Bedienungsanleitung zur Herbsterfassung 2016 Graubünden mit agriportal
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- Mina Kramer
- vor 7 Jahren
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1 Bedienungsanleitung zur Herbsterfassung 2016 Graubünden mit agriportal Im Herbst können nur Daten auf dem Formular C Flächen Nutzungsarten mutiert werden. Die weiteren Daten (Allgemeine Angaben, Tiere) können nur gelesen werden. Falls es bei den allgemeinen Angaben oder Tieren Änderungen gibt, müssen uns diese schriftlich mitgeteilt werden. Unter Umständen müssen die Sicherheitseinstellungen im Browser angepasst werden, damit die Erfassung in agriportal richtig funktioniert Formular C - Flächen Bevor Sie mit der Erfassung der Flächendaten beginnen, lesen Sie bitte das Merkblatt Wichtige Informationen für die Bewirtschaftungsmeldung der Flächen (Herbst 2016) durch. Sie finden es auf den letzten Seiten dieses Dokumentes. Wählen Sie den Menüpunkt 1.3. Formular C und klicken Sie anschliessend auf das Kapitel Nutzungsarten. Nun können Sie aus dem Dropdown-Feld bestehende Bewirtschaftungsparzellen auswählen und bearbeiten. Die Parzellen-Nummern sind im Dropdown-Menü und auf dem Flächenformular nach Gemeinde- und Parzellen-Nummer numerisch aufsteigend eingereiht. Bestehende Bewirtschaftungsparzelle ausgewählt: Pro Bewirtschaftungsparzelle werden sämtliche Nutzungen angezeigt. Sie können dem Sachbearbeiter zu jeder Nutzung über das -Symbol eine Bemerkung schreiben. Mit dem Link "Karte der Parzelle im GIS anzeigen" können Planausschnitte der Parzelle direkt aufgerufen und ausgedruckt werden. Seite 1 von 8
2 Grundsätzlich kann im Herbst nur der Bewirtschaftungsumfang (bewirtschaftet / nicht bewirtschaftet) geändert werden, deshalb stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung. Es können nur Meldungen von bewirtschaftet auf nicht bewirtschaftet oder umgekehrt erfasst werden. Die Flächen pro Neigungsstufe dürfen nicht überschritten werden. Geschieht dies, erscheint beim Aktivieren der Eingaben eine Fehlermeldung (HNG-Flächen stimmen nicht), welche zwingend korrigiert werden muss. Die Anzahl Bäume und der Flurname können nicht geändert werden. Eine allfällige Korrektur muss per gemeldet werden. Neuanmeldungen von Parzellen sind bei der Herbsterfassung nicht mehr möglich. Grundsätzlich kann im Herbst nur der Bewirtschaftungsumfang gemeldet werden. Jedoch kann eine Nutzungsänderung von Wiese (Code 0613) in Weide (Code 0616) oder umgekehrt auch gemeldet werden, dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die ganze Fläche in einen Code 0613 oder 0616 mutiert werden muss. Eine Teilfläche kann im Internet nicht geändert werden und muss uns per mitgeteilt werden. Falls eine andere Nutzungsänderung erfasst werden muss, kann uns dies ebenfalls per gemeldet werden. Parzellen (Nutzungen, ohne ANU-Vertragsflächen) können gelöscht werden. Parzellen oder Nutzungen mit ANU-Vertragsflächen können nicht gelöscht werden. Dies muss dem ANU per mitgeteilt werden. Einzelne Nutzungen einer Parzelle löschen: Wenn Sie eine Nutzung löschen möchten, klicken Sie auf das rote X bei der entsprechenden Nutzung. Die Zeile wird rot markiert. Nun müssen Sie auf den Button "Änderungen speichern" klicken, erst dann wird die Zeile gelöscht. Alle Nutzungen einer Parzelle löschen: Falls Sie eine Bewirtschaftungsparzelle, bei welcher mehrere Nutzungen erfasst sind, nicht mehr bewirtschaften, so müssen Sie jede einzelne Nutzung mit dem roten Kreuz löschen. Danach müssen die Änderungen wieder gespeichert werden. Nutzungen mit ANU-Vertragsflächen können nicht gelöscht werden. Weiteres ist unter Punkt "ANU- Vertragsobjekte" beschrieben. Seite 2 von 8
3 Hinweis: Obwohl alle Nutzungen einer Parzelle gelöscht worden sind, ist die Parzellen-Nr. immer noch im Dropdown-Feld ersichtlich (siehe Abbildung unten). Die Parzellen-Nr. kann nicht gelöscht werden. Nachdem die Daten aktiviert worden sind, wird die Parzellen-Nummer ebenfalls noch mit dem Vermerk "keine Nutzungen erfasst" aufgeführt. Dies ist nur ein Hinweis und kann in diesem Fal ignoriert werden. Das ALG wird die Parzellen-Nr. definitiv löschen. ANU-Vertragsobjekte (Biodiversitätsförderflächen BFF Qualitätsstufe II und Vernetzung) Parzellen mit integrierten Verträgen weisen 400er Codes auf. Die Codes, die Beschreibung der Nutzung und die Gesamtfläche können nicht verändert werden. Bei den Flächen je Hangneigung kann jedoch die Anzahl Aren von "bewirtschaftet" zu "nicht bewirtschaftet" und umgekehrt gewechselt werden. Flächen die nicht gemäht wurden, müssen als "nicht bewirtschaftet" gemeldet werden. Beachten Sie dies bitte besonders bei Flächen mit der Nutzung "alle 2 bis 3 Jahre gemäht" (bisher "alle 2 bis 4 Jahre gemäht"). Sobald die Gesamtfläche des Vertragsobjektes verändert wird, erscheint beim Speichern der Änderungen folgende Fehlermeldung: "Das Total innerhalb der Hangneigung darf nicht geändert werden!" Nun muss die Anzahl Aren korrigiert und dann die Änderungen wieder gespeichert werden. Nutzungen mit ANU-Vertragsobjekten können nicht gelöscht werden. Falls Sie Fragen zu Nutzungen mit ANU-Vertragsflächen haben oder Sie möchten solche Nutzungen löschen, weil Sie z.b. diese Parzelle nicht mehr in Pacht haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Natur und Umwelt (ANU). Sie können sich telefonisch beim ANU melden (Frau Heidi Schuler, Tel oder Frau Martina Hartmann, Tel ) oder über das -Symbol eine Nachricht zustellen (bewirtschaftungsvertraege@anu.gr.ch). Seite 3 von 8
4 1.4 Eingaben zurücksetzen Mit dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, alle aktuellen Änderungen zu löschen und nochmals neu zu beginnen. 2. Daten ansehen Nachdem alle Daten eingegeben worden sind, können mit dem Knopf "Daten ansehen" die Formulare angezeigt und gedruckt werden. Sämtliche Formulare werden im PDF-Format aufbereitet. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Formulare auf Ihrem Computer abzuspeichern. Sollten Sie das Programm Adobe Acrobat Reader noch nicht installiert haben, dann müssen Sie als erstes das Programm herunterladen und auf Ihrem Rechner installieren. Drücken Sie dazu auf diese Schaltfläche Übersicht Betriebsdaten Die Angaben auf dem Betriebsblatt sind zurzeit noch provisorisch und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert. Dies gilt vor allem für die Vertragsflächen (Biodiversitätsförderflächen Q2 und Vernetzung). Hinweis: Neu müssen für die Herbstmeldung keine Papierdokumente eingesandt werden Mutationsübersicht Unter diesem Punkt können Sie Ihre vorgenommenen Änderungen ansehen. Hinweis: Neu müssen für die Herbstmeldung keine Papierdokumente eingesandt werden. Seite 4 von 8
5 3. Beitragsdaten Mit diesen Berichten erfahren Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Beiträge. Sie können die Direktzahlungen und die Einzelkulturbeiträge ansehen bzw. ausdrucken. Die Beiträge sind aufgrund Ihrer Eingaben berechnet worden und sind provisorisch (Änderungen vorbehalten). Zudem sind der Übergangsbeitrag, sowie die Beiträge, welche über das ANU abgerechnet werden, noch nicht aufgeführt. Sind alle Angaben richtig, dann müssen Sie nun die Eingaben aktivieren. 4. Aktivieren & Einreichen Sind Ihre Eingaben fehlerfrei, erscheint folgende Maske: Mit Klick auf den Menüpunkt "4.1. Bestätigung der Bewirtschaftung im Herbst" schliessen Sie Ihre Erfassung ab und beim zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation wird eine Meldung ausgelöst. Wenn Sie die Eingaben aktiviert haben, können Sie die Erhebungsdaten nicht mehr verändern. Sie haben nur noch Leserecht. Wenn bei Ihnen der Button Eingaben aktivieren! nicht angezeigt wird, bedeutet dies, dass Eingabefehler vorhanden sind: Korrigieren Sie alle Meldungen mit dem Vermerk Fehler (rot gekennzeichnet). Solange Fehler vorhanden sind, können Sie die Eingaben nicht aktivieren. Kontrollieren Sie die Meldungen mit dem Vermerk "Hinweis". Seite 5 von 8
6 Wenn Sie Ihre Eingaben aktiviert haben und keine Fehler vorhanden sind, erscheint folgende Maske: Danach können Sie den Erfassungsbereich unter 5. Logout verlassen. Meldung ans ALG / Aktivieren der Daten / Termin Die Herbsterfassung erfolgt ausschliesslich über Internet im Agriportal. Das Internetfenster ist zwischen dem 15. und 22. September 2016 offen. Sind per 20. September 2016 keine Flächenmutationen nötig, muss im Agriportal nichts mutiert werden. Das ALG empfiehlt trotzdem jeder Bewirtschafterin oder jedem Bewirtschafter, die Daten im Agriportal zu überprüfen und durch Aktivierung zu bestätigen. Seit diesem Jahr gibt es für den Termin vom 20. September keine Meldungen auf Papier mehr. Zur Vereinfachung verzichtet das ALG darum darauf, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter für die Herbsterfassung Papierdokumente einreichen. Die Erfassung im Agriportal genügt. Davon ausgenommen ist die Meldung der Bewirtschaftung der Streueflächen per 15. Oktober, diese erfolgt weiterhin schriftlich (Mail oder Post). Die Meldung ans ALG jedoch ist nur dann nötig, wenn die Bewirtschaftung nicht so erfolgte, wie im Januar/Februar und September angegeben. Die Gemeinde muss die Bewirtschaftungsmeldungen im Herbst nicht bestätigen. Vielen Dank, dass Sie im agriportal Ihre Daten erfasst haben! Seite 6 von 8
7 Wichtige Informationen für die Bewirtschaftungsmeldung der Flächen (Herbst 2016) Vor der Erfassung der Meldungen bitte folgende Punkte durchlesen und beim Eingeben beachten! Verantwortung für die Richtigkeit der Meldung Ist die Bewirtschaftung im Verlauf des Jahres anders erfolgt, als bei der Strukturdatenerhebung im Januar/Februar oder per 1. Mai gemeldet, sind die Daten in der Herbstmeldung zu berichtigen. Für die Richtigkeit der Angaben trägt jeder Landwirt selber die Verantwortung, unabhängig davon, ob er diese überprüft und aktiviert hat. Kontrollen erfolgen auf der Grundlage der Meldungen. Bewirtschaftung der Flächen Änderungen sind nur dort anzubringen, wo die effektive Nutzung im Sommer 2016 (z.b. bewirtschaftet/nicht bewirtschaftet, Wiese, Weide) nicht mit den Angaben im Internet übereinstimmt. o Eine Wiese oder Weide gilt nur dann als bewirtschaftet, wenn sie erstmals vor dem 20. September genutzt wurde. Das Erntegut der Wiesen muss landwirtschaftlich verwertet werden. Flächen mit Heu, das am 21. September noch am Boden liegt, müssen als nicht bewirtschaftet gemeldet werden. o Das Abmähen von Weiden (Weideputzen) ergibt keinen Anspruch auf Beiträge für Mähwiesen. Diese Flächen sind als Weiden zu melden. o Extensive Wiesen, welche nicht gemäht und nur im Herbst beweidet wurden, müssen mit dem Vermerk "Weide" gemeldet werden. Diese Nutzungsänderung hat eine entsprechende Sanktion zur Folge. o Halbschürige Wiesen mit der Nutzungsart "alle 2 bis 3 Jahre gemäht" (bisher "alle 2 bis 4 Jahre gemäht") müssen so angegeben werden, wie sie in diesem Sommer wirklich bewirtschaftet wurden: in jeder Hangneigung ist der Anteil der Fläche, der gemäht wurde als "bewirtschaftet", jener, der nicht gemäht wurde, als "nicht bewirtschaftet" zu melden. o Streueflächen (Codes 0851, 0451) müssen bis spätestens am 15. Oktober geschnitten und zur Verwertung als Einstreu auf den Betrieb eingebracht werden. Die Nutzung ist dem ALG bis am 15. Oktober schriftlich (Mail oder Post) zu melden. Nutzungsänderungen (Code) Grundsätzlich ist die Erfassung von Nutzungsänderungen im Herbst nicht möglich. Ausnahmen bilden die Nutzungsänderung der ganzen Fläche von Wiese (Code 0613) in Weide (Code 0616) oder umgekehrt. Änderungen von Teilflächen bei Wiesen (Code 0613) und Weiden (Code 0616) sowie alle weiteren Nutzungsmutationen, können im Internet nicht erfasst werden und sind dem ALG per (flaechenmeldungen@alg.gr.ch) zu melden. Neuanmeldungen Parzellen und Biodiversitätsförderflächen (BFF) Bei der Strukturerhebung nicht gemeldete Parzellen können im Herbst nicht nachgemeldet werden. Neuanmeldungen von BFF sind ebenfalls nicht möglich. Anträge zur Erweiterung der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) Neue LN-Anträge sind nicht möglich. Verschiedene Anträge zur Erweiterung der LN aus der Strukturdatenerhebung konnten noch nicht erfasst werden, da die Überprüfungen erst im September und Oktober erfolgen. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an Werner Wieland (Tel ). Seite 7 von 8
8 ANU-Vertragsobjekte (Biodiversitätsförderflächen - BFF Qualitätsstufe II und Vernetzung) Parzellen mit integrierten Verträgen weisen 400er Codes auf. Die Codes, die Beschreibung der Nutzung und die Gesamtfläche können nicht verändert werden. Bei den Flächen je Hangneigung kann jedoch die Anzahl Aren von "bewirtschaftet" zu "nicht bewirtschaftet" und umgekehrt gewechselt werden. Flächen die nicht gemäht wurden, müssen als "nicht bewirtschaftet" gemeldet werden. Beachten Sie dies bitte besonders bei Flächen mit der Nutzung "alle 2 bis 3 Jahre gemäht" (bisher "alle 2 bis 4 Jahre gemäht"). Hinweis: Nutzungen mit ANU-Vertragsobjekten können nicht gelöscht werden. Falls Sie Fragen zu Nutzungen mit ANU-Vertragsflächen haben, oder Sie möchten solche Nutzungen löschen, weil Sie z.b. diese Parzelle nicht mehr in Pacht haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Natur und Umwelt (ANU). Sie können sich telefonisch beim ANU melden (Frau Heidi Schuler, Tel oder Frau Martina Hartmann, Tel ) oder über das E- Mail-Symbol eine Nachricht zustellen (bewirtschaftungsvertraege@anu.gr.ch). Meldung ans ALG / Aktivieren der Daten / Termin Die Herbsterfassung erfolgt ausschliesslich über Internet im Agriportal. Das Internetfenster ist zwischen dem 15. und 22. September 2016 offen. Sind per 20. September 2016 keine Flächenmutationen nötig, muss im Agriportal nichts mutiert werden. Das ALG empfiehlt trotzdem jeder Bewirtschafterin oder jedem Bewirtschafter, die Daten im Agriportal zu überprüfen und durch Aktivierung zu bestätigen. Vereinfachung der Herbstmeldung Seit diesem Jahr gibt es für den Termin vom 20. September keine Meldungen auf Papier mehr. Zur Vereinfachung verzichtet das ALG darum darauf, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Papierdokumente einreichen. Die Erfassung im Agriportal genügt. Davon ausgenommen ist die Meldung der Bewirtschaftung der Streueflächen per 15. Oktober, diese erfolgt weiterhin schriftlich (Mail oder Post). Die Meldung ans ALG jedoch ist nur nötig, wenn die Bewirtschaftung nicht so erfolgte, wie im Januar/Februar und September angegeben. Die Gemeinde muss die Bewirtschaftungsmeldungen im Herbst nicht bestätigen. Interaktive Flächenkarte der Landwirtschaft Auf unserer Homepage kann die interaktive Flächenkarte wie folgt angewählt werden: - -> Dienstleistungen -> Agrarmassnahmen -> Geoportal - Zur interaktiven Flächenkarte der Landwirtschaft (passwortgeschützt) auf den Link klicken Hinweise zur Bedienung der interaktiven Flächenkarte finden Sie in der "Gebrauchsanleitung interaktive Flächenkarte" auf den Link klicken - Benutzername und Kennwort können beim ALG nachgefragt werden. Die Suche nach Parzellen erfolgt im folgenden Fenster Eingabe: bwe; Name oder Nummer der Gemeinde; Nummer der Bewirtschaftungseinheit zum Beispiel: bwe 3851 Davos 11 (Bewirtschaftungseinheit) Ansprechpersonen Für weitere Auskünfte stehen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung: - Herr Werner Wieland Tel Administration / Grundlagen Flächen - Frau Priska Jegi Tel Erfassung Flächen - Frau Anita Hunger Tel Erfassung Flächen - Frau Heidi Schuler Tel ANU Vertragsobjekte Seite 8 von 8
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