Öffentliche Zuschüsse für die Beratung von Angehörigen der Freien Berufe

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Transkript:

Fördermittel Öffentliche Zuschüsse für die Beratung von Angehörigen der Freien Berufe von Dipl.-Betriebsw. Claudia Schurig, www.mcpmc.de, Limburg Eine qualifizierte Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Um diesen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, sind eine Reihe von unterschiedlichen Förderungen möglich. Dieser Beitrag stellt die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die auch von Angehörigen der Freien Berufe in Anspruch genommen werden können. 1. Förderprogramme der KfW Die KfW bietet drei verschiedene Förderungsmöglichkeiten für die Beratung von Freiberuflern an. 1.1 Gründercoaching Deutschland (GCD) Existenzgründer mit Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragen. Die Gründung bzw. Übernahme muss bereits erfolgt sein, darf aber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen Das Beraterhonorar für das Coaching darf insgesamt nicht mehr als 6.000 EUR betragen. Das Tageshonorar wird bis zu einer Höhe von 800 EUR gefördert, darüber hinausgehende Beträge sind selbst zu tragen. Nicht gefördert werden Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten. Zudem sind Unternehmen aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, entgeltliche Unternehmensberatung ausgeschlossen. Gründercoaching Deutschland (www.iww.de/sl169) Programmübersicht der Inlandsförderung der KfW (www.iww.de/sl170) 1.2 Runder Tisch Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können Fördermittel für die Beratung (Bundesmittel) beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um deutsche KMU oder um Freiberufler handelt, die trotz guter Marktchancen in Schwierigkeiten geraten ist. Ausgenommen sind Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Für Unternehmen in Schwierigkeiten 270

Gefördert werden 160 EUR pro Tag bzw. 1.600 EUR insgesamt (maximal 10 Tagewerke à 10 Stunden). Es werden nur Tagewerke gefördert, die nach der Zusage der KfW anfallen. Die Beratung soll den Charakter eines Unternehmens-Check (Schwachstellenanalyse, Fortführungsprognose, Maßnahmen-Katalog) haben. Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben oder Insolvenz anmelden müssen, sind nicht förderfähig. Die Umsatzsteuer kann nicht mitfinanziert werden. Zuschüsse über den Runden Tisch können nur nach einer Turn-Around-Beratung (s.u.) beantragt werden, nicht davor. Runder Tisch (www.iww.de/sl171) Bei kumulativer Inanspruchnahme die Reihenfolge beachten 1.3 Turn-Around-Beratung Deutsche KMU in einer wirtschaftlich schwierigen Situation erhalten Fördermittel für die Beratung aus dem Europäischer Sozialfonds, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Auch Freiberufler können gefördert werden, wiederum jedoch nicht Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Ebenfalls für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % auf die förderfähigen Beratungskosten maximal 8.000 EUR bei einem Tageshöchstsatz von 800 EUR. Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben oder Insolvenz anmelden müssen, erhalten keine Förderung, auch nicht Unternehmen, die sich überwiegend mit Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beschäftigen oder Verträge und Jahresabschlüsse erstellen, Buchführung erstellen etc. Nicht förderfähig sind Fahrtkosten des Beraters, sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung und die Umsatzsteuer. Mittel aus dem Turn-Around-Programm dürfen nur beantragt werden, wenn keine weitere Unterstützung aus anderen öffentlichen Quellen gewährt wird oder beantragt wurde/wird. Bei diesem Programm muss ein Berater vor Antragstellung eine Schwachstellenanalyse erstellen. Diese Analyse darf jeder Berater durchführen. Er muss nicht bei der KfW als Berater im Turn-Around-Programm gelistet sein. Der Berater für den Turn-Around muss gelistet sein. Schwachstellenanalyse vor Antragstellung Turn-Around-Beratung (www.iww.de/sl172) 271

1.4 Gemeinsames Prozedere Der Mandant kann den Antrag über die Online-Plattform der KfW selbst erstellen und sich dabei den Berater frei aussuchen. In der Praxis übernimmt in der Regel der Berater die Antragstellung. Der Berater muss bei der KfW gelistet sein. Für diese Listung muss der Berater seine Eignung nachweisen, und zwar durch mindestens zwei Referenzen über abgeschlossene, entgeltlich durchgeführte Beratungen von KMU. Die Referenzberatungen dürfen nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die Referenzen werden von der KfW-Beraterbörse geprüft; bei positivem Votum wird der Berater freigeschaltet. Berater muss gelistet sein Der Antrag wird über die Online-Plattform der KfW erstellt. Der Mandant muss den Antrag unterschreiben. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW eingereicht. Der Mandant muss den Antrag dem zuständigen Regionalpartner (s. Homepage der KfW; zum Beispiel die ortsansässige IHK) persönlich vorstellen und einreichen. Bei einem Antrag auf Turn- Around-Beratung muss die Schwachstellen-Analyse mit vorlegt werden. Der Regionalpartner prüft den Antrag und leitet ihn mit Votum an die KfW weiter. Die KfW prüft den Antrag ebenfalls und informiert den Mandanten über die Entscheidung und die Höhe des Zuschusses. Wenn die Zusage der KfW vorliegt, wird der Beratungsvertrag (nach KfW- Vorlage) erstellt. Ist er unterschrieben, kann die Beratung beginnen! Ganz wichtig ist die Frist der KfW (in der Regel ein Jahr): bis zu diesem Datum muss die Beratung abgeschlossen sein, der Abschlussbericht erstellt und diverse Abrechnungsunterlagen bei der KfW eingereicht sein. Der Mandant reicht die unterschriebenen Unterlagen über den Regionalpartner bei der KfW ein. Die KfW zahlt nach Prüfung den Zuschuss entweder an den Mandant oder wenn eine Abtretung vereinbart wurde an den Berater aus. Unbedingt die Zusage der KfW vom Mandanten anfordern und die bewilligte Höhe des Zuschusses überprüfen. Es ist unter Umständen möglich, dass der Regionalpartner bei der Votierung die beantragten Tagewerke kürzt (die Regionalpartner verfügen über ein Budget). Unbedingt die Vorschriften der KfW einhalten: Merkblätter etc. genau studieren! Im Schlussverwendungsnachweis die Tagewerke einzeln aufführen, nicht zusammenfassen. Für die Bearbeitung am besten eine Checkliste anlegen. 272

Checkliste / Förderungsprogramme der KfW Schwachstellenanalyse Antrag Zusage liegt vor Frist für Abschluss der Beratung Abschlussbericht und Abrechnungsunterlagen Auszahlung Sonstiges Gründercoaching Runder Tisch Turn Around Deutschland mit positiver Fortführungsprognose, noch vor Antragstellung Berater muss nicht gelistet sein über Online-Plattform der KfW Mandant muss Antrag unterschreiben Mandant muss Antrag persönlich beim Regionalpartner vorstellen Regionalpartner prüft, leitet Antrag an KfW weiter KfW prüft und erteilt Zusage Zusage prüfen, Höhe des Zuschusses Schwachstel- lenanalyse mitnehmen Beratungsvertrag nach KfW-Vorlage erstellen Mandant muss Beratungsvertrag unterschreiben Beratung kann beginnen! Stärken-Schwä- chen-analyse Fortführungs- prognose Maßnahmen- Katalog Sonstiges s. Zusage der KfW Zu diesem Zeitpunkt müssen Abschlussbericht und diverse Abrechnungsunterlagen bei der KfW eingegangen sein! Abrechnungsunterlagen: s. Zusage der KfW bzw. Beratungsvertrag Wiedervorlage für Beginn der Vorbereitungen Abschlussbericht erstellen Abrechnungsunterlagen zusammenstellen Mandant muss Abschlussbericht unterschreiben Mandant muss Abschlussbericht und Unterlagen an an Regionalpartner weiterleiten entweder direkt an den Mandanten oder (wenn abgetreten) an den Berater Regionalpartner kann u.u. beantragte Tagewerke kürzen (Budget!) Im Schlussverwendungsnachweis die Tagewerke nicht zusammenfassen, sondern jeden Tag einzeln aufführen! 273

2. Förderungsmöglichkeit über die BAFA Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für KMU sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen, wenn diese seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind, durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten. Anträge können allerdings erst nach Abschluss der Beratung gestellt werden. 2.1 Förderungsfähige Beratung Für Freiberufler kommen vor allem allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater infrage. Förderfähig können auch Auslagen und Reisekosten sein, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Die Bezuschussung ist an bestimmte Voraussetzungen bezüglich Umsatzgröße und Mitarbeiteranzahl gekoppelt, die Freiberufler überwiegend erfüllen (nicht mehr als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. EUR). Antrag kann erst nach der Beratung gestellt werden Allgemeine Beratungen z.b. auch zu personellen und organisatorischen Fragen Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Die Beratung muss eine Analyse der Situation (Ermittlung der Schwachstellen) sowie darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis beinhalten. Die Beratung darf auch begleitende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung umfassen. Der Berater muss seine Leistung in einem schriftlichen, individuellen Beratungsbericht wiedergeben und den Bericht dem Antragsteller unmittelbar nach der Beratung aushändigen. 2.2 Sachliche und persönliche Ausschlussgründe Nicht gefördert werden Beratungen in Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder zur Erlangung öffentlicher Hilfen, gutachterliche Stellungnahmen oder Qualitätsprüfungen sowie Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. 2.3 Höhe des Zuschusses Der Zuschuss beträgt maximal 1.500 EUR (50 % der Beratungskosten alte Bundesländer und Berlin, 75 % neue Bundesländer und Regierungsbezirk Lüneburg). Es werden auch Zuschüsse für mehrere Beratungen gewährt, wenn sich diese thematisch voneinander unterscheiden. Je Antragssteller können allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR, zusammen also 6.000 EUR gefördert werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 2.4 Antragstellung Der Antrag wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer sogenannten Leitstelle online eingereicht. Der Antrag kann nur vom Mandant selbst (nicht vom Berater!) und nur in elektronischer Form gestellt werden. Die Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und -verbände der Wirtschaft und werden als sogenannte Verwaltungshelfer tätig. Sie sind frei wählbar. Auch Zuschüsse zu mehreren Beratungen möglich Nur das Unternehmen, nicht der Berater, stellt den Antrag 274

Wenn man als Berater behilflich sein möchte, muss man sich neben den Mandanten und den Mandanten-PC setzen ( Kein Zugang für Berater auf der Antrags-Software der BAFA!). Das Programm wird neben Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-570 Fax: 06196 908-800 www.bafa.de www.beratungsfoerderung.info Leitstelle (u.a.): Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbh für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe August-Bier-Straße 18 53129 Bonn Telefon: 0228 210033 Fax: 0228 211824 www.foerder-bds.de 2.5 Anforderungen an die Qualität des Beraters Das Amt stellt besondere Anforderungen an die Qualität der Berater. Die Beratungen können nur gefördert werden, wenn sie von selbstständigen Beratern durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Die unternehmensberatende Tätigkeit muss durch aussagefähige Unterlagen nachgewiesen werden (Lebenslauf, Gewerbeanmeldung/HR-Auszug, Gesellschaftsvertrag etc.). Der Berater muss die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen. Er muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und insbesondere eine richtlinenkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Jeder Berater muss auf dem Antragsmanager der BAFA (AMS, kostenloser Download) eine Profilseite anlegen und einen Auskunftsbogen ausfüllen. 2.6 Verschärfung der Richtlinien Um die Qualität der geförderten Beratungen zu sichern, wurden die Richtlinien im Sommer 2012 verschärft. Inzwischen muss der Berater nachweisen, dass ein Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erfolgreich im Unternehmen angewandt wird. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Berater offiziell anerkannt oder zertifiziert sein müssen. Allerdings muss ein entsprechendes Qualitätssystem dokumentiert sein, das unter anderem zu folgenden Punkten Stellung nimmt: Besondere Qualitätsanforderungen an den Berater Dokumentation der Beratungsqualität Leitbild zum Wertesystem und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens Festlegung von Qualitätszielen erforderliche Prozesse und Verantwortlichkeiten Ermittlung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen, um die Qualitätsziele zu erreichen Definition der Anforderungen an Berater Darstellung der Erfolgskontrolle/Evaluation geeignete Mittel, um Fehler zu verhindern und ihre Ursachen zu beseitigen 275

Einführung eines Prozesses zur ständigen Verbesserung des Qualitätssicherungssystems Ein Informationsblatt der BAFA gibt Auskunft über die einzelnen Kriterien (www.iww.de/sl173). Für alle Anträge, die nach dem 1.7.12 gestellt wurden, ist eine Förderung ohne Vorlage des Qualitätsnachweises nicht möglich. Der Nachweis wird über die Profilseite geführt; dort kann man die Dokumentation hochladen. Seit 1.7.12 muss Qualitätsnachweis vorgelegt werden Die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen scheinen sich in erster Linie an Organisationsstrukturen größerer Beratungen zu wenden. Viele kleine Unternehmensberatungen bzw. allein arbeitende Unternehmensberater werden sich fragen, ob sich die Mühe lohnt. Entsprechende Qualitätssysteme werden in den meisten Fällen gelebt, aber nicht im notwendigen Umfang schriftlich dokumentiert sein. Doch nicht abschrecken lassen! Es lohnt sich, eine Dokumentation zusammenzustellen und der BAFA zur Verfügung zu stellen. Eine BAFA-Listung ist immer auch ein gutes Aquise-Argument. Aber: die Beantragung von BAFA-Mitteln gilt als umständlich. Die Prüfung des Antrags zieht sich in der Regel monatelang hin. Checkliste: Werden die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt? Wenn folgende Fragen mit ja beantwortet werden können, sollten die wichtigsten Förderbedingungen erfüllt sein: Handelt es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um eine allgemeine Beratung, Existenzaufbauberatung, Umweltschutzberatung? Bezieht sich die Beratung auf ein bestehendes oder zu gründendes Unternehmen, das seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat? Liegt der Umsatz unter der Umsatzgrenze von 50 Mio. EUR? Wird die Beratung von einem Berater durchgeführt, dessen überwiegender Geschäftszweck die entgeltliche Beratung ist? Ist sichergestellt, dass die Beratung keine Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt hat? Ist sichergestellt, dass die Beratung keine gutachterliche Stellungnahme oder Qualitätsprüfung zum Inhalt hat? Kann der Antragsteller die Beratungskosten vor Antragstellung in voller Höhe bezahlen? Ist sichergestellt, dass die Beratung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird? Ist sichergestellt, dass antragstellende Angehörige Freier Berufe nicht als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer tätig sind? Wie stehen die Chancen, eine Förderung zu bekommen? 276