlich werden bedarfsorientierte Beratung individuell oder in Gruppe (z.b. in der Qualitätsgemeinschaft) und Schulungen (sowohl durch die PQ als auch im Rahmen der Qualitätsgemeinschaften in NRW) angeboten. Der Paritätische kooperiert mit vier fachkundigen Stellen (Zertifizierungsgesellschaften), mit zwei weiteren laufen Gespräche über eine Kooperation. Durch die Rahmenverträge erhalten Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sonderkonditionen bei den Zulassungen nach AZAV. Kontakte s. letzte Folie. 7
8 Abschätzung interner Kosten 1. Die Einschätzung der internen Kosten kann nur durch eine vorherige Analyse des aktuellen Standes der Organisations- und QM-Entwicklung beantwortet werden. Hierzu kann z.b. der Paritätische Qualitäts-Check AZAV angewendet werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter: Achtung: da ab dem die neue Nachfolgeverordnung der AZWV unter dem Namen AZAV in Kraft trat, wird der Check erst aktualisiert und ist erst Ende April 2012 verfügbar. 2. Nach der Analyse können systematisch die Maßnahmen zur Erlangung der Zulassung umgesetzt werden 3. Ein Beispiel für das Vorgehen bei der Einführung von QM-System finden Sie in der Folie Mögliches Vorgehen bei der Einführung von QMS 8
9 Die internen Kosten beinhalten u.a.: Abschätzung interner Kosten Schulung der verantwortlichen Person für Qualitätsmanagement (QM) Interne Schulungen der Mitarbeiter/-innen Projektorganisation bei der Vorbereitung zur Zulassung/ Einführung von QM-System wird empfohlen Zeit* und Ressourcen für die Einführung von QM und Erstellung der Dokumentation Ggf. externe Unterstützung durch eine/-n Berater/-in *z. B. in der Aufbauphase je nach Größe der Einrichtung und Stand der Umsetzung der Anforderungen aus der AZAV 0,25- volle Stelle, danach (Pflege des Systems) kann der Zeitaufwand reduziert werden. 9
10 Externe Kosten: Abschätzung externer Kosten Zulassung (Zertifizierung) durch eine Fachkundige Stelle Angebote immer für die Erstzertifizierung + 1. und 2. Überwachungsaudit sowie für die Re-Zertifizierung anfordern Zusatzkosten beachten (für Zertifikat, RK, Spesen, MwSt. etc.) Sonderangebote durch mit dem Paritätischen kooperierende Fachkundige Stellen (Zertifizierungsgesellschaften): Links s. letzte Folie Certqua Well Done procum Cert DQS (nur in Verbindung mit ISO-Zertifizierung Kombiaudits ) 10
11 Die Kosten der Zulassung hängen von der Anzahl der: Beschäftigen (umgerechnet auf volle Stellen) Standorte Ggf. Maßnahmen (bei Maßnahmezulassung) Ggf. Zertifizierung des QM-Systems nach z.b. ISO 9001 in Verbindung mit der Trägerzulassung (sog. Kombiaudit) ab. Abschätzung externer Kosten Ohne Trägerzulassung kann keine Maßnahmezulassung erfolgen. Sofern QM-Anforderungen aus der AZAV-Verordnung und den Annerkennungsbeirat-Empfehlungen erfüllt sind, muss kein gesondertes QM-System z. B. nach ISO 9001 nachgewiesen werden. Kostenbeispiel für die Zulassung für 3 Jahre von kl. Träger (bis zu 5 Beschäftigte umgerechnet auf volle Stellen) mit einem Standort insgesamt ca. 6-8 Tausend Euro Brutto (Angaben ohne Gewähr). 11
12 QM= Qualitätsmanagement QMS= QM-System QMB= QM-Beauftragte/-r MA= Mitarbeiter QMH= QM-Handbuch KVP= Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Beschluss des Trägers: QMS einführen QMB benennen und schulen MA-Infoveranstaltung durchführen Mögliches Vorgehen bei der Einführung von QMS Meilensteine bei der Einführung von QMS Externes Audit/ Zulassung durchführen lassen KVP Lernen QM-Projektorganisation festlegen Sichern Anforderungen ermitteln (z.b. Qualitäts-Check PQ-Sys AZAV) Leitbild und Q- Politik erarbeiten/ aktualiseiren Management- Bewertung durchführen Prozesse festlegen/ Prozesskarte Interne Audits durchführen QM-Maßnahmen durchführen und bewerten QM-Ziele und Maßnahmen planen Verbessern QMH + QM- Dokumentation erstellen Aufnahme, ggf. Optimierung d. Prozesse MA-Schulen 12
13 Weitere Informationen SGB III - Gesetz Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt : AZAV incl. Begründung: ditierung.html Information und Beratung durch die Landesverbände des Paritätischen und Gesamtverband: Selbstevaluation anhand des Qualitäts-Checks AZAV (in Vorbereitung): 13
14 Weitere Informationen Schulungen im Paritätisches Qualitätssystem PQ-Sys zu AZAV: Information und Beratung durch die PQ GmbH: Information und Angebote zur Zulassung durch kooperierende fachkundige Stellen: Sonderangebote für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen bitte auf Rahmenverträge mit dem Paritätischen hinweisen! Certqua procum Cert Well Done DQS 14
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