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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/697 20.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 186 vom 11. August 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/339 Antimuslimische Straftaten im ersten Halbjahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In unserer Gesellschaft sind antimuslimische Einstellungen weit verbreitet. Ihnen liegen kulturrassistische Deutungsmuster zugrunde, nach denen Menschen muslimischen Glaubens pauschal als u.a. unzivilisiert, frauenfeindlich und gewalttätig gezeichnet und abgewertet werden. Insbesondere rechtspopulistische Kräfte fokussieren antimuslimische Ressentiments und begründen hierüber ihre rassistischen Abschottungsforderungen. Bisher wurden antimuslimische Straftaten in der Statistik der politisch motivierten Kriminalität nicht gesondert erfasst. Derzeit liegen lediglich die Zahlen zu Angriffen auf Moscheen vor. Hier ist bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg zu beobachten. Die Anzahl der Angriffe auf Moscheen ist bundesweit sprunghaft von 45 Fällen im Jahr 2014 auf 80 Angriffe im Jahr 2015 gestiegen. Im Jahr 2016 stieg die Zahl auf 88 Angriffe. In Nordrhein-Westfalen waren es im Jahr 2014 lediglich 8 Straftaten. Im Jahr 2015 wurde ein massiver Anstieg auf 32 Straftaten verzeichnet. Im Jahr 2016 ist die Zahl auf 21 gesunken, befindet sich aber auf vergleichsweise hohem Niveau. Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde im letzten Jahr eine gesonderte Erfassung ab dem 01.01.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung, die mit dem Beschluss des Antrags Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern (Drs. 16/6122) in der letzten Legislaturperiode auch vom NRW-Landtag gefordert wurde, steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 186 mit Schreiben vom 15. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Datum des Originals: 15.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/697 Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). Seit dem 01.01.2017 werden Straftaten, die sich explizit gegen den Islam als Religion wenden, mit dem Unterthema "islamfeindlich" erfasst. Gemäß der Erfassungsrichtlinien PMK ist das Unterthema islamfeindlich auch bei Konflikten zwischen den einzelnen Glaubensrichtungen anzuwenden. Der Begriff "antimuslimisch" findet im Definitionssystem PMK keine Anwendung. 1. Wie viele Straftaten mit antimuslimischem Hintergrund wurden im ersten Halbjahr 2017 in welchen Deliktsgruppen und in welchen Orten in Nordrhein-Westfalen verübt? Im ersten Halbjahr 2017 wurden im KPMD-PMK mit Stand 14.08.2017 93 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund erfasst, davon vier Gewaltdelikte. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/697 2. In welchen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? Im ersten Halbjahr 2017 wurden mit Stand 14.08.2017 zu dem Unterthema "islamfeindlich" für den Phänomenbereich der PMK-Rechts 88 Straftaten, davon vier Gewaltdelikte PMK-Religiöse Ideologie zwei Straftaten PMK-Sonstige/Nicht zuzuordnen zwei Straftaten PMK Ausländische Ideologie eine Straftat PMK-Links keine Straftaten erfasst. 3. Wie viele Tatverdächtige welchen Alters und Geschlechts wurden wegen antimuslimischer Straftaten im ersten Halbjahr 2017 in welchen Orten in NRW festgenommen? Es wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht islamfeindlicher Straftaten verwiesen. Im KPMD-PMK werden die Festnahmeorte nicht erfasst, so dass es sich bei den in der Anlage aufgeführten Orten jeweils um den Tatort handelt. Im ersten Halbjahr 2017 wurden mit Stand 14.08.2017 zwei weibliche Personen, beide 21 Jahre alt und deutsche Staatsbürgerinnen, festgenommen. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2017 wegen antimuslimischer Straftaten eingeleitet? In allen zur Frage 1 aufgezählten Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. 5. In wie vielen Fällen kam es im ersten Halbjahr 2017 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? Eine Erhebung der Ermittlungsverfahren im Hinblick auf das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bzw. den Verfahrensausgang erfordert eine einzelfallbezogene Auswertung und Abfrage bei der sachleitenden Staatsanwaltschaft, da das genutzte EDV-System nicht für eine Auswertung islamfeindlicher Straftaten eingerichtet ist. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Anpassung des EDV-Systems würde eine bundesweite Abstimmung des in der Vorbemerkung genannten Definitionssystems erfordern. 3

Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) Branddelikte Sprengstoffdelikte Landfriedensbruchdelikte Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. Körperverletzungsdelikte Widerstandshandlungen Raub Erpressung Freiheitsberaubung Sexualdelikte Zwischensumme Gewaltdelikte Bedrohungen/Nötigungen Sachbeschädigungen Verstöße gegen 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen Verstöße gegen das Vereinsgesetz Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sonstige Straftaten Gesamt islamfeindliche Straftaten Örtliche Verteilung 1. Halbjahr 2017 Stand: 18.8.2017 Tatort/Feststellort Gesamt NRW 0 1 0 0 0 3 0 0 0 0 0 4 1 14 5 48 2 17 0 0 2 93 Aachen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 1 0 0 0 4 Bad Honnef 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Bielefeld 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Bochum 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 3 Bonn 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 2 Dortmund 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 0 0 0 0 0 4 Duisburg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 7 0 0 1 12 Düsseldorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 3 Erkelenz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Erkrath 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Eschweiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Espelkamp 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Essen 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 4 1 1 0 0 0 7 Gladbeck 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Gütersloh 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Herne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 2 0 3 0 0 0 8 Hürth 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Inden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Köln 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 4 1 2 0 0 1 11 Krefeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 2 Löhne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Marl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 2 Mönchengladbach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Mülheim 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 2 Münster 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Neuss 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 von 2

Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) Branddelikte Sprengstoffdelikte Landfriedensbruchdelikte Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. Körperverletzungsdelikte Widerstandshandlungen Raub Erpressung Freiheitsberaubung Sexualdelikte Zwischensumme Gewaltdelikte Bedrohungen/Nötigungen Sachbeschädigungen Verstöße gegen 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen Verstöße gegen das Vereinsgesetz Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sonstige Straftaten Gesamt islamfeindliche Straftaten Örtliche Verteilung 1. Halbjahr 2017 Stand: 18.8.2017 Tatort/Feststellort Gesamt NRW 0 1 0 0 0 3 0 0 0 0 0 4 1 14 5 48 2 17 0 0 2 93 Nordwalde 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Oberhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Paderborn 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Preußisch Oldendorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Radevormwald 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Rahden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Remscheid 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 3 0 4 0 0 0 0 0 8 Selfkant 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 2 Siegen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Wuppertal 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 2 2 von 2