Wichtige Steuerrichtlinien
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- Laura Waldfogel
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1 Wichtige Steuerrichtlinien Richtlinien in Auszügen zur Abgabenordnung Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaftsteuer.- Gewerbesteuer Umsatzsteuer Bearbeiter: Dipl.-Finw. R. Walkenhorst 27. Auflage TEXTAUSGABE
2 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Den einzelnen Richtlinien ist ein ausführliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Seite' I. Änwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAÖ) in Auszügen 9 II. Einkommensteuer-Richtlinien 2005 unter Berücksichtigung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStR) mit amtlichen Bearbeitungshinweisen 2009 in Auszügen 181 III. Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR) mit amtlichen Bearbeitungshinweisen '2010 in Auszügen.' 511 IV. Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 (KStR) mit amtlichen Bearbeitungshinweisen 2008 in Auszügen. 651 V. Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR) in Auszügen 683 VI. Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR) in Auszügen ' Stichwortverzeichnis 991
3 Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis I. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) in Auszügen Inhaltsverzeichnis Seite Vor 8, 9 AO Zu 8 AO Zu 9 AO Zu 15 AO Zu 16 AO Zu 18 AO Zu 19 AO Zu 21 AO Zu 24 AO Zu 30 AO Zu 30aAO Zu 33 AO Zu 42 AO Zu 85 AO Zu 87 AO Zu 87a AO Zu 88 AO Zu 89 AO Zu 91AO Zu 93 AO Zu 95 AO. Zu 99 AO Zu 101 AO Zu 104 AO Zu 108AO Zu 110 AO Zu 121 AO Zu 122 AO Zu 124 AO Zu 125 AO Zu 129 AO Vor 130, 13 Zu 130AO Zu 131 AO Zu 140AO Zu 141 AO Zu 8152 AO Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt 13 Wohnsitz 13 Gewöhnlicher Aufenthalt 14 Angehörige 15 Sachliche Zuständigkeit 16 Gesonderte Feststellung 17 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen 17 Umsatzsteuer 18 Ersatzzuständigkeit 18 Steuergeheimnis 19 Schutz von Bankkunden 27 Steuerpflichtiger.' 28 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. 29 Besteuerungsgrundsätze 31 Amtssprache 32 Elektronische Kommunikation 32 Untersuchungsgrundsatz 34 Beratung, Auskunft 35 Anhörung Beteiligter 43 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen 44 Versicherung an Eides statt. 49 Betreten von Grundstücken und Räumen 50 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen 50 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden 50 Fristen und Termine ;. 51 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand '. 52 Begründung des Verwaltungsaktes 52 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes 53 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes 82 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ' 83 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsaktes 83 L AO Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten 84 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes 85 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes 86 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach and.eren Gesetzen Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger Verspätungszuschlag
4 Inhaltsverzeichnis Abgabenordnung Zu 160"AO Benennung von.gläubigern und Zahlungsempfängern..,...' 90 Zu 162 AO Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Zu 164. AO. Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der.nachprüfung 92 Zu 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung Zu 167AO Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuer-. stemplem -. : Zu 168 AO Wirkung einer Steueranmeldung.' 96 'Vor 169'bisl71 AO Festsetzungs Verjährung '..'.98 Zu 169 AO - Festsetzungsffist '..:, :..,:. 98 Zu 170 AO Beginn der Festsetzungsfrist... ' Zu 171 AO Ablaufhemmung,,...'. "100 Vor 172bis:l.77 AO Bestandskraft :. : : Zu 1'72 AO Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden 106 Zu 173 AO Aufhebung oder- Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer. Tatsachen oder Beweismittel :...', Zu. 174 AO Widerstreitende Steuerfestsetzungen.. ;,...' :...' Zu 175 AO Aufhebung öder Änderüng.von Steuerbeseheiden in sonstigen Fäl- '. len...:.,.-...:...." : :.., 122 Zu 176AO Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuer-., \. -bescheiden..._...,..'. ' Zu 177 AO Berichtigung von materiellen Fehlern;.., : '..,_,.,,. 128 Zu 179 AO Feststellung von.besteuerungsgrundlagen-...,... :. 130 Zu.180 AO " Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen- :...:..., Zu.181AO' Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung,'Feststellungsfrist, Erklärungspflicht ' Zu 182 AO Wirkung der gesonderten Feststellung ' '..134 Zu 218AO Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steüerschuldverhälthis. 135 Zu 224 AO Leistungsort, Tag der Zahlung..'...". :: Zu ' 228 AO Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist. 136 Zu 229 AO Beginn der Verjährung,! 136 Zu 231AO Unterbrechung : der Verjährung 137 Zu 233aAO Verzinsung von Steüernachforderungen und Steuererstattungen , Zu 234 AO Stundungszinsen...'...;..,,....- r^l52 Zu 236 AO Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge '. " Zu 237 AO 'Zinsen bei-aussetzung, der Vollziehung...'. 157* Zu 238 AO, Höhe und Berechnung der Zinsen. : 158- Zu 240AO ' Säum'niszuschläge ;..-.- : ' Vor- 347 AO Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahfen.162 Zu 347 AO Statthaftigkeit des Einspruchs.-...,,... ;...' Zu 350 AO Beschwer.,:... i,.. tv,. ;...,', r,, :, ' 164 Zu 351 AO Bindungswirkung anderer Verwaltungsäkte.;. 165,Zu.355 AO Einspruchsfrist,...,,, : '...,; Zu 357 AO Einlegung des Einspr-uchs,,.:.'..: :-., ; '. 166 Zu 361 AO Aussetzung der Vollziehung ' ' '
5 Abgabenordnung I n haltsverzeich n is Zu 362 AO Rücknahme des Einspruchs 178 Zu 363AO Aussetzung und Ruhen des Verfahrens : 178 Zu 364 AO Mitteilung der Besteuerungsunterlagen
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B. Wirkung eines Feststellungsbescheids 3. Kapitel. Feststellungsbescheide A. Besteuerungsgrundlagen 157 Abs. 2 AO beschränkt die Angreifbarkeit eines Steuerbescheids auf die Festsetzung der Steuer selbst.
Themenbereich Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung
108 Vortrag 1: Die Berichtigung von Steuerbescheiden nach der Abgabenordnung Themenbereich Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung Vortrag 1: Die Berichtigung von Steuerbescheiden nach der Abgabenordnung
Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01
Bundesfinanzhof Urt. v. 28.02.2002, Az.: V R 42/01 Bescheid heilt eine unwirksame Steuererklärung Zwar ist eine Steuererklärung, die die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam.
- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und
Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte
Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011
Sachverhalt 1 Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am 207.2011 in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung selbst erstellt.
