Vogelgrippe: Reinigung und Desinfektion von Stränden nicht notwendig

Ähnliche Dokumente
Zum Risiko der Übertragung des Vogelgrippevirus über Trinkwasser

Geht von Muscheln und Fischen ein Infektionsrisiko bezüglich aviärer Influenza-A-Viren (H5N1) für den Menschen aus?

Klassische Geflügelpest. (Hochpathogene Form der aviären Influenza)

Hochpathogene Aviäre Influenza

Antworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza ( HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe )

Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8

Merkblätter Geflügelpest. Allgemeines: Derzeitige Situation (Stand ):

Geflügelgrippe Ursprung Entwicklung - Ausblick

Informationen zur Aviären Influenza: H5N8

Zahlreiche deutsche Touristen infizieren sich im Spanienurlaub mit dem Schweinegrippevirus A (H1N1)

Vogelgrippe / aviäre Influenza

Information für Kindergärten & Schulen

Agenda. 1. Aviäre Influenza A(H7N9) 2. Novel Coronavirus 3. Körperwäsche mit Chlorhexidin 4. Isolationsmassnahmen bei ESBL E.coli.

Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Form der Aviären Influenza)

Klassische Geflügelpest ( Hoch pathogene Aviäre Influenza ) in den Niederlanden und in Belgien

Virale Erkältungskrankheiten

Aviäre Influenza (AI) bei Wildvögeln

Empfehlungen für Gesundheitsbehörden veröffentlicht

Untersuchungen zur Empfänglichkeit von Tauben für Aviäre Influenza Ortrud Werner

Nr. 110 Datum: 03. März Merkblatt des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Ab welcher Größe muss ich meine Geflügelhaltung melden? Wo muss ich diese Meldung abgeben?

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Infektionsgefahr durch Vogelgrippe

Impressum. Zarenga GmbH, Bonn Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn. Alle Rechte sind vorbehalten.

Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert Koch-Instituts zur Neuen Grippe beim Menschen

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

Influenza des Schweines

Grundinformationen für Mitarbeitende in Heimen über Vorbereitungen auf eine allfällige Pandemie mit dem Vogelgrippe-Virus

Vorgehen bei besonders kritischen biologischen Gefahrenlagen. Volker Moennig Tierärztliche Hochschule Hannover

Stand: FAQ Geflügelpest. 1. Was ist die Vogelgrippe?

Herzlich Willkommen am 45. Zürcher Hygienekreis

Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren

Grippe eine harmlose Erkrankung. Manfred H. Wolff Institut für Mikrobiologie und Virologie Universität Witten / Herdecke

Seminar Biogefährdung für die Feuerwehr:Influenza. Influenzavirus. Dr. L. Wickert 2011

Vogelgrippe Aktuelle Ergänzungen

VOGELGRIPPE Gefahr oder Hysterie? Alles zum Thema Influenza/Grippe, grippaler Infekt und Pandemie

Gefahr aus der Küche? Kann man sich an Lebensmitteln mit Viren infizieren? R. Johne FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A/H5

Information für die WSV zum Problemkreis: Vogelgrippe und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen

Stand FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza H5N8 (HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe )

Geflügelveterinärpraxis Delbrück, Dr. M. Pöppel Fachtierarzt für Geflügel

LaboReport. Vogelgrippe. Januar 2006

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Aviäre Influenza Geflügelpest Vogelgrippe

Bornemann: Vogelgrippe-Influenza Bremen,

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch aviäre Influenza (Influenzavirus A/H5)

Desinfektion in der Tierseuchenbekämpfung

Pandemie Szenarien Vorbereitungen

Vorgehen bei Ausbrüchen mit hochpathogenen aviären Influenza A-Viren in Geflügelbeständen

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

Vogelgrippe Aviäre Influenza was geht das mich in der Praxis an?

Schweineinfluenzaviren Erreger in stetem Wandel

Escherichia coli (E. coli)

Merkblatt über eine pandemische Influenza (Virusgrippe)

EHEC Bakterien NOROVIREN

Hintergrund. NABU-Positionen zu den Gefahren und Risiken der Vogelgrippe

Patienteninformation. Vogelgrippe. Prof. Dr. med. H.-P. Seelig

Maßnahmenkatalog zur Geflügelpest beim Fund von krankheitsverdächtigen Wildvögeln

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Informationen für Taubenzüchter und -halter. Impfung gegen Paramyxovirose bei Brief- und Rassetauben

Salmonellen in Futtermitteln Bewertung und Handlungsoptionen B. Zucker, BfR-Symposium Zoonosen und Lebensmittelsicherheit, Berlin, 10./11.11.

Austausch von gentechnisch veränderten Tieren zwischen experimentellen Tierhaltungen

Aktueller Lagebericht des WHO-Regionalbüros für Europa zum aviären Influenzavirus A(H7N9)

Personenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten von Vogelgrippe

Dietrich Mäde Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Katzenschnupfen. Organzentrierter Unterricht Oberer Respirationstrakt 7. Oktober 2015

Vom Az.:

Die globale Bedeutung von Infektionskrankheiten

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Desinfektion, Desinfektionsmittel

Vogelgrippe L A B O R I N F O

Aspekte des Risikomanagements an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Influenza-Wochenbericht

Medien-Information. 16. November 2016

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

Die neue Variante der Viruserkrankung RHD

Grippe & Vogelgrippe - Fragen und Antworten

Neue Studie über unerwartete Auswirkung der Hepatitis-B-Impfung

An die Pandemie-Beauftragten der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesrepublik Deutschland

Prof. Dr. Stephan Ludwig. Institut für Molekulare Virologie (IMV)

Laborinformation. Vogelgrippe Aviäre Influenza A (H7N9) PD Dr. med. M. Volkmann Dr. med. B. Miller

Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion nach Krankheitsausbrüchen durch Noroviren (praktische Erfahrungen)

ANGABEN ZUM EMPFÄNGERORGANISMUS 1

Frage Antwort Katalog

Probenbegleitschein Zur Untersuchung von Wildvögeln auf Aviäre Influenza

3958/J XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

AMTSBLATTFÜRLANDKREISUNDLANDRATSAMT BADTÖLZ-WOLFRATSHAUSEN

6.2 Vogelgrippe Vorbote einer Influenzapandemie?

Biomedizinisches Forschungszentrum Gießen: Neuer S3-Bereich Planung und Umsetzung aus der Sicht eines Nutzers. Stephan Pleschka

Geflügelpest/Vogelgrippe Frage - Antwort - -Katalog

Tröpfcheninfektion, ggf. aerogene Übertragung, Kontaktinfektion möglich

Vom Az: 19b 26/23

3.1 Virologische Laboratoriumsdiagnostik Proben zur Untersuchung auf Influenza... 29

Virologie II, L02. Influenzavirus. Dr. Claudia Bachofen Bei Fragen und für Infos und Anmerkungen:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) zur Influenza-Impfung bei Reisen

Infektion und Verbreitung

EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR)

Vom Az.:

TGD MERKBLATT. zur equinen Herpesinfektion. Der Tierseuchenkasse

Transkript:

Vogelgrippe: Reinigung und Desinfektion von Stränden nicht notwendig Stellungnahme Nr. 028/2006 des BfR vom 06. März 2006 In Zeiten der Vogelgrippe könnten Strände an der deutschen Ost- und Nordseeküste sowie von Bodden und Seen mit dem auch für den Menschen gefährlichen H5N1-Virus belastet sein. Insbesondere in den Seuchensperrbezirken und Schutzzonen ist mit einer erhöhten Kontamination der Uferbereiche über den Kot infizierter Wildvögel oder infizierter Tierkadaver zu rechnen. Um ein sicheres Sonnen und Baden der Bevölkerung zu gewährleisten, stellt sich die Frage, ob die mit Vogelkot kontaminierten Strände gereinigt und desinfiziert werden müssen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält solche Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder für zweckmäßig noch für erforderlich. Zwar können Influenzaviren, die generell keine hohe Widerstandsfähigkeit besitzen, durch die üblichen Desinfektionsmittel und - verfahren zerstört werden. Die Desinfektionsmittel und -verfahren sind aber nur für die kleinflächige Anwendung geeignet und zerstören die Oberfläche der Böden. Eine Reinigung und Desinfektion der Strände müsste zudem regelmäßig wiederholt werden, da eine Rekontamination durch infizierte Wildvögel erfolgen würde. Die Maßnahmen scheinen auch deshalb wenig zweckmäßig, da Verbraucher mit Desinfektionsmitteln wie Formalin oder Peressigsäure behandelte Strände vermutlich meiden und von den Maßnahmen deshalb nicht profitieren würden. Das Vogelgrippevirus ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand haben sich Menschen bislang nur durch den intensiven, direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen infiziert. Das Virus ist daher in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Ein Risiko für den Menschen, sich in Badegewässern oder beim Sonnenbaden an deren Ufern zu infizieren, hält das BfR für unwahrscheinlich. 1 Gegenstand der Bewertung Aufgrund des aktuellen Vorkommens von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (AI) H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden, dass Oberflächengewässer in AI-Endemiegebieten mit aviären Influenzaviren kontaminiert sind. Auch Strände der Küsten und die Uferbereiche von Bodden und Seen sind mit Vogelkot belastet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zu der Frage Stellung genommen, ob Strände desinfiziert werden sollten, um ein sicheres Sonnen und Baden zu gewährleisten. Da aufgrund der Datenlage keine ausführliche Risikobewertung möglich ist, hat das Institut ein Risikoprofil erstellt. 2 Ergebnis Es ist bekannt, dass Viren über Wasser aufgenommen werden und zu Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes führen können. Dabei handelt es sich z.b. um Adeno-, Astro-, Calici-, Entero-, Hepatitis-A-, Hepatitis-E-, Rota- und Orthoreoviren. Diese Viren besitzen eine hohe Resistenz gegenüber Umwelteinflüssen. Im Gegensatz dazu sind Influenzaviren eher sensibel gegenüber Umwelteinflüssen und Desinfektionsmitteln. Eine Reinigung unbefestigter Untergründe mit nachfolgender Desinfektion im Sinne der Tierseuchengesetzgebung kommt aber nur für kleine umschriebene Flächen (z.b. Ausläufe) in Betracht. Für eine großflächige Minderung der Erregerkontamination auf Stränden sind diese Seite 1 von 5

Maßnahmen nicht geeignet, zumal nach der Behandlung die Oberfläche des Bodens zerstört ist. Damit ist eine erfolgreiche Reinigung und Desinfektion von Stränden praktisch ausgeschlossen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Strände mit den Erregern der Vogelgrippe nicht gleichmäßig kontaminiert sind und dass die Öffentlichkeit eine mit Desinfektionsmitteln (Formalin, Peressigsäure) behandelte Fläche nicht als Freizeitareal akzeptieren würde. Die Kontamination der Strände geht zur Zeit von der Wildvogelpopulation aus. Dieses Infektionsgeschehen ist durch Bekämpfungsmaßnahmen kaum zu beeinflussen. Es wird möglicherweise noch längere Zeit mit wechselnder Intensität weiter bestehen. Dadurch ergäbe sich eine fortlaufende Kontamination von Stränden auch in der Zukunft. Wissenschaftlich begründbare Reinigungen und Desinfektionen müssten daher in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden. Eine Reinigung und nachfolgende Desinfektion von Stränden zur Minderung des Vorkommens des Erregers der Vogelgrippe scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder möglich, noch zweckmäßig und erforderlich. 3 Begründung 3.1 Risikoprofil 3.1.1 Agens Tenazität des Influenza-A-Virus Das Influenza-A-Virus ist ein behülltes Virus und ist daher sehr sensitiv gegenüber denaturierenden Agenzien. Die Resistenz gegenüber physikalischen und chemischen Agenzien wird stark durch unterschiedliche ph-werte, Ionenstärken und -komposition der das Virus umgebenden Medien beeinflusst. Bei Temperaturen über 50 C wird das Virus schnell inaktiviert. Ionisierende Strahlen, UV-Strahlung, die eine hohe Oberflächeninaktivierung nach sich zieht, Detergentien, organische Lösungsmittel u.a. reduzieren oder zerstören die Infektiosität des Virus [1]. Das Virus wird durch Erhitzen (56 C für 3 Stunden oder 60 C für 30 Minuten) und durch die üblichen Desinfektionsmittel wie Aldehyde, Tenside und Jodverbindungen inaktiviert [2]. Die ph-stabilität liegt zwischen ph 5,5 und 8,0 [3]. Eine Desinfektionsanleitung für Influenza-A- Viren im Veterinärbereich findet sich in der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen [4]. Die Vogelgrippe Die klassische Geflügelpest der Vögel ist eine hochpathogene aviäre Influenza (eine Tierseuche, heute genannt Vogelgrippe ), die durch die Subtypen H5 und H7 (in Kombination mit unterschiedlichen Neuraminidase Subtypen, z.b. N1) hervorgerufen werden kann. Sie wurde 1878 erstmals in Italien beschrieben. Die Vogelgrippe ist hochansteckend und mit hoher Mortalität verbunden. Es existieren verschiedene Varianten des Virus, sogenannte HPAI-Viren (highly pathogenic avian influenza) und LPAI-Viren (low pathogenic avian influenza: Das sind alle H5- und H7- Stämme, die nicht HPAI sind). Das Influenzavirus A zeichnet sich als RNA-Virus, mit einem Seite 2 von 5

segmentierten Genom, durch eine große genetische Variabilität in Form von Mutation, Rekombination und Reassortment aus. Eine Veränderung der Pathogenität von Virusvarianten, eine Entwicklung von LPAI zu HPAI, konnte mehrfach nachgewiesen werden. Außerdem sind nicht alle Geflügelarten von der aviären Influenza gleich schwer betroffen. Klinisch nicht erkrankte oder nur mit mildem Verlauf erkrankte Arten, z.b. Wasservögel, bilden ein Virusreservoir und, da sie das Virus ausscheiden, eine Infektionsquelle. Als Zugvögel tragen sie zur Ausbreitung des Virus bei. Im Gegensatz zu früheren, meist lokal begrenzten Ausbrüchen ist durch den aktuellen hochpathogenen H5N1-Stamm besonders in Südostasien eine enorme Anzahl von Haus- und Wildgeflügel in einem großflächigen Territorium betroffen. Seit 1997 wurde der Übergang aviärer Stämme der Subtypen H9, H7 und H5 (aktuell H5N1) auf den Menschen mit klinisch manifesten Erkrankungen, z.t. mit tödlichen Ausgang, beobachtet. Seit 2003 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 170 humanen Erkrankungsfällen und 92 Todesfällen, verursacht durch die aktuelle Stammvariante H5N1 [5], berichtet. Menschliche Erkrankungen traten bislang wahrscheinlich nur nach intensivem, direktem Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen (auch Staub- und Tröpfcheninfektion) auf. Das Vogelgrippevirus ist bisher nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach bisherigen Untersuchungen gibt es keine Hinweise auf eine Ausbreitung des Virus von Mensch zu Mensch. Angesichts der großen Verbreitung und hohen Infektionsdichte des Erregers in den Geflügelpopulationen und dem traditionell sehr engen Kontakt zwischen Mensch und Geflügel in den bisher betroffenen, hauptsächlich südostasiatischen Gebieten, ist die Zahl der an der Geflügelgrippe erkrankten und verstorbenen Menschen vergleichsweise niedrig. Das Virus ist daher in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Aufgrund der hohen genetischen Variabilität der Influenza-A-Viren (s.o.) besteht jedoch jederzeit die Gefahr, dass sich das Virus durch Anpassung (Mutationen) oder Rekombinationen (z.b. Gen-Austausch bei Doppelinfektionen mit humanen und aviären Stämmen) effizient von Mensch zu Mensch ausbreiten könnte. Da diese neue Virusvariante dann auf eine immunologisch ungeschützte Bevölkerung träfe, könnte es zum Ausbruch einer Pandemie kommen. Durch jede weitere Ausbreitung des Virus wird die potenzielle Gefahr und Möglichkeit der genetischen Veränderung der Viren erhöht. 3.1.2 Gefährdungspotenzial/Exposition Wasservögel bilden ein Reservoir für Influenza-A-Viren aller Subtypen (16 HA, 9 NA). Oft ohne Krankheitszeichen hervorzurufen, werden diese Viren im Intestinaltrakt der Vögel vermehrt und über den Kot in hohen Konzentrationen ausgeschieden (bis zu 10 8 EID 50 /g). In der Folge wurden aviäre Influenzaviren auch aus Wasser von Seen mit Wassergeflügel isoliert. Damit ist davon auszugehen, dass Oberflächenwasser dieser Seen einen effizienten Übertragungsweg für Wasservögel bilden kann [6]. In der Regel handelt es sich dabei jedoch um niedrig pathogene Viren, die auch für Hausgeflügel zunächst ungefährlich sind. Viren vom Subtyp H5 und H7 können jedoch ihre Pathogenität durch Mutation sprunghaft steigern und stellen deshalb potenzielle Geflügelpesterreger dar. Auch nach dem AUSVETPLAN [3] bilden Wasser- und Seevögel ein Reservoir für Influenza- A-Viren (s. o.) und können das Influenzavirus bis zu einem Monat p.i. ausscheiden (aus au- Seite 3 von 5

tolysierten Karkassen von Wildvögeln [anderen als Wasservögeln] konnte das Influenzavirus noch nach 23 Tagen bei 4 C Lagerung isoliert werden). Laut WHO [2] kann das Virus bei kühlen Temperaturen im kontaminierten Dung wenigstens drei Monate überleben. Im Wasser überlebt das Virus bis zu vier Tage bei 22 C und mehr als 30 Tage bei 0 C (Temperaturangaben siehe auch [6]). Für die hochpathogene Form des Virus haben Studien gezeigt, dass 1 Gramm kontaminierter Stalldung genügend Virus enthält, um theoretisch eine Million Vögel infizieren zu können. Nach INFOSAN [7] überlebt das Virus im Kot bei 4 C wenigstens 35 Tage, während es bei 37 C nur sechs Tage stabil bleibt (Untersuchungen an dem 2004 zirkulierenden H5N1-Virus). Stallknecht et al. [8] untersuchten die Persistenz aviärer Influenza-A-Viren in Wasser. Fünf verschiedene Subtypen, isoliert von Wasservögeln, wurden in destilliertem Wasser auf 1 x 10 6 TCID 50 /ml Wasser verdünnt und über 60 Tage bei 17 und bei 28 C untersucht. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Tabelle 1: Infektiosität von aviären Influenza-A-Viren in Tagen Virus 17 C 28 C % Reduktion* H3N8 194 66 66 H4N6 207 80 61 H6N2 176 98 43 H12N5 126 30 76 H10N7 146 102 30 *Verringerung der Überlebensdauer bei 28 C im Vergleich zu 17 C. Inwieweit diese Ergebnisse auf natürliches Oberflächenwasser übertragen werden können, kann aufgrund fehlender Daten nicht beurteilt werden. Oberflächenwasser von Gewässern mit hohem Wildvogelbesatz ist immer als potenziell mit aviären Influenzaviren kontaminiert anzusehen. Deshalb darf es generell nicht als Tränkwasser für Nutz- bzw. Wirtschaftsgeflügel verwendet werden. 3.1.4 Risikocharakterisierung Nach dem bisherigen Kenntnisstand muss für eine erfolgreiche Infektion des Menschen ein sehr hoher Infektionsdruck durch den direkten Kontakt mit erkranktem, infiziertem Geflügel bestehen. Neben der Inhalation infektiöser Stäube und Aerosole wäre auch eine Schmierinfektion denkbar. Konkrete Daten über eine erforderliche Infektionsdosis für Menschen sowie weitere mögliche Infektionswege liegen nicht vor. Eine kontinuierliche Beobachtung und Untersuchung des Virus ist notwendig, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Risikobewertung mit einzubeziehen. Da es sich bei den Influenzaviren um genetisch sehr variable Viren handelt, sind Veränderungen der Eigenschaften hinsichtlich der Wirtsspezifität und Pathogenität jederzeit möglich und erfordern dann eine jeweils aktualisierte Risikobewertung. Dies wird insbesondere durch aktuelle Arbeiten einer niederländischen Arbeitsgruppe aus 2006 deutlich [9]. Danach ist für das H5N1-Virus bei Säugern (Katzen) neben dem respiratorischen Infektionsweg ggf. auch ein weiterer, evtl. auch fäkal-oraler möglich. Für eine Risiko- Seite 4 von 5

abschätzung der Infektionsgefährdung durch die orale Aufnahme von Influenza-A-Viren, aviären Viren des aktuellen Subtyps H5N1, liegen allerdings die notwendigen Angaben der Infektionsdosis für den Menschen nicht vor. 4 Literatur [1] Palese, P. und Garcia-Sastre, A.: 1999: Influenza Viruses (Orthomyxoviridae): Molecular Biology. In: Encyclopedia of Virology, ed. A. Granoff, R.G. Webster, 830-836 [2] WHO: Avian influenza frequently asked questions vom 05.12.2005, http://www.who.int/csr/disease/avian_influenza/avian_faqs/en/index.html [3] AUSVETPLAN: http://www.animalhealthaustralia.com.au/shadomx/apps/fms/ fmsdownload.cfm?file_uuid=d4552211-c369-9a31-f51b- 3DB61D0CCB39&siteName=aahc [4] Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen. In: Geißler, Stein, Bätza: Tierseuchenrecht in Deutschland und Europa (B- 1.1b) [5] (Stand: 21.04.05), http://www.who.int/csr/disease/avian_influenza/country/cases_ table_2006_04_12/en/index.html [6] Webster, R.G. 1998: Influenza: An Emerging Disease. Emerg. Infect. Dis. 4, 436-441 [7] INFOSAN 2005: Highly pathogenic H5N1 avian influenza outbreaks in poultry and inhumans: Food safety implications. Information Note No. 7/2005 (Rev. 1.5 Dec) Avian Influenza, Update of INFOSAN Information Note No. 2/04 Avian Influenza, 17 Dec. 2004), 4 November 2005, http://www.who.int/foodsafety/fs_management/no_07_ai_nov05_en.pdf [8] Stallknecht D. E., Kearney M. T., Shane S. M., Zwank P. J. 1990: Effects of ph, temperature, and salinity on persistence of avian influenza viruses in water. Avian Dis. 34 (2), 412-418 [9] Rimmelzwaan GF, van Riel D, Baars M, Bestebroer TM, van Amerongen G, Fouchier RA, Osterhaus AD, Kuiken T. 2006: Influenza A Virus (H5N1) Infection in Cats Causes Systemic Disease with Potential Novel Routes of Virus Spread within and between Hosts. Am J Pathol. 168(1):176-83 Seite 5 von 5