Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie

Ähnliche Dokumente
Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Künstlerisches Gestalten

Studienordnung für den Teilstudiengang

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde

Studienordnung für den Studiengang Ernährungswissenschaften mit Abschluß Diplom

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre

Praktikumsordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

BIO-LA-M 01a/b/c (Anatomie und Zytologie) LA GS+HS / RS / GY

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

D I E N S T B L A T T

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education

Amtliche Bekanntmachung

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

Amtliche Bekanntrnachungen_

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Satzung vom zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden vom

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaft-Umwelt-Europa

letzte Änderung

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Lehramt an Gymnasien (Biologie/Chemie)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

Studienplan Bachelor Biologie - Allgemeine Biologie

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

S t u d i e n o r d n u n g

für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Studienplan. für den Studiengang B.Sc. Biologie. Fakultät für Biologie an der. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Universität Leipzig Veterinärmedizinische Fakultät. Hochschulgesetz SächsHG) vom 10. August 2009 folgende Studienordnung. Weise für Frauen und Männer.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Lehramt GYMNASIUM Biologie / Chemie

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Allgemeines zum Studium des Faches Geographie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs (Nicht modularisiert Studienbeginn vor WS 2010/ 11)

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Studienordnung der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät für den Studiengang Biologie mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) vom 14.

vom 27. Januar 1999 Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern.

Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Inhalt. Anlage: Studienverlaufsplan

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen" der Universität Bremen vom 23.

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Institut für Kunstpädagogik

Technische Universität Ilmenau

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig

23 Inkrafttreten, Übergangsregelungen

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin

Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von diesem für vorläufig anwendbar erklärt worden. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: studiumundlehre@uni-erfurt.de 1

Erziehungswissenschaftliche Fakultät S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie vom Dezember 1994 mit Änderungen vom Mai 1996 Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 49), erläßt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThVO/R) vom 6. Mai 1994 folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen; der Rat der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät hat am 30. November 1994 die Änderungen der Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 30. November 1994 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 30. November 1994 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums im Fach Biologie. Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen. 2 Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. 3 Studiendauer Das Studium im Fach Biologie umfaßt sieben Semester und ein Prüfungssemester. 4 Ziele und Inhalt des Studiums Aufgabe dieses Studienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie zu vermitteln. Dazu gehören anwendungsbereite Kenntnisse über: 1. Bau und Funktion von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen einschließlich Viren, 2. Fortpflanzung und Entwicklung (Ontogenese), Systematik und Evolution, Physiologie und Verhalten von Organismen, 3. Genetik einschließlich ihrer molekularbiologischen Grundlagen, Biochemie und Zytologie, Evolution, 4. die Formenmannigfaltigkeit, insbesondere der einheimischen Flora und Fauna, 5. Grundlagen der Allgemeinen Ökologie, Populationsökologie, Ökosysteme, praktische Bedeutung ökologischer Kenntnisse und deren Anwendung, Natur- und Landschaftsschutz, 6. die Biologie des Menschen, Bau und Funktion des menschlichen Körpers, Sexualität und Entwicklung des Menschen, seine Abstammung und Genetik sowie Hygiene und Bevölkerungsentwicklung, 7. Methoden des naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinns sowie Einsichten in die historische Entwicklung der Biologie, 8. die in den Wahlpflichtbereichen vertieften biologischen Sachverhalte, 9. Grundlagen und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere grundlegende Elemente des Fachunterrichts an der Regelschule. 5 Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfaßt ein Grundstudium von 4 Semestern und ein Hauptstudium von 3 Semestern. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, das Hauptstudium mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen. (2) Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) beträgt 55, davon im Grundstudium 27 SWS, im Hauptstudium 28 SWS. 3

Bei Kombinationen mit einem künstlerischen Fach entfällt das Studium in den Wahlpflichtbereichen. Falls Chemie nicht das Kombinationsfach ist, sind Lehrveranstaltungen zur Chemie für Biologen zu belegen. (3) Im Grundstudium erhalten die Studierenden einen soliden Überblick über die grundlegenden Disziplinen der Biologie. Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein : Vorlesungen und Seminare: Allgemeine Botanik, Allgemeine Zoologie, Einführung in die Zytologie, Spezielle Botanik, Spezielle Zoologie, Biochemie, Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie, Fachdidaktik (I). Praktika und Übungen: Botanisches Grundpraktikum, Praktikum zur Speziellen Botanik, Zoologisches Praktikum, Laborkurs Botanik, Laborkurs Zoologie, Schulbiologische Übungen, Botanisches Geländepraktikum, Zoologisches Geländepraktikum, 4 Halbtagsexkursionen Botanik, 4 Halbtagsexkursionen Zoologie. (4) Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse, insbesondere durch praktische Übungen, sowie dem Erwerb fachdidaktischer Fähigkeiten. Es gliedert sich in a) Pflichtbereich und b) Wahlpflichtbereich. a) Pflichtbereich Vorlesungen und Seminare: Biologie des Menschen, Ökologie, Genetik, Evolutionsbiologie, Verhaltensbiologie, Mikrobiologie, Fachdidaktik (II). Praktika und Übungen: Biochemisches Praktikum, Schulpraktische Studien (I und II), 4

Ökologisches Geländepraktikum. b) Wahlpflichtbereich Pflanzenphysiologisches Praktikum oder Tierphysiologisches Praktikum, Genetisches Praktikum oder Mikrobiologisches Praktikum, Pflanzenbestimmungsübungen oder Tierbestimmungsübungen, Übungen zur Vorlesung "Biologie des Menschen" oder siehe weitere Lehrangebote. Die Zuordnung der SWS auf die Lehrinhalte ist in der Anlage verbindlich geregelt. Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Grundstudium zu absolvieren. Ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Hauptstudium zu absolvieren. Näheres regelt die Praktikumsordnung. 6 Studienleistungen Die erfolgreichen Teilnahme an den durch diese Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen ist nachzuweisen. Dazu sind während des Studiums folgende Nachweise zu erbringen: 1. Leistungs- und Teilnahmenachweise entsprechend den Festlegungen der ThVO/R für das Grundstudium: ein Leistungsnachweis zur Botanik, ein Leistungsnachweis zur Zoologie, ein Leistungsnachweis zur Physiologie, ein Teilnahmenachweis zur Chemie für Studierende der Biologie, die nicht Chemie als anderes Fach gewählt haben, ein Teilnahmenachweis zu Exkursionen entsprechend der Studienordnung; 2. Leistungs- und Teilnahmenachweise entsprechend den Festlegungen der ThVO/LR für das Hauptstudium: ein Leistungsnachweis zu weiterführenden Lehrveranstaltungen zur Botanik und Zoologie, ein Leistungsnachweis zur Ökologie, zwei Leistungsnachweise aus dem Wahlpflichtbereich entsprechend dem Angebot, 5

zwei Leistungsnachweise zur Fachdidaktik, ein Teilnahmenachweis zum Ökologischen Geländepraktikum, 3. weitere zu erbringende Studienleistungen: ein Teilnahmenachweis zum Botanischen Grundpraktikum, ein Teilnahmenachweis zum Praktikum zur Speziellen Botanik, ein Teilnahmenachweis zum Zoologischen Praktikum, ein Teilnahmenachweis zum Laborkurs Botanik, ein Teilnahmenachweis zum Laborkurs Zoologie, ein Teilnahmenachweis zum Biochemischen Praktikum, zwei Teilnahmenachweise aus dem Wahlpflichtbereich; 4. Übersicht über alle im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen. Bei Kombinationen mit einem künstlerischen Fach entfallen die Leistungsnachweise aus den Wahlpflichtbereichen. 7 Studienfachberatung (1) Der Studienfachberater des Instituts berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des gewählten Faches zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums führt das Institut eine Einführungsveranstaltung durch. (2) In Angelegenheiten, die studienbegleitende Prüfungen betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und das Zentrale Prüfungsamt der Hochschule. In Angelegenheiten, die die Erste Staatsprüfung betreffen, berät die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen (1) Grundlage für die Zwischenprüfung ist die letztgültige Ordnung für die Zwischenprüfung in Lehramtsstudiengängen (OZP). Die Prüfungsleistungen in der Zwischenprüfung umfassen fünf mündliche Prüfungen von je 30 Minuten Dauer: 1. Allgemeine und Spezielle Botanik, 2. Allgemeine und Spezielle Zoologie, 3. Zytologie und Biochemie, 4. Pflanzenphysiologie, 5. Tierphysiologie, Über die Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. (2) Studienleistungen, die an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können auf Antrag für die Zwischenprüfung gemäß 7 der OZP anerkannt werden, Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (3) Studienleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, können für die Zwischenprüfung auf Antrag angerechnet werden, wenn ihre Gleichwertigkeit durch das Landesprüfungsamt festgestellt ist, Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. 6

(4) Die Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung sowie die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten für die Erste Staatsprüfung regelt die ThVO/R. 9 Übergangsbestimmungen Die Übergangsbestimmungen ergeben sich aus 31 der ThVO/R. 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 6. Januar 1997 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor 7

Anlage Studienverlaufsplan für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Hauptstudium Lehrgebiet Semester 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P V Ü/P 1. Einf. i. d. Zytologie 1 2. Allgem. Botanik 2 3 3. Allgem. Zoologie 2 4 4. Spez. Botanik 2 1 2 1) 5. Spez. Zoologie 2 2 1) 6. Biochemie 2 2 7. Pflanzenphysiologie 2 4 2) 8. Tierphysiologie 2 4 2) 9. Ökologie 2 10. Biologie des Menschen 2 2 4) 11. Mikrobiologie 2 2 3) 12. Genetik 2 2 3) 13. Evolutionsbiologie 1 14. Verhaltensbiologie 1 15. Fachdidaktik 2 2 2 2 2 16. ------- (nach Angebot) 2 4) V = Vorlesung Ü/P = Übung / Praktikum x 1) 2) 3) 4) = Wahlpflicht 8