Endgültige Bedingungen Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft ISIN: AT0000A0K1W4 16.08.2010 Daueremission der Raiffeisen Stufenzinsanlage Ergänzungskapital 2010-2018 (Serie 57) (die Schuldverschreibungen) unter dem Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Optionsscheine Diese Endgültigen Bedingungen enthalten Angaben zur Begebung von Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Optionsscheine der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (die Anleiheschuldnerin) (das Programm) und sind in Verbindung mit den im Basisprospekt über das Programm in der Fassung vom 27.01.2010 enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen, allenfalls ergänzt um ergänzende Emissionsbedingungen und Nachträge (zusammen die Emissionsbedingungen) zu lesen. Die Schuldverschreibungen werden aufgrund des Aufsichtsratsbeschlusses vom 15.12.2009 begeben. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen Bedingungen nicht etwas anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesen Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen beziehen sich auf die Paragraphen der Emissionsbedingungen. Diese Endgültigen Bedingungen enthalten Variablen, auf die in den Emissionsbedingungen Bezug genommen oder verwiesen wird. Insoweit sich die Emissionsbedingungen und diese Endgültigen Bedingungen widersprechen, gehen die Endgültigen Bedingungen den Emissionsbedingungen vor. Die Endgültigen Bedingungen können Änderungen und/oder Ergänzungen der Emissionsbedingungen vorsehen. Ausgenommen soweit in Punkt 19 der Endgültigen Bedingungen beschrieben, ist, soweit der Anleiheschuldnerin bekannt, keine weitere Person beteiligt, welche an dem Angebot Interessen hat, die von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die Anleiheschuldnerin übernimmt die Verantwortung für die Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen und bestätigt, dass sie mit angemessener Sorgfalt überprüft hat, dass die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben nach bestem Wissen richtig sind und keine Angaben ausgelassen wurden, deren Auslassung die hierin enthaltenen Angaben irreführend erscheinen lassen könnte, mit Ausnahme der Informationen, die die (Emittenten der) Basiswerte betreffen. Die hierhin enthaltenen Informationen, die die (Emittenten der) Basiswerte betreffen, wurden Auszügen von, oder Zusammenfassungen von Geschäftsberichten oder anderen öffentlich verfügbaren Informationsquellen entnommen. Es kann nicht zugesichert werden, dass alle Ereignisse, die vor dem Datum dieser Endgültigen Bedingungen eingetreten sind, die den Marktpreis der Basiswerte (und somit den Marktpreis und den Wert der Schuldverschreibungen) beeinträchtigen können, veröffentlicht worden
sind. Eine nachträgliche Veröffentlichung solcher Ereignisse oder die Veröffentlichung oder das Unterlassen der Veröffentlichung von wesentlichen zukünftigen Ereignissen, welche die Basiswerte betreffen, können sich negativ auf den Marktpreis oder den Wert der Schuldverschreibungen auswirken. Diese Endgültigen Bedingungen stellen kein Angebot oder eine Einladung dar, Schuldverschreibungen zu verkaufen oder zu kaufen und sind auch nicht als Anlageempfehlung zu betrachten. Weder die Übergabe dieser Endgültigen Bedingungen bzw. der Verkauf von Schuldschreibugen hierunter bedeutet, dass keine Verschlechterung der Finanzlage der Anleiheschuldnerin oder der Emittenten der Basiswerte seit dem Datum dieser Endgültigen Bedingungen eingetreten ist oder dass die hierin enthaltenen Informationen auch nach diesem Datum zutreffend sind. Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf hierhin enthaltene Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen können und die nach diesem Datum und vor dem Schluss des öffentlichen Angebots oder, sofern einschlägig, der Einführung oder Einbeziehung in den Handel auftreten oder festgestellt werden, müssen in einem Nachtrag hierzu genannt werden. Der Vertrieb dieser Endgültigen Bedingungen sowie das Angebot, der Verkauf und die Lieferung von Schuldverschreibungen können in bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Endgültigen Bedingungen gelangen, sind von der Anleiheschuldnerin aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu unterrichten und diese zu beachten. 1. Anleiheschuldnerin: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft 2. Serie: (ii) Nummer der Tranche: 57 1 3. Status: Nachrangig - Ergänzungskapital - Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen sind kumulativ, wobei aufgeschobene Zinsen nur und insoweit zahlbar sind, als die regulär geschuldeten Zinsen in den folgenden zwei Geschäftsjahren in den ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt sind. Wenn in den folgenden zwei Geschäftsjahren die aufgeschobenen Zinsen nicht in den ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt sind (oder nur teilweise gedeckt sind), verfällt der Anspruch auf die aufgeschobenen Zinsen (oder den Rest) ersatzlos.
4. Währung: Euro 5. Gesamtnennbetrag/Anzahl der Stücke: Bis zu EUR 100.000.000,00 6. Emissionspreis: (ii) Nettoemissionserlös: Der Erstemissionspreis zu Angebotsbeginn am 17. August 2010 beträgt 100,275 % und wird danach während des Angebotes laufend von der Anleiheschuldnerin an die Marktgegebenheiten angepasst. Bis zu EUR 100.275.000,00 abzüglich der Kosten in Höhe von etwa EUR 150,00 7. Nennbetrag/-beträge: EUR 1.000,00 8. Begebungstag: (ii) Daueremission: (iii) Verzinsungsbeginn: 23.08.2010 Anwendbar 23.08.2010 9. Fälligkeitstag: 31.12.2018 10. Zinsmodalität: Festzinssatz 11. Zinstagequotient: Actual/Actual (ICMA) 12. Rückzahlungsmodalität: Rückzahlung zum Nennbetrag 13. Wechsel der Zins- oder Rückzahlungsmodalität: 14. Gläubigerkündigungsrechte/ Kündigungsrechte der Anleiheschuldnerin: 15. Börsezulassung: Die Anleiheschuldnerin behält sich vor, die Notierung der Schuldverschreibungen im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse AG zu beantragen. 16. Rating: Die Emission der Schuldverschreibungen verfügt über kein Rating. 17. Geschätzte Gesamtkosten: EUR 150,00 18. Verwendung der Erlöse: Verwendung für allgemeine Finanzierungszwecke der Anleiheschuldnerin und zur Stärkung
ihrer Eigenmittelbasis. 19. Interessen von ausschlaggebender Bedeutung: BESTIMMUNGEN ZUR VERZINSUNG 20. Festzinsmodalitäten: Anwendbar Zinssatz (Zinssätze): 23. August 2010 bis inkl. 30. Dezember 2010: 2,75 % per 31. Dezember 2010 bis inkl. 30. Dezember 2011: 3,00 % per 31. Dezember 2011 bis inkl. 30. Dezember 2012: 3,25 % per 31. Dezember 2012 bis inkl. 30. Dezember 2013: 3,50 % per 31. Dezember 2013 bis inkl. 15. 30. Dezember 2014: 3,75 % per 31. Dezember 2014 bis inkl. 30. Dezember 2015: 4,00 % per 31. Dezember 2015 bis inkl. 30. Dezember 2016: 4,50 % per 31. Dezember 2016 bis inkl. 30. Dezember 2017: 5,00 % per 31. Dezember 2017 bis inkl. 30. Dezember 2018: 5,50 % per Zahlbar jährlich nachträglich (ii) Festzinsbetrag (-beträge): (iii) Sonstige Bestimmungen zur Zinsberechnung: 21. Modalitäten bei variabler Verzinsung: 22. Modalitäten bei strukturierter Verzinsung: 23. Modalitäten bei basiswertabhängiger Verzinsung:
24. Allgemeine Regelungen betreffend die Verzinsung und Definitionen: Maximal- und/oder Mindestzinssatz: (ii) Festgelegte Zinsperiode(n): (iii) Festgelegte Zinszahlungstage: (iv) Geschäftstagekonvention: 31.12. eines jeden Jahres, erstmals am 31.12.2010 (erster kurzer Kupon) Folgender-Geschäftstag-Konvention (die Zinsperiode wird nicht angepasst) (v) Maßgebliches Finanzzentrum (-zentren): Linz (vi) Art und Weise der Bestimmung der Zinsberechnungsbasis: (vii) Berechnungsstelle (falls nicht die in den Emissionsbedingungen genannte Stelle): (viii) (ix) Bildschirmfeststellung: ISDA-Feststellung: (x) Zusatzvereinbarungen, Regelungen betreffend Rundungen, Stückelung und andere Einzelheiten zur Berechnung von Zinsen, sofern abweichend von den Emissionsbedingungen: 25. Emissionsrendite: 3,8908 % am Begebungstag unter der Annahme, dass jährlich die Zinszahlung in den ausschüttungsfähigen Gewinnen gedeckt ist, um die Zinsen zu bezahlen. Die Emissionsrendite wird am Tag der Begebung auf der Basis des Erstemissionspreises berechnet und ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft. Die Emissionsrendite verändert sich nach dem Begebungstag in Abhängigkeit vom jeweiligen Emissionspreis. (ii) Berechnungsmethode der Emissionsrendite: ICMA Methode (Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter
Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen) 26. Sonstige Verzinsungsmodalitäten: RÜCKZAHLUNGSMODALITÄTEN 27. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin ( 4(4)): 28. Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger ( 4(5)): 29. Vorzeitige Rückzahlung ( 4(6)) bei Vorliegen von: Rechtsänderung: (ii) Absicherungs-Störung: (iii) Gestiegene Absicherungs-Kosten: (iv) vorzeitiger Rückzahlungsbetrag: (v) Zahlungsfrist: (vi) andere Bestimmungen: 30. Rückzahlungsbetrag: (ii) Maßgebliche Börse / Feststellungsstelle: (iii) Maßgebliche Optionenbörse: 31. Vorzeitige(r) Rückzahlungsbetrag (-beträge) bei Kündigungen oder Steuerkündigungen und Methode zu dessen (deren) Berechnung (falls erforderlich oder falls abweichend von 4(3), und wenn Rückzahlung nur an Zinszahlungstagen möglich ist): Nennbetrag 32. Rückzahlungswährungen: Euro 33. Weitere Regelungen zur Berechnung des Rückzahlungsbetrages, des Wahlrückzahlungsbetrages, des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages, des Tilgungsbetrages, des Strikepreises, zum Beobachtungszeitraum, Startwert und allenfalls zum Verfahren zu dessen Feststellung, Barriere, Feststellungstag, Höchstund/oder Mindestrückzahlungsbetrag,
Mindestlaufzeit, Mindestrestlaufzeit, Bonusbetrag, Bezugsverhältnis, Schlusskurs, Höchstrückzahlungsbetrag, Marktstörungs- und Anpassungsereignisse, Roll-Over und/oder sonstige Details zur Rückzahlung: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR AKTIENANLEIHEN (CASH-OR-SHARE- SCHULDVERSCHREIBUNGEN) 34. Aktienanleihe (Cash-or-Share- Schuldverschreibung): ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 35. Konsolidierungsbestimmungen: 36. Weitere Bestimmungen: 37. Zusätzliche Information betreffend Besteuerung: ANGABEN ZUR PLATZIERUNG 38. Vertriebsmethode: Nicht syndiziert 39. Falls syndiziert, Namen der Manager: (ii) feste Zusage: (iii) keine feste Zusage/zu den bestmöglichen Bedingungen: 40. Intermediäre im Sekundärhandel: (ii) Kursstabilisierender Manager: Sonstige: 41. Stelle, die Zeichnungen entgegennimmt: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft 42. Zeitraum für die Zeichnung: Die Schuldverschreibungen werden im Rahmen einer Daueremission laufend platziert. 43. Übernahmevertrag (soweit vorhanden): (ii) Datum des Übernahmevertrags: Angabe der Hauptmerkmale des Übernahmevertrags:
44. Provisionen: (ii) Management- und Übernahmeprovision: Verkaufsprovision (angeben): (iii) Börsezulassungsprovision: (iv) Sonstige: 45. Zuteilungsverfahren: 46. Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung: Mindestens eine Schuldverschreibung 47. Verfahren zur Meldung zugeteilter Beträge: 48. Kategorien potenzieller Investoren: 49. Informationen zu der Art und Weise und des Termins des Angebots: 50. Falls nicht syndiziert, Name des Plazeurs: 51. Zusätzliche Verkaufsbeschränkungen: 52. Informationen von Seiten Dritter ANGABEN ZUR ABWICKLUNG 53. ISIN: AT0000A0K1W4 54. Common Code: 55. Wertpapierkennnummer: 56. Eigenverwahrung/Fremdverwahrung: Fremdverwahrung (ii) Clearing-System(e): Oesterreichische Kontrollbank AG und jeder Rechtsnachfolger 57. Lieferung: Lieferung gegen Zahlung 58. Weitere Zahlstelle(n) (soweit vorhanden): 59. Website für Veröffentlichungen: Zeitung für Veröffentlichungen: www.rlbooe.at, Menüpunkt Treasury/Wertpapiere Wie in den Emissionsbedingungen
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Anleiheschuldnerin ANNEX: - Konsolidierte Bedingungen