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Transkript:

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft Ergeht per E-Mail lt. Verteiler è Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement Referat Umweltmedizin/ Medizinische ASV Bearb.: Dr. Andrea Kainz, LLM Tel.: +43 (316) 877-3536 Fax: +43 (316) 877-3373 E-Mail: medsachverstaendige@stmk.gv.at Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: ABT08GP-31549/2014-11 Graz, am 10.01.2018 Ggst.: Kaliumjodidprophylaxe Qualitätskontrolle des BASG 2018 Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anlage wird das Gutachten des BASG über die Qualitätskontrolle der Kaliumjodidtabletten aus der dezentralen Notfallversorgung (in den Gemeinden) mit dem Ersuchen um Information der Gemeinden mit Notfalllagerung bzw. aller betroffenen Einrichtungen in ihrem Wirkungsbereich übermittelt. Ärztekammer: ärztliche Hausapotheken Abteilung 6: Pflichtschulen und Kindergärten Laut Gutachten erfüllen die Tabletten die gültigen Spezifikationen. Ende 2018 wird das BASG die Tabletten neuerlich auf ihre Qualität untersuchen. Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at. Mit freundlichen Grüßen Für den Landeshauptmann: Dr. Andrea Kainz, LLM (elektronisch gefertigt) Ergeht an: 1. Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz, per E-Mail 2. Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, per E-Mail 3. Dipl.Ing.Dr. Ewald Plantosar, Landhausgasse 7, 8010 Graz, per E-Mail 4. Landesamtsdirektion FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung, Paulustorgasse 4, 8010 Graz, per E-Mail 5. Gesundheitsamt Magistrat Graz, Schmiedgasse 26, 8010 Graz, per E-Mail 6. Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag, Dr.-Theodor-Körner-Straße 34, 8600 Bruck an der Mur, per E-Mail 7. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Kirchengasse 12, 8530 Deutschlandsberg, per E- 8010 Graz Friedrichgasse 9 Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung DVR 0087122 UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark AG: IBAN AT375600020141005201 BIC HYSTAT2G EB_1 V2.0

2 Mail 8. Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, per E-Mail 9. Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz, per E-Mail 10. Bezirkshauptmannschaft Murtal, Kapellenweg 11, 8750 Judenburg, per E-Mail 11. Politische Expositur Gröbming, Hauptstraße 213, 8962 Gröbming, per E-Mail 12. Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kada-Gasse 12, 8430 Leibnitz, per E-Mail 13. Bezirkshauptmannschaft Leoben, Peter Tunner-Straße 6, 8700 Leoben, per E-Mail 14. Bezirkshauptmannschaft Liezen, Hauptplatz 12, 8940 Liezen, per E-Mail 15. Bezirkshauptmannschaft Murau, Bahnhofviertel 7, 8850 Murau, per E-Mail 16. Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach, per E-Mail 17. Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg, per E-Mail 18. Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz, per E-Mail Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.

E-Mail: Organisationseinheit: BMGF - III/5 (Strahlenschutz, Umwelt und Gesundheit) Sachbearbeiter/in: Mag. Manfred Ditto E-Mail: manfred.ditto@bmgf.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-644123 Fax: +43 (1) 71344041793 Geschäftszahl: BMGF-32210/0001-III/5/2018 Datum: 03.01.2018 KI-Tabletten - Qualitätskontrolle des BASG gemäß 94e Abs. 3 AMG (Gutachten) Sehr geehrte Damen und Herren! In der Beilage übermittelt Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen das Gutachten des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über die Qualitätskontrolle gemäß 94e Abs. 3 Arzneimittelgesetz an den Kaliumiodid-Tabletten aus der dezentralen Notfallversorgung. Im Gutachten des BASG wird die Übereinstimmung mit den gültigen Spezifikationen festgehalten. Laut Gutachten kommt es jedoch wegen einer Verminderung der Bruchfestigkeit bei einem bestimmten Anteil der Tabletten zu einem Zerbrechen beim Herausdrücken aus der Blisterpackung. In der Conclusio des Gutachtens wird jedoch ausgeführt, dass die Verlängerung der Dauer der Verwendbarkeit der gegenständlichen Arzneimittelbevorratung empfohlen werden kann. Ende des Jahres 2018 wird eine neuerliche Beprobung der Tabletten mit anschließender Qualitätskontrolle durch das BASG erfolgen. Für die Bundesministerin: Mag. Manfred Ditto Beilage: Gutachten des BASG Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße 2, 1031 Wien http://www.bmgf.gv.at post@bmgf.gv.at DVR: 2109254 UID: ATU57161788