Seite 1/8 Wir, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, verbringen einen Großteil der Woche in der Schule. Unser Umfeld hat einen großen Einfluss auf das Schulleben und daher sollte es unser aller Anliegen sein, zu einem angenehmen Umfeld beizutragen. Die ist eine Ergänzung zur Schulordnung ( 43 bis 50 Schulunterrichtsgesetz) und regelt das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Wichtige Werte: Wir respektieren die Intimsphäre unserer Schulpartner und behandeln sie so, wie wir behandelt werden möchten! Gegenseitige Achtung und Respekt sollen den Umgang miteinander bestimmen. Dazu gehört auch das Grüßen der Lehrerinnen und Lehrer, der Bediensteten und unserer Gäste innerhalb und außerhalb des Hauses. Die Fähigkeiten jeder Schülerin und jedes Schülers sind für die Schulgemeinschaft wichtig und wertvoll. Schülerinnen und Schüler mit anderer Muttersprache wollen wir mit allen ihren Fähigkeiten in unser Schulleben integrieren. Um Vorurteile und Ausgrenzungen zu vermeiden, werden wir auch außerhalb des Unterrichts Deutsch als gemeinsame Sprache verwenden. Schülerinnen und Schüler, die unsere Sprache noch nicht so gut beherrschen, unterstützen wir beim Erlernen der deutschen Sprache. 1. Sauberkeit und Ordnung Grundlage für ein angenehmes Zusammenleben sind auch saubere Räume und eine ordentliche Umgebung. Alle Schülerinnen und Schüler sind daher angehalten auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Dies trifft sowohl die Unterrichtsräume als auch die öffentlich zugänglichen Räume (Gänge, Aula, Übergänge, Sanitärräume). 1.1 Allgemein Warme Speisen, Salate und offene Getränke dürfen nur in der Aula konsumiert werden. Tische in der Aula sind stets nach erfolgter Konsumation abzuräumen. Mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen müssen umgehend behoben werden (Kosten für Reparaturen und Reinigung werden in Rechnung gestellt). 1.2 Mülltrennung Abfall und Müll sind in geeigneter Weise zu entsorgen. In allen Klassenräumen ist ein Mülltrennsystem mit 4 Behältern aufgestellt. Der Müll ist daher gewissenhaft in die 4 Fraktionen Papier (Achtung: Verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Verpackungen gehören in den Restmüll), Kunststoff, Metall und Restmüll zu trennen, damit dieser wieder als wertvoller Rohstoff genutzt werden kann.
Seite 2/8 1.3 Sorgsamer Umgang mit der Einrichtung Die Klassenrechner dürfen von Schülerinnen und Schülern nur im Zusammenhang mit dem Unterricht, d. h. nach Aufforderung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer, benützt werden. Lehrersessel sind ausnahmslos für die Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen (auch in den Pausen). 1.4 Aula und Gängen Auch in Aula und Gängen ist der Müll vom Verursachenden zu entsorgen. Darüber hinaus gilt jedoch die Regel der Vererbung : Sobald sich eine Schülerin oder ein Schüler an einen Tisch setzt, ist er bzw. sie für den Zustand des Tisches verantwortlich, egal von wem der Müll dort stammt. Motto: Man setzt sich nur an einen sauberen Tisch. 1.5 Toiletten Die WC- und Waschanlagen sind sauber zu halten. WC-Muscheln sind keine Abfallbehälter. Verstopfte Abflüsse oder sonstige Beschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. 1.6 Garderobe, Hausschuhe Jacken, Mäntel, Schirme und dergleichen sind in den Klassen abzulegen. Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen wird dringend empfohlen, vor allem im Winter, Hausschuhe zu tragen! 1.7 Kästchen Es gibt versperrbare Kästchen, für die jede Schülerin und jeder Schüler selbst verantwortlich ist. Sie bzw. er hat dafür zu sorgen, dass es immer sauber gehalten wird. Die Aufbewahrung von Chemikalien und Lebensmitteln ist verboten! 1.8 Pflichten des Klassenordners Vor jedem Unterrichtsgegenstand sind der Schreibtisch der Lehrkraft und die Tafel zu reinigen. Nach Unterrichtsende haben die Klassenordner das Klassenzimmer zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Klasse sauber ist. (Flaschen, Papierfetzen, etc. müssen entsorgt werden). Alle Sessel müssen auf den Tischen abgestellt werden. Die Klassenordner müssen ihre Kollegeninnen und Kollegen daran erinnern. 2. Verantwortlichkeiten Die Schülerinnen und Schüler müssen die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand erhalten. Für im Schulgelände in Verlust geratene Gegenstände übernimmt der Schulerhalter keine Haftung.
Seite 3/8 Für Energiekosten der Schule wird ein großer Teil des Schulbudgets verwendet. Es liegt daher im Interesse aller, in diesem Bereich zu sparen, um in anderen Bereichen mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Das heißt: Bitte Licht aus und Fenster zu, wenn der Unterricht vorbei ist! Die Schülerinnen und Schüler haften für alle infolge Fahrlässigkeit oder böser Absicht entstandene Schäden am Schulgebäude und dessen Einrichtung nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes. 3. Sicherheit 3.1 Allgemein Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer und sonstige Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit von Personen gefährden, unverzüglich dem Schulleiter zu melden. 3.2 Brandschutz Die Vorschriften über das Verhalten im Brandfall sind jedenfalls einzuhalten. In jedem Raum gibt es jeweils einen Fluchtwegplan. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat sich beim erstmaligen Betreten eines Unterrichtsraumes (Klassenzimmer, Werkstätte, Labor, ) über diesen Plan zu informieren. 3.3 Wertgegenstände/Diebstahl Die Gefahr eines Diebstahls besteht immer. Daher größere Geldbeträge und Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht in die Schule mitnehmen. Handy, Taschenrechner, Zeichenplatten und Turnschuhe sollen gekennzeichnet werden, damit die Möglichkeit besteht Fundgegenstände wieder zurückzugeben (in der Pause nicht unbeaufsichtigt lassen!). Es ist sinnvoll, die Klassentüren bei Abwesenheit der gesamten Klasse (z.b. Werkstätte, Labor, Turnen, Mittagspause) geschlossen zu halten. Jeder Diebstahl ist im Sekretariat zu melden (Formblatt ausfüllen). Darüber hinaus muss jeder Diebstahl nach Rücksprache mit der Schulleitung auch bei der Polizei angezeigt werden. 3.4 Elektrogeräte Private Elektrogeräte dürfen nur mit Zustimmung der Direktion aufgestellt werden (Ausnahme: Radios). 3.5 Verbot von Laserpointern Die Gefahr von Augenverletzungen durch Laserstrahlen ist enorm hoch. Auch kurzzeitiges Einwirken von Strahlen aus Lasern im mw-bereich führt bereits zu dauerhaften Schädigungen des Auges. Die Unterscheidung der Leistungsfähigkeit eines derartigen Gerätes ist für einen Laien sehr schwierig, daher ist der Gebrauch aller Arten von Lasergeräten, auch angeblich harmloser Pointer für Schülerinnen und Schüler in der Schule verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden disziplinär geahndet.
Seite 4/8 4. Rund um den Schulbesuch 4.1 Aufsicht Aufgrund unserer langjährigen Beobachtungen und Erfahrungen besitzen unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe im Allgemeinen die erforderliche körperliche und geistige Reife, um vor Beginn des Unterrichts und in den Pausen zwischen den Unterrichtsstunden eine direkte Beaufsichtigung entfallen lassen zu können, wie es der Aufsichtserlass des bm:bwk vom August 2005 vorsieht. Die schnelle Erreichbarkeit einer Lehrperson ist im Bedarfsfall gegeben und die Schülerinnen und Schüler sind informiert, wo diese anzutreffen ist. Daher wird keine generelle Pausen- und Gangaufsicht angeordnet und eingeteilt. Sollten aufgrund besonderer Situationen oder Vorkommnisse Direktion, Abteilungsvorstand, Klassenvorstand oder Lehrkräfte zur Ansicht gelangen, dass eine Aufsicht erforderlich scheint, wird diese wahrgenommen. 4.2 Unterrichtszeiten Unterrichtszeiten der Tagesschule: 1. Stunde 07:50 8:40 7. Stunde 13:25 14:15 2. Stunde 08:45 9:35 8. Stunde 14:20 15:10 3. Stunde 09:40 10:30 9. Stunde 15:20 16:10 4. Stunde 10:45 11:35 10. Stunde 16:15 17:05 5. Stunde 11:40 12:30 11. Stunde 17:05 17:55 6. Stunde 12:35 13:25 Unterrichtszeiten der Abendschule: 11. Stunde 17:05 17:50 12. Stunde 17:55 18:40 13. Stunde 18:45 19:30 14. Stunde 19:30 20:15 15. Stunde 20:20 21:05 16. Stunde 21:05 21:50 Ist die laut Stundenplan vorgesehene Lehrperson 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht anwesend, muss dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat oder Stundenplanzimmer melden.
Seite 5/8 4.3 Abmeldung Durch den Erziehungsberechtigten Für die Abmeldung von der Schule liegt im Sekretariat ein Formular auf. Wird eine Abmeldung nicht ordnungsgemäß durchgeführt (d. h. schriftlich, Meldung beim Jahrgangsvorstand, Ausräumen der Kästen, Rückgabe der Schlüssel, ), so wird keine Bestätigung für den Unterrichtsbesuch (u. a. für Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Arbeitgeber...) an unserer Schule ausgestellt. Durch die Schule Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, so gilt sie bzw. er als vom Schulbesuch abgemeldet, wenn das Fernbleiben nicht binnen einer Woche gerechtfertigt wird oder nach einer schriftlichen Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche beim Jahrgangsvorstand eintrifft. Die Wiederaufnahme der Schülerin bzw. des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig. 4.4 Rauchen Das Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Darüber hinaus besteht ein ausnahmsloses Rauchverbot im gesamten Schulgebäude. Der Gebrauch von E-Zigaretten und Shishaprodukten ist wie das Rauchen für Schülerinnen und Schüler auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Weiters ist der Gebrauch dieser Produkte für alle Personen im gesamten Schulgebäude nicht gestattet. 4.5 Mobiltelefon, Video- und Tonaufzeichnungen Während des Unterrichts sind der Gebrauch von Mobiltelefonen sowie das Anfertigen von Aufnahmen, Weitergabe und Verbreitung von Ton- und Bildaufnahmen jedweder Art, nur mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt. 4.6 Musik Während des Unterrichts ist das Hören von Musik, auch wenn Kopfhörer verwendet werden, nicht erlaubt. 4.7 Verlassen des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes Es ist verboten das Schulgebäude bzw. Schulgelände während der Unterrichtszeit, das sind auch Pausen und Freistunden, zu verlassen (Ausnahme Mittagspause). In begründeten Fällen hat sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler bei der unterrichteten Lehrkraft abzumelden. Während der Pause hat die Abmeldung bei jener Lehrkraft zu erfolgen, die in der darauf folgenden Unterrichtseinheit unterrichtet. 4.8 Abmeldung vom Religionsunterricht Die Abmeldung vom Religionsunterricht hat innerhalb der ersten 5 Schultage durch eine formlose, schriftliche Abmeldung zu erfolgen. Sie wird im (elektron.) Klassenbuch vermerkt. Die schriftlichen Abmeldungen verbleiben beim Klassenvorstand.
Seite 6/8 4.9 Fernbleiben und Fehlstundenregelung Ein begründetes Fernbleiben muss sobald wie möglich dem Klassenvorstand per Mail oder im Sekretariat (E-Mail, Fax oder Anruf) gemeldet werden. Richtlinien und Maßnahmen für definierte Abwesenheitsgrenzen: 50 100 Fehlstunden - Richtlinie: Bei Überschreiten der Fehlstundengrenze 50 bzw. 100 Stunden (gesamte Fehlstundenanzahl) treten nachfolgende Maßnahmen in Kraft. Dem KV wird dabei ein Ermessensspielraum bei der Fehlstundengrenze eingeräumt, um die individuellen Umstände der Fehlstunden zu berücksichtigten und Härtefälle zu vermeiden. Beispiele sind: Krankenhausaufenthalte ärztlich bestätigte, länger dauernde Krankheiten genehmigte Abwesenheiten wie Trainingslager,... Stellung... Der Ermessensspielraum entspricht der Dauer der angeführten besonderen Gründe des Fernbleibens. 50er-Maßnahmen: Gespräch des KV mit der Schülerin bzw. dem Schüler offizieller Brief des KV an die Erziehungsberechtigten oder auch Telefongespräch mit den Erziehungsberechtigten bzgl. aktueller Fehlstundensituation und Übermittlung der schulischen Regelung (siehe Vorlage!). weitere Abwesenheiten nur mit ärztlicher Bestätigung (auch durch Schulärztin möglich) bzw. mit externer schriftlicher Bestätigung entschuldigt bei Problemen, vorhersehbare weitere Abwesenheiten mit KV vorher besprechen und Genehmigung abklären 100er-Maßnahmen: Info des KV an AV Weitere Maßnahmen wie Gespräch von KV, AV und Erziehungsberechtigten mit der Schülerin bzw. dem Schüler (ggf. Verwarnung bzw. Androhung disziplinärer Konsequenzen) werden je nach Sachlage in Absprache zwischen AV und KV getroffen. Die Information der Erziehungsberechtigten, auch wenn die Schülerinnen und Schüler bereits eigenberechtigt sind, verbunden mit der Aufforderung, an dem Erziehungsprozess mitzuwirken, sehen wir als wichtige Maßnahme, da doch bei einem großen Teil unserer Schülerinnen und Schüler die Eltern noch einen entscheidenden Einfluss auf sie haben.
Seite 7/8 4.10 Entschuldigungen Entschuldigungen über Fehlstunden sind dem Jahrgangsvorstand sobald wie möglich, aber spätestens nach einer Woche, abzugeben. Auf Verlangen des Jahrgangsvorstandes, muss die Schülerin bzw. der Schüler bei längerer Krankheit (mehrere Tage oder häufig) eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. 4.11 Freistellung Das Ansuchen um Befreiung vom Unterricht ist nach Möglichkeit eine Woche vor der Freistellung abzugeben. Je nach Dauer der Befreiung geht das Ansuchen an den: Jahrgangsvorstand, wenn die Abwesenheit nicht länger als einen Tag dauert Abteilungsvorstand, wenn die Abwesenheit länger als einen Tag dauert (Es ist über den Jahrgangsvorstand einzureichen). 4.12 Verkehrsmittel Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ungünstiger Zug- und Busverbindungen zu Unterrichtsbeginn später kommen oder deren Wartezeit nach Unterrichtsende auf das nächste Verkehrsmittel länger als eine Stunde dauert, können vom Jahrgangsvorstand die Erlaubnis erhalten, später zum Unterricht zu erscheinen bzw. früher den Unterricht zu verlassen. Am Schulanfang werden entsprechende Formulare vom Jahrgangsvorstand ausgeteilt (Vermerk im Klassenbuch). Bei Fehlverhalten, bei mäßigem Schulerfolg, bei Missbrauch sowie bei großer Fehlstundenanzahl kann eine derartige Genehmigung widerrufen werden. 4.13 Formulare Zu Schulbeginn werden alle Formulare (insbesondere Ansuchen um Schülerfreifahrt, Beihilfen, ) vom Jahrgangsvorstand ausgeteilt und nach dem Rücklauf unterschrieben und gestempelt. Während des Schuljahres liegen Formulare und Bestätigungen im Kopierzimmer auf. Bestätigungen müssen bei Vorlage im Sekretariat (Öffnungszeiten: 8.00-12.00 Uhr) bereits vom Jahrgangsvorstand unterschrieben sein. Schülerbeihilfenformulare liegen ebenfalls im Kopierzimmer auf. Der Jahrgangsvorstand klärt, wie viele und welche Beihilfen benötigt werden.
Seite 8/8 5. Organisatorisches 5.1 Spezielle Räume, Sonderunterrichtsräume Für den Aufenthalt in Labors und Werkstätten gelten eigene Ordnungen. Für die Bibliothek, die CAD- und EDV-Räume gibt es Ordnungen, auf welche hier im Anhang verwiesen wird. 5.2 Erreichbarkeit des Sekretariats Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. 5.3 Stundenplan Stundenplanänderungen bzw. Supplierstunden sind im WebUntis abrufbar. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, sich täglich über etwaige Änderungen zu informieren. In der Regel ist dies die Aufgabe der Klassensprecherin oder des Klassensprechers. 5.4 Klassenbuch Die Klassenbücher werden elektronisch geführt. Die Klassenordnerinnen bzw. Klassenordner haben dafür zu sorgen, dass zu Unterrichtsbeginn die entsprechenden Geräte hochgefahren sind und zu Unterrichtsschluss wieder heruntergefahren werden (dies gilt nicht für Klassen mit Raspberry). 5.5 Ansprechpartner Für Fragen und Probleme, die die Schulgemeinschaft betreffen, gibt es die Möglichkeit, sich an einen Ansprechpartner zu wenden (dies können vom Jahrgangsvorstand bekanntgegebene Lehrkräfte oder die Schülervertretung sein). Insbesondere wird auf die Möglichkeiten der Unterstützung und Beratung durch das Team von Mail & Ask und dem Team der Suchtprävention hingewiesen. 5.6 Fahrräder Fahrräder müssen ausschließlich im Fahrradkeller abgestellt werden. 6. Dokumentation 6.1 Mitgeltende Dokumente CAD- und EDV-Ordnung Bibliotheksordnung Diese wurde vom SGA am 25.04.2016 genehmigt.