Mietvertrag zur Nutzung des Vereinsheim des Sportclub Heuchelhof e.v. Würzburg

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Transkript:

Mietvertrag zur Nutzung des Vereinsheim des Sprtclub Heuchelhf e.v. Würzburg Fassung vm 01.12.2017 Zwischen dem Sprtclub Heuchelhf e.v. Würzburg, Berner Str. 5, 97084 Würzburg, im Flgenden Vermieter genannt, und Vrname Familienname Straße und Hausnummer PLZ Ort Mbilnummer (Pflichtangabe) E-Mail (Pflichtangabe) im Flgenden Mieter genannt, wird der nachflgende Mietvertrag zur zeitlich begrenzten und eingeschränkten Nutzung des Vereinsheims des SC Heuchelhf e.v. geschlssen. 1 vn 7

1 Grundsätze (1) Das Vereinsheim des Sprtclub Heuchelhf e.v. Würzburg bietet Freizeit- und Tagungsmöglichkeiten und kann für vereinsexterne Veranstaltungen vermietet werden. Vrrang haben in der Terminplanung die Veranstaltungen des Vereins. (2) Der Vermieter ist zur Vermietung nicht verpflichtet und behält sich vr, bereits geschlssene Mietverträge vrzeitig aufzukündigen, insfern der Vermieter die begründete Erwartung hat, dass der Mieter der seine Gäste nicht im Einklang mit den Grundsätzen des SC Heuchelhf e.v. handeln, wie sie in der Präambel der Vereinssatzung in der Fassung vm 22.05.2015 festgehalten sind. (3) Die kalkulierten Mietpreise für das Vereinsheim sind nur durch das ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder möglich. Deshalb können die Mietpreise auch für die Zukunft nur dann gering gehalten werden, wenn jeder Mieter pfleglich mit dem Vereinsheim umgeht. Insbesndere ist der Mieter verantwrtlich, dass alle Gäste aktiv zur Sauberkeit und Ordnung im Haus und in den Außenanlagen beitragen. (4) Es gilt das Selbstversrgerprinzip. Alle zusätzlichen Serviceleistungen müssen bezahlt werden und sind in der Vereinsheimmiete nicht enthalten. Für gewerbliche Zwecke werden die Räumlichkeiten grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Zuwiderhandlungen führen zur Beendigung des Mietverhältnisses und zu zukünftigem Hausverbt. (5) Die nachflgende Hausrdnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Durch die Unterschrift erkennt der Mieter die Hausrdnung als bindend an und erkennt an, dass bei Verstößen gegen die Hausrdnung die Kautin einbehalten und zusätzliche Schadensersatzfrderungen an den Mieter gestellt werden können. 2 Hausrdnung (1) Mit der Schlüsselübergabe übernimmt der Mieter die Haftung und Verantwrtung für das Vereinsheim in der vertraglich festgelegten Zeit der Belegung, frühestens aber mit der Übergabe der Schlüssel und bis spätestens zur Abgabe der Schlüssel und Abnahme der Räumlichkeit durch den Vermieter. (2) Der Mieter hat darauf zu achten, dass der Zugang zum Vereinsheim nur berechtigten Persnen möglich ist. Auch während der Belegung durch den Mieter verbleibt das Hausrecht beim Vermieter. (3) Die Einrichtung und Ausstattung des Hauses sind pfleglich und rücksichtsvll zu behandeln. Geschirr und Einrichtungsgegenstände müssen an ihrem Platz verbleiben, bzw. nach Gebrauch wieder an ihren Bestimmungsrt geräumt werden. Dabei sind die Hinweise an Schränken, Fächern und Schubladen zu beachten. Bei Nichteinhaltung werden ntwendige Srtier- und Aufräumarbeiten pauschal mit 100,-- in Rechnung gestellt werden. (4) Das Aufhängen vn Bildern, Girlanden und anderer Dekratinsgegenstände Bedarf der vrherigen Genehmigung durch den Vermieter. Zuwiderhandlungen führen zum Einbehalt der Kautin. (5) Tische und Stühle sind s wieder anzurdnen, wie sie bei der Übergange vrgefunden wurden. Umräumarbeiten des Mbiliars werden pauschal mit 50,-- in Rechnung gestellt. (6) Es dürfen nur die Räume genutzt werden, die gemäß Mietvertrag gemietet wurden. Bei Nicht- Beachtung wird die Erweiterung der Raumnutzung nachträglich in Rechnung gestellt. (7) Der verantwrtliche Umgang mit Strm-, Gas und Wasserverbrauch wird vrausgesetzt. Licht nur da brennen lassen, w es benötigt wird. Kurz und kräftig lüften. (8) Das Vereinsheim des SC Heuchelhf e.v. ist ein Nichtraucherraum, d.h. im gesamten Vereinsheim ist das Rauchen nicht erlaubt. Das Rauchen ist ausschließlich im außerhalb des Vereinsheims gekennzeichneten Bereich gestattet. Nach Ende der Veranstaltung sind die Aschenbecher an den Raucherecken zu entleeren und zu säubern. Die Raucher vr der Tür sichern rücksichtsvll die Nachtruhe der Anwhner. 2 vn 7

(9) Im Vereinsheim werden hauseigene Getränke angebten. Der Vermieter stellt sie zu entsprechenden Preisen und nach Absprache zur Verfügung. Die Ksten für erhaltene Getränke ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die dem Mieter mit dem Mietvertrag ausgehändigt wird. (10) Um das Vereinsheim leben und whnen Menschen. Rücksichtnahme auf deren Bedürfnis nach Ruhe ist selbstverständlich. Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden, daher ist auch keine Musik bzw. Beschallung der Außenbereiche gestattet. (11) Ab 23:00 Uhr ist außerhalb des Hauses für abslute Ruhe zu srgen. Insbesndere sind dann die Fenster geschlssen zu halten. Ab 24:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. (12) Das Abbrennen vn Feuerwerk jeglicher Art ist im Bereich vr dem Vereinsheim und auf dem Sprtgelände strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Anzeige gegen den Mieter geahndet und Reinigungen und Reparaturen dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. (13) Der Mieter stellt sicher, dass Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Nutzung des Vereinsheims nur auf erlaubten Flächen abgestellt werden. Insbesndere sind die Parkverbte für den ungehinderten Zugang der Rettungs- und Hilfsdienste zu beachten. Bei Falschparken werden die persnenbezgenen Angaben des Mieters an die entsprechenden Stellen weiter gegeben. (14) Gegenstand des Mietvertrags sind die in 5 aufgeführten Bereiche und Gegenstände im Vereinsheim. Das Mbiliar darf nicht nach außen gebracht werden und ist nach Nutzung des Vereinsheims wieder exakt s aufzustellen, wie es vrgefunden wurde. (15) Die Endreinigung erflgt durch den Vermieter gegen eine Kstenpauschale, die im Mietvertrag vereinbart ist. Bei besnders gravierenden Verunreinigungen stellt der Vermieter dem Mieter dessen Beseitigung zusätzlich zur Reinigungspauschale in Rechnung. (16) Der Mieter übergibt die genutzten Räumlichkeiten aufgeräumt und besenrein. Der Mieter ist verpflichtet, Abfälle und Flaschen wieder mitzunehmen und fachgerecht zu entsrgen und entleert sämtliche Müllbehälter inkl. Papierhandtücher und Hygieneeimer in den Tiletten. Der Müllraum des Vereinsheim darf vm Mieter nicht genutzt werden. (17) Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit um mehr als 60 Minuten wird dem Mieter der Kstensatz für weitere 24 Stunden in Rechnung gestellt. Die Mietfrist verlängert sich jeweils autmatisch um weitere 24 Stunden, wenn nicht mit Ablauf der jeweiligen 24 Stunden die Übergabe der Mietsache erflgt. 3 vn 7

(18) Das Mitbringen vn Haustieren und deren Aufenthalt im Vereinsheim und im Außengelände sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Einbehalt der Kautin und fällige Reinigungsksten werden dem Mieter zusätzlich zur Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. (19) Störungen und entstandene Schäden sind dem Vermieter durch den Mieter unverzüglich und unaufgefrdert mitzuteilen. Die Nichtbeachtung führt zur Einbehaltung der Kautin und kann zu zukünftigem Hausverbt führen. (20) Der Mieter haftet vllumfänglich für sämtliche Schäden und Vertragsverstöße, die durch ihn der im Zusammenhang mit der Nutzung stehenden Persnen verursacht werden. (21) Die Grünsprtanlagen dürfen nicht benutzt werden. Die Nichtbeachtung führt zur Einbehaltung der Kautin und kann zu zukünftigem Hausverbt führen. (22) Der Mieter trägt dafür Srge, dass nicht mehr als 40 Teilnehmer (Miete des kleinen Raumes ) bzw. nicht mehr als 80 Teilnehmer (Miete des grßen Raumes ) an der Veranstaltung teilnehmen. Abweichende Teilnehmerzahlen bedürfen der vrherigen Absprache mit dem Vermieter und sind ausschließlich möglich, wenn hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. (23) Bei Nichtbeachtung der Hausrdnung behält sich der Vermieter die Einbehaltung der Kautin vr. Grbe Zuwiderhandlungen haben die unverzügliche Aufkündigung des Mietverhältnisses und den Abbruch der Veranstaltung zur Flge. Sllte es durch Nichtbeachtung dieser Vrgaben zu Anzeigen der Klagen aus der Nachbarschaft der zu Einsätzen vn Plizei, Feuerwehr der Rettungs-/Hilfsdiensten kmmen, gehen sämtliche hierdurch entstandene Ksten und Schäden zu Lasten des Mieters. 3 Beginn und Ende des Mietvertrags Das Mietverhältnis beginnt am um Uhr, frühestens aber mit der Übergabe der Schlüssel an den Mieter. Das Mietverhältnis endet am um Uhr, spätestens aber mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter. 4 Anlass der Vermietung und Anzahl der Teilnehmer Das Vereinsheim wird ausschließlich zu flgendem Anlass dem Mieter übergeben:. An der Veranstaltung werden max. Persnen teilnehmen. 5 Mietgegenstand Der Vermieter stellt dem Mieter für den in 3 festgelegten Zeitraum die flgenden Räumlichkeiten bzw. Mietsachen zur Verfügung (nicht Zutreffendes ist durchgestrichen). Die in Klammern angeführten Mietpreise beziehen sich auf die Nutzung für 24 Stunden. Wie in der Hausrdnung in 2(14) angegeben, verlängert sich der Mietvertrag autmatisch um weitere 24 Stunden, wenn die Mietsache nicht fristgerecht übergeben wird. Kleiner Raum (Raum mit Thekenbereich bis Trennwand) ( 250,00) Grßer Raum (Raum mit Thekenbereich und Raumbereich hinter Trennwand) ( 350,00) Küche (im Mietpreis des kleinen der grßen Raumes inbegriffen) 4 vn 7

Für flgende Sndertermine gelten abweichende Mietpreise: Silvester, Neujahr, Ostern, Palmsnntag, Pfingsten, Adventswchenenden: Kleiner Raum (Raum mit Thekenbereich bis Trennwand) ( 350,00) Grßer Raum (Raum mit Thekenbereich und Raumbereich hinter Trennwand) ( 450,00) Küche (im Mietpreis des kleinen der grßen Raumes inbegriffen) Zusätzlich stellt der Vermieter dem Mieter für den in 3 festgelegten Zeitraum die flgende technische Ausstattung zur Verfügung (nicht Zutreffendes ist durchgestrichen). Die in Klammern angeführten Mietpreise beziehen sich auf die Nutzung für 24 Stunden. Beamer und Leinwand ( 100,00) Hifi-Anlage (im Mietpreis inbegriffen) Banden-Sprtplatz (rter Belag) ( 50,00) Darüber hinaus gehende Räumlichkeiten der Gegenstände sind nicht Bestandteil des Mietvertrages und dürfen durch den Mieter nicht genutzt werden. 6 Kautin und Reinigungspauschale (1) Der Mieter überweist mit dem Rechnungsbetrag bis spätestens sieben Tage vr Nutzungsbeginn (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Knt des Vermieters) eine Kautin in Höhe vn 200,00 für die Raummiete. Bei Nutzung des Beamers erhöht sich der Kautinsbetrag autmatisch auf 300,00. Die Kautin wird dem Mieter spätestens 14 Tage nach des in 3 festgelegten Endes des Mietvertrages auf ein vm Mieter per E-Mail angegebenes Bankknt erstattet, sfern die Mietsache rdnungsgemäß übergeben wurde und die Bedingungen des Mietvertrags eingehalten wurden. (2) Dem Mieter werden die Ksten für die Endreinigung der Mietsache pauschal mit 60,00 in Rechnung gestellt. Grbe Verunreinigungen werden dem Mieter darüber hinaus zusätzlich in Rechnung gestellt. 7 Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Bankverbindung (1) Der Mieter überweist den Gesamtbetrag (Mietksten, Kautin & Reinigungspauschale) in Höhe vn, bis spätestens vierzehn Tage vr Beginn des in 3 festgelegten Mietzeitraumes auf das nachflgend angegebene Bankknt des Vermieters. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Erflgt der Zahlungseingang nicht innerhalb dieser Frist, wird der geschlssene Mietvertrag wirkungsls. (2) Die Überweisung erflgt auf flgendes Bankknt des Vermieters: VR Bank Würzburg BIC GENODEF1WU1 IBAN DE95 7909 0000 0201 2580 87 5 vn 7

12 Gebühren bei Strnierung durch den Mieter Strniert der Mieter seine Buchung des Vereinsheims, werden pauschal 20,00 Eur in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden flgende Strngebühren erhben: 80,00 bei Absage bis zwölf Wchen vr Termin pr gebuchtem Tag, 120,00 bei Absage bis acht Wchen vr Termin pr gebuchtem Tag, 160,00 bei Absage ab vier Wchen vr Termin pr gebuchtem Tag, 13 Rückgabe der Mietsache Die Mietsachen sind nach Ende der Mietzeit zum vereinbarten Zeitpunkt rdnungsgemäß und in flgendem Zustand zurückzugeben: besenreine Böden in allen genutzten Räumen und im Außenbereich, gründliche und restefreie Reinigung vn Küchengeräten, Spülbecken, Spülmaschine swie Waschbecken und Tiletten, feuchte Reinigung vn Verunreinigungen an Fliesen im Küchenbereich, gründliche und restefreie Reinigung vn Besteck und Geschirr, ggf. schlierenfreies nachplieren vn Gläsern, feuchte und restefreie Reinigung vn Tischen und Stühlen, Ablage vn Geschirr, Besteck, Tischen und Stühlen an den vrgegebenen Orten, vllständige Entsrgung des Mülls (nicht in den Mülltnnen des Vermieters). Die Übergabe erflgt durch den Vermieter in Anwesenheit des Mieters und wird swhl zu Beginn als auch am Ende des Mietverhältnisses durch ein rechtsverbindliches Übergabeprtkll prtklliert. Die nicht rdnungsgemäße Übergabe der Mietsache an den Vermieter kann zum vllständigen Einbehalt der Mietkautin führen, hne dass es hierfür einer gesnderten Begründung durch den Vermieter bedarf. 14 Nebenabreden Außer den im Vertrag genannten Regelungen wurden keine mündlichen Absprachen getrffen. Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftfrm und der Unterschrift vn Mieter und Vermieter. 15 Vertragsvrbehalt Es besteht ein Vertragsvrbehalt in Bezug auf die zu erflgende Zustimmung zu jedem Vertrag durch den Vrstand des SC Heuchelhf e.v. Würzburg. Der Mietvertrag ist damit erst nach Zustimmung durch den Vrstand und dessen Unterschrift rechtsverbindlich gültig und hat bis dahin Antragsfunktin. 16 Vertragsinhalte Sllten einzelne Vertragsinhalte ungültig werden, s bleibt der Vertrag in seinen anderen Punkten jeweils in vllem Umfang gültig. Falschangaben seitens des Mieters führen zur fristlsen Kündigung des Mietvertrags und zum Einbehalt der Raummiete und der Kautin. 17 Vertragsabschluss Beide Parteien sind mit den vrstehenden Regelungen in 1 bis einschließlich 16 einverstanden. Die feste Buchung des Mietbjekts gilt jedch erst nach Eingang des in 7(1) festgelegten Betrags in vller Höhe auf das Knt des Vermieters. 6 vn 7

18 Unterschriften Ort, Datum (Mieter) Ort, Datum (Vermieter) Unterschrift (Mieter) Unterschrift/Stempel (Vermieter) 7 vn 7