FAQ für die Messe Situation Welche Fächer können an der Universität Stuttgart studiert werden? Gibt es englischsprachige Studiengänge? Welche Bewerbungsunterlagen müssen für ein Austauschstudium an der Universität Stuttgart eingereicht werden? Wann sind die Bewerbungsfristen für eine ein Austauschstudium an der Universität Stuttgart? Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für ein Austauschstudium an der Universität Stuttgart sein? Wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden? Brauche ich ein Visum für die Einreise in die BRD? Brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland? Brauche ich eine Krankenversicherung? Kann bzw. soll ich ein Bankkonto eröffnen? Wie kann ich mich um ein Stipendium bewerben? Wie hoch sind die Studiengebühren? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für mich als Austauschstudent?
Welche Fächer können an der Universität Stuttgart studiert werden? (Broschüre Study Programs) Einen guten Überblick über das breite Spektrum der Studienfächer bietet die Zentrale Studienberatung: http://www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/index.en.html Gibt es englischsprachige Studiengänge? (Broschüre International Master s Programs) http://www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/englisch.en.html Welche Voraussetzungen/Bewerbungsunterlagen müssen für ein Austauschtudium an der Universität Stuttgart vorliegen? Vorab muss man von seiner Heimathochschule für ein Austauschprogramm mit der Universität Stuttgart als Programmstudierender nominiert werden. Programmstudierende studieren ein oder zwei Semester innerhalb eines bilateralen Austauschprogramms an der Universität Stuttgart. Dazu zählen ERASMUS-Studierende und Programmstudierende von Partneruniversitäten aus Übersee. Nachdem der Nominierung können sich die Studierenden online unter https://unistuttgart.moveonnet.eu/moveonline/incoming/ bewerben. Die Online-Bewerbung muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Folgende Dokumente müssen derm Bewerbungsformular beigelegt werden: Nachweis der bisher an Ihrer Heimatuniversität erbrachten Studienleistungen: Transcript of Records Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe oben) 2 Passfotos Learning agreement Weitere Details sowie Bewerbungsformulare für die Unterkunft (Wohnheimsplätze werden für Programmstudierende aus Übersee reserviert) und den Intensivkurs Deutsch stehen ebenfalls im Online-Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung. Wann sind die Bewerbungsfristen für eine ein Austauschstudium an der Universität Stuttgart? 1. April Bewerbungsfrist für Overseas-Programmstudierende, die ihr Studium im folgenden Wintersemester (ab September/Oktober) beginnen wollen. 1. Juni Bewerbungsfrist für ERASMUS-Studierende, die ihr Studium im folgenden Wintersemester (ab September/Oktober) beginnen wollen. 1. Dezember Bewerbungsfrist für alle Programmstudierende, die ihr Studium im folgenden Sommersemester (ab März/April) beginnen wollen. 2
Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für ein Austauschstudium an der Universität Stuttgart sein? (Broschüre Study Programs) Alle Kurse an der Universität Stuttgart (mit Ausnahme der internationalen Master- Programme) werden in deutscher Sprache abgehalten. Deshalb setzen wir voraus, dass Ihre Deutschkenntnisse einem Niveau von 900 Stunden Deutschunterricht entsprechen (Level C 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen). Programmstudierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen am Intensivkurs Deutsch für Programmstudierende teilnehmen und Deutschkenntnisse vorweisen, die einem Deutschunterricht von mindestens 200 Stunden (Level A 1) entsprechen. Die Angaben müssen durch Bescheinigungen über die Teilnahme an Deutschkursen und durch das letzte Prüfungszeugnis (Kopie) belegt werden. Kann Ich mich vorab für einen Sprachkurs anmelden? Nein, Voraussetzung für die Teilnahme an allen Sprachkursen ist immer Zulassungsbestätigung, Immatrikulation oder ein äquivalenter Nachweis. Brauche ich ein Visum für die Einreise in die BRD? (Broschüre Study Programs) Ja, für das Studium oder die Promotion benötigt man in jedem Fall: Ein gültiges Visum für Studienzwecke, wenn der Zulassungsbescheid bereits vorliegt, oder Ein gültiges Visum für Studienbewerber, wenn die Bewerberbestätigung bereits vorliegt Beides muss bei der deutschen Auslandvertretung beantragt werden (spätestens 6 Monate vor Studienbeginn). Für den Antrag benötigen Sie folgende Bescheinigungen: Zulassung oder Bewerberbestätigung Finanzierungsnachweis. Studierende sollten auf keinen Fall mit einem Touristenvisum einreisen, wenn sie zu Studienzwecken in der BRD sind. Ein Touristenvisum kann nicht in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden. In diesem Fall muss wieder in das Heimatland eingereist und das Visum bei der deutschen Botschaft erneut beantragt werden. Ausnahmen: Bürger der EU, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA und einige weniger anderer Länder sind von der Visums-Pflicht ausgenommen. 3
Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Alle ausländischen Studierenden ohne EU-Staatsangehörigkeit brauchen eine Aufenthaltserlaubnis für die BRD (Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke). Diese muss nach der Einreise unverzüglich bei der Ausländerbehörde Stuttgart beantragt werden. Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Deutschland einreisen. Es ist kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Brauche ich eine Krankenversicherung? Alle Studierenden sind krankenversicherungspflichtig. Bei der Einschreibung muss jeder Studierende den Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Für Programmstudierende aus EU-Mitgliedstaaten genügt die EHIC (European Health Insurance Card). Bei Vorlage dieser Karte bei einer der lokalen Krankenversicherungen erhalten Sie eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, die Sie bei der Einschreibung anstelle eines Krankenversicherungsnachweises vorlegen können. Programmstudierende ohne EU-Staatsangehörigkeit sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach Ankunft in Deutschland eine studentische Krankenversicherung abzuschließen. Sie kostet ca 77 pro Monat und deckt die medizinische Behandlung durch einen Arzt, Zahnarzt oder ein Krankenhaus ab. Die studentische Krankenversicherung hat den Vorteil, dass Sie die Behandlungkosten nicht vorstrecken müssen, da die Krankenversicherung direkt mit dem Arzt abrechnet. Die studentische Krankenversicherung tritt immer zu Beginn des Semesters in Kraft; also im Wintersemester am 1. Oktober und im Sommersemester am 1. April. Deswegen raten wir Studierenden, die vor Beginn des Semesters im September bzw. März ankommen, eine Reisekrankenversicherung für diesen Zeitraum abzuschließen. Kann bzw. soll ich ein Bankkonto eröffnen? Die Errichtung eines Girokontos ist in der Regel bei jeder Bank oder Sparkasse problemlos und zu empfehlen. Für Studierende werden i.d.r. keine Kontoführungsgebühren erhoben. Benötigt wird für die Kontoeröffnung Reisepass und Studierendenausweis bzw. Zulassungsbescheid. Nach Eröffnung des Kontos können Sie auch problemlos den auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Beitrag für Studentenwerk und Studentenschaft überweisen. Wie hoch sind die Studiengebühren? Für Programmstudierende (Studierende, die innerhalb eines Austauschprogramms an die Universität Stuttgart kommen) werden keine Studiengebühren erhoben. Es muss jedoch der Studentenwerksbeitrag von 76,85 entrichtet werden. 4
Wie kann ich mich um ein Stipendium bewerben? Das Dezernat Internationales verwaltet Stipendiengelder des DAAD und der Baden- Württemberg Stiftung auf die sich Programmstudierende aus Übersee im Zuge Ihrer Bewerbung für ein Austauschstudium and der Universität bewerben können. Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? 700,- /Monat, davon: Miete (ohne Mahlzeiten): ca. 250-350 Krankenversicherung (Nicht-EU-Bürger): ca. 70 Semester Ticket für den öffentlichen Nahverkehr: ca. 180 /semester Essen: ca. 150 Andere Kosten: ca. 100 FAQs Universität Stuttgart für Programmstudierende (Incoming): http://www.ia.uni-stuttgart.de/internat/studierende/practical/index.html 5