Förderkette Innovationsvorhaben Unterstützung an der richtigen Stelle. Unternehmensberatung Innovation und Technik. Stand: 15.



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Transkript:

Stand: 15. Dezember 2010 Kurzbeschreibung der Förderprogramme Kostenfreie Kurzberatung 200 Euro www.stw.de/transfer/beratung/kurzberatung.html Mit der so genannten Kurzberatung ermöglicht die Steinbeis-Stiftung kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu Technologie- und Wissensquellen. Auf Basis eines Antrags mit kurzer Problembeschreibung beauftragt Steinbeis einen Berater mit der Durchführung. Für den Betrieb fallen keine Kosten an, das Pauschalhonorar von 200 Euro wird direkt zwischen Steinbeis und dem Berater abgerechnet. Zudem erhält das Unternehmen Hinweise für die weitere Entwicklung seines Innovationsprojektes und bekommt Ansprechpartner in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen genannt. Innovationsgutscheine BW 7.500 Euro www.innovationsgutscheine.de Das Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise deren qualitative Verbesserung. Dabei wird eine überdurchschnittliche Innovationshöhe angestrebt bezogen auf die jeweiligen Branche oder den relevanten Markt. Antragberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten. Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 1 von 5

Die Gutscheine können nicht nur für Leistungen von FuE-Dienstleistern, die an Hochschulen angebunden sind (z.b. Steinbeis, Fraunhofer), eingesetzt werden, sondern auch für Leistungen von FuE-Dienstleistern aus der Wirtschaft. Der Innovationsgutschein A (maximal 2.500 Euro) fördert wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (z.b. Technologieund Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik). Innovationsgutschein B (maximal 5.000 Euro) unterstützt umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die helfen, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten (z.b. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit). Beim Innovationsgutschein A deckt die Förderung maximal 80 Prozent, beim Innovationsgutschein B maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Die Gutscheine können einzeln, kombiniert oder auch verteilt auf verschiedene Vorhaben beantragt werden, jeweils pro Unternehmen einmal pro Jahr. Unternehmen, die sich zu einem größeren F&EVorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Kumulierbar sind max. 4 Innovationsgutscheine A und 4 Innovationsgutscheine B. KMU-Patentaktion 8.000 Euro www.signo-deutschland.de Mit der KMU-Patentaktion werden kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer FuE- Ergebnisse durch Gewerbliche Schutzrechte unterstützt und angeleitet. Die Aktion wendet sich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. SIGNO-Ansprechpartner in der Region informieren über den betrieblichen Wert einer Patentierung, erstellen einen "Fahrplan" für die individuelle Anmeldung und stehen dem Unternehmen über einen Zeitraum von 18 Monaten als Pate zur Seite. Die Kosten der ersten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung werden nach Teilprojekten bezuschusst: TP 1: Recherche zum Stand der Technik (max. 800 Euro) TP 2: Kosten-Nutzen-Analyse (max. 800 Euro) TP 3: Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (max. 2.100 Euro) TP 4: Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung (max. 1.600 Euro) TP 5: Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland (max. 2.700 Euro) Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 8.000 Euro. Ihren Signo-Partner finden Betriebe hier: http://www.signo-deutschland.de/unternehmen/content/e5072/e5267/netzwerkliste_kmu.pdf Innovationscoaching 6.000 Euro http://www.handwerk-bw.de/service/bwhm-beratung/beratungsprogramme Mit dem Förderprogramm Coaching werden unter anderem Beratungsleistungen für Innovationsvorhaben unterstützt. Förderfähig sind die Erschließung neuer Produkt-, Prozess- bzw. Dienstleistungsfelder sowie der Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements, also die systematische Generierung neuer Ideen bis hin zur Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 2 von 5

Koordination ihrer Umsetzung in neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Coaching- Ausgaben für maximal 15 Tagewerke bei einem Höchstsatz von 800 Euro pro Tag in Summe also maximal 6.000 Euro. Das Coaching muss von einem qualifizierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Ansprechpartner ist die BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand. BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno) 20.000 Euro http://www.inno-beratung.de/ Das am 30. April 2010 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestartete Programm fördert bei kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Damit soll die Einführung einer systematischen Innovationstätigkeit im Unternehmen unterstützt sowie Methoden und Instrumente eingeführt werden, um Innovationen erfolgreich zu managen. Das Programm will Unternehmen auch auf ein Fördervorhaben im Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), siehe unten, hinführen. Gefördert wird in drei Leistungsstufen. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 Euro je Tagewerk (TW) zu 50 Prozent förderfähig: Stufe 1: Die Idee: Unternehmensaudit oder Machbarkeitsstudie (10 TW, max. 4.000 Euro) Stufe 2: Das Konzept: Realisierungskonzept (25 TW, max. 10.000 Euro) Stufe 3: Die Umsetzung: Projektmanagement (20 TW, max. 8.000 Euro) Bei einer Kombination von Audit und Realisierungskonzept werden 30 Tagewerke gefördert. Die Leistungsstufen müssen nicht in Folge, sondern können nach Bedarf beansprucht werden. Zur Orientierung kann auch eine kostenlose Initialberatung beantragt werden. Insgesamt stehen einem Unternehmen in einem Kalenderjahr höchstens fünf BMWi-Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von max. 20.000 Euro zu. Durchgeführt werden dürfen die Leistungen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die Innovationsgutscheine erhalten Betriebe bei einer regionalen Kontaktstelle, zu denen auch die Technologie- und Innovationsberater der Handwerkskammern gehören, siehe unten. Innovationsassistenten 12.000 Euro http://www.esf-bw.de/esf/index.php?id=100 Mit dem Förderprogramm zur Einstellung von Innovationsassistenten erhalten Handwerksbetriebe personelle Unterstützung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten und Verfahren. Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Absolventen eines Hochschulstudiums mit technischnaturwissenschaftlicher Ausrichtung. Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige kleine und mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 100 Beschäftigen. Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung eines Innovationsassistenten für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 Prozent des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts (maximal 1.000 Euro pro Monat). Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das später für mindestens 24 Monate geschlossene Beschäftigungsverhältnis noch nicht bestehen. Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 3 von 5

ZIM max. 157.500 Euro + 25.000 Euro www.zim-bmwi.de Das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie läuft bis Ende 2013. Das technologie- und branchenoffene Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (FuE) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kooperierende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Ein Schnelltest hilft die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen zu überprüfen: http://www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte/kmu-schnelltest-1/kmu-schnelltest%2001 Das Programm bietet attraktive Fördermöglichkeiten von Einzelprojekten (ZIM-SOLO), Kooperationsprojekten (ZIM-KOOP) bis hin zu Netzwerkprojekten (ZIM-NEMO). Projekte werden über eine Laufzeit von maximal drei Jahren unterstützt. Für Handwerksbetriebe interessant ist vor allem der Förderbereich Kooperationen und die Förderung einzelbetrieblicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Aufbau betriebsinterner Innovationskompetenz. Die Fordersätze hängen vom Projekttyp und der Unternehmensgröße ab und belaufen sich auf bis zu 45 % der förderfähigen Projektkosten bzw. max. 157.000 Euro. Ergänzend werden innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen externer Dritter gefördert (z.b. Betriebsführungsberatung, technische Unterstützung, Technologietransferdienste, Ausbildung, Schutz des geistigen Eigentums und Handel mit entsprechenden Rechten und Lizenzvereinbarungen, Beratung bei der Nutzung von Normen, Kosten für Büroflächen, Datenbanken, Fachbüchereien, Marktforschung, Nutzung von Laboratorien; Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen).Vor dem Hintergrund einer schnellen wirtschaftlichen Verwertung von Projektergebnissen kann die zusätzliche Förderung bis zu 25.000 Euro betragen. Technologieförderprogramm zinsverbilligte Kredite www.l-bank.de > Unternehmen > Vorhaben bestehender Unternehmen > Technologieförderprogramm Mit diesem Programm werden mittelständische Unternehmen mit bis zu 300 Beschäftigten bei der Einführung neuer Produktionsverfahren oder zur Aufnahme neuer Produkte in ihr Angebotsprogramm unterstützt. Das Produkt bzw. Produktionsverfahren muss für das Unternehmen neu sein. Es kann, muss aber nicht im Unternehmen selbst entwickelt werden. Die Einführung der Technologie sollte noch mit technischen Risiken verbunden sein. Die Unternehmen erhalten dazu besonders günstige Förderdarlehen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anschaffung von Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten, darüber hinaus können aber auch Kosten für Anpassungs- Entwicklung oder die Markterschließung finanziert werden. Die L-Bank bietet ihre Technologie-Kredite in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L- Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für ihre Technologie-Vorhaben eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln. Technologie- und Innovationsfinanzierung der MBG Finanzierungsbeteiligung www.mbg.de/angebot.php/innovationsfinanzierung Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg biete für Unternehmen aller Branchen nach den KMU-Kriterien stille Beteiligungen bis 1 Million bzw. in Kooperation mit einer Hausbank im Einzelfall auch bis 2,5 Millionen. Finanziert werden bei Innovationsprojekten zur Neuentwicklung und Verbesserung von Produkten sowie Verfahren und Dienstleistungen Kosten für Personal, Material, externe FuE-Kosten, Beratung, Prototypen und die Markteinführung. Dafür ist an die MBG eine individuell zu Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 4 von 5

vereinbarenden jährliche Beteiligungsvergütung und Gewinnbeteiligung sowie eine Bearbeitungsgebühr zu leisten. ERP Innovationsprogramme zinsgünstige Kredite www.kfw-mittelstandsbank.de > Innovation > ERP Innovationsprogramm I und II Mit dem ERP-Innovationsprogramm können langfristig Forschung und die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen finanziert werden. Der Teil I des Programms bezieht sich auf Forschung und Entwicklung, der Teil II auf die Markteinführung. Das Programm richtet sich an etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als zwei Jahren am Markt tätig sind. Für kleine Unternehmen wird zusätzlich ein vergünstigter Zinssatz angeboten. Innovationspreise unbezahlbare Marketing-Unterstützung! Professor-Adalbert-Seifriz-Preis www.seifriz-preis.de Als der Technologietransfer-Preis des deutschen Handwerks prämiert der jährlich ausgelobte Seifriz-Preis seit über 20 Jahren erfolgreiche Kooperationen und Transferleistungen zwischen Handwerk und Wissenschaft. Unterstützt wird der Wettbewerb vom Verein Technologietransfer Handwerk, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Für die Prämierung der Wettbewerbsbeiträge steht ein Preisgeld von 25.000 Euro zur Verfügung. Dr.-Rudolf-Eberle-Preis www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/94008 Seit 1985 wird der Preis alljährlich an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben. Prämiert werden beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Es werden Preisgelder von insgesamt 50 000 Euro vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus. Ihre Lotsen im Förderdschungel http://www.handwerk-bw.de/themen/technologie-innovation/beratung/ Die Technologie- und Innovationsberater der Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks geben Orientierung bei der Entwicklung von Projekt- und Fördermittelstrategien sowie der Auswahl der Programme. Sie helfen auch bei der Antragstellung. In Antragsverfahren unerfahrene Betriebe sollten dieses Angebot unbedingt nutzen, um Ihre Chancen auf eine Förderung zu erhöhen. Ansprechpartner Adolf Jetter Telefon 07121 2412-142 Telefax 07121 2412-413 E-Mail adolf.jetter@hwk-reutlingen.de Internet www.hwk-reutlingen.de/technologieinnovation.html Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 5 von 5