Ausfüllanleitung Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe

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Transkript:

Förderprogramm DM Förderperiode 2016 Ausfüllanleitung Teil A 2 (Unternehmensverbund) zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15.12.2015 (nachfolgend Richtlinie De-minimis ). Ab dem 13.01.2016 stellt das Bundesamt für Güterverkehr neue Antragsformulare zur Verfügung. Diese gliedern sich zukünftig in drei folgenden Vordrucke: 1. Erstantrag Teil A 2 Zur Beantragung einer Zuwendung als Unternehmen, die nach Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis i.v.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 als ein einziges Unternehmen gilt (Unternehmensverbund). Es sind alle förderfähigen Fahrzeuge aufzuführen und nachzuweisen (Kopien der Zulassungs- bescheinigungen Teil I) sowie mindestens eine Maßnahme zu beantragen. 2. Folgeantrag Teil B Zur Beantragung von überobligatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie De-minimis (Fahrzeugbezogene, personenbezogen und effizienzsteigernde Maßnahmen). Innerhalb der Antragsfrist können Sie bis zu vier Folgeanträge einreichen. 3. Anlage 1 Zum Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde. 4. Anlage 2 Weitere Angaben bei mehr als vier Unternehmensteilen des Verbundes, bei dem Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Die Antragstellung auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe sowie die Übermittlung des Kontrollformulars, der Anlagen und Nachweise zum Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Antragsportal des Bundesamtes eservice auf der Internetseite https://antrag-bvbs.bund.de möglich. Die Übersendung der Anträge und der übrigen Unterlagen per E-Mail, Post, Fax oder durch persönliches Erscheinen führt zur Ablehnung Ihres Antrags! Sofern Sie das elektronische Antragsportal des Bundesamtes erstmalig verwenden, müssen Sie auf der o. g. Internetseite zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Andernfalls können Sie sich wie gewohnt mit den Ihnen bekannten Benutzerdaten anmelden. Eine ausführliche Bedienungsanleitung zum elektronischen Antragsverfahren können Sie nach der Anmeldung im eservice aufrufen. Nachdem Sie alle Dokumente übermittelt haben, wird Ihnen das Kontrollformular zur Seite 1 von 10 Stand: 18.12.2015

Verfügung gestellt. Damit Ihr Antrag rechtswirksam gestellt ist, muss das Kontrollformular unterschrieben und nach Leistung der Unterschrift über Ihr Benutzerkonto im Portal eservice auf elektronischem Wege an das Bundesamt übermittelt werden. Wenn das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach der elektronischen Antragstellung beim Bundesamt eingeht und Ihr Antrag vollständig und bescheidungsreif mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt, ist für die Antragsfrist und damit die Reihung der Anträge (sogen. Windhundverfahren ) das Datum der elektronischen Antragstellung maßgeblich. Weitere Informationen und Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite des Bundesamtes unter der Adresse www.bag.bund.de zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie für die einzelnen Abschnitte der neuen Antragsvordrucke eine Hilfestellung für das Ausfüllen: Geschäftszeichen (Gz.) Geben Sie - sofern bereits bekannt - das Geschäftszeichen des Bundesamtes an. Wenn Sie in den Vorjahren bereits einen Antrag zum Förderprogramm De-minimis gestellt haben, geben Sie das Ihnen mitgeteilte Geschäftszeichen ohne die Ziffern nach der Raute (#) an. Der Antrag muss bis zum 30.09.2016 beim Bundesamt Gz.: 8521.3.001/001#XXX eingegangen sein. (Bitte angeben, wenn bekannt) Ziffer 1. Antragsteller/in Tragen Sie die vollständige Firmen- oder Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform ein. Bei einer Mehrzahl von Unternehmen, die nach Nummer 3.3 der Förderrichtlinie i.v.m. Art 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 als ein einziges Unternehmen gelten, muss das beherrschende Unternehmen Antragsteller/in sein. Liegt der Sitz des beherrschenden Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist durch dieses ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges verbundenes zuwendungsberechtigtes Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahren zu benennen und zu bevollmächtigen. Der Antragsteller bleibt das beherrschende Unternehmen (Mutterunternehmen). (Sollte ein Bevollmächtigter die Antragstellung für Sie übernehmen, so ist dem Antrag eine gültige Vollmacht beizufügen, sofern diese dem Bundesamt aus vorherigen Förderperioden nicht schon vorliegt). Ändert sich nach Antragstellung der Unternehmenssitz, Ansprechpartner/in im Unternehmen oder die Kommunikationsverbindung, teilen Sie dies umgehend mit. Der Begriff ein einziges Unternehmen bezieht für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehmen mit ein, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Seite 2 von 10 Stand: 18.12.2015

Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzurufen; ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. 1. Antragsteller/in Firmen- oder Unternehmensbezeichnung (lt. Handelsregister) Reinhard Wendel Transport GmbH bzw. Vorname Name (nicht im Handelsregister eingetragen) Unternehmenshauptsitz (Straße/Hausnummer) PLZ Ort Heinrich-Heine-Str. 123 50996 Köln Postanschrift (Straße/Hausnummer), wenn abweichend vom Unternehmenshauptsitz PLZ Ort Registergericht, Registernummer und Kennziffer (Branche) Soweit das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie das zuständige Registergericht und die Registernummer an. Für die Ermittlung Ihrer Kennziffer klicken Sie auf folgenden Link: https://www.bag.bund.de/branchen.pdf Registergericht Registernummer AG Köln HRB 1234 Kennziffer (lt. Branchenverzeichnis) 6100 Ansprechpartner/in Hier tragen Sie bitte für Rückfragen den Ansprechpartner/in aus dem Unternehmen ein. Name Vorname Frau Herr Schulze Renate Telefon E-Mail 0221/1234567 Renate.schulze@wendel-gmbh.de Seite 3 von 10 Stand: 18.12.2015

Bankverbindung Erfassen Sie die korrekte und vollständige Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens. Sollte sich diese vor Überweisung des Zuwendungsbetrages ändern, teilen Sie dies in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem Bundesamt mit. Kreditinstitut Musterbank IBAN DE40123456780000123456 BIC MUBADEKIZ12 Ziffer 2 Antragsberechtigung gemäß Nummer 8.1.2 der Richtlinie De-minimis Hier erklären Sie, dass Sie ein beherrschendes Unternehmen (Mutterunternehmen) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sind oder dass Sie ein beherrschendes Unternehmen (Mutterunternehmen) mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind und Sie bevollmächtigen daher, ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges und zuwendungsberechtigtes Unternehmensteil des Verbundes, bei dem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahren, Sie zu vertreten. Unternehmensteile (Tochterunternehmen) sind nicht antragsberechtigt. 2. Antragsberechtigung gemäß Nummer 8.1.2 der Richtlinie De-minimis Ich bin/wir sind ein beherrschendes Unternehmen i.s.v. Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis ( Mutterunternehmen ) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und bevollmächtige/n daher das nachfolgende in der Bundesrepublik Deutschland ansässige verbundene - zuwendungsberechtigte - Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, mich/uns für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens zu vertreten: Unternehmensbezeichnung: Anschrift (Straße/Nr.): PLZ: Ort: Ziffer 3 Angaben zum/zu Unternehmensteil/en des Verbundes welches/welche die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie De-minimis erfüllen muss/müssen Für die geplante(n) Maßnahme(n) kreuzen Sie hier den entsprechenden Durchführungsort(e) an. Als Durchführungsort(e) können der/die Antragsteller/in (Mutterunternehmen), Antragsteller/in (Mutterunternehmen) und Unternehmensteil/e des Verbundes, Unternehmensteil/e des Verbundes sein. Seite 4 von 10 Stand: 18.12.2015

Sämtliche Maßnahmen sollen a) ausschließlich beim Antragsteller selbst durchgeführt werden ( Mutterunternehmen ) b) beim Antragsteller selbst und dem/den ab Ziffer 4.1.1 bzw. in der Anlage 2 benannten Unternehmens- teil/en des Verbundes umgesetzt werden c) ausschließlich bei dem/den ab Ziffer 4.1.1 bzw. in der Anlage 2 benannten Unternehmensteil/en des Verbundes umgesetzt werden Ziffer 4 Zuwendungsberechtigung Als Antragssteller/in (Mutterunternehmen) müssen Sie einen Nachweis über die Zuwendungsberechtigung erbringen. Dies gilt auch bei dem/den Unternehmensteil/en des Verbundes, bei denen geplante Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Zuwendungsberechtigt bedeutet, das Sie als Antragsteller/in (Mutterunternehmen) und/oder Unternehmensteil/e des Verbundes zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge sind. Als Antragssteller/in (Mutterunternehmen) betreiben Sie entweder gewerblichen Güterkraftverkehr nach 1 Abs. 1 GüKG (kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die Nummer Ihrer Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde sowie das jeweilige Datum der Erteilung und die Dauer der Gültigkeit an) oder führen Werkverkehr nach 1 Abs. 2 GüKG durch (kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die zuständige Außenstelle des Bundesamtes sowie das Datum der Anmeldung an) Führen Sie sowohl gewerblichen Güterkraftverkehr als auch Werkverkehr durch, so sind alle Felder entsprechend zu füllen. Sollten Sie keinen gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Werkverkehr durchführen, so kreuzen Sie dies entsprechend an. Die Angaben zum Nachweis der Zuwendungsberechtigung für das/die Unternehmensteil/e eines Verbundes sind ab 4.1.1 bis 4.1.4 anzugeben. Bei mehr als vier Unternehmensteilen des Verbundes verwenden Sie bitte die Anlage 2. Unvollständige Angaben führen zu keiner Berücksichtigung bei der Ermittlung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages (Zuwendung). Ziffer 4.2 Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwertes Für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwertes sind alle Unternehmensteile des Verbundes zu berücksichtigen, d.h. auch die Unternehmensteile die Güterkraftverkehr betreiben, für die aber im aktuellen Antrag keine Maßnahmen geplant sind. Und im aktuellen Steuerjahr und/oder in den beiden vorangegangenen Steuerjahren eine De-minimis -Beihilfe erhalten haben. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld an. Seite 5 von 10 Stand: 18.12.2015

Ziffer 4.3 Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen Für die Ermittlung des maximalen unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag sind mit dem Erstantrag Teil A 2 alle förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge, die zum 15. September 2015 auf das/die zuwendungsberechtigte(n) Unternehmen am Durchführungsort als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren, aufzuführen und nachzuweisen. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Folgeantrag Teil B dazu keine Möglichkeit mehr haben, weitere förderfähige schwere Nutzfahrzeuge zu beantragen. Zum Nachweis der einzelnen schweren Nutzfahrzeuge geben Sie entweder in der Anlage 1 ( Fahrzeugaufstellung und - nachweise ), die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge an und lassen sich die Fahrzeugaufstellung bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde bestätigen. Bei mehreren Durchführungsorten (Antragsteller/in -Mutterunternehmen- und Unternehmensteil/e des Verbundes) ist jeweils eine Bestätigung der zuständigen Zulassungsstelle beizufügen. Füllen Sie in jedem Fall die Anlage 1 vollständig aus. Als Anlage 1 ist eine Bestätigung der Straßenverkehrsbehörde zu den schweren Nutzfahrzeugen beigefügt. oder die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge in nachfolgender Liste an. Die Nachweise (Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I) sind mit der entsprechenden lfd. Nr. gemäß Spalte Eins der nachfolgenden Liste zu versehen. Als Anlage(n) ist/sind der/die Fahrzeugnachweis/e entsprechend der lfd. Nr. gemäß Spalte eins Der nachstehende Liste durchnummeriert beigefügt. Die Halter- bzw. Eigentümerschaft ist glaubhaft durch die Vorlage einer der folgenden Unterlagen nachzuweisen: Halter: Kopie der amtlichen Bescheinigung über die in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive evtl. vorhandener Beiblätter bzw. Anlagen oder Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde). Eigentümer: Der Nachweis der Eigentümerschaft kann durch eine Aufstellung zum Anlagevermögen, durch Seite 6 von 10 Stand: 18.12.2015

Kaufvertragsurkunden oder durch eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentums- verhältnisse geführt werden. Hinweis: Im Anlagevermögen aufgeführte gemietete, geleaste oder gepachtete Fahrzeuge sind nicht förderfähig. Aus den vorgelegten Nachweisen muss ersichtlich sein: das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs; das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs; die Art des Fahrzeugs; der Fahrzeughalter. Wird eine Förderung für mehr als zehn Nutzfahrzeuge beantragt, so soll der fahrzeugbezogene Nachweis möglichst durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde (ggf. durch Verwendung der Anlage 1 zum Antrag) erbracht werden. Sofern der in der Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und -nachweise bzw. der in der Zulassungsbescheini- gung Teil I erfasste Halter vom/von der Antragsteller/in abweicht, ist zusätzlich zum Nachweis der Halterschaft der Nachweis der Eigentümerschaft beizufügen. Lfd. Nr. LKW-Kennzeichen (Feld A*) Eingetragener Halter*** Antragsteller/in (Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*) Fahrzeugart (Feld 5*) zgg** in Tonnen (Feld F.2*) 1 K-KK 121 Reinhard Wendel Transport GmbH Sattelzugmaschine 18,00 2 K-KK 122 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW ATL 40,00 3 K-KK 123 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW Kipper 32,00 4 K-KK 124 Reinhard Wendel Transport GmbH Transporter 7,5 Ziffer 5 Fördermaßnahmen Gefördert werden Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung (Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie Deminimis ). Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind ab Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchzuführen. Miet- oder Leasingverträge über angeschaffte Gegenstände oder Beratungsverträge mit mehrmaligen Leistungen aus einem Vertragsverhältnis, müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums der ersten Förderperiode abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit über den Bewilligungszeitraum hinaus, kann in der darauffolgenden Förderperiode eine Anschlussförderung Seite 7 von 10 Stand: 18.12.2015

beantragt werden. Im Erstantrag Teil A2 tragen Sie mindestens eine geplante Maßnahme nebst voraussichtlichen Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) in Euro (EUR) an, für die Sie eine Zuwendung beantragen. Beachten Sie, dass Maßnahmen gekürzt bzw. abgelehnt werden, wenn die Gesamtsumme der Maßnahmen die Höhe des ermittelten unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages übersteigt. Sofern die Kosten Ihrer beantragten Maßnahmen den maximalen Förderhöchstbetrag für Ihr Unternehmen überschreiten, teilen Sie uns bitte zusätzlich formlos eine bevorzugte Reihenfolge der Maßnahmen mit. Ansonsten erfolgt eine Priorisierung durch die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend den lfd. Nummern im Antragsformular. Nummer lt. Maßnahmenkatalog Maßnahme(n) zur Effizienzsteigerung Voraussichtliche Gesamtnettokosten (ohne MwSt.) in EUR 3.1 a) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung b) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung mit längerer Vertragslaufzeit 102,00 3.2 a) Kauf von Telematiksystemen b) Miete / Leasing von Telematiksysteme 436,00 3.3 a) Kauf von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen b) Miete / Leasing von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen 156,00 Ziffer 6 Erklärungen zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe) Diese Erklärung soll Auskunft über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen geben. Unter 6.2.1 geben Sie alle auch die durch das Bundesamt für Güterverkehr gewährten De-minimis -Beihilfen an, die Ihrem Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/en des Verbundes - im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren gewährt wurden. 6.2.1 Hiermit bestätigt der/die Antragsteller/in, dass dem Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/en des Verbundes im laufenden sowie den zwei vorangegangenen Steuerjahren keine folgende De-minimis -Beihilfen - auch die De-minimis -Beihilfen durch das Bundesamt für Güterverkehr im Sinne folgender Verordnungen gewährt wurden: Seite 8 von 10 Stand: 18.12.2015

Beihilfeempfänger (Antragsteller/in) Datum des Zuwendungsbescheids/ Vertrags (TT.MM.JJJJ) und Aktenzeichen Art der Deminimis Beihilfe * Allg. = 1 Agrar = 2 Fisch = 3 Beihilfegeber und Form der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft) Fördersumme in Euro Subventionswert in Euro Reinhard Wendel Transport GmbH 17.04.2014 8521.3.001/001 1 Bundesamt für Güterverkehr 6.000,00 6.000,00 Unternehmensteil GmbH 28.09.2014 8521.3.007/007 1 Bundesamt für Güterverkehr 12.000,00 12.000,00 Nachfolgend bestätigen Sie unter 6.2.2 als Antragsteller/in, dass das Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/e des Verbundes - im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die hier beantragte De-minimis - Beihilfe hinaus keine weiteren der unter Ziffer 6.2.1 aufgeführten De-minimis - Beihilfen beantragt hat oder die nachstehende aufgeführten De-minimis -Beihilfen auch die De-minimis - Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt hat/haben, die noch nicht bewilligt wurde/n. 6.2.2 Darüber hinaus bestätigt der/die Antragsteller/in, dass das Unternehmen Mutterunternehmen und Unternehmensteil/e des Verbundes (im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die hier beantragte De-minimis -Beihilfe hinaus keine weiteren der unter Ziffer 6.2.1 aufgeführten De-minimis -Beihilfen beantragt hat. die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen - auch die De-minimis -Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr - (im Sinne der unter Ziffer 6.2.1 genannten Verordnungen) beantragt hat, die noch nicht bewilligt wurde/n: Beihilfeempfänger (Antragsteller/in) Datum des Antrags (TT.MM.JJJJ) und Aktenzeichen Art der Deminimis Beihilfe * Allg. = 1 Agrar = 2 Fisch = 3 DAWI = 4 Beihilfegeber und Form der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft) Fördersumme in Euro Subventionswert in Euro Reinhard Wendel Transport GmbH 13.01.2016 8521.3.001/001 1 Bundesamt für Güterverkehr 6.000,00 6.000,00 Die notwendigen Angaben vermerken Sie in der Erklärung und fügen ggf. den/die Zuwendungs- bescheid/e dem Antragsvordruck als Anlage bei. Ziffer 7 Erklärungen Lesen Sie sorgfältig die Erklärungen im Antragsvordruck. Seite 9 von 10 Stand: 18.12.2015

Anlagen Für die beigefügten Anlagen, kreuzen Sie die dafür vorgesehenen Felder an. Anlagen: Anlage Kopie(n) der Zulassungsbescheinigung(en) Teil I Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und nachweise für die Straßenverkehrsbehörde und ggfs. Eigentumsnachweis(e) Anlage 2 Angaben zu Unternehmensteil des Verbundes, bei dem Maßnahmen durchgeführt werden sollen Anlage Vollmacht Weitere Anlagen: - - - - Mit Anlage 1 ( Fahrzeugaufstellung und - nachweise ) können Sie den Nachweis von bis zu 22 förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde bestätigen lassen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen sollte der Nachweise durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Bei mehreren Durchführungsorten (Antragsteller/in - Mutterunternehmen und Unternehmensteil/e des Verbundes) ist jeweils eine Bestätigung der zuständigen Zulassungsstelle beizufügen. Füllen Sie in jedem Fall die Anlage 1 vollständig aus. Sofern der in der Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und -nachweise bzw. der in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasste Halter vom/von der Antragsteller/in abweicht, ist zusätzlich zum Nachweis der Halterschaft der Nachweis der Eigentümerschaft beizufügen. Die Anlage 2 benötigen Sie nur dann, wenn Sie bei mehr als vier Unternehmensteile Maßnahmen durchführen wollen. Mit dem Vordruck Teil B auch Folgeantrag genannt, können Sie weitere geplante Maßnahmen, für die Sie eine Zuwendung beantragt haben, an die Bewilligungsbehörde übermitteln. Innerhalb der Antragsfrist können maximal vier Folgeanträge bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind ab Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchzuführen. Miet- oder Leasingverträge über angeschaffte Gegenstände oder Beratungsverträge mit mehrmaligen Leistungen aus einem Vertragsverhältnis, müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums der ersten Förderperiode abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit über den Bewilligungszeitraum hinaus, kann in der darauffolgenden Förderperiode eine Anschlussförderung beantragt werden. BITTE FÜGEN SIE SÄMTLICHE NOTWENDIGEN ANLAGEN VOLLSTÄNDIG DEM ANTRAGSVORDRUCK BEI! Seite 10 von 10 Stand: 18.12.2015