FACHAUSBILDUNG HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT

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Transkript:

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis FACHAUSBILDUNG HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Weiterführende Ausbildung für Personen mit guten Grundkenntnissen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht 11. DURCHFÜHRUNG September 2016 bis Juni 2017 Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 Fax +41 (0)71 224 28 83 irp@unisg.ch www.irp.unisg.ch

ADRESSATENKREIS UND ZIELSETZUNG HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT EIN ZENTRALER RECHTSBEREICH Der Schadenausgleich bildet einen zentralen Bestandteil unserer Rechtsordnung. Wir leben in einer Risikogesellschaft. Entsprechend gross ist die Bedeutung der Schadenüberwälzung durch Haftpflicht und Versicherung. Versicherungen übernehmen die Folgen der Haftung sowie der Risiken wie Alter, Tod, Invalidität und Arbeitslosigkeit und kommen auch für Sach- und Vermögensschäden auf. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherungen ist enorm. Gesteuert wird der Versicherungsbereich durch kaum mehr überblickbare Gesetze, Verordnungen und Weisungen; gleichzeitig haben Versicherungspraxis und Gerichtsentscheide grosse Bedeutung. In der klassischen juristischen Ausbildung kommt den Schadenüberwälzungsmechanismen nicht diejenige Bedeutung zu, welche dieser Rechtsbereich tatsächlich hat. Der Lehrgang Haftpflicht- und Versicherungsrecht füllt diese Lücke. Der Schadenausgleich gliedert sich in das Haftpflichtrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht. Diese drei Bereiche unterstehen verschiedenen rechtlichen Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungsdichte. Zugleich sind sie vielfältig ineinander verflochten und bauen aufeinander auf. Damit steigt die Gefahr, dass die massgebenden Fragen nicht erkannt oder unzutreffend beantwortet werden. Nur eine zuverlässige und alle Aspekte einschliessende Ausbildung kann sicherstellen, dass die Beratung, die Vertretung und die Bearbeitung bei haftpflicht- und versicherungs-

rechtlichen Auseinandersetzungen sachlich richtig und überzeugend sind. Es ist unabdingbar, dass sich Personen, die sich auf das Haftpflicht- und Versicherungsrecht ausrichten, diese Kenntnisse erlangen. ZIELE DES LEHRGANGS Aktive Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Der Lehrgang soll den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse in allen Bereichen des Schadenausgleichs vermitteln. Es geht um: n Grundlagen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung n Leistungssystem der Sozialversicherungen für kurz- und langfristige Leistungen n Privatversicherungsrecht als AVB-Recht n Berechnung des haftpflichtrechtlichen Schadens bei Invalidität und Tod n Koordination zwischen den Leistungen von Haftpflicht, Sozial- und Privatversicherung n Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Leistungsfestsetzung und haftpflichtrechtlichen Ersatzleistung. Daneben werden das Verfahren, das taktisch richtige Vorgehen und weitere praxisrelevante Aspekte behandelt. Verbessertes Erkennen rechtlich problematischer Situationen: Die Teilnehmenden des Lehrgangs erhalten diejenigen Kenntnisse, welche ein frühzeitiges Erkennen von Problemstellungen erlauben. Im Haftpflicht- und Versicherungsrecht ist es oft notwendig, Entwicklungen zu erkennen und bestimmen zu können. Gerade mit Blick auf die Leistungskoordination ist ein solcher Vorausblick oft unabdingbar, damit die zu beanspruchenden Leistungen zutreffend festgesetzt werden. Seriöse und effiziente Vermittlung der für die Praxis relevanten Kenntnisse: Als Institut der Universität St.Gallen, welches seit über 70 Jahren für die juristische Weiterbildung tätig ist, bieten wir einen inhaltlich hohen Qualitätsstandard. Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmenden gezielt jene Kenntnisse, welche für die praktische Tätigkeit im Versicherungsbereich von Relevanz sind. Förderung des Verständnisses der Positionen anderer Beteiligter: Indem der Lehrgang in der Form von mehrtägigen Blockseminaren durchgeführt wird und sich sowohl an die Anwaltschaft als auch an die Versicherungsunternehmen sowie andere Personen richtet, die am Schadenausgleich beteiligt sind, werden die relevanten Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Ausserdem haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, persönliche Kontakte zu knüpfen und andere Sichtweisen kennenzulernen und zu verstehen.

Die Hauptreferenten sind Dozenten, welche in der Praxis tätig und in der Lehre verankert sind. Die für einzelne Themen beigezogenen Gastreferentinnen und Gastreferenten sind ausgewiesene Fachleute, welche die jeweiligen Fragestellungen aus langjähriger Praxiserfahrung kennen und an Weiterbildungsveranstaltungen bereits erfolgreich mitgewirkt haben. ZIELGRUPPEN Der Lehrgang versteht sich als weiterführende Ausbildung und setzt deshalb gute Grundkenntnisse im Haftpflicht- und Versicherungsrecht voraus. Er richtet sich an Personen, die in diesem Bereich eine Spezialisierung anstreben oder ihre Fachkenntnisse vertiefen wollen, insbesondere an: n Anwältinnen und Anwälte n Mitarbeitende von Privatversicherungsunternehmen n Mitarbeitende von Sozialversicherungseinrichtungen n Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen n Angehörige von Gerichten n Personen aus dem Beratungsbereich

DER LEHRGANG IM ÜBERBLICK MODUL 1 GRUNDLAGEN DES SCHADENAUSGLEICHS 07. 09. September 2016, Kartause Ittingen, Warth Grundlagen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung; System der Sozialversicherungen, Beiträge und Leistungen, Einführung in die Privatversicherung MODUL 2 INVALIDITÄT 09. 11. November 2016, Oberwaid, St. Gallen Begriff und Bemessung der Invalidität; Dauerleistungen der Sozialversicherung; Koordination innerhalb der Sozialversicherungen; Leistungen der Sozialversicherung bei Teilzeit- und Nichterwerbstätigkeit; AVB-Recht MODUL 3 SCHADEN UND ERSATZ 15. 17. Februar 2017, Seerose Resort, Meisterschwanden Zurechnung und Berechnung des Schadens infolge Körperverletzung; Schadenersatzbemessung und Genugtuung; einzelne Zweige der Privatversicherung; Unfallanalyse

MODUL 4 TOD UND KOORDINATION 5. 7. April 2017, Schloss Böttstein, Böttstein Versicherungsleistungen und Haftpflichtansprüche im Todesfall; Koordination zwischen Versicherungs- und Haftpflichtleistungen; Haftpflicht Mehrerer und Verjährungsfragen; steuerliche Aspekte. MODUL 5 VERFAHREN LEISTUNGSÄNDERUNG 07. 10. Juni 2017, PAXMONTANA, Flüeli-Ranft Koordination in der Sozialversicherung; Verfahren in der Sozialversicherung; Sozialversicherungs prozess; prozessuale Taktik; Revision und Wiedererwägung. UNTERRICHTSMETHODE Die massgebende Theorie wird im Plenum besprochen und anhand von Musterfällen diskutiert. Dabei wird häufig in Gruppen (4 Gruppen mit je höchstens 7 Teilnehmenden) und durch gehend im Teamteaching gearbeitet. Den Teilnehmenden werden um fang reiche Unterlagen abgegeben (Zusammenstellungen, Musterfälle, Checklisten, Urteile, Übersichten; inbegriffen auch die drei Bände der Reihe «in a nutshell» zu den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht und Haftpflichtrecht).

HAUPTREFERIERENDE Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Rechtsanwalt, Titularprofessor an den Universitäten St.Gallen und Bern, Vizedirektor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Univer sität St.Gallen (IRP-HSG), Ersatzrichter am Ver waltungs gericht des Kantons St.Gallen Dr. iur. Volker Pribnow Rechtsanwalt, langjähriger Referent des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechts praxis an der Universität St.Gallen in den Bereichen Haftpflicht- und Versicherungs recht, Autor diverser Publikationen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner bei Dell Olivo Frey Pribnow & Zimmermann, Advokatur Baden, Baden Dr. h.c. Stephan Weber Geschäftsführer und Mitinhaber der Leonardo Productions AG, Fachrichter am Handelsgericht Zürich, Schriftleiter der Zeitschrift Haftung und Versicherung (HAVE), Mitglied der Ex pertenkommission VVG, ehemaliger Schadenleiter Winterthur Ver sicherungen, Co-Autor der Barwerttafeln Stauffer/Schaetzle sowie zahlreiche weitere Publikationen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Eglisau Zu ausgewählten Themen werden Gastreferentinnen und -referenten eingeladen.

KOSTEN KOSTEN DES LEHRGANGS Die Kosten des Lehrgangs betragen CHF 14 800.. In den Kosten des Lehrgangs sind Kurshonorar, Dokumentation, Mittagessen von Mittwoch bis Freitag, das Abendessen am zweitletzten Kurstag sowie Pausen er frischungen enthalten. Die Rechnung ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Lehrgangs zu bezahlen. STORNIERUNG/ERSATZTEILNEHMENDE Bei einer Abmeldung bis zu 90 Tagen vor Beginn des Lehrganges wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300. erhoben. Bei Stornierung zwischen 90 und 60 Tagen vor Beginn des Lehrgangs werden 10%, bei Stornierung zwischen 60 und 30 Tagen vor Beginn des Lehrgangs werden 60%, bei späteren Stornierungen werden die vollen Kurskosten verrechnet. Im Falle der Verhinderung eines Teilnehmers kann kostenfrei ein Ersatz teilnehmer bestimmt werden. KURSZEITEN Die Module beginnen jeweils am Mittwoch um 09.30 Uhr und dauern bis Freitag spätestens 18.30 Uhr. Das letzte Modul dauert bis Samstagmittag. Arbeitsbeginn (ausser am Mittwoch) um 08.00 Uhr. An den Abenden sind zusätzlich der Vortrag eines Gastreferenten oder einer Gastreferentin, eine Diskussionsveranstaltung oder die Besprechung von case studies geplant.

INFORMATIONEN ZAHL DER TEILNEHMENDEN Zur Fachausbildung werden höchstens 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen. Das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St.Gallen behält sich das Recht vor, den Lehrgang nicht durchzuführen, wenn eine Teilnehmerzahl von 24 Personen nicht erreicht wird. ZERTIFIKAT Teilnehmende, die alle Module besucht und die jeweils durchgeführten Lernkontrollen erfolgreich absolviert haben, erhalten das mit 10 ECTS bewertete Zertifikat (Certificate of Advanced Studies: CAS «Haftpflicht- und Versicherungrecht»). Es handelt sich um ein universitäres Postgraduate-Zertifikat. Bei Nichtbestehen der Lernkontrollen wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt. ZULASSUNG Die Teilnehmenden verfügen über ein abgeschlossenes juristisches Studium (Lizentiat oder Master) und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Die Leitung des Lehrgangs prüft die Anmeldungen und entscheidet über die Zulassung grundsätzlich entsprechend dem Eingang der Anmeldungen. Sie kann in besonderen Fällen insbesondere bei langjähriger spezifischer Berufserfahrung Personen ohne juristisches Studium zulassen.

ANMELDUNG ANMELDEWEG Die Anmeldung erfolgt mittels des auf der letzten Prospektseite abgedruckten Talons. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. AUSKUNFT UND BERATUNG Für weitere Auskünfte oder eine persönliche Beratung wenden Sie sich an das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen Telefon +41 (0)71 224 24 24 cas-irp@unisg.ch Fax +41 (0)71 224 28 83 www.irp.unisg.ch

ANMELDETALON FACHAUSBILDUNG HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT 11. Durchführung September 2016 bis Juni 2017 Vorname/Name Titel Geburtsdatum Beruf/Funktion Privatadresse Strasse PLZ/Ort Tel./Fax E-Mail Geschäftsadresse Firma/Organisation Abteilung Strasse PLZ/Ort Tel./Fax E-Mail Korrespondenz an Rechnung lautend auf Privatadresse n Geschäftsadresse n Privatadresse n Geschäftsadresse n Andere Mit der vorliegenden Anmeldung anerkennt der/die Unterzeichnete die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum Unterschrift Einsenden an Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 9000 St.Gallen Telefon +41 (0)71 224 24 24 Telefax +41 (0)71 224 28 83 irp@unisg.ch www.irp.unisg.ch Bitte beilegen n Curriculum vitae n Ausbildungsnachweis n Nachweis über die praktische Berufstätigkeit Wie wurden Sie auf unser Angebot aufmerksam? n Versand Print n Werbung Print n Werbung Online n Webpage, Newsletter n Persönliche Empfehlung

CAS-LEHRGÄNGE DES IRP-HSG mit Certificate of Advanced Studies n CAS «PROZESSFÜHRUNG CIVIL LITIGATION» 4. Durchführung: Start Frühling 2017, 5 Module, 10 ECTS-Punkte n CAS «HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT» 11. Durchführung: September 2016 bis Juni 2017, 5 Module, 10 ECTS-Punkte 12. Durchführung: September 2017 bis Juni 2018, 5 Module, 10 ECTS-Punkte n CAS «KONFLIKTLÖSUNG IN UNTERNEHMEN UND VERWALTUNG» 4. Durchführung: März bis November 2016, 5 Module, 10 ECTS-Punkte n CAS «STRAFPROZESSRECHT» 3. Durchführung: März 2016 bis Februar 2017, 5 Module, 10 ECTS-Punkte n CAS «BERUFLICHE VORSORGE» 1. Durchführung: August 2016 bis März 2017, 3 Module, 10 ECTS-Punkte n CAS «HUMAN RESOURCES: RECHT UND GESPRÄCHSFÜHRUNG» 4. Durchführung: Oktober 2016 bis Juni 2017, 5 Module, 10 ECTS-Punkte