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UNVERBINDLICHE ÜBERSETZUNG IN DIE DEUTSCHE SPRACHE RECHTLICH MASSGEBLICH IST ALLEINE DER ENGLISCHE ORIGINALTEXT

Final Terms Endgültige Bedingungen

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Anhang I ANLEIHEBEDINGUNGEN

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Transkript:

21.09.2016 Endgültige Bedingungen 5* Erste Group variabel verzinster Öffentlicher Pfandbrief 2014-2026 (die Schuldverschreibungen) begeben aufgrund des 30,000,000,000 Debt Issuance Programme der Erste Group Bank AG Erstausgabekurs: 100,00% Begebungstag: 21.05.2014 6 Serien-Nr.: 1324 Tranchen-Nr.: 1 5 Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von mindestens Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Wholesale-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einer festgelegten Stückelung von weniger als Euro 100.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) werden im Folgenden als "Retail-Schuldverschreibungen" bezeichnet. Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz, Schuldverschreibungen mit einem variablen Zinssatz und Schuldverschreibungen, die zunächst einen festen Zinssatz haben, der von einem variablen Zinssatz oder einen anderen festen Zinssatz abgelöst wird, werden in Folgenden zusammen als "Schuldverschreibungen mit periodischen Zinszahlungen" bezeichnet. * ersetzen die Endgültigen Bedingungen vom 19.05.2014 6 Der Tag der Begebung ist der Tag, an dem die Schuldverschreibungen begeben und bezahlt werden. Bei freier Lieferung ist der Tag der Begebung der Tag der Lieferung.

WICHTIGER HINWEIS Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003, in der durch die Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 geänderten Fassung, abgefasst und müssen in Verbindung mit dem Debt Issuance Programme Prospekt (der "Prospekt") über das 30.000.000.000 Debt Issuance Programme (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin") vom 08.07.2013 (einschließlich der Nachträge zum Prospekt vom 12.08.2013, 18.12.2013, 13.02.2014 und 02.04.2014) gelesen werden. Der Prospekt sowie etwaige Nachträge zum Prospekt können in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin (www.erstegroup.com) eingesehen werden, und Kopien des Prospekts sowie etwaiger Nachträge zum Prospekt sind kostenlos während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Emittentin (Erste Group Bank AG, Graben 21, A 1010, Wien, Österreich) erhältlich. Vollständige Informationen über die Emittentin und die Schuldverschreibungen sind nur in der Zusammenschau des Prospekts, etwaiger Nachträge zum Prospekt sowie dieser Endgültigen Bedingungen erhältlich. - 2 -

TEIL A - EMISSIONSBEDINGUNGEN Dieser Teil A. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit dem Satz an Emissionsbedingungen zu lesen, der auf Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung Anwendung findet (die "Emissionsbedingungen") und der als Option II im Prospekt enthalten ist. Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls diese Endgültigen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Bezugnahmen in diesem Teil A. der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Emissionsbedingungen. Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, auf die sich Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen beziehen, die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden oder die gestrichen werden, gelten in den auf die Schuldverschreibungen anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") als gestrichen. WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN ( 1) Schuldverschreibungen / Hypothekenpfandbriefe / Öffentliche Pfandbriefe / Fundierte Bankschuldverschreibungen Schuldverschreibungen Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Fundierte Bankschuldverschreibungen Währung und Stückelung Festgelegte Währung Euro (EUR) Gesamtnennbetrag bis zu EUR 2.000.000.000,00 Schuldverschreibungen, die dauernd angeboten und begeben werden Gesamtnennbetrag in Worten zwei Milliarden Festgelegte Stückelung EUR 100.000,00 Globalurkunde Dauerglobalurkunde Vorläufige Globalurkunde austauschbar gegen Dauerglobalurkunde Format der Globalurkunde Domestic Note in classical global note-format (CGN) International Note Clearingsystem Classical Global Note (CGN) New Global Note (NGN) Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft Clearstream Banking, société anonyme, Luxembourg and Euroclear Bank SA/NV Sonstige - 3 -

Verwahrung der Globalurkunde Verwahrung der Globalurkunde im NGN-Format durch die gemeinsame Verwahrstelle (common safekeeper) im Namen der ICSDs Verwahrung der Globalurkunde im CGN-Format durch die gemeinsame Verwahrstelle (common depositary) im Namen der ICSDs Geschäftstag TARGET Relevantes Finanzzentrum STATUS ( 2) Nicht nachrangig Nachrangig ZINSEN ( 3) Variabel verzinsliche Schuldverschreibung (Option II) Zinssatz Verzinsungsbeginn 21.05.2014 Schuldverschreibungen die an einen Referenzzinssatz gebunden sind Interpolation anwendbar Interpolierte Zinsperiode Referenzzinssatz, der auf alle Zinsperioden anwendbar ist, auf die Interpolation nicht anwendbar ist Uhrzeit der Bildschirmfeststellung Interpolation nicht anwendbar Referenzzinssatz Uhrzeit der Bildschirmfeststellung unveränderliche Marge zuzüglich abzüglich veränderliche Marge Zinsperioden und Margen Faktor vom (einschließlich) 3-Monats-EURIBOR 11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit) % per annum % per annum bis zum (ausschließlich) Feststellungstag Zweiten Geschäftstag der jeweiligen Zinsperiode Geschäftstag Geschäftstag wie in 1 definiert TARGET Relevantes Finanzzentrum Bildschirmseite Ausfallbestimmungen 3(1) EURIBOR01 Uhrzeit der Angebote der Referenzbanken 11:00 Uhr (Brüssel Ortszeit) Referenzbanken vier Großbanken im Interbankenmarkt der Euro-Zone oder im Londoner Interbankenmarkt - 4 -

Schuldverschreibungen die an einen Referenzsatz gebunden sind Referenzsatz unveränderliche Marge zuzüglich abzüglich veränderliche Marge Zinsperioden und Margen Faktor Relevante Laufzeit des Referenzsatzes Uhrzeit der Bildschirmfeststellung Feststellungstag Geschäftstag Geschäftstag wie in 1 definiert TARGET Relevantes Finanzzentrum Bildschirmseite Ausfallbestimmungen 3(1) vom (einschließlich) Uhrzeit für Anforderung des Marktmittelkurses für den Swapsatz Referenzzinssatz für den variabel verzinslichen Teil der Zinsswaptransaktion Bildschirmseite für Referenzzinssatz Referenzbanken Mindest- und Höchtstzinssatz Mindestzinssatz Memory Floater Höchstzinssatz Zinszahlungstage % per annum % per annum bis zum (ausschließlich) % per annum % per annum Festgelegte Zinszahlungstage 21.08., 21.11., 21.02. und 21.05. eines jeden Jahres Erster Zinszahlungstag 21.08.2014 Zinstagequotient Actual/Actual (ICMA) Feststellungstermine Actual/Actual (ISDA) or (Actual/365) Actual/365 (Fixed) Actual/360 30/360 or 360/360 or Bond Basis 30E/360 or Eurobond Basis ZAHLUNGEN ( 4) Zahlungsweise Zahltag Modified Following Business Day Convention Following Business Day Convention Preceding Business Day Convention - 5 -

Relevantes Finanzzentrum Geschäftstag wie in in 1 definiert Anpassung des Zinsbetrags Angepasst Nicht angepasst RÜCKZAHLUNG ( 5) Rückzahlung bei Endfälligkeit Fälligkeitstag 21.05.2026 Rückzahlungskurs 100,00% Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen Ja Mindestkündigungsfrist Höchstkündigungsfrist Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen Gründen Mindestkündigungsfrist Höchstkündigungsfrist Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin Teilweise Rückzahlung Wahl-Rückzahlungstag(e) (Call): Mindestkündigungsfrist Höchstkündigungsfrist Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl des Gläubigers Wahl-Rückzahlungstag(e) (Put): Mindestkündigungsfrist Höchstkündigungsfrist Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag Schuldverschreibungen mit periodischer Verzinsung Rückzahlungsbetrag Sonstiger Rückzahlungsbetrag Schuldverschreibungen ohne periodische Verzinsung 30 Geschäftstage 90 Geschäftstage Nein Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Call) 0,00% Nein Wahl-Rückzahlungskurs(e) (Put) 0,00% 100,00% des Nennbetrages Begebungstag Ausgabekurs Emissionsrendite DIE EMISSIONSSTELLE, DIE ZAHLSTELLE UND DIE BERECHNUNGSSTELLE ( 6) Emissionstelle und Hauptzahlstelle BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch Erste Group Bank AG Sonstige Zusätzliche oder andere Zahlstelle und deren bezeichnete Geschäftsstelle Berechnungsstelle und deren bezeichnete Geschäftsstelle GLÄUBIGERVERSAMMLUNG, ÄNDERUNG UND VERZICHT ( 12) Anwendbar Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger Erste Group Bank AG - 6 -

in den Bedingungen ANWENDBARES RECHT, GERICHSTSTAND UND GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG ( 13) Anwendbares Recht Deutsches Recht Österreichisches Recht SPRACHE DER BEDINGUNGEN ( 14) Deutsch Englisch Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich) Deutsch und Englisch (englischer Text maßgeblich) - 7 -

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN TEIL B - ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Interessen von Seiten natürlicher oder juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebot beteiligt sind Mit Ausnahme des wirtschaftlichen Interesses der Manager haben die an der Emission bzw. dem Angebot der Schuldverschreibungen beteiligten Personen - soweit die Emittentin hiervon Kenntnis hat - kein materielles Interesse an der Emission bzw. dem Angebot. Andere Interessen Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge 30 Geschätzter Nettoerlös 31 Geschätzte Gesamtkosten der Emission INFORMATIONEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE Wertpapierkennnummern ISIN AT0000A17ZY6 Common Code Wertpapierkennnummer (WKN) EB0EA0 Sonstige Wertpapierkennnummer Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Basiswerts und dessen Volatilität Einzelheiten über die vergangene und künftige Wertentwicklung des Referenzzinssatzes und dessen Volatilität können auf der Bildschirmseite Reuters EURIBOR01 abgerufen werden. Emissionsrendite Vertretung der Schuldtitelinhaber unter Angabe der die Anleger vertretenden Organisation und der für diese Vertretung geltenden Bestimmungen. Angabe des Ortes, an dem die Öffentlichkeit die Verträge, die diese Repräsentationsformen regeln, einsehen kann Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, welche die Grundlage für die Schaffung/Emission der Schuldverschreibungen bilden Gemäß Rahmenbeschluss genehmigt vom Vorstand am 26.11.2013 und vom Aufsichtsrat am 19.12.2013 KONDITIONEN DES ANGEBOTS Konditionen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen dfür die Antragstellung Angebotskonditionen Gesamtsumme der Emission/des Angebots. Ist diese nicht festgelegt, Beschreibung der Regelungen und Angabe des Zeitpunkts für die öffentliche 30 Siehe den Abschnitt mit der Überschrift "Use of Proceeds" im Prospekt. Falls der Nettoerlös nicht für die allgemeinen Finanzierungszwecke der Emittentin, oder im Fall von nachrangigen Schuldverschreibungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, verwendet werden sollen, sind diese Gründe einzufügen. Nicht auszufüllen im Fall von Wholesale Schuldverschreibungen. 31 Sofern die Erträge für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind, sind dieses aufzuschlüsseln und nach der Priorität der Verwendungsszwecke darzustellen. - 8 -

Bekanntmachung des Angebotsbetrags Frist - einschließlich etwaiger Änderungen - während der das Angebot vorliegt und Beschreibung Antragsverfahrens Beschreibung der Möglichkeit zur Reduzierung der Zeichnungen und des Verfahrens für die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags an die Antragsteller Mindest- und/oder maximale Zeichnungshöhe (ausgedrückt als Anzahl der Wertpapiere oder aggregierte Anlagesumme) Methode und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung Umfassende Beschreibung der Modalitäten und des Termins für die öffentliche Bekanntgabe der Angebotsergebnisse Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Vorkaufsrechts, die Übertragbarkeit der Zeichnungsrechte und die Behandlung nicht ausgeübter Zeichnungsrechte Verteilungs- und Zuteilungsplan Werden die Wertpapiere gleichzeitig auf den Märkten zweier oder mehrerer Staaten angeboten und ist eine bestimmte Tranche einigen dieser Märkte vorbehalten, so ist diese Tranche anzugeben. Verfahren für die Benachrichtigung der Zeichner über den ihnen zugeteilten Betrag und Hinweis darauf, ob mit dem Handel schon vor einer solchen Benachrichtigung begonnen werden kann. Preisfestsetzung Angabe des Preises, zu dem die Wertpapiere voraussichtlich angeboten werden, oder der Methode, nach der der Preis festgesetzt wird, und Verfahrens für seine Bekanntgabe. Angabe etwaiger Kosten und Steuern, die speziell dem Zeichner oder Käufer in Rechnung gestellt werden PLATZIERUNG UND ÜBERNAHME Name und Anschrift des Koordinators/der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und - sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt - Angaben zu den Plazierern in den einzelnen Ländern des Angebots Vertriebsmethode Nicht syndiziert - 9 -

Syndiziert Übernahmevertrag Datum des Übernahmevertrags Hauptmerkmale des Übernahmevertrags Einzelheiten bezüglich des Managers Manager Feste Übernahmeverpflichtung Ohne feste Übernahmeverpflichtung Kursstabilisierender Manager Provisionen, geschätzte Gesamtkosten und geschätzter Nettoerlös Management- und Übernahmeprovision Verkaufsprovision Andere Gesamtprovision BÖRSENNOTIERUNG(EN), ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSMODALITÄTEN Börsenzulassung(en) Ja Frankfurt am Main Regulierter Markt Freiverkehr Geregelter Markt "Bourse de Luxembourg" Stuttgart Regulierter Markt Freiverkehr SIX Swiss Exchange Wien Amtlicher Handel Geregelter Freiverkehr Andere Wertpapierbörse Termin der Zulassung(en) Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel am oder um den Begebungstag (wie oben definiert) bis zu EUR 3.300 Angabe sämtlicher geregelter oder gleichwertiger Märkte, an denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind - 10 -

Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen schaffen, und Beschreibung des wesentlichen Inhalts ihrer Zusage ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Rating Die Schuldverschreibungen haben kein Rating. Verkaufsbeschränkungen TEFRA TEFRA C TEFRA D Weder TEFRA C noch TEFRA D Weitere Verkaufsbeschränkungen Nicht befreites Angebot Nein Zustimmung zur Verwendung des Prospekts Angebotszeitraum, während derer die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch die Platzeure oder weitere Finanzintermediäre erfolgen kann Für die Dauer der Gültigkeit des Prospektes Weitere Bedingungen für die Verwendung des Prospekts EZB-Fähigkeit der Schuldverschreibungen beabsichtigt Format der Globalurkunde CGN-Format Die Globalurkunde soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden. Ja "Ja" bedeutet, dass die Schuldverschreibungen nach ihrer Begebung von der gemeinsamen Verwahrstelle (common safekeeper) der ICSDs beziehungsweise von OeKB verwahrt werden. "Ja" bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Begebung, zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Laufzeit oder während ihrer gesamten Laufzeit als EZB-fähige Sicherheiten anerkannt werden. Eine solche Anerkennung hängt davon ab, ob die Zulässigkeitskriterien des Eurosystems erfüllt sind. Nein Börsennotierung Diese Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Börsenzulassung der in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Emission von Schuldverschreibungen unter dem Programm (ab dem Begebungstag der Schuldverschreibungen) erforderlich sind. - 11 -

Im Namen der Emittentin unterzeichnet Von: Im Auftrag Von: Im Auftrag - 12 -