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Transkript:

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien an der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg vom...2007 Stand 11. April 2007 Gemäß 13 Abs.1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.03.06 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom xx.xx.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien beschlossen. 1 Geltungsbereich...2 2 Ziele des Studienfachs...2 3 Studienberatung...2 4 Zulassung zum Studium...3 5 Aufbau des Studienfachs...3 6 Arten von Lehrveranstaltungen...3 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen...3 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen...4 9 Prüferinnen und Prüfer...5 10 Studien- und Prüfungsausschuss...5 11 Inkrafttreten...5 Anlage (gemäß 5) Studienfachübersichten...6 Anlage (gemäß 5) Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)...13 1

1 Geltungsbereich (1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien. (2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester 2007/08 das Studium der Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen. 2 Ziele des Studienfachs (1) Das Studium im Studienfach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und im Studiengang Lehramt an Gymnasien soll auf eine Tätigkeit als Mathematiklehrerin bzw. Mathematiklehrer an Sekundarschulen (Haupt- und Realschulen) bzw. Gymnasien fachlich vorbereiten. (2) Um dieses Ziel zu erreichen, besteht das Studium aus einer soliden Ausbildung im Fach Mathematik, die von Studienbeginn an zu selbstständiger Arbeit anhält. Dabei ist eine breite Ausbildung, die eine Berufsbefähigung vermittelt, wichtiger als das Einüben von Berufsfertigkeiten. Dies geschieht in den ersten Semestern vor allem durch das Lösen von Übungsaufgaben, deren schriftliche Ausarbeitung sowie durch den Vortrag und die Diskussion in den Übungen, die insbesondere in der ersten Ausbildungsphase eine wichtige Funktion haben. Bei fortschreitendem Studium kommen Seminare, Praktika und die zunehmend selbstständige Arbeit mit Literatur hinzu; einer soliden, praxisorientierten Ausbildung in der Didaktik der Mathematik, die die Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht vermittelt und zeigt, wie Mathematikunterricht entwickelt, gestaltet, analysiert und weiterentwickelt werden kann. Dabei spielen unterrichtspraktische Erfahrungen im Rahmen von Schulpraktischen Übungen und Schulpraktika eine wichtige Rolle. Die Praxiskontakte werden ferner durch die vom Institut für Mathematik angebotenen Veranstaltungen zur Berufserkundung sowie weitere Absolventenkontakte gefördert. 3 Studienberatung (1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informati- 2

onen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach. (2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten. (3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt. 4 Zulassung zum Studium (1) Nach Abzug der Quoten gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 10 Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerbern und Bewerberinnen, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, zur Verfügung. 5 Aufbau des Studienfachs (1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage Studienfachübersicht zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module gemäß 29 AStPOLS in die Modulgesamtnote eingehen. (2) Sind Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) in fachwissenschaftliche Module integriert, so ist dies der Anlage Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ) zu entnehmen. 6 Arten von Lehrveranstaltungen Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind: (a) Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage. (b) Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten. (c) Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein. 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen (1) Schriftliche Prüfungen (Klausuren): 1. In schriftlichen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass in angemessener Zeit Aufgaben des Faches mit den gängigen Methoden bearbeitet und gelöst werden können. 2 Die zugelassenen Hilfsmittel sind der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig bekannt zu geben. 3

3. Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss sich in den Prüfungen mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. 4. Die Bearbeitungszeit für eine schriftliche Prüfung eines Moduls von 5-10 LP soll zwischen 90 und 180 Minuten liegen. 5. Die schriftliche Prüfung zu einem Modul findet veranstaltungsnah statt. Die Wiederholungsprüfung findet ca. zwei bis vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters statt. 6. Das Bewertungsverfahren der schriftlichen Prüfungen soll vier Wochen nicht überschreiten. (2) Mündliche Prüfungen: 1. In mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkannt hat und über ein ausreichend breites Grundwissen verfügt. 2. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt ca. 30 Minuten. 3. Mündliche Prüfungen werden vor einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer von dieser bzw. diesem bestimmten, sachkundigen Beisitzerin bzw. eines Beisitzers als Einzelprüfungen abgelegt. 4. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Fächern sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben. 5. Mündliche Prüfungen sind vor oder zu Beginn des folgenden Semesters abzulegen. (3) Als Modulvorleistungen können verlangt werden: 1. Lösen von Übungsaufgaben 2. Vortrag und Vortragsausarbeitung 3. Schriftliche Ausarbeitung 4. Praktikumsbericht, Belegarbeit 5. Bestandene Klausuren (4) Die Wiederholung eines bestandenen Moduls ist nicht zulässig. (5) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener Wiederholungsprüfungen regelt 21 Absatz 5 AStPOLS. 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen (1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs. (2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. (3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektro- 4

nische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen. 9 Prüferinnen und Prüfer (1) Prüferin bzw. Prüfer kann jede nach 12 Abs. 4 HSG LSA prüfungsberechtigte Person sein. (2) Prüferinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. (3) Modulleistungen werden gemäß 12 Absatz 5 HSG LSA in der Regel von zwei Prüferinnen/Prüfern oder bei mündlichen Modulleistungen von einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin/eines sachkundigen Beisitzers bewertet. Dabei sind in der Regel die am jeweiligen Modul beteiligten Lehrenden auch die Prüfenden. Der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss bestellt die Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer. Über die mündliche Modulleistung ist ein Protokoll zu führen. 10 Studien- und Prüfungsausschuss (1) Für das Studienfach wird von den Fachvertretern und Fachvertreterinnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät III ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet. (2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus 3 Professorinnen/Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin/einem studentischen Vertreter. 11 Inkrafttreten Diese Fachspezifische Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät III am... 2007 beschlossen; der Akademische Senat am... hat hierzu Stellung genommen; der Rektor hat die Ordnung am... genehmigt. Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft. Halle (Saale),... Prof. Dr. Wulf Diepenbrock Rektor 5

Anlage (gemäß 5) Studienfachübersichten Studienfachübersicht über das Fach Lehramt Mathematik an Sekundarschulen 80 (75) Leistungspunkte Modultitel Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS) Leistungspunkte Vorleistung/en Modulleistung (eventuell Modulteil-leistungen) Eingang in die Abschlussnote (30) + (10) Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung Studiensemester Fachwissenschaft Mathematik (25) 12 15 Lösung von 50 % und deren Präsentation, bestandene Klausuren I und II mündliche Prüfung nein 1. und 2. Elemente der Mathematik 4 5 Klausur nein 1. und 2. Analysis I 6 10 Lösung von 50 %, bestandene Klausur mündliche Prüfung* ja 3. Elemente der Kombinatorik und 4 5 Lösung von 50 % Klausur ja Elemente der Mathematik Stochastik 5. Elemente der Geometrie 4 5 Lösung von 50 % Algebra 4 5 Lösung von 50 % und deren Präsentation *) Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft mit Eingang in die Abschlussnote sind gefordert Proseminar 2 5 Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag mündliche Prüfung* ja Elemente der Mathematik Vortragsausarbeitung 3./5. nein 4./5./6. Klausur ja Analysis I, Lineare Algebra 5. 6

Wahlpflicht-Modul Mathematik: 2 Module müssen belegt werden, davon geht die beste Note in die Abschlussnote ein (5) Analysis II 3 5 Lösung von 50 %, bestandene Klausur Geschichte der Mathematik 3 5 Lösung von 50 % Grundlagen der Numerischen Mathematik 4 5 Erfolgreiche Bearbeitung von 50 % der Übungsserien Mathematische Biologie 3 5 regelmäßige Teilnahme an den Ü- bungen, Lösung von 50 % und deren Präsentation Funktionentheorie 3 5 Lösung von 50 %, bestandene Klausur Geometrie 4 5 Lösung von 50 % Diskrete Mathematik 4 5 Lösung von 50 % mündliche Prüfung ja Analysis I ab 4. Belegarbeit ja Analysis I, Lineare Algebra Klausur ja Analysis I, Lineare Algebra ab 4. ab 5. Klausur ja ab 4. mündliche Prüfung ja ab 5. Klausur oder mündliche Prüfung Klausur oder mündliche Prüfung ja ja Analysis I, Lineare Algebra Analysis I, Lineare Algebra ab 5. ab 5. 7

Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden Vertiefungsmodul 3/4 5 nein ab 4. Fachdidaktik Mathematik (10) Belegarbeit oder Klausur Mathematikdidaktik AB Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht Mathematikdidaktik CDE Mathematikunterricht entwickeln und gestalten Mathematikdidaktik FG Mathematikunterricht analysieren und weiterentwickeln 4 5 regelmäßige und aktive Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben 4 5 regelmäßige und aktive Teilnahme, 2 Stundenentwürfe, 2 eigene Unterrichtsstunden, Belegarbeit zu Neue Medien im MU 4 5 Klausur zu MU in der Sek. I, Seminarvortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion, Belegarbeit zum Seminar Belegarbeit Gestalten von Unterrichtsstunden ja 3./4. Sem. nein Mathematikdidaktik AB Mündliche Prüfung ja Mathematikdidaktik CDE 4./5. Sem. 6./7./8. Sem. 8

Studienfachübersicht über das Fach Lehramt Mathematik an Gymnasien 95 (90) Leistungspunkte Modultitel Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS) Leistungspunkte Vorleistung/en Modulleistung (eventuell Modulteil-leistungen) Eingang in die Abschlussnote (41) + (10) Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung Studiensemester Fachwissenschaft Mathematik (24) Analysis I 6 10 Lösung von 50 %, bestandene Klausur Analysis II 3 5 Lösung von 50 %, bestandene Klausur 12 15 Lösung von 50 % und deren Präsentation, bestandene Klausuren I und II Grundlagen der Numerischen Mathematik 6 7 Lösung und Präsentation von Übungen 4 5 Erfolgreiche Bearbeitung von 50 % der Übungsserien Algebra 6 7 Lösung von 50 % und deren Präsentation mündliche Prüfung nein 1. mündliche Prüfung* ja Analysis I 2. mündliche Prüfung nein 1. und 2. mündliche Prüfung* ja Analysis I 4./6. Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik Proseminar 2 4 Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag Vortragsausarbeitung nein Analysis I und II, Klausur ja Analysis I und II, Klausur ja Analysis I und II, 4. ab 3. ab 3. 9

Fachseminar 2 5 Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag Vortragsausarbeitung nein 5./6. Wahlpflicht-Modul Geometrie: 1 Modul muss belegt werden (7) Geometrie 6 7 Lösung von 50 % Differentialgeometrie 6 7 Lösung von 50 % Klausur oder mündliche Prüfung Klausur oder mündliche Prüfung ja ja Analysis I und II, Analysis I und II, 5./7. 5./7. Wahlpflicht-Modul Grundlagen: 1 Modul muss belegt werden (5) Geschichte der Mathematik 3 5 Lösung von 50 % Grundlagen der Mathematik 3 5 Lösung von 50 % *) Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft mit Eingang in die Abschlussnote sind gefordert Belegarbeit ja Analysis I und II, Belegarbeit ja Analysis I und II, ab 4. ab 4. 10

Wahlpflicht-Modul Analysis/Numerik: 1 Modul muss belegt werden (5) Funktionentheorie 3 5 Regelmäßige Teilnahme an den Ü- bungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation Gewöhnliche Differentialgleichungen Theorie und Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden 3 5 Regelmäßige Teilnahme an den Ü- bungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation 4 5 Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsserien Klausur ja ab 5. Klausur ja ab 5. Klausur ja ab 5. Vertiefungsmodul 3/4 5 nein ab 3. Fachdidaktik Mathematik (10) Mathematikdidaktik AB Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht 4 5 regelmäßige und aktive Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben Belegarbeit oder Klausur ja 3./4. Sem. 11

Mathematikdidaktik CDE 4 5 regelmäßige und Belegarbeit Gestal- nein Mathematikdidaktik 4./5. Sem. Mathematikunterricht entwickeln aktive Teilnahme, ten von Unterrichts- AB und gestalten 2 Stundenentwürfe, stunden 2 eigene Unterrichtsstunden, Belegarbeit zu Neue Medien im MU Mathematikdidaktik FG 4 5 Klausur zu MU in Mündliche Prüfung ja Mathematikdidaktik 6./7./8. Sem. Mathematikunterricht analysieren der Sek. II, Semi- CDE und weiterentwickeln narvortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion, Belegarbeit zum Seminar 12

Anlage (gemäß 5) Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ) Mathematik Lehramt an Sekundarschulen integrativ vermittelte Fachspezifische Schlüsselqualifikationen Modulname Schlüsselqualifikationen Zeitaufwand (Std.) Analysis Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen. 50 Elemente der Mathematik Proseminar Geschichte der Mathematik Elemente der Kombinatorik und Stochastik Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen. Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen Mathematische Probleme präsentieren, Analyse und Synthese math. Beweise Literatursuche und -auswertung Literatursuche und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen Algorithmisches Denken, Stochastisches Denken, systematisches Strukturieren und Mathematisieren Summe des Zeitaufwandes FSQ: 300 50 60 80 30 30 13

Mathematik Lehramt an Gymnasien integrativ vermittelte Fachspezifische Schlüsselqualifikationen Modulname Schlüsselqualifikationen Zeitaufwand (Std.) Analysis Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen. 50 Probleme mathematisch formulieren können, 50 Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen. Grundlagen der Algorithmisches Denken, 30 Numerischen Mathematik Programmieren Proseminar Mathematische Probleme präsentieren, 80 Analyse und Synthese math. Beweise Literatursuche und -auswertung Fachseminar Mathematische Probleme präsentieren, 60 Analyse und Synthese math. Beweise Geschichte/ Grundlagen Literatursuche und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen 30 Summe des Zeitaufwandes FSQ: 300 14