1. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Transkript:

Anlage 1 1. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, der Förderverein AAV e.v. (des BDE), dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 1.438.351,70 EURO für das Jahr 2005 und 958.901,13 EURO für das Jahr 2006 erbringen Köln, den 15.03.2005 Für den Förderverein AAV e.v. Josef Backes Bernd Schönmackers Dr. Bernhard Schulze-Langenhorst (Vorstand) (Vorstand) (Vorstand) 2. Verpflichtungserklärung des Fördervereins AAV der Chemischen Industrie in NRW zur Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordrhein- Westfalen der Vereinbarung freiwillige Leistungen in Höhe von - 1.232.872,84 EURO für das Jahr 2005 und - 821.915,22 EURO für das Jahr 2006 für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke erbringen Düsseldorf, den 11. März 2005 Für den Förderverein AAV der Chemischen Industrie in NRW Dr. Heinz Bahnmüller Vorsitzender 3. Vollmacht 1. Wir sind auf Seiten der Industrie Partner der noch zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer der Kooperationsvereinbarung. Für die Dauer unserer Beteiligung an der Kooperationsvereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 in Höhe von 236.241,38 und für das Jahr 2006 in Höhe von 157.494,25 erbringen

2. Hiermit bevollmächtigen wir Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, für uns die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen. Duisburg, den 14. März 2005 ThyssenKrupp Steel AG Middelmann Theuer 4. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung der Vereinbarung freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 998,72 für das Jahr 2005 und 665,62 für das Jahr 2006 erbringen Duisburg, den 15. März 2005 Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH ppa. Dr. Kalina ppa. Buchholz 5. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer der Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 5.193,81 für das Jahr 2005 und in Höhe von 3.461,53 für das Jahr 2006 erbringen Remscheid, den 11.03.2005 DMV Stainless Deutschland GmbH Hoeck 6. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Ko-

operationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 1.543,53 für das Jahr 2005 und in Höhe von 1.028,72 für das Jahr 2006 erbringen Mülheim, den 11.03.2005 Mannesmannröhren Mülheim GmbH Aydinli ppa. Klaas 7. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 604,03 für 2005 und 402,57 für 2006 erbringen Ratingen, den 31. März 2005 EUROPIPE GMBH Mallki Gauer 8. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 8.590,23 für das Jahr 2005 und in Höhe von 5.725,15 für das Jahr 2006 erbringen Hamm, den 11. März 2005 MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH Deventer Blank 9. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von

6.941,40 für das Jahr 2005 4.626,25 für das Jahr 2006 erbringen Düsseldorf, den 10.03.2005 V&M DEUTSCHLAND GmbH Rather Kreuzweg 106 40472 Düsseldorf ppa. Dr. Homberg i.v. Dr. U. Müller 10. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer unserer Teilnahme an der Vereinbarung Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 in Höhe von 99,75 Euro sowie für das Jahr 2006 in Höhe von 66,48 Euro erbringen Düsseldorf, den 11.03.2005 B. Niemeyer Schmolz+Bickenbach 11. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden o.g. Kooperationsvereinbaung mit der Landesregierung des Landes Nordhrein-Westfalen zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die Dauer der Vereinbarung jährlich freiwillige Leistungen für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke in Höhe von 27.467,01 für 2005 und 18.306,00 für 2006 erbringen Paderborn, den 14.03.2005 Benteler Stahl/Rohr GmbH N. Bergs A. Friedrich Geschäftsführer Leiter Qualitäts- / Umweltmanagement 12. Verpflichtungserklärung von Unternehmen / Fördervereinen zur Kooperationsvereinbarung In Ergänzung zu der von uns zu unterzeichnenden Vereinbarung zur Änderung und Fortschreibung der o.g. Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Finanzierung der Altlastensanierung durch den AAV und der Verhinderung der Einführung von Andienungs- und Überlassungspflichten für besonders ü-

berwachungsbedürftige Abfälle im Land Nordrhein-Westfalen für die Dauer dieser Vereinbarung erklären wir, dass wir an den AAV für die in der Kooperationsvereinbarung genannten Zwecke für das Jahr 2005 einen Betrag in Höhe von 41.095,61 Euro und für das Jahr 2006 einen Betrag in Höhe von 27.397,07 Euro als freiwillige Leistungen erbringen Eine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich der von den anderen Unternehmen/ Fördervereinen zugesagten freiwilligen finanziellen Leistungen wird weder durch diese Erklärung noch durch die Kooperationsvereinbarung begründet. Essen, den 14.3.2005 RWE Power Aktiengesellschaft Hartung ppa. Dr. Schönewerk