Spielapparatesteuer-Erklärung Kalendervierteljahr

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Transkript:

Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche Vermerke (Stand 2018) nzeichen Bitte stets genau. 6 1 6. angeben Hinweis für den Steuerpflichtigen: Die Übersendung dieses Vordruckes gilt als Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nach 149 ff AO. Die Erklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem n- u. Steueramt einzureichen. Gleichzeitig ist der errechnete Betrag zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag gem. 240 AO festgesetzt. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich ( 164 u.168 AO). Ein Steuerbescheid wird nur dann erteilt, wenn die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist ( 4 Abs. 1 Nr. 4 b Hess. Kommunalabgabengesetz i. V. m. 167 Abs. 1 AO). Bei Nichtabgabe der Erklärung kann die Steuer durch Schätzung festgesetzt und nach 152 AO ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10 v. H. der Steuer erhoben werden. Der Zuschlag kann auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung festgesetzt werden. Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit mtl. 20 v. H. der gemäß Anlage 1 Gesamt- Steuerbetrag x 20 v. H. = Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit und Gewalt-, Sex- und Kriegsverherrlichende e gemäß Anlagen 2 und 2a e ohne Gewinnmöglichkeit Gesamt- Steuerbetrag 6 v.h. der bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten x 6 v. H. = und sonstigen en. 60 v. H. der für Sex-, Gewalt- u. Kriegsverherrlichende Geräte X 60 v. H. = Festbetrag gemäß Anlage 3 e ohne Gewinnmöglichkeit Gesamt- Steuerbetrag Anzahl davon in Spielhallen x 75 = davon in Gaststätten und sonstigen en Sex-, Gewalt- u. Kriegsverherrlichende Geräte x 30 = x 500 = Steuerbetrag insgesamt Es wird versichert, dass die Angaben in dieser Steuererklärung gemäß den beigefügten en Zählwerkausdrucken für die in der Anlage aufgeführten Geräte wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ort, Datum: Unterschrift: Steuererklärungen o h n e Unterschrift gelten als n i c h t abgegeben Bitte Rückseite beachten

Rechtsmittelbelehrung: Die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steuererklärung durch das n- u. Steueramt Frankfurt am Main gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Gegen diese Heranziehung kann innerhalb eines s schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, n- und Steueramt, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt a.m., Widerspruch erhoben werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steuererklärung bei der Stadt Frankfurt am Main eingegangen ist. Es ist zweckmäßig, den Widerspruch zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Steuerbetrages wird durch die Einlegung des Rechtsmittels nicht aufgehalten. Bei verspäteter Zahlung wird der gesetzlich festgelegte Säumniszuschlag berechnet. Außerdem werden die rückständigen Beträge im Verwaltungszwangsverfahren kostenpflichtig eingezogen. Überweisungen sind so rechtzeitig aufzugeben, dass das n- und Steueramt spätestens am Fälligkeitstag im Besitz der Gutschrift ist. Am einfachsten für Sie ist es, uns ein Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Bei Zahlung durch Scheck ist der Eingang vorbehalten! Sofern sich Ihre Anschrift ändert, bitten wir dies dem n- und Steueramt unter Angabe des nzeichens umgehend mitzuteilen. Benachrichtigung über gespeicherte Daten ( 18 Hessisches Datenschutzgesetz): Für die Erhebung der Abgaben werden folgende Daten in digitaler Form gespeichert: Allgemeine Daten: Name und Anschrift des Abgabepflichtigen, ggf. auch des Zustellbevollmächtigten, des Zahlungsbeauftragten und des Beauftragten für das Lastschriftverfahren sowie Daten zur kassenmäßigen Abwicklung Rechtsgrundlagen: Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz, Haushaltssatzung, Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, Hessisches Datenschutzgesetz ( 7 und 11 ff). Zahlen Sie bitte auf das Konto des n- und Steueramtes bei der Frankfurter Sparkasse, BIC: HELADEF1822 IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80 Vergessen Sie aber bitte nicht das auf der Vorderseite angegebene nzeichen anzugeben, da andernfalls Ihre Überweisung nicht gebucht werden kann. Nur für die Steuerstelle bestimmt Erfasst am: Rechnerisch richtig: eiänderungen bitte immer angeben: 34VORDR1 Bitte senden Sie das Original der Spielapparatesteuer-Erklärung zurück an: Stadtverwaltung - Amt 21-60275 Frankfurt am Main

Anlage 1 zur Steuererklärung für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen en für den Zeitraum nzeichen:.616. Name/Firma des Aufstellers Gerätetyp, Summe Übertrag auf Rückseite

Gerätetyp, Übertrag von Vorderseite Gesamt

Anlage 2 zur Steuererklärung für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen, in Gaststätten und sonstigen en für den Zeitraum nzeichen:.616. Name/Firma des Aufstellers Gerätetyp, Summe Übertrag auf Rückseite

Gerätetyp, Übertrag von Vorderseite Gesamt

Anlage 2 a zur Steuererklärung für Spielapparate mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben. für den Zeitraum nzeichen:.616. Name/Firma des Aufstellers Gerätetyp, Summe Übertrag auf Rückseite

Gerätetyp, Übertrag von Vorderseite Gesamt

Anlage 3 zur Steuererklärung für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit und Gewalt-, Sex- und Kriegsverherrlichende e für den Zeitraum nzeichen:.616. Name/Firma des Aufstellers Gerätetyp, fortlaufende Nr. des für e ohne Gewinnmöglichkeit In Spielhallen 75,00 je für e ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten 30,00 je Gewalt-, Sex und Kriegs verherrlichende e 500,00 je angefangenen Summe Übertrag auf Rückseite

Gerätetyp, fortlaufende Nr. des Übertrag von Vorderseite für e ohne Gewinnmöglichkeit In Spielhallen 75,00 je für e ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten 30,00 je Gewalt-, Sex und Kriegs verherrlichende e 500,00 je angefangenen Gesamt