Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL"

Transkript

1 Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL

2 Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer Zahlung für Kanalbenutzung Zahlung an die Sozialversicherung Zahlung für die Zulassung eines PKW Zahlung für Ausstellung einer Heiratsurkunde Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 2

3 (2) Ergänzen Sie den unvollständigen Tabellenaufbau und ordnen Sie die einzelnen Krite- rien den Steuerarten zu Kriterium Bundes- direkte St Besitz- Landes- indirekte St Verkehr- Gemeinde- Verbrauchst. Gemeinschaftst. Mineralölst. Einkommenst. ErbSt Umsatzsteuer Lohnsteuer Grundsteuer Kfz.-Steuer Gewerbest. Körperschaftst. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 3

4 Aufgabe 2: Fälle zum Verfahrensrecht Bei den folgenden Fällen kann keine Antwort richtig sein, es können eine oder mehrere, evtl. alle richtig sein. Kreuzen Sie die richtigen Felder an. Abgabe einer Steuererklärung (1) Herr C hat für 2004 immer noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben. Welche Reaktionen des Finanzamtes sind möglich? a. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag ansetzen _ b. Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen _ c. Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld androhen _ d. Das Finanzamt wird umgehend die Steuerfahndung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen vorbeischicken _ e. Das Finanzamt wird einen Strafzoll erheben _ Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 4

5 Steuerermittlungsverfahren Im Rahmen des Steuerermittlungsverfahrens wird D aufgefordert, Auskünfte zu geben. a. D ist als Stpfl. immer verpflichtet, Auskünfte zu erteilen b. Er muss auch Auskünfte geben, selbst wenn er weiß, dass diese Auskünfte von dritter Seite (beispielsweise von einer Bank) erteilt worden sind. c. Das Finanzamt kann verlangen, dass diese Auskünfte schriftlich erteilt werden, wenn dies sachdienlich ist. d. Falls eine schriftliche Auskunft nicht erteilt wurde, kann das Finanzamt verlangen, dass die Auskünfte an Amtsstelle erteilt werden. e. Auf Antrag des Stpf. ist eine Niederschrift über eine mündliche Auskunft an Amtsstelle anzufertigen. 164 / 165 AO (1) Ein Steuerbescheid gem. 165 AO a. kann von einem Stpfl. jederzeit in vollem Umfang innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, b. kann vom Finanzamt jederzeit in vollem Umfang innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, c. bedarf auf jeden Fall der Begründung, warum und in welchem Umfang der Steuerbescheid als vorläufig anzusehen ist. d. kann auch mit einem Vorbehalt der Nachprüfung verbunden werden. _ Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 5

6 (2) Ein Steuerbescheid gem. 164 AO a) kann von einem Stpfl. jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, b) kann vom Finanzamt jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, c) kann vom Finanzamt auch außerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit geändert werden, d) bedarf auf jeden Fall der Begründung, warum ein Vorbehalt festgesetzt wurde. (3) Ein Steuerbescheid gem. 164 AO a. kann von einem Stpfl. jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, b. kann vom Finanzamt nur bei Begründung auch außerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, c. kann vom Finanzamt mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, d. bedarf auf jeden Fall der Begründung, warum ein Vorbehalt festgesetzt wurde. e. Gegen einen Steuerbescheid gem. 164 ist bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft. f. Einen Änderungsantrag gegen einen Steuerbescheid gem. 164 AO kann man nur innerhalb der Einspruchsfrist stellen. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 6

7 Ermittlung der Einspruchsfrist (1) Ein Einkommensteuerbescheid wird am (Mittwoch) zur Post gegeben. Wann endet die Einspruchsfrist? a. Dienstag, _ b. Mittwoch, _ c. Donnerstag, _ d. Freitag, _ (2) Ein Einkommensteuerbescheid wird am (Montag) zur Post gegeben. Wann endet die Einspruchsfrist? e. Freitag, _ f. Samstag, _ g. Sonntag, _ h. Montag, _ Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 7

8 Aufgabe 3: Verspätete Abgabe von Steuererklärungen: Sachverhalt: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Unternehmers Lehmann geht beim Finanzamt erst am ein, obwohl der Termin zur Abgabe der war. Die vorangemeldete Steuer beträgt EUR. Ein Verrechnungsscheck in dieser Höhe war der Voranmeldung beigefügt. Fragen: 1. Mit welcher Reaktion seitens des Finanzamtes muss Unternehmer Lehmann wegen der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung rechnen? 2. Welchen Höchstbetrag kann das Finanzamt als Nebenleistung festsetzen? 3. Welcher Rechtsbehelf ist dagegen möglich? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 8

9 Aufgabe 4: Verspätete Abgabe von Steuererklärungen durch den Steuerberater: Sachverhalt: Der Kaufmann Ludger Weinberg hat den Steuerberater Karl Peters mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Pflichten, insbesondere mit der Erstellung und Abgabe seiner Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen beauftragt. Auf Antrag des Steuerberaters wird ihm zur Abgabe der Steuererklärungen des Herrn Weinberg für das Kalenderjahr 2007 vom Finanzamt eine Fristverlängerung gemäß 109 AO bis zum eingeräumt. Darüber hinaus kommt eine Fristverlängerung nicht in Betracht. Der Steuerberater gibt die Steuererklärung indessen erst am ab. Fragen: Kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerberater die Fristversäumnis 1. mit Arbeitsüberlastung und Urlaub oder (alternativ) 2. mit verminderter Leistungsfähigkeit durch längere Krankheit begründet? Gegen wen ist ggf. der Verspätungszuschlag festzusetzen? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 9

10 Aufgabe 5: Aussetzung der Vollziehung Sachverhalt: Im Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2008 vom des Alfreds Ast ist die Fälligkeit der Einkommensteuernachzahlung 2008 in Höhe von EUR auf den festgesetzt worden. Ast legt fristgerecht Einspruch ein. Nach seiner stichhaltigen Begründung des Einspruchs ist nur mit einer wesentlichen geringeren Nachzahlung von EUR zu rechnen. Deshalb möchte er zunächst überhaupt keine Zahlung am Fälligkeitstag leisten, sondern erst den berichtigten Bescheid abwarten. Frage: Ist die Auffassung von Ast berechtigt? Begründen Sie Ihre Entscheidung. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 10

11 Aufgabe 6: Bekanntgabe, Einspruchsfrist Sachverhalt 1: Das Finanzamt gab einen Umsatzsteuer-Bescheid am Gründonnerstag, dem , mit einfachem Brief zur Post. Frage: Wann wurde der Bescheid wirksam bekannt gegeben? Sachverhalt 2: 1. Das Finanzamt Freiburg gibt am Montag, dem , einen Einkommensteuer- Bescheid mittels gewöhnlichem Brief zur Post. 2. Der Steuerpflichtige Erich Klein erhält am Dienstag, dem , seinen Einkommensteuer-Bescheid für das Jahr Der Bescheid wurde vom Finanzamt am Vortag (Tag des Poststempels) zur Post gegeben. 3. Die Steuerpflichtige Karin Schüller erhält ihren Einkommensteuer-Bescheid 2008 am Donnerstag, dem Der Bescheid wurde vom Finanzamt am Mittwoch, dem , zur Post gegeben (Datum des Poststempels). 4. Die Steuerpflichtige Agnes Wagner erhält am ihren Einkommensteuer-Bescheid für das Jahr 2008 (Datum des Poststempels ). Frage: Bestimme Sie bei den Fällen 1 bis 4 Beginn, Dauer und Ende der Einspruchsfrist nach 355 Abs. 1 AO. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 11

12 Sacherhalt 3: Die Westfalen OHG hat für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen keine Dauerfristverlängerung beantragt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für September 2009 wurde erst am statt zum dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Die Westfalen OHG hat dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für betriebliche Steuern erteilt. Fragen: 1. Mit welcher Reaktion seitens des Finanzamtes muss die Westfalen OHG rechnen? 2. In welcher Höhe kann das Finanzamt gegebenenfalls steuerliche Nebenleistungen festsetzen? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 12

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer

Mehr

Lösung: 1. Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post nach 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am 06. März 2006 oder tatsächlich nachweisb.

Lösung: 1. Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post nach 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am 06. März 2006 oder tatsächlich nachweisb. 2007, Prüfungsteil Abgabenordnung Sachverhalt 1 (10 Punkte) Am Donnerstag, 06. April 2006 erscheinen in Ihrer Beratungsstelle die Neumitglieder Hans und Sabine Weiß. Sie haben Ihren Einkommensteuerbescheid

Mehr

Festsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist:

Festsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist: Festsetzungsverjährung 1. Festsetzungsfrist: 1.1 Wirkung der Festsetzungsfrist: Nach 169 Abs. 1 S. 1 und 2 AO ist für eine Steuerfestsetzung gem. 155 Abs. 1 AO eine Aufhebung, Änderung oder Berichtigung

Mehr

Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt

Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt Mustervorlage Einspruch zum Finanzamt Autor: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden.

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern View this page in: English Translate Turn off for: German Options Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Informationen Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. 2. 3. 4. 5. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Zusammenfassende

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Telefon: +49 (40) 72 9066-0 E-Mail: office@wsbgmbh.de Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit

Mehr

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN STEUERTERMINE Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuerberaterin Petra Niemack Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Mehr

Abgabenordnung Klausuraufgaben

Abgabenordnung Klausuraufgaben Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 2 SS 2016 Abgabenordnung Klausuraufgaben Dipl.-Kfm. (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Betriebswirtschaftliche

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (13.1.) 1 / 23 12/2016 IV/2016 Lohn- und Kirchensteuer Jahresanmeldung

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung

Mehr

Satzung. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom geändert duch Satzung vom

Satzung. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer. vom geändert duch Satzung vom vor 9/2 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 16.12.2011 1. geändert duch Satzung vom 20.12.2013 2. geändert durch Satzung vom 05.05.2015 S a t z u n g der Stadt Bad

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2017

Abgabe- und Zahlungstermine 2017 Beilage zum Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Abgabe- und Zahlungstermine 2017 1 Wichtige Steuertermine 2017 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten

Mehr

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015, Fristverlängerung / vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2015

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015, Fristverlängerung / vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2015 Senatsverwaltung für Finanzen Runderlass AO-Nr. 61 Senatsverwaltung für Finanzen, 12032 Berlin An alle Finanzämter außer FA 38 Nachrichtlich: An das Finanzamt 38 Geschäftszeichen III E 11 S 0320 1/2012

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

x Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.

x Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. Vollmachtgeber/-in 1 Exemplar für den Steuerberater IdNr. 2, 3 Geburtsdatum Vollmacht 4 zur Vertretung in Steuersachen Lorenz H. Freiburg, Steuerberater, 64646 Heppenheim Bevollmächtigte/r - in diesem

Mehr

Wichtige Steuerrichtlinien

Wichtige Steuerrichtlinien Wichtige Steuerrichtlinien Richtlinien in Auszügen zur Abgabenordnung Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaftsteuer.- Gewerbesteuer Umsatzsteuer Bearbeiter: Dipl.-Finw. R. Walkenhorst 27. Auflage TEXTAUSGABE

Mehr

Grundlagen der Besteuerung

Grundlagen der Besteuerung www.nwb.de Basiswissen Steuer und Studium Grundlagen der Besteuerung Von Diplom-Finanzwirt Arne Marx STUDIUM Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einkommensteuer

Mehr

Ist der Säumniszuschlag in Höhe von 50 gegenüber der B entstanden?

Ist der Säumniszuschlag in Höhe von 50 gegenüber der B entstanden? Die Eheleute A und B geben für das Jahr 2013 fristgerecht im Mai 2014 eine gemeinsame Steuererklärung ab und beantragen die gemeinsame Veranlagung. Noch im selben Monat entbrennt zwischen A und B ein heftiger

Mehr

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau

Kassenzeichen: Spielapparatesteuer- Erklärung. An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg Nidderau Spielapparatesteuer- Erklärung Nidderau, den An den Magistrat der Stadt Nidderau Fachdienst Steuern Am Steinweg 1 61130 Nidderau Kassenzeichen: Bitte bei allen Zahlungen und Schriftverkehr angeben Name

Mehr

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung)

(Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) FG München, Urteil v. 22.10.2013 2 K 1993/10 Titel: (Absehen von einer Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) Normenketten: 163 AO 149 Abs 1 S 1

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2015

Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Wichtige Steuertermine 2015 1 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. c) bb) Monat Termin 2,3 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 12.1. (15.1.)

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Wetzlar vom 01.01.2017 Aufgrund der 5 und 51

Mehr

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011 Sachverhalt 1 (5½ Punkte) Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am 21.07.2011 in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen

Mehr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr

Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz Kalendervierteljahr Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Magistrat der Stadt Seligenstadt Haupt- und Steueramt Marktplatz 1 63500 Seligenstadt 2017 Buchungszeichen: (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets

Mehr

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9

Kassenkonto: Unternehmen: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 Unternehmen: Kassenkonto: Straße: Ort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: An den Gemeindevorstand der Gemeinde Hainburg Steueramt Krotzenburger Straße 9 63512 Hainburg 2015 (Bei Schriftwechsel und Zahlungen stets angeben)

Mehr

Stadt Lindenberg i. Allgäu

Stadt Lindenberg i. Allgäu Stadt Lindenberg i. Allgäu Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS- ) Aufgrund der Art. 22 Abs. 2 und 24 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und

Mehr

Klausurenkurs II zur schriftlichen StB-Prüfung 2013

Klausurenkurs II zur schriftlichen StB-Prüfung 2013 Klausurenkurs II zur schriftlichen StB-Prüfung 2013 AO - KK II - 1. Wo - 01 (KNB 01) Sachverhalt: Die selbständige staatlich geprüfte Physiotherapeutin Dagmar Grobauer war nach dem 30.09.2000 vom Finanzamt

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016

Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Einzusenden an: n- und Steueramt, Frankfurt am Main (Anschrift siehe Rückseite) Spielapparatesteuer-Erklärung für das Kalendervierteljahr 2016 Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Raum für amtliche

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Neufassung der Kirchensteuerordnung KiStO kath.

Neufassung der Kirchensteuerordnung KiStO kath. Neufassung der Kirchensteuerordnung KiStO kath. Der Erzbischof von Berlin hat nach Beschlussfassung des Diözesanvermögensverwaltungsrates die Kirchensteuerordnung wie folgt geändert und erlassen: Ordnung

Mehr

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat;

Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts. 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat; Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen zu Abschnitt 4 der FAGO Zeichnungsvorbehalt der Leiterin/des Leiters des Finanzamts 1. Allgemeine Zeichnungsvorbehalte: 1.1 Vorgänge, deren Zeichnung er/sie sich allgemein

Mehr

BMF-Schreiben vom 27. Juni IV A 7 - S /05 -

BMF-Schreiben vom 27. Juni IV A 7 - S /05 - BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 - IV A 7 - S 0338-54/05 - Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Nummer: 01/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Festsetzung

Mehr

Finanzamt Bremerhaven

Finanzamt Bremerhaven Finanzamt Bremerhaven 0471 / 596-99000 Zentrale Information und Annahme Montag und Dienstag 8:00-16:00 Mittwoch 7:00-15:00 Donnerstag 8:00-18:00 Freitag 8:00-14:00 Einkommensteuerstellen und übrige Stellen

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/0589-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Kostenstelle : 10.6050. Sachkonto : 5559120 Anschrift:. (Straße). Tel.:.... (PLZ) (Ort) Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) Rathausgasse 1 34576 Homberg (Efze) Veranlagungszeitraum (bitte ankreuzen)

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle

Spielapparatesteuer-Erklärung Spielhalle Unternehmen Kassenzeichen Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Anschrift: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Magistrat der Stadt Biedenkopf Fachbereich II - Finanzdienste Hainstr. Biedenkopf Jahr

Mehr

Spielgerätesteuer-Erklärung

Spielgerätesteuer-Erklärung Unternehmen: (Anschrift u. Telefon-Nr.) Kassenzeichen: Magistrat der Stadt Obertshausen - Steuerabteilung - Schubertstraße Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben! Konten der Stadtkasse Obertshausen:

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Harsewinkel vom

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Harsewinkel vom Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Harsewinkel vom 23.02.2017 Seite 1 von 5 Inhaltsübersicht Präambel 1 Steuererhebung 2 Steuergegenstand 3 Steuerschuldner 4 Bemessungsgrundlage

Mehr

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v.

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen... Referent: Dipl.-Kfm. WP/StB Michael Sackmann Partner bei JANTZEN EMDE TJARKS Betriebsprüfung und Gelassenheit...???

Mehr

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung

2017 I 2017 II 2017 III 2017 IV Berichtigt: Spielapparatesteuer-Erklärung Steuerpflichtiger:. Kassenkonto/Objektnummer 600 /SP00. (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr angeben!) Anschrift:... Magistrat der Stadt Bad Nauheim FB /FD. Steuern Parkstraße 6-8 6 Bad Nauheim Veranlagungszeitraum

Mehr

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Firma/Absender Kassenzeichen:... (Bitte bei Zahlungen und Schriftverkehr stets angeben)... Tel.: Veranlagungszeitraum: Jahr:... (bitte ankreuzen) Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf -Steueramt- Postfach

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteu er in der Stadt Lünen (Wettbürosteuersatzung) vom 24.04.2015

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteu er in der Stadt Lünen (Wettbürosteuersatzung) vom 24.04.2015 Ortsrecht Satzung über die Erhebung der Wettbürosteu er in der Stadt Lünen (Wettbürosteuersatzung) vom 24.04.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Steuererhebung 2 2 Steuergegenstand 2 3 Steuerschuldner 2 4 Bemessungsgrundlage

Mehr

Der Einspruch im Steuerrecht

Der Einspruch im Steuerrecht Der Einspruch im Steuerrecht Grundlagen und Praxis Bearbeitet von Sylvia Meier, StBin Ute Spohrer 2., überarbeitete Auflage 2014. Buch. XIII, 156 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 03214 2 Format (B x L): 16,8

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Besteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1

Besteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1 Besteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1 vom 05. November 2015 Besteuerungsverfahren 2.0 Version 1.1 2 Zielsetzung und Notwendigkeit Besteuerungsverfahren

Mehr

Steuer-1x1: Einspruch gegen Steuerbescheide

Steuer-1x1: Einspruch gegen Steuerbescheide Steuer-1x1: Einspruch gegen Steuerbescheide Erhalten Sie einen Steuerbescheid egal zu welcher Steuerart können Sie gegen diesen Steuerbescheid innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Was es

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien

Mehr

Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 11/12. Prof. Dr. Volker Breithecker Dipl.-Kfm. Martin Berg

Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 11/12. Prof. Dr. Volker Breithecker Dipl.-Kfm. Martin Berg Übung zur Vorlesung Steuer VII / Steuerliches Verfahrensrecht WS 11/12 Prof. Dr. Volker Breithecker Dipl.-Kfm. Martin Berg Aufgabe 1 (Creditpointklausur SS 2005) Der Steuerpflichtige Christoph Beck mit

Mehr

Schlagworte: Aussetzungszinsen, Fälligkeit, Steuerschuld, Treu und Glauben, Zahlung, Zinsen

Schlagworte: Aussetzungszinsen, Fälligkeit, Steuerschuld, Treu und Glauben, Zahlung, Zinsen FG München, Urteil v. 05.04.2012 5 K 464/12 Titel: (Aussetzungszinsen) Normenketten: 237 Abs 1 AO 233a AO Orientierungsätze: 1. Nachzahlungszinsen nach 233a AO einerseits und Aussetzungszinsen nach 237

Mehr

Schutz bei Steuerschulden

Schutz bei Steuerschulden Informationen für die Praxis Schutz bei Steuerschulden Stand: Juli 2010 Inhalt: 1. Abgabe von Steuerklärungen und Voranmeldungen...1 2. Fristgerechte Steuerzahlung...2 3. Schutz des Steuerschuldners (Vollstreckungsschutz)...3

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen 2008/0528982 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2008 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist

Mehr

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20 Meldung Nr.* / 20 * Lfd.Nr. nach der letzten Änderungsmeldung Stadt Siegen Der Bürgermeister FB 3/2.3 Stadtkasse, Steuern Postfach 10 03 52 57003 Siegen Bankverbindungen und Zahlungshinweise entnehmen

Mehr

Steuern und Steuerrecht

Steuern und Steuerrecht DAA-Wirtschaftslexikon Steuern und Steuerrecht 1. Abgaben und Steuern! Begriffsbestimmungen Steuern sind Geldleistungen, die der Bund, die Länder bzw. die Gemeinden auf gesetzlicher Grundlage in einer

Mehr

Finanzgericht München.

Finanzgericht München. - --------------- Aus.fertigunp Az: 6 V 3800/12 --~--.... Finanzgericht München. Beschluss In der Streitsache Antragsteller gegen Finanzamt Kempten vertreten durch den Amtsleiter Am Stadtpark 3 87435 Kempten

Mehr

Einführung in die Grundlagen des

Einführung in die Grundlagen des Einführung in die Grundlagen des 2 Steuerrechts Zusammenfassung Jungunternehmer Carlo Sommerweizen verschafft sich vor Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit einen Überblick über die bevorstehenden

Mehr

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/3807-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. xx.xx.19xx, D-E., S-Gasse, vom 23. März 2009, vertreten durch G.L.,

Mehr

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Hans Scheitter GmbH & Co.KG 2010 Beschläge in Schmiedeeisen, Messing und Kupfer JANUAR Neujahr 01 Samstag 02 Sonntag 03 Montag 04 Dienstag 05 Mittwoch 06 Donnerstag 07 Freitag 08 Samstag 09 Sonntag 10 Montag 11 Dienstag 12 Mittwoch

Mehr

1 I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt FA-) zur Festsetzung der Umsatzsteuer für das Streitjahr 1999 verpflichtet ist.

1 I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt FA-) zur Festsetzung der Umsatzsteuer für das Streitjahr 1999 verpflichtet ist. FG München, Urteil v. 30.04.2014 3 K 1663/12 Titel: (Ablaufhemmung gem. 171 AO: Berechnung der Festsetzungsfrist in einem Fall, in welchem die Umsatzsteuererklärung, die zu einer Erstattung führen soll,

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Steuererhebung 3 2 Steuergegenstand,

Mehr

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

1 Steuererhebung. 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Frielendorf Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2015

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2015 Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2015 Sachverhalt 1 (11 ½ Punkte) Die Eheleute Franziska und Michael Baade sind seit Jahren Mitglieder Ihres Lohnsteuerhilfevereins. In den letzten

Mehr

Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung

Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung Der Bundesfinanzhof hatte aktuell einen Urteilsfall zur Entscheidung vorliegen, bei dem es um diese Fragen ging: Wann ist eine steuerliche Außenprüfung

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Abgabenordnung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P AO. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Abgabenordnung. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P AO. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-AO Fachplan für das Studienfach Abgabenordnung Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich II Seite

Mehr

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011

Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011 Sachverhalt 1 Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am 207.2011 in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung selbst erstellt.

Mehr

Steuererhebung. Die Stadt Lüdenscheid erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Steuererhebung. Die Stadt Lüdenscheid erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Lüdenscheid für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten (Wettbürosteuersatzung) vom 14.12.2016 Aufgrund der 7, 41 Absatz 1

Mehr

Finanzgericht München

Finanzgericht München Az.: 15 K 3231/05 Freigabe: 10.02.2006 Stichwort: Eingreifen der 10 Jahres Festsetzungsfrist nach Selbstanzeige, wenn sich eine Steuererstattung ergibt. Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Mehr

Abrechnung und Selbstberechnung bei aktiver Veredelung

Abrechnung und Selbstberechnung bei aktiver Veredelung Zutreffendes ist anzukreuzen [X] oder auszufüllen Abrechnung und Selbstberechnung bei aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) Abrechnungszeitraum (vom - bis) Blatt 1 - Für die Zollstelle 1. Registrierkennzeichen

Mehr

S a t z u n g. Vergnügungssteuer. der Verbandsgemeinde Vordereifel. über die Erhebung von

S a t z u n g. Vergnügungssteuer. der Verbandsgemeinde Vordereifel. über die Erhebung von S a t z u n g der Verbandsgemeinde Vordereifel über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 08.12.2011 2 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

9.2 1. Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Heppenheim

9.2 1. Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Heppenheim 9.2 1 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Heppenheim vom 02.02.2012 hier abgedruckt in der Fassung der 2. Änderung vom

Mehr

Wichtige Steuerrichtlinien

Wichtige Steuerrichtlinien Wichtige Steuerrichtlinien Richtlinien in Auszügen zur Abgabenordnung Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Bearbeiter: Dipl.-Finw. R. Walkenhörst 28. Auflage TEXTAUSGABE

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen in der Fassung vom 03.07.2006, zuletzt geändert am 05.12.2011 1 Steuererhebung

Mehr

Spielapparatesteuer-Erklärung

Spielapparatesteuer-Erklärung Name, Anschrift und Telefon des Steuerpflichtigen Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Sachbearbeiter: Daniel Bernhardt Telefon: 06172 / 731-1224 E-Mail: daniel.bernhardt@friedrichsdorf.de Magistrat

Mehr

Schätzung bei Steuererklärungen auf Papier

Schätzung bei Steuererklärungen auf Papier Steuerberater Thomas Gebhardt Kaiser Wilhelm Ring 24 D 50672 Köln Fon 0221 130 530 0 Fax 0221 130 530 11 www.kgb koeln.de Schätzung bei Steuererklärungen auf Papier Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 ist

Mehr

Elektronische Übermittlung

Elektronische Übermittlung Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Authentifizierte Übermittlung aktivieren 3.2. Versand über

Mehr

Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid)

Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid) FG München, Urteil v. 20.05.2014 2 K 2032/11 Titel: (Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangsbescheid und Änderungsbescheid) Normenketten: 362 Abs 2 S

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Steuerterminkalender 2015

Steuerterminkalender 2015 Die Steuertermine 2015 im Überblick Die Termine für die Abgabe der Steuererklärungen, Steuervoranmeldungen und Steuervorauszahlungen finden Sie in unserem Steuerterminkalender für 2015. Feiertag, verschiebt

Mehr

Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)

Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «06.06.2011 Klausurkolloquium "Externes

Mehr

Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung

Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr