Leistungsnachweis Staatsorganisationsrecht für Master PMP Studierende Datum: Montag, 18. Januar 2010; 11.15 12.15 Uhr. Dauer: Es stehen 60 Minuten zur Verfügung. Erlaubte Hilfsmittel: Bei diesem Leistungsnachweis handelt es sich um eine Open-Book Prüfung. Die Antworten sind zu begründen und wo möglich mit Gesetzesartikeln zu belegen. Auf die Antwortblätter ist die Matrikelnummer (und nicht der Name) zu schreiben. Sämtliche Aufgabenblätter sind am Ende des Leistungsnachweises wieder abzugeben. Themensteller: Prof. Dr. Andreas Lienhard
Staatsorganisationsrecht Zeit: 60 Minuten; Punktemaximum: 42 Punkte Frage 1: [Total: 5 Punkte] Ordnen Sie das folgende Dokument so genau wie möglich in die Typologie der Verordnungen ein: SR 171.211: Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) vom 18. März 1988 (Stand am 1. April 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 14 des Parlamentsressourcengesetzes vom 18. März 1988 (PRG), beschliesst: Art. 3 Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigung 1 Die Mahlzeitenentschädigung beträgt 110 Franken pro Tag, die Übernachtungsentschädigung 170 Franken ( ) Frage 2: [Total: 5 Punkte] Warum muss das Bundesgericht unselbständige Bundesratsverordnungen anwenden, selbst wenn es deren Verfassungswidrigkeit festgestellt hat? Wie verhält es sich diesbezüglich mit den selbständigen Bundesratsverordnungen? 1/4
Frage 3: [Total: 9 Punkte] Nehmen Sie Stellung zu den folgenden Aussagen. Schreiben Sie, ob sie zutreffen, teilweise zutreffen oder nicht zutreffen. Begründen Sie, inwiefern dies der Fall ist. (Achtung: Die blosse Antwort, dass eine Aussage zutreffend, teilweise zutreffend o- der unzutreffend sei, gibt ohne Begründung keine Punkte, selbst wenn sie richtig ist.) a) Die gegenwärtige Präsidentin des Nationalrates ist bis zum Ende ihrer Amts- zeit als Ratspräsidentin die höchste Schweizerin. [3 Punkte] b) X ist Schweizer Bürger, wohnt aber seit vielen Jahren in Frankreich. Er wäre im Rahmen der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates vom Dezember 2011 als freier Kandidat wählbar. [3 Punkte] Auszug aus dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer: c) Dringliche Bundesgesetze unterstehen immer dem nachträglichen fakultativen Referendum. [3 Punkte] Frage 4: [Total: 8 Punkte] Nennen Sie die Ausprägungen der Gewaltenteilung und erwähnen Sie je ein Beispiel. 2/4
Frage 5: [Total: 3 Punkte] Die Bundesversammlung beschloss Folgendes: a) In welche Erlassform der Bundesversammlung war der vorstehende Text zu kleiden? [2 Punkte] b) Unterstand dieser Erlass dem Referendum, falls weder Verfassung noch Gesetz dies spezifisch vorsehen? [1 Punkt] 3/4
Frage 6: [Total: 12 Punkte] Die Volksinitiative Für eine vernünftige Asylpolitik vom 14. März 1996 lautete wie folgt: Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Art. 121 quater (neu) 1-3 [...] 4 Illegal eingereiste Asylbewerber und solche, deren Gesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist, werden umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen. Der Bund sorgt in Zusammen- arbeit mit den Kantonen für den Vollzug. 5 [...] 6 Die Schweiz leistet, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, bedrohten Menschen Hilfe in der Region ihres Heimatstaates. Sie unterstützt Bestrebungen, ihnen das Leben im Ausland in einer Zone ohne Gefähr- dung im Sinne von Absatz 1 zu ermöglichen. Auszug aus der UNO-Folterkonvention: Fragestellung [Insgesamt 12 Punkte] a) Um welche Art von Verfassungsrevision handelte es sich dabei? [2 Punkte] b) War die Volksinitiative gültig? [10 Punkte] 4/4