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Heft 9 September 2017 Seite 641 720 INHALT Mitteilungen Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten 641 Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 641 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG 642 Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften 642 Vorstände der Notarkammern: Westfälische Notarkammer 643 Ausschreibung des Helmut-Schippel-Preises für das Jahr 2018 643 Tagung Der eingetragene Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 643 Veranstaltungen des Fachinstituts für Notare 644 Verbraucherpreisindex für Deutschland im Juli 2017 645 Aktuelles Forum Ott, Die Problematik der versteckten Erbauseinandersetzung beim Verkauf erbengemeinschaftlicher Grundstücke 646 Aufsätze Kesseler, Gestaltung von Belastungsvollmachten in Grundstückskaufverträgen 651 Tiedtke/Sikora, GNotKG: Kostenrechtsprechung 2016 673 Rechtsprechung I. Liegenschaftsrecht Grundbuchfähigkeit einer società semplice BGH, Beschl. v. 9. 2. 2017 V ZB 166/15 702 III

VERKÜNDUNGSBLATT DER BUNDESNOTARKAMMER HerausgegebenimAuftragderBundesnotarkammervon RAundNotarManfredBlank,Lüneburg, Notara.D.Prof.Dr.GünterBrambring,Köln, Notara.D.Prof.Dr.RainerKanzleiter,Ulm 9 2017 Heft9, September 2017 Seite641 720 MITTEILUNGEN Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten Am 21. 7. 2017 ist das Gesetz v. 17. 7. 2017 verkündet worden (BGBl. I, S. 2426). Durch das Gesetz ist u.a. 1906 BGB geändert und 1906a BGB neu geschaffen worden. Die Vorschriften betreffen die Unterbringung sowie die Einwilligung in bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen und in ärztliche Zwangsmaßnahmen einschließlich der Verbringung gegen den natürlichen Willen zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus für den Fall, dass eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt. Aus notarieller Sicht sind insbesondere die Anforderungen an diesbezügliche Vollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung (vgl. insbes. 1906 Abs. 5, 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 4 und 5 BGB n.f.). Bezüglich der Auswirkungen auf Bestandsvollmachten sei auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 18/11240, S. 21, hingewiesen. Das Gesetz ist am 22. 7. 2017 in Kraft getreten. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen Am 21. 7. 2017 ist das Gesetz v. 17. 7. 2017 verkündet worden (BGBl. I, S. 2429). Zentraler Inhalt des Gesetzes ist das Verbot der Minderjährigenehe. Nach 1303 Satz 1 BGB n. F. darf eine Ehe nicht mehr vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Bei einem Verstoß hiergegen ist die Ehe aufhebbar ( 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F.) bzw., wenn ein Ehegatte bei Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte, sogar kraft Gesetzes unwirksam ( 1303 Satz 2 BGB n. F.). Durch die Heraufsetzung des Ehemündigkeitsalters entfallen die gerichtlichen Verfahren nach 1303 Abs. 2 bis 4 BGB a. F. ebenso wie die

642 Mitteilungen bisherigen Sonderregelungen für verheiratete Minderjährige (z. B. 1749 Abs. 2, 1757 Abs. 3, 2275 Abs. 2 und 3, 2347 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F.). Auch die Regelung des 1411 BGB, die bislang Eheverträge beschränkt Geschäftsfähiger und Betreuter betraf, wurde neu gefasst und enthält nunmehr nur noch Sonderregelungen für Eheverträge Betreuter. Zudem werden die neuen Grundsätze zur Ehemündigkeit durch eine Änderung von Art. 13 EGBGB auch auf nach ausländischem Recht geschlossene Ehen übertragen. Das Gesetz ist am 22. 7. 2017 in Kraft getreten. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG Am 28. 7. 2017 ist das eidas-durchführungsgesetz v. 18. 7. 2017 verkündet worden (BGBl. I, S. 2745). Zentraler Bestandteil des Artikelgesetzes ist das Vertrauensdienstegesetz (VDG), das die Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der eidas- Verordnung schaffen soll. Die am 1. 7. 2016 in Kraft getretene eidas- Verordnung hat einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für elektronische Vertrauensdienste (elektronische Signaturen etc.) geschaffen. Das VDG füllt die bestehenden Regelungsspielräume der Verordnung aus. Es beinhaltet insbesondere Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten Behörden sowie dem Inhalt von Attributen, die in qualifizierte elektronische Zertifikate aufgenommen werden können. So wird klargestellt, dass Zertifikate neben berufsbezogenen auch amtsbezogene Angaben enthalten dürfen. Eine solche amtsbezogene Angabe ist der Gesetzesbegründung zufolge bspw. die Eigenschaft als Notarin oder Notar. Ferner beinhaltet das Gesetz eine Reihe von Anpassungen in Fachgesetzen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Folgeänderungen Überarbeitung von Verweisungen und Anpassung von Begrifflichkeiten aufgrund der Aufhebung des Signaturgesetzes. So wurde u.a. 42 Abs. 4 BeurkG angepasst und die Wörter nach dem Signaturgesetz gestrichen. Das Gesetz ist am 29. 7. 2017 in Kraft getreten. Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften Am 24. 7. 2017 ist das 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG) v. 17. 7. 2017 verkündet worden (BGBl. I, S. 2522). Das Gesetz enthält u.a. zwei punktuelle Änderungen des 56 Abs. 5 der Personenstandsverordnung (PStV) zu den Mitteilungspflichten der Notare gegenüber den Standesämtern für bestimmte Beurkundungen und Beglaubigungen mit personenstandsrechtlichem Bezug. Die Änderungen treten am 1. 11. 2017 in Kraft.

Mitteilungen 643 Vorstände der Notarkammern Die nachstehende Notarkammer hat in ihrer Kammerversammlung ihren Präsidenten und ihre Vizepräsidenten wie folgt neu gewählt. Westfälische Notarkammer Kammerversammlung: 28. 3. 2017 (Amtsperiode ab 1. 7. 2017) Präsident: RA und Notar Wolfgang Jürgens, Hagen (Neuwahl) Vizepräsidenten: RA und Notar Dr. Wolfgang Gansweid, Bielefeld (Neuwahl) RA und Notar Christoph Meyer-Schwickerath, Münster (Neuwahl) Ausschreibung des Helmut-Schippel-Preises für das Jahr 2018 Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.v. in Würzburg setzt für eine hervorragende praxisbezogene wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Notarrechts den Helmut-Schippel-Preis i.h. von 5000, aus. Zum Notarrecht zählen alle Fragen des materiellen oder formellen Rechts, die mit der Notariatspraxis im weitesten Sinne oder der Vertragsgestaltung im Zusammenhang stehen (z.b. auch Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht). Über die Vergabe entscheidet der Gesamtvorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.v. unter Ausschluss des Rechtsweges. Bewerber werden gebeten, ihre Forschungsarbeiten bis spätestens 30. 6. 2018 bei der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.v., Gerberstr. 19, 97070 Würzburg, in drei Exemplaren (verbleiben bei der Notarrechtlichen Vereinigung) einzureichen (maßgebend ist der Posteingangsstempel). Ein weiteres Exemplar wird im Falle des Preiserhalts zur Archivierung der Helmut-Schippel- Preisträgerarbeiten zur Verfügung gestellt. Die endgültige Vergabeentscheidung wird voraussichtlich Anfang 2019 getroffen. Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung behält sich eine Aufteilung des Preises auf mehrere Bewerber vor. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer wissenschaftlichen Vortragsveranstaltung statt. Nähere Informationen siehe unter www.notrv.de. Tagung Der eingetragene Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Veranstalter: Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians- Universität München, Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München Datum/Uhrzeit: 8. 11. 2017, ab 17.30 Uhr (s.t.) Veranstaltungsort: Ludwig-Maximilians-Universität, Senatssaal (E 106/110 im 1. Obergeschoss), Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

644 Mitteilungen Referenten: Prof. Dr. Lars Leuschner, Universität Osnabrück, Prof. Dr. Mathias Habersack, Ludwig-Maximilians-Universität München; Notar Prof. Dr. Dieter Mayer, München (Impulsstatement) Teilnahmegebühr: wird keine erhoben Anmeldung: erforderlich, es wird um Anmeldung mit Anmeldeformular (s. Homepage) per E-Mail FS-Notarrecht@jura.uni-muenchen.de gebeten, des Weiteren um Mitteilung, ob Teilnahme am Empfang Weitere Informationen: Homepage www.notarrechtsinstitut.de; im Anschluss findet ein kleiner Empfang statt Veranstaltungen des Fachinstituts für Notare 1. Aktuelles Kostenrecht im Notariat 20. 10. 2017, Heusenstamm, DAI-Ausbildungscenter Notar Dr. Christian Fackelmann, Bad Staffelstein 310, / ermäßigt 240, / 185, (für Mitarbeiter) / s. ferner DAI- Homepage 2. Update WEG Referenten: 20. 10. 2017, Osnabrück, OsnabrückHalle Richter am KG Dr. Oliver Elzer, Berlin, Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Präsident der Notarkammer Thüringen, Weimar 310, / ermäßigt 240, / s. ferner DAI-Homepage 3. Aktuelle Fragen zum GNotKG Leitung: Referenten: 24. 10. 2017, Kassel, H4 Hotel Kassel Notar a.d. Dr. Holger Schmidt, Bonn Notar a.d. Dr. Holger Schmidt, Bonn, Notariatsleiter Frank Tondorf, Essen 310, / ermäßigt 240, / 185, (für Mitarbeiter) (Mitglieder der Notarkammer Kassel werden gebeten, sich direkt dort anzumelden) 4. Zwangsversteigerungsrecht in der notariellen Vertragsgestaltung 25. 10. 2017, Heusenstamm, DAI-Ausbildungscenter Notar Dr. Sebastian Franck, Lauingen 310, / ermäßigt 280, / s. ferner DAI-Homepage 5. Ehevertragsrecht: Aktuelle Entwicklungen und höchstrichterliche Rechtsprechung 27. 10. 2017, Berlin, DAI-Ausbildungscenter Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln 310, / ermäßigt 240,

Mitteilungen 645 6. Aktuelle Entwicklungen im notariellen Kostenrecht 3. 11. 2017, Kiel, ATLANTIC Hotel Kiel Notar Dr. Jens Neie, Würzburg 310, / ermäßigt 240, / 185, (für Mitarbeiter) (Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer werden gebeten, sich direkt dort anzumelden) 7. Aktuelle Probleme der notariellen Gestaltung im Erb- und Familienrecht 4. 11. 2017, Bochum, DAI-Ausbildungscenter Referenten: Notar Prof. Dr. Christopher Keim, Ingelheim, Rechtsanwältin Dr. Gabriele Müller, DNotI, Würzburg, Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln 310, / ermäßigt 240, 8. Aktuelles aus dem Handelsregister Update 2017 8. 11. 2017, Berlin, DAI-Ausbildungscenter 10. 11. 2017, Oldenburg, Weser-Ems-Halle Richter am AG Robin Melchior, Berlin-Charlottenburg je 310, / ermäßigt 240, / 185, (für Mitarbeiter) / s. ferner DAI- Homepage 9. Ausgewählte Gestaltungsfragen zum Überlassungsvertrag 10. 11. 2017, Heusenstamm, DAI-Ausbildungscenter 11. 11. 2017, Berlin, DAI-Ausbildungscenter Notar Dr. Hans-Frieder Krauß, München je 310, / ermäßigt 240, / s. ferner DAI-Homepage 10. Arbeits- und Sozialrecht im Notariat 15. 11. 2017, Bochum, DAI-Ausbildungscenter Rechtsanwalt und Notar a.d. Dr. Wienhold Schulte, Münster 310, / ermäßigt 240, Anmeldung: Weitere Informationen: Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Notare, Universitätsstr. 140, 44799 Bochum, E-Mail notare@anwaltsinstitut.de, Tel. 0234/9706418, Fax 0234/703507 Homepage www.anwaltsinstitut.de Verbraucherpreisindex für Deutschland im Juli 2017 Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland auf Basis 2010 = 100 im Juli 2017 gegenüber Juli 2016 um 1,7 % (109,4) gestiegen. Im Vergleich zum Juni 2017 erhöhte sich der Index um 0,4 %. Das Statistische Bundesamt ist im Internet unter www.destatis.de vertreten (Service-Nr. 0611/754777, E-Mail: www.destatis.de/kontakt).